Rechtsprechung
FG Saarland, 07.05.2002 - 1 K 74/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Finanzgerichtsbarkeit Saarland
Bindung der Rechtsprechung an Übergangsregelungen der Finanzverwaltung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zuschläge nach § 3b EStG bei einem GmbH-Geschäftsführer - Bindung des Gerichts an eine Übergangsregelung nach BMF-Schreiben - Einkommensteuer 1995-1997
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit ; Vereinbarkeit dieser Zuschläge mit Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers; Körperschaftssteuerliche Bewertung dieser Zuschläge als verdeckte Gewinnausschüttung ; Einkommenssteuerliche Bewertung dieser Zuschläge als ...
Verfahrensgang
- FG Saarland, 07.05.2002 - 1 K 74/02
- BFH, 16.03.2004 - VIII R 33/02
- FG Saarland, 07.12.2004 - 1 K 152/04
- BFH, 13.05.2005 - IX B 6/05
Papierfundstellen
- EFG 2002, 951
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 08.08.2001 - I R 25/00
Kapitalrücklage - Gewinnabführung - Gewinnausschüttung - Körperschaftsteuer - …
Auszug aus FG Saarland, 07.05.2002 - 1 K 74/02
3. Das Urteil des BFH vom 8. August 2001 I R 25/00, BFH/NV 2002, 461 weicht von den vorgenannten Grundsätzen insofern ab, als es in der Anwendung eines Übergangserlasses der Verwaltungsspitze zur Anwendung einer höchstrichterlichen Rechtsprechung durch das Finanzamt einen "Billigkeitserweis gemäß § 163 AO" sieht, der auch dann für die Gerichte verbindlich sei, wenn er den Anforderungen der §§ 163, 227 AO nicht genüge.Ein "Billigkeitserweis" (BFH v. 8. August 2001 a.a.O.), der darin besteht, bei der Steuerfestsetzung einen Einzelaspekt, der sich zuungunsten des Steuerpflichtigen auswirkt, nicht zu berücksichtigen, ist keine Billigkeitsmaßnahme i.S.d. §§ 163 oder 227 AO.
Wäre die Entscheidung des BFH v. 8. August 2001 a.a.O. ("Billigkeitserweis" ohne Verwaltungsakt) zutreffend, dann wären auch die Nichtanwendungserlasse der Finanzverwaltung für die Gerichte bindend.
4. Der Senat, der im Aussetzungsverfahren aufgrund des BFH-Urteils v. 8. August 2001 a.a.O. Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide hatte, kommt deshalb nach eingehender Prüfung im Hauptsacheverfahren zu einer anderen Auffassung.
- BFH, 19.03.1997 - I R 75/96
Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) durch Überstundenvergütung an …
Auszug aus FG Saarland, 07.05.2002 - 1 K 74/02
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind jedoch die in § 3 b EStG genannten Zuschläge nicht mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers vereinbar und deshalb körperschaftsteuerlich als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln (s. z.B. BFH v. 19.3.1997 I R 75/96, BStBl. II 1997, 577).
- FG Saarland, 07.12.2004 - 1 K 152/04
Begünstigung pauschal ausgezahlter Zulagen für Sonntags-, Feiertags- oder …
Gegen die Änderungsbescheide vom 30. August 1999 erhoben die Kläger Einspruch und sodann Klage (1 K 74/02). - FG Köln, 16.11.2023 - 1 K 856/18
Einkommensteuer: Anwendbarkeit des § 34a Abs. 5 EStG auch bei der Übertragung von …
Die Auffassung entspricht zwar dem Inhalt des Schreibens des BMF vom 11.8.2008, IV C 6 - S 2290-a/07/10001 -, BStBl I 2008, 838, Rz 32. Abgesehen davon, dass der Inhalt dieses Schreibens für den erkennenden Senat nicht bindend ist (vergl. dazu z.B.: FG Hamburg…, Urteil vom 23.5.2023, 6 K 95/21, juris, dort in Rz. 71; Finanzgericht des Saarlandes, Urteil vom 7.5.2002, 1 K 74/02, EFG 2002, 951), überzeugt die Auffassung des BMF aber auch inhaltlich nicht. - FG Saarland, 08.08.2007 - 1 V 1152/07
Schutz des Vertrauens in das BMF-Schreiben vom 20. Dezember 1990, BStBl. I 1990, …
Eine Bindung der Gerichte an Verwaltungsvorschriften wird bisher nur im Bereich des Verwaltungsermessens anerkannt (FG des Saarlandes vom 7. Mai 2002 1 K 74/02, EFG 2002, 951). - FG München, 17.09.2002 - 13 K 1925/01
Verspätungszuschlag; Ermessensausübung; repressiver und präventiver Charakter des …
dem Urteil des FG Saarland vom 07.05.2002, Az. 1 K 74/02, EFG 2002, 951, besteht zwar im Falle von Ermessensrichtlinien grundsätzlich eine Ermessensbindung, die von den Klägern zitierte Vorgabe der OFD München ist jedoch nicht starr.