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OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2005 - 1 K 74.05 |
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OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. August 2005 - 1 K 74.05 (https://dejure.org/2005,27899)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung der außergerichtlichen Kosten im Erinnerungsverfahren; Beurteilung der Kostenerstattungsansprüche der Erinnerungsgegner; Anwaltlicher Mehraufwand durch die Vertretung mehrerer Auftraggeber
- Judicialis
VwGO § 155 Abs. 1; ; VwGO § ... 162 Abs. 2; ; VwGO § 164; ; ZPO § 106; ; RVG § 60 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 6 Abs. 1; ; BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2; ; BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2, 2. Hs.; ; BRAGO § 11 Abs. 1 Satz 4; ; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 114 Abs. 2; ; GKG § 13 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin - 3 D 38.99
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2005 - 1 K 74.05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1998 - 10a D 53/95
Rechtsanwaltsvergütung: Mehrvertretungszuschlag bei Anfechtung eines …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.08.2005 - 1 K 74.05
Denn wenn mehrere Eigentümer/-gemeinschaften einen Bebauungsplan angreifen, geschieht dies regelmäßig zur Abwehr der durch den Plan zu erwartenden Nachteile für das jeweilige Grundstück, so dass das Verfahren, rechtlich gesehen, ausschließlich dem Interesse des jeweils betroffenen Grundstückseigentümers dient, auch wenn - worauf die Erinnerungsgegner zutreffend hinweisen - eine Parallelität in der Rechtsbetroffenheit und in den Interessen der klagenden Eigentümer/-gemeinschaften gegeben sein mag (OVG Münster, NVwZ-RR 1999, 616 m.w.N.).