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   VG Meiningen, 23.04.2007 - 1 K 749/03.Me, 1 K 749.03.Me   

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https://dejure.org/2007,32430
VG Meiningen, 23.04.2007 - 1 K 749/03.Me, 1 K 749.03.Me (https://dejure.org/2007,32430)
VG Meiningen, Entscheidung vom 23.04.2007 - 1 K 749/03.Me, 1 K 749.03.Me (https://dejure.org/2007,32430)
VG Meiningen, Entscheidung vom 23. April 2007 - 1 K 749/03.Me, 1 K 749.03.Me (https://dejure.org/2007,32430)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BDO § 59; BDO § 63 Abs 1; BDO § 63 Abs 2; BRRG § 101 Abs 1; ThürBG § 46 Abs 1 Satz 1; ThürBG § 46 Abs 3; ThürBG § 48 Abs 1... ; ThürBG § 48 Abs 2; ThürBG § 48 Abs 3; ThürBG § 48 Abs 4 Satz 2; ThürBG § 48 Abs 4 Satz 4; ThürBG § 126 Abs 1; ThürBG § 126 Abs 2 Satz 1; ThürBG § 126 Abs 2 Satz 2
    Recht der Landesbeamten; Voraussetzungen einer Prognoseentscheidung über die Weiterbeschäftigung einer polizeidienstunfähigen Polizistin; Beamter; Ruhestand; versetzen; Versetzung; Dienst; dienstunfähig; Dienstunfähigkeit; Polizei; Polizeidienstunfähigkeit; Prüfung; ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer Prognoseentscheidung über die Weiterbeschäftigung einer polizeidienstunfähigen Polizistin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versetzung einer Polizeimeisterin in den Ruhestand; Anforderungen an die Polizeidienstunfähigkeit i.S.d. Thüringer Beamtengesetzes (ThürBG); Zielrichtung der Regelung in § 126 Abs. 1 letzter Hs. ThürBG; Prognoseentscheidung des Dienstherrn bzgl. der vorzeitigen ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 4.04

    Polizeidienstunfähigkeit; Legaldefinition der -; keine Einschränkung der - durch

    Auszug aus VG Meiningen, 23.04.2007 - 1 K 749/03
    Der Rechtsbegriff der Polizeidienstunfähigkeit verlangt deshalb medizinische Feststellungen zur gesundheitlichen Situation des Polizeivollzugsbeamten (BVerwG, Urteil vom 03.03.2005 - 2 C 4/04 -, ZBR 2005, 308).

    Damit sollen vorzeitige Ruhestandsversetzungen wegen Polizeidienstunfähigkeit vermindert und Versorgungslasten reduziert werden (BVerwG, Urteil vom 03.03.2005 a. a. O.; Brockhaus in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Stand: Januar 2007, § 194 Rdnrn. 13 und 28; vgl. auch LtDrs.

    In der Rechtsprechung ist dabei anerkannt, dass mit dieser Ergänzung nicht die Anforderungen an die Polizeidienstfähigkeit gemindert wurden, sondern allein die daraus resultierende (mögliche) Rechtsfolge der Zurruhesetzung - soweit möglich - vermieden werden soll (BVerwG, Urteil vom 03.03.2005, a. a. O., OVG NRW, Urteil vom 01.08.2003 - 6 A 1579/02 -, zitiert nach Juris).

    Beamten (vor allem) im polizeilichen Innendienst, grundsätzliche Erwägungen personalwirtschaftlicher Art für den gesamten Polizeidienst sowie personalpolitische Prioritäten hinzu, die der Dienstherr im Rahmen seines weiten Organisationsermessens einstellen kann (BVerwG, Urteil vom 03.03.2005, a. a. O., OVG NRW, Urteil vom 01.08.2003, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 13.11.2006 - 6 B 2086/06 -, zitiert nach Juris; VG Gera, Beschluss vom 07.03.2007 - 1 E 1352/06 Ge -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2003 - 6 A 1579/02

    Polizeidienstunfähigkeit; Weiterverwendungsmöglichkeit im Polizeidienst erfordert

    Auszug aus VG Meiningen, 23.04.2007 - 1 K 749/03
    In der Rechtsprechung ist dabei anerkannt, dass mit dieser Ergänzung nicht die Anforderungen an die Polizeidienstfähigkeit gemindert wurden, sondern allein die daraus resultierende (mögliche) Rechtsfolge der Zurruhesetzung - soweit möglich - vermieden werden soll (BVerwG, Urteil vom 03.03.2005, a. a. O., OVG NRW, Urteil vom 01.08.2003 - 6 A 1579/02 -, zitiert nach Juris).

    Beamten (vor allem) im polizeilichen Innendienst, grundsätzliche Erwägungen personalwirtschaftlicher Art für den gesamten Polizeidienst sowie personalpolitische Prioritäten hinzu, die der Dienstherr im Rahmen seines weiten Organisationsermessens einstellen kann (BVerwG, Urteil vom 03.03.2005, a. a. O., OVG NRW, Urteil vom 01.08.2003, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 13.11.2006 - 6 B 2086/06 -, zitiert nach Juris; VG Gera, Beschluss vom 07.03.2007 - 1 E 1352/06 Ge -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2006 - 6 B 2086/06

    Dienstunfähigkeit eines Polizeivollzugsbeamten

    Auszug aus VG Meiningen, 23.04.2007 - 1 K 749/03
    Beamten (vor allem) im polizeilichen Innendienst, grundsätzliche Erwägungen personalwirtschaftlicher Art für den gesamten Polizeidienst sowie personalpolitische Prioritäten hinzu, die der Dienstherr im Rahmen seines weiten Organisationsermessens einstellen kann (BVerwG, Urteil vom 03.03.2005, a. a. O., OVG NRW, Urteil vom 01.08.2003, a. a. O.; OVG NRW, Beschluss vom 13.11.2006 - 6 B 2086/06 -, zitiert nach Juris; VG Gera, Beschluss vom 07.03.2007 - 1 E 1352/06 Ge -).
  • BVerwG, 15.09.1994 - 2 C 24.92

    Beamtenrecht - Dienstunfallrecht - Ursachenbegriff - Polizeidienstunfähigkeit

    Auszug aus VG Meiningen, 23.04.2007 - 1 K 749/03
    Diese Sollvorschrift verpflichtet den Dienstherrn, das Beamtenverhältnis eines polizeidienstunfähig gewordenen Polizeivollzugsbeamten grundsätzlich fortzusetzen und eine Zurruhesetzung wegen Polizeidienstunfähigkeit nur dann vorzunehmen, wenn der Laufbahnwechsel aus einem anderen Grund als dem der Polizeidienstunfähigkeit scheitert, also etwa, weil der Beamte für die neue Laufbahn die Befähigung nicht besitzt oder eine entsprechende Ausbildungsstelle nicht zur Verfügung steht (BVerwG, Urteil vom 15.09.1994 - 2 C 24/92 -, NVwZ 1996, 183).
  • VG Würzburg, 29.04.2008 - W 1 K 07.562

    Polizeidienstfähigkeit; Abhängigkeitssyndrom (Alkohol); Rückfall; histrionische

    Da der angefochtene Bescheid vom 4. Januar 2007 lediglich die Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit zum Gegenstand hat und an diese Feststellung noch keine weiteren beamtenrechtlichen Maßnahmen (wie eine Versetzung in den Ruhestand, die Überführung in eine andere Laufbahn bzw. die Versetzung der Beamtin) geknüpft hat, erübrigen sich im Bescheid wie im Verfahren Ausführungen des Beklagten zur Prognose über die Weiterbeschäftigung der Klägerin (vgl. dazu etwa VG Meiningen, U.v. 23.04.2007, Nr. 1 K 749/03.ME).
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