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   VG Berlin, 01.07.2009 - 1 K 74.09   

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https://dejure.org/2009,27297
VG Berlin, 01.07.2009 - 1 K 74.09 (https://dejure.org/2009,27297)
VG Berlin, Entscheidung vom 01.07.2009 - 1 K 74.09 (https://dejure.org/2009,27297)
VG Berlin, Entscheidung vom 01. Juli 2009 - 1 K 74.09 (https://dejure.org/2009,27297)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.11.2005 - 3 C 55.04

    Stecken gebliebene Entschädigung; hängen gebliebene DDR-Entschädigung;

    Auszug aus VG Berlin, 01.07.2009 - 1 K 74.09
    Soweit der Prozessbevollmächtigte ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 17. November 2005 (3 C 55.04, juris) bemüht, das sich mit Ansprüchen nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz befasst und feststellt, dass nach diesem Gesetz nicht sofort eine Zahlungsklage erhoben werden kann, sondern zunächst eine Verpflichtungsklage auf eine behördliche Entscheidung zu erheben ist, so besteht dort die Besonderheit, dass eine Landesbehörde die mit der Verpflichtungsklage zu verfolgende Entscheidung trifft, während Beklagter einer Leistungsklage der zur Zahlung verpflichtete Bund wäre.
  • VerfGH Thüringen, 15.03.2001 - VerfGH 1/00

    Unanfechtbarkeit eines Aussetzungsbeschlusses wegen eines wirksamen

    Auszug aus VG Berlin, 01.07.2009 - 1 K 74.09
    Soweit sich der Prozessbevollmächtigte der Klägerin auf einen Beschluss des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 15. März 2001 (1/00, NJW 2001, 2708) beruft, so mag dieser Aufschluss zur Frage einer überlangen Verfahrensdauer geben, besagt aber nichts darüber, auf welchem Rechtsweg der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz geltend zu machen ist.
  • BVerwG, 09.12.1983 - 4 B 232.83

    Beginn der Klageeinreichungsfrist im Falle beiderseitiger Erledigungserklärung im

    Auszug aus VG Berlin, 01.07.2009 - 1 K 74.09
    Sie ist bei gebundenen Entscheidungen der Behörde mit dem Antrag zulässig, die Behörde für verpflichtet zu erklären, den beantragten Bescheid zu erlassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1983 - 4 B 232.83 -, Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 10).
  • Drs-Bund, 24.03.1998 - BT-Drs 13/10188
    Auszug aus VG Berlin, 01.07.2009 - 1 K 74.09
    Dies hat der Gesetzgeber "abweichend vom öffentlich-rechtlichen Charakter des zugrundeliegenden Rechtsverhältnisses wegen der Sachnähe zur Zivilgerichtsbarkeit vorgesehen" (BT-Drs. 13/10188, S. 17).
  • BVerwG, 16.06.1983 - 3 C 65.82

    Möglichkeit der Fortführung einer Untätigkeitsklage als Verpflichtungsklage -

    Auszug aus VG Berlin, 01.07.2009 - 1 K 74.09
    Die Untätigkeitsklage stellt eine Unterart der Verpflichtungsklage dar (BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1983 - 3 C 65.82 - Buchholz 310 § 75 VwGO Nr. 9).
  • VG Berlin, 21.10.2010 - 2 K 89.09

    Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Zugang zu Gutachten -

    Bei der ihr durch § 6 Abs. 3 EAEG zugewiesenen Aufgabe, im Entschädigungsfall die Gläubiger eines ihnen zugeordneten Instituts zu entschädigen, nimmt sie auf öffentlich-rechtlicher Grundlage (vgl. dazu BT-Drs. 13/10188, S. 17, und VG Berlin, Beschluss vom 1. Juli 2009 - VG 1 K 74.09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2009 - OVG 1 L 65.09 -, BVerfG, Beschluss vom 10. März 2010 - 1 BvR 2582/09 - ) eine Verwaltungsaufgabe wahr.
  • KG, 25.01.2011 - 9 U 140/10

    Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit

    Der Antrag auf Verpflichtung der Beklagten zur Bescheidung des Entschädigungsantrags zielt nach Art und Begründung der Klage nicht bloß formal auf ein Tätigwerden der Entschädigungseinrichtung, sondern ist auf eine gebundene Entscheidung der Beklagten gerichtet (vgl. VG Berlin, 1 K 74.09, juris), nämlich die Verpflichtung zum Erlass des begehrten und für sachlich richtig gehaltenen Bescheids über die Gewährung einer Entschädigung in Höhe von 6.259,50 EUR.

    a) Der Zivilrechtsweg ist gemäß § 3 Abs. 4 EAEG gegeben und gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG durch die Verweisung auch bindend festgestellt worden (vgl. VG Berlin, 1 K 74.09, juris; OVG Berlin-Brandenburg, OVG 1 L 65.09, juris).

  • KG, 25.01.2011 - 9 U 148/10

    Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit

    a) Der Zivilrechtsweg ist gemäß § 3 Abs. 4 EAEG gegeben und gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG durch die Verweisung auch bindend festgestellt worden (vgl. VG Berlin, 1 K 74.09, juris; OVG Berlin-Brandenburg, OVG 1 L 65.09, juris).
  • KG, 25.01.2011 - 9 U 117/10

    Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit

    a) Der Zivilrechtsweg ist gemäß § 3 Abs. 4 EAEG gegeben und gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG durch die Verweisung auch bindend festgestellt worden (vgl. VG Berlin, 1 K 74.09, juris; OVG Berlin-Brandenburg, OVG 1 L 65.09, juris).
  • KG, 25.01.2011 - 9 U 35/10

    Entschädigungsanspruch geschädigter Kapitalanleger: Hinausgeschobene Fälligkeit

    a) Der Zivilrechtsweg ist gemäß § 3 Abs. 4 EAEG gegeben und gemäß § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG durch die Verweisung auch bindend festgestellt worden (vgl. VG Berlin, 1 K 74.09, juris; OVG Berlin-Brandenburg, OVG 1 L 65.09, juris).
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