Rechtsprechung
FG Bremen, 11.02.2016 - 1 K 80/15 (5) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung des Vorliegens steuerfreier Leistungen der Gesundheitsvorsorge bei der Änderung eines Nachforderungsbescheids über Lohnsteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
- Betriebs-Berater
Zu Voraussetzungen des Vorliegens steuerfreier Leistungen der Gesundheitsvorsorge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung des Vorliegens steuerfreier Leistungen der Gesundheitsvorsorge bei der Änderung eines Nachforderungsbescheids über Lohnsteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung - Anforderungen an die Erbringer der geförderten Leistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Steuerbefreiung von Präventionskursen
- derenergieblog.de (Kurzinformation)
Arbeitgeberzuschüsse zur Gesundheitsförderung: Physiotherapie ist steuerfrei
Papierfundstellen
- BB 2016, 870
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 16.11.2011 - X R 18/09
Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR - keine neue Form der Gewinnermittlung - …
Auszug aus FG Bremen, 11.02.2016 - 1 K 80/15
Zu beachten ist der Parlamentsvorbehalt, unter den im Steuerrecht die grundlegenden Merkmale wie Steuerschuldner, Steuergegenstand, Bemessungsgrundlage und Steuersatz fallen (vgl. BFH-Urteil vom 16. November 2011 X R 18/09, BFHE 235, 452, BStBl II 2012, 129; Kirchhof/Söhn/Mellinghoff/ Seiler, EStG , § 51 Rz B 31;… Koenig, AO , 3. Aufl. 2014, § 3 Rn. 50).
- FG Thüringen, 14.10.2021 - 1 K 655/17
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG …
Die gesetzlichen Mindestanforderungen können jedenfalls dann als erfüllt angesehen werden, wenn die betreffenden Maßnahmen durch Physiotherapeuten, Heilpraktiker und qualifizierte Fitnesstrainer erbracht würden (Urteil des FG Bremen vom 11. Februar 2016 - 1 K 80/15 (5), Betriebsberater -BB- 2016, 870 m.w.N.).