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   FG Baden-Württemberg, 20.06.2000 - 1 K 80/99   

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FG Baden-Württemberg, 20.06.2000 - 1 K 80/99 (https://dejure.org/2000,6158)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.06.2000 - 1 K 80/99 (https://dejure.org/2000,6158)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 1 K 80/99 (https://dejure.org/2000,6158)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen zur Gewährung eines ermäßigten Steuersatzes bei Vorhandensein von außerordentlichen Einkünften im Einkommen; Auszahlungen von Entschädigungen in zwei Veranlagungszeiträumen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlung einer Entschädigung über mehrere Veranlagungszeiträume; Vereinbarung einer Sachabfindung durch Firmenwagengestellung neben der Barabfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1126
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 18.05.1994 - I R 109/93

    Tätigkeit auf Rechnung und im Namen des Erwerbers nach Veräußerung einer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.06.2000 - 1 K 80/99
    Auch ist in der Rechtsprechung zur Betriebsveräußerung anerkannt, dass eine Veräußerung der wesentlichen Grundlagen einer freiberuflichen Praxis auch dann zu bejahen ist, wenn einzelne Mandate zurückbehalten werden, auf die in den letzten drei Jahren weniger als 10 v.H. der gesamten Einnahmen entfielen, (BFH-Urteil vom 18. Mai 1994, I R 109/93 BFHE 175, 249 , BStBl II 1994, 925 m.w.N.).
  • BFH, 04.02.1998 - XI B 108/97

    Spätere Ausgleichszahlungen bei aufgelöstem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.06.2000 - 1 K 80/99
    - mehrere Entschädigungen in einem einheitlichen Vertrag vereinbart werden (BFH-Beschluss vom 4. Februar 1998, XI B 108/97, BFH/NV 1998, 1082 ) bzw.
  • BFH, 01.02.1957 - VI 87/55 U

    Begünstigung außerordentlicher Zuflüsse nach dem Einkommensteuergesetz bei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.06.2000 - 1 K 80/99
    - die Zahlung einer Entschädigung auf mehrere Jahre verteilt ausbezahlt wird, die Entschädigung aber als einmalige Leistung geplant worden ist (BFH-Urteil vom 1.02.1957, VI 87/55 U, BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104).
  • BFH, 02.09.1992 - XI R 63/89

    Außerordentliche Einkünfte durch Entschädigung für entgangene Einnahmen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.06.2000 - 1 K 80/99
    Die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG soll Härten ausgleichen, die sich aus der progressiven Besteuerung von Entschädigungen ergeben (BFH-Urteile vom 21. Juni 1990 X R 45/86, BFH/NV 1991, 88; vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFH/NV 1993, 23; vom 21. Januar 1993 XI R 14/92 BFH/NV 1993, 413).
  • BFH, 02.09.1992 - XI R 44/91

    Zusammenballung von Einkünften (§ 34 Abs. 1 und 2 EStG

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.06.2000 - 1 K 80/99
    - die Einnahmen keine steuerliche Auswirkung haben (BFH-Urteil vom 2. September 1992, XI R 44/91, BFHE 169, 98 , BStBl II 1993, 52 zu steuerbefreiten Einnahmen).
  • BFH, 21.06.1990 - X R 210/87

    Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.06.2000 - 1 K 80/99
    Wird die Entschädigung dagegen in zwei Veranlagungszeiträumen ausgezahlt, lässt die Rechtsprechung die Steuerermäßigung nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zu (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 1990 X R 210/87, BFH/NV 1990, 772).
  • BFH, 18.09.1991 - XI R 9/90

    Ermäßigte Besteuerung für außerordentliche Einkünften in Form einer Abfindung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.06.2000 - 1 K 80/99
    Daher liegen außerordentliche Einkünfte grundsätzlich nur dann vor, wenn die Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen, die sich bei normalem Ablauf auf mehrere Jahre verteilt hätten, vollständig in einem Betrag gezahlt wird (BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 9/90, BFH/NV 1992, 102).
  • BFH, 21.06.1990 - X R 45/86

    Besteuerung von Übergangsgeldern

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.06.2000 - 1 K 80/99
    Die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG soll Härten ausgleichen, die sich aus der progressiven Besteuerung von Entschädigungen ergeben (BFH-Urteile vom 21. Juni 1990 X R 45/86, BFH/NV 1991, 88; vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFH/NV 1993, 23; vom 21. Januar 1993 XI R 14/92 BFH/NV 1993, 413).
  • BFH, 21.01.1993 - XI R 14/92

    Voraussetzungen des Vorliegens von außerordentlichen Einkünften

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 20.06.2000 - 1 K 80/99
    Die ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG soll Härten ausgleichen, die sich aus der progressiven Besteuerung von Entschädigungen ergeben (BFH-Urteile vom 21. Juni 1990 X R 45/86, BFH/NV 1991, 88; vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFH/NV 1993, 23; vom 21. Januar 1993 XI R 14/92 BFH/NV 1993, 413).
  • FG Baden-Württemberg, 11.10.2001 - 6 K 233/98

    Keine Tarifbegünstigung bei fehlender Zusammenballung von

    Selbst wenn die Kfz-Nutzung für 1994 und die Versicherungsbeiträge für 1994 Teil der Abfindung wären, könnten Sie nach den vom FG Baden-Württemberg (Urteil vom 22. Juni 2000, 1 K 80/99, EFG 2000, 1126 ), FG Düsseldorf (Urteil vom 23. April 2001, EFG 2001, 894) und vom Niedersächsischen Finanzgericht (Urteil vom 21. Mai 200-1, 15 K 800/98) aufgestellten Grundsätzen wegen ihrer Geringfügigkeit die Anwendung des § 34 EStG nicht ausschließen.

    Eine weitere Ausnahme könnte dann anzunehmen sein, wenn die neben der Einmalzahlung gewährten Zahlungen steuerbefreite Einnahmen sind (vgl. BFH-Urteil vom 2. September 1992 XI R 44/91, BStBl II 1993, 52 ) oder die laufenden Zuwendungen zu keiner Einkommensteuer beim ausscheidenden Arbeitnehmer führen (vgl. FG Baden-Württemberg Urteil vom 20. Juni 2000, 1 K 80/99, EFG 2000, 1126 ).

  • FG Niedersachsen, 21.05.2001 - 15 K 800/98

    Steuerermäßigung gem. § 34 EStG auch bei Entschädigung für Verlust des

    Der Senat hält diese Geringfügigkeitsgrenze auch in den Fällen der Entschädigungszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes mit anschließender, zeitlich begrenzter Nutzungsüberlassung eines Pkws für anwendbar (ebenso wie das FG Baden-Württemberg Urteil vom 20. Juni 2000 1 K 80/99, EFG 2000, 1126).
  • FG Düsseldorf, 21.02.2002 - 15 K 6157/98

    Tarifbegünstigung; Abfindung; Barabfindung; Zusammenballung von Einkünften;

    Schließlich konnte dahingestellt bleiben, ob von dem Grundsatz, daß bei Entschädigungszahlungen, die sich über ein oder mehrere Veranlagungszeiträume erstrecken, die Anwendung des § 34 EStG ausgeschlossen ist, entgegen der neueren Rechtsprechung des BFH (X R 19/00, a.a.O.) ausnahmsweise abgewichen werden kann, insbesondere wenn es sich bei den zusätzlichen Leistungen um Sachbezüge von untergeordnetem Wert handelt (vgl. hierzu: Finanzgericht - FG - Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.2000 - 1 K 80/99 - Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG, 2000, 1126; FG Düsseldorf, Urteil vom 23.04.2001 - 7 K 7144/97 - EFG 2001, 894; Niedersächsisches FG, Urteil vom 21.05.2001 - EFG 2001, 1131), denn die Voraussetzung der Geringfügigkeit liegen im Streitfall nicht vor.
  • FG Düsseldorf, 23.04.2001 - 7 K 7144/97

    Arbeitnehmerabfindung; Dienstwagen; Entschädigung; Ermäßigter Steuersatz;

    Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 22. Juni 2000 1 K 80, 99 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2000, 1126) in einem vergleichbaren Fall ebenfalls die Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG bejaht.
  • FG Berlin, 12.11.2001 - 9 K 9111/00

    Zufluss einer Entschädigung in zwei Veranlagungszeiträumen steht Steuerermäßigung

    Dennoch ist in der jüngsten finanzgerichtlichen Rechtsprechung die Tendenz erkennbar, bei Verteilung einer Gesamtentschädigung auf zwei Veranlagungszeiträume eine für die Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG unschädliche Geringfügigkeitsgrenze und damit einen neuen Ausnahmefall für die Steuerermäßigung trotz Zahlung in zwei Veranlagungszeiträumen einzuführen (Finanzgericht Baden-Württemberg vom 20. Juni 2000 1 K 80/99, EFG 2000, 1126 (Geringfügigkeitsgrenze von 10%); Finanzgericht Düsseldorf vom 23. April 2001 7 K 7144/97 E, EFG 2001, 894; Niedersächsisches Finanzgericht vom 21. Mai 2001 15 K 800/98, DStRE Entscheidungsdienst - DStRE - 2001, 1155 (Geringfügigkeitsgrenze von 10 %)).
  • FG Düsseldorf, 29.11.2000 - 17 K 2101/98

    Tarifermäßigung bei Abfindungen

    Jedoch sind außerordentliche Einkünfte im Sinne von § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG nur gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte zusammengeballt in einem Veranlagungszeitraum zufließen; der Zufluss mehrerer Teilbeträge in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen ist schädlich (vgl. Bundesfinanzhof - BFH - Urteil vom 21.03.1996 XI R 51/95, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1996, 416 m. w. N.; vgl. auch Bundesministerium der Finanzen - BMF - Erlass vom 18.12.1998, BStBl I 1998, 1512, 1513 f., 1516; Finanzgericht - FG - Baden-Württemberg, Urteil vom 20.06.2000, 1 K 80/99, EFG 2000, 1126 )).
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