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   VG Köln, 06.04.2000 - 1 K 7606/97   

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VG Köln, 06.04.2000 - 1 K 7606/97 (https://dejure.org/2000,9549)
VG Köln, Entscheidung vom 06.04.2000 - 1 K 7606/97 (https://dejure.org/2000,9549)
VG Köln, Entscheidung vom 06. April 2000 - 1 K 7606/97 (https://dejure.org/2000,9549)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Entgeltregulierung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2001, 843 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2001 - 13 A 3112/00

    Genehmigung von Anschlussentgelten und Verbindungsentgelten im Zusammenhang mit

    Die hiergegen geführte Klage der Klägerin 1 K 7606/97 VG Köln hatte auch in der Berufung keinen Erfolg (vgl. Beschluss des Senats vom 27. November 2001 - 13 A 2940/00 -).

    Unabhängig davon, dass Entgelte für Verbindungen zwischen ihrem Netz und demjenigen des CN-Betreibers überhaupt nicht der Genehmigungspflicht gemäß §§ 39, 25 Abs. 1 TKG unterlägen - wie sie im Verfahren 1 K 7606/97 VG Köln/13 A 2490/00 OVG NRW vertreten hat -, sei die Ablehnung rechtswidrig, weil die Entgeltgenehmigungsvorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der Telekommunikations- Entgeltregulierungsverordnung eindeutig für eine vom Einzelfalls losgelöste Genehmigung sprächen und nicht die Vorlage von einzelvertraglich vereinbarten Entgelten verlangten.

    Die Klägerin hat bereits im Verfahren 1 K 7606/97 VG Köln/13 A 2940/00 OVG NRW unter 2) beantragt, "... festzustellen, dass die Entgelte für Verbindungsleistungen über den besonderen Netzzugang für AfCN nicht der Genehmigungspflicht unterliegen.

  • VG Köln, 13.02.2003 - 1 K 8003/98
    so für Verbindungsleistungen für Anbieter von Corporate-Network : OVG NRW, Beschluss vom 27.11.2001 - 13 A 2940/00 - und VG Köln, Urteil vom 6.4.2000 - 1 K 7606/97 -, Juris; für die Basisleistungen ...-B.1 und B.2: VG Köln, Urteil vom 10.5.2001 - 1 K 9222/97 -, Juris.

    so: OVG NRW, Beschluss vom 27.11.2001 - 13 A 2940/00 - VG Köln, Urteil vom 6.4.2000 - 1 K 7606/97 -, Juris; Manssen, a.a.O., Rn. 3 zu § 39; Trute, a.a.O., Rn. 4 zu § 39.

  • VG Köln, 06.02.2003 - 1 K 8003/98

    Genehmigung zur Erhebung von Entgelten bzgl. der Zusammenschaltung des

    Unter dem Begriff der Gewährung sind auch Verbindungsleistungen zu verstehen, die über einen besonderen Netzzugang erbracht werden, so für Verbindungsleistungen für Anbieter von Corporate- Network (AfCN): OVG NRW, Beschluss vom 27.11.2001 -13 A 2940/00- und VG Köln, Urteil vom 6.4.2000 - 1 K 7606/97 -, Juris; für die Basisleistungen E. -B.1 und B.2: VG Köln, Urteil vom 10.5.2001 - 1 K 9222/97 -, Juris .

    Denn bei der in § 39 TKG getroffenen Anordnung der entsprechenden Geltung u.a. des § 25 Abs. 1 TKG handelt es sich nicht um eine Rechtsgrund-, sondern um eine Rechtsfolgenverweisung, so: OVG NRW, Beschluss vom 27.11.2001 -13 A 2940/00-; VG Köln, Urteil vom 6.4.2000 -1 K 7606/97-, Juris; Manssen, a.a.O., Rn. 3 zu § 39; Trute, a.a.O., Rn. 4 zu § 39.

  • VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6301/99

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Entgeltgenehmigung der Regulierungsbehörde

    Unter dem Begriff der Gewährung sind auch Verbindungsleistungen zu verstehen, die über einen besonderen Netzzugang erbracht werden, so für Verbindungsleistungen für Anbieter von Corporate- Network : Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 27. November 2001 - 13 A 2940/00 - und VG Köln, Urteil vom 6. April 2000 - 1 K 7606/97 -, ; für die Basisleistungen DTAG B.1 und B.2: VG Köln, Urteil vom 10. Mai 2001 - 1 K 9222/97 -, .

    Denn bei der in § 39 TKG getroffenen Anordnung der entsprechenden Geltung u.a. des § 25 Abs. 1 TKG handelt es sich nicht um eine Rechtsgrund-, sondern um eine Rechtsfolgenverweisung, so: OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2001 - 13 A 2940/00 - VG Köln, Urteil vom 6. April 2000 - 1 K 7606/97 -, ; Manssen, Telekommunikationsgesetz und Multimediarecht, Stand: März 2003, § 39 Rdnr. 3; Trute, in Trute/Spoerr/Bosch, Telekommunikationsgesetz mit FTEG, 2001 § 39 Rdnr. 4.

  • VG Köln, 07.07.2005 - 1 K 4556/04

    Keine Ex-Ante-Genehmigungspflicht für Paketangebote

    Denn legitimer Zweck eines solchen Verwaltungsakts konnte es nur sein, die Frage der Genehmigungspflichtigkeit bestimmter Entgelte im Interesse der Rechtssicherheit vorab und außerhalb eines aufwändigen Genehmigungsverfahrens zwischen den unmittelbar Beteiligten verbindlich zu klären, vgl.: OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2001 - 13 A 2940/00 - VG Köln, Urteil vom 6. April 2000 - 1 K 7606/97 -, JURIS.
  • VG Köln, 02.05.2002 - 1 K 6067/98

    Voraussetzungen des telekommunikationsrechtlichen Anspruchs auf Erteilung einer

    Zur Frage der Auslegung des Begriffs der "Entgelte für die Gewährung eines Netzzugangs" und damit der Ex-ante-Genehmigungspflicht nach der 1. Alt. des § 39 TKG hat das Gericht im Urteil vom 6. April 2000 im Verfahren 1 K 7606/97 ausgeführt:.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2003 - 13 A 362/01
    Selbst wenn man mit dem Verwaltungsgericht, Urteil vom 6. April 2000 - 1 K 7606/97 -, von einer grundsätzlichen Genehmigungspflicht für Entgelte für netzabhängige Leistungen im Zusammenhang mit einem besonderen Netzzugang ausgehe, müsse eine solche für den Zugang zur TAL zu besonderen Zeiten verneint werden, weil die TAL weder ein "Telekommunikationsnetz" noch Teil dessen sei und Netzzugang nicht gewährt werde.
  • VG Köln, 10.05.2001 - 1 K 958/98
    Es widerspräche daher dem mit der Genehmigungsvorschrift verfolgten Zweck der wirksamen Kontrolle und auch dem Interesse des der Regulierung unterliegenden Unternehmens und seiner potentiellen Vertragspartner, wenn man in § 25 Abs. 1 TKG nur die Rechtsgrundlage für die Entscheidung über einen Genehmigungsantrag, nicht aber auch die Ermächtigung zur Feststellung Genehmigungspflichtigkeit eines Entgelts erblickte vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. Juli 2000 - 13 B 2019/99 - VG Köln, Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 1 L 2522/99 - Urteil vom 6. April 2000 - 1 K 7606/97 - .
  • VG Köln, 06.03.2002 - 1 L 2836/01

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung zur Vorlage eines Antrags zur Entgeltgenehmigung

    April 2000 - 1 K 7606/97 -, Urteilsabdruck (UA) S. 16 f.
  • VG Köln, 15.05.2003 - 1 K 2183/01
    Zwar lässt sich § 25 Abs. 1 TKG im Wege der Auslegung die Befugnis der Regulierungsbehörde zum Erlass eines feststellenden Verwaltungsakts über die Frage der Genehmigungspflichtigkeit bestimmter Entgelte entnehmen, so: OVG NRW, Beschlüsse vom 05.07.2000 -13 B 2019/99- und 27.11.2001 -13 A 2940/00-; VG Köln, Urteile vom 06.04.2000 -1 K 7606/97-, Juris, und vom 07.06.2001 -1 K 8347/99-, Juris.
  • VG Köln, 18.03.2004 - 1 K 2630/00

    Ausgestaltung des telekommunikationsrechtlichen Begriffs der Gewährung eines

  • VG Köln, 15.05.2003 - 1 K 2184/01

    Ausgestaltung der Befugnis der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post

  • VG Köln, 31.07.2003 - 1 K 1017/02
  • VG Köln, 12.06.2003 - 1 K 10466/99

    Anspruch auf Gewährung eines Netzzugangs; Vorligen einer marktbeherrschende

  • VG Köln, 24.02.2003 - 1 K 1154/01

    Streit über die Genehmigung von Entgelten betreffend einen Zugang zur

  • VG Köln, 28.11.2002 - 1 K 8241/01

    Telekommunikationsrechtliche Ausgestaltung der Zulässigkeit individuell

  • VG Köln, 07.11.2002 - 1 K 9130/02
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