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   FG Bremen, 11.02.2016 - 1 K 80/15 (5)   

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https://dejure.org/2016,5052
FG Bremen, 11.02.2016 - 1 K 80/15 (5) (https://dejure.org/2016,5052)
FG Bremen, Entscheidung vom 11.02.2016 - 1 K 80/15 (5) (https://dejure.org/2016,5052)
FG Bremen, Entscheidung vom 11. Februar 2016 - 1 K 80/15 (5) (https://dejure.org/2016,5052)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW

    § 3 Nr. 34 EStG; § 20 SGB V
    EEStG, SGB V

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Vorliegens steuerfreier Leistungen der Gesundheitsvorsorge bei der Änderung eines Nachforderungsbescheids über Lohnsteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

  • Betriebs-Berater

    Zu Voraussetzungen des Vorliegens steuerfreier Leistungen der Gesundheitsvorsorge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Vorliegens steuerfreier Leistungen der Gesundheitsvorsorge bei der Änderung eines Nachforderungsbescheids über Lohnsteuer sowie Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbefreiung für Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung - Anforderungen an die Erbringer der geförderten Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerbefreiung von Präventionskursen

  • derenergieblog.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeberzuschüsse zur Gesundheitsförderung: Physiotherapie ist steuerfrei

Papierfundstellen

  • BB 2016, 870
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 16.11.2011 - X R 18/09

    Pflicht zur Abgabe der Anlage EÜR - keine neue Form der Gewinnermittlung -

    Auszug aus FG Bremen, 11.02.2016 - 1 K 80/15
    Zu beachten ist der Parlamentsvorbehalt, unter den im Steuerrecht die grundlegenden Merkmale wie Steuerschuldner, Steuergegenstand, Bemessungsgrundlage und Steuersatz fallen (vgl. BFH-Urteil vom 16. November 2011 X R 18/09, BFHE 235, 452, BStBl II 2012, 129; Kirchhof/Söhn/Mellinghoff/ Seiler, EStG , § 51 Rz B 31; Koenig, AO , 3. Aufl. 2014, § 3 Rn. 50).
  • FG Thüringen, 14.10.2021 - 1 K 655/17

    Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG

    Die gesetzlichen Mindestanforderungen können jedenfalls dann als erfüllt angesehen werden, wenn die betreffenden Maßnahmen durch Physiotherapeuten, Heilpraktiker und qualifizierte Fitnesstrainer erbracht würden (Urteil des FG Bremen vom 11. Februar 2016 - 1 K 80/15 (5), Betriebsberater -BB- 2016, 870 m.w.N.).
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