Weitere Entscheidung unten: VG Köln, 06.02.2003

Rechtsprechung
   VG Köln, 13.02.2003 - 1 K 8003/98   

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Entgeltgenehmigung für optionale Leistungen

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die Rechtswirkung der Entgeltgenehmigung im Telekommunikationsrecht" von RA Dr. Kornelius Kleinlein und RA Christoph Enaux, original erschienen in: K&R 2003, 275 - 282.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die gerichtliche Kontrolle der Entgeltregulierung im Post- und Telekommunikationsrecht" von Prof. Dr. Thomas von Danwitz, original erschienen in: DVBl 2003, 1405 - 1418.

Zeitschriftenfundstellen

  • MMR 2003, 814



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Wird zitiert von ... (28)  

  • VG Köln, 05.06.2003 - 1 K 6301/99  
    Die auf der Basis des von der Klägerin zugrunde gelegten Tarifmodells verlangten Tarife seien nicht genehmigungsfähig, weil die Klägerin zum einen keine freephone-spezifische Verkehrsverteilung nachgewiesen habe und die hergeleiteten prozentualen Verkehrsverteilungen in Abhängigkeit von der Zahl der OdZ nicht mit dem ansonsten verwendeten Netzkostenmodell (Verfahren 1 K 8003/98) übereinstimmten.

    vgl. dazu zuletzt Urteil des Gerichts vom 13. Februar 2003 - 1 K 8003/98 -, Urteilsabdruck (UA) S. 10, .

    So das Gericht in ständiger Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 13. Februar 2003 - 1 K 8003/98 -, UA S. 10, ; ausführlich Urteil vom 2. Mai 2002 - 1 K 6067/98 -, UA .

    vgl. auch dazu Urteil des Gerichts vom 13. Februar 2003 - 1 K 8003/98 -, UA S. 11 ff., .

    zu dieser Anforderung vgl. das Urteil des Gerichts vom 13. Februar 2003 - 1 K 8003/98 -, UA S. 13 f., , verfügt, ist zwischen den Beteiligten nicht streitig und bedarf keiner weiteren Vertiefung.

    z.B. VG Köln, Urteile vom 21. Februar 2002 - 1 K 5694/98 -, vom 13. März 2003 - 1 K 8003/98 -, UA S. 20 ff. , und vom 13. März 2003 - 1 6480/98 - und ausgeführt:.

    So ist der Kammer aus dem erstinstanzlich abgeschlossenen Verfahren 1 K 8003/98 bekannt, dass die Klägerin mit Zustimmung der RegTP im Jahre 1998 die damalige Leistung DTAG-O.5 im Wege einer Mischkalkulation tarifiert hat, wobei der Anteil der Verbindungen mit Ursprung in nationalen Mobilfunknetzen mit 6, 6 % - nur - geschätzt wurde.

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2006 - 3 Kart 289/06  

    Vattenfall muss die Kürzung der Netzzugangesentgelte vorläufig hinnehmen

    mit sachverständiger Hilfe festgestellt werden kann, so dass kein Grund besteht, der Antragsgegnerin insoweit einen der richterlichen Kontrolle entzogenen Beurteilungsspielraum zu belassen (vgl. hierzu für den TK-Bereich: OVG Münster, Urteil vom 19.8.2005, Az. 13 A 1521/03, CR 2006, 101 ff als Berufungsinstanz zu VG Köln, Urteil vom 6.2.2003, 1 K 8003/98, MMR 2003, 814 f).
  • VG Köln, 17.02.2005 - 1 K 8312/01  
    In seinem Urteil vom 13. Februar 2003 (1 K 8003/98), dessen Gründe den Beteiligten bekannt sind, hat das Gericht ausgeführt, dass der RegTP bei der Frage der angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals im Sinne des § 3 Abs. 2 TEntgV ein Beurteilungsfreiraum zukommt.

    Die RegTP hat für die - anders als im Verfahren 1 K 8003/98 - gesondert vorgenommene Beurteilung der Kapitalkosten weiterhin die Bilanzwert- Methode angewendet.

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Rechtsprechung
   VG Köln, 06.02.2003 - 1 K 8003/98   

Volltextveröffentlichungen (2)




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Wird zitiert von ... (7)  

  • VG Köln, 12.06.2004 - 1 K 549/99  

    Rückwirkende Genehmigung von Intra-Building Abschnitten

    Insoweit verweist die Klägerin auf ihren Vortrag in parallen Verfahren 1 K 8003/98.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowie der Verfahrensakte 1 K 8003/98 VG Köln (13 A 1521/03 OVG NRW) nebst Beiakten.

    Die Kammer und das OVG NRW haben diese Rechtsfrage bereits mehrfach zu Lasten der Klägerin entschieden vgl. u.a. OVG NRW, Beschluss vom 20.01.2003 - 13 A 362/01 - ; Urteil der Kammer vom 06.02.2003 - 1 K 8003/98 -, m.w.N. Juris.

    Hierzu wird zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf die den Beteiligten bekannte umfängliche Begründung des Urteils der Kammer vom 6.2.2003 -1 K 8003/98-, Juris, verwiesen.

  • VG Köln, 12.06.2003 - 1 K 10466/99  
    so für Verbindungsleistungen für Anbieter von Corporate- Network (AfCN): Urteil vom 6.4.2000 - 1 K 7606/97 -, Juris; für die Basisleistungen DTAG-B.1 und B.2: Urteil vom 10.5.2001 - 1 K 9222/97 -, Juris; für die optionalen Leistungen DTAG-O.1 bis O.5: Urteil vom 06.02.2003 -1 K 8003/98 -, Juris.

    Die jeweiligen ICP könnten m.a.W. ihre ICAs ohne diese Verbindungsleistungen nicht in der Weise nutzen, wie dies dem Zweck und Potential eines besonderen Netzzugangs entspricht, ohne dass es etwa auf die Häufigkeit der Inanspruchnahme der genannten Leistungen ankäme, vgl. VG Köln, Urteil der Kammer vom 06.02.2003 - 1 K 8003/98 -, a.a.O.

    Diese Rechtsfrage haben die Kammer und das OVG bereits mehrfach - zu Lasten der Klägerin - entschieden, vgl. u.a. OVG NRW, Beschluss vom 20.01.2003 - 13 A 362/01 - ; VG Köln, Urteil vom 06.02.2003 - 1 K 8003/98 -, a.a.O. .

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2006 - 3 Kart 289/06  

    Vattenfall muss die Kürzung der Netzzugangesentgelte vorläufig hinnehmen

    mit sachverständiger Hilfe festgestellt werden kann, so dass kein Grund besteht, der Antragsgegnerin insoweit einen der richterlichen Kontrolle entzogenen Beurteilungsspielraum zu belassen (vgl. hierzu für den TK-Bereich: OVG Münster, Urteil vom 19.8.2005, Az. 13 A 1521/03, CR 2006, 101 ff als Berufungsinstanz zu VG Köln, Urteil vom 6.2.2003, 1 K 8003/98, MMR 2003, 814 f).
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  • VG Köln, 02.10.2003 - 1 K 7079/98  
    Hierzu wird zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen auf die den Beteiligten bekannte umfängliche Begründung des Urteils der Kammer vom 06. Februar 2003 - 1 K 8003/98 -, Juris, verwiesen.
  • VG Köln, 31.07.2003 - 1 K 2182/01  
    Urteil vom 06.02.2003 - 1 K 8003/98 -, Juris.
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2006 - 3 (Kart) 289/06  

    Vollständigkeit der Unterlagen im Sinne des § 23 Abs. 4 S. 2 EnWG -

    mit sachverständiger Hilfe festgestellt werden kann, so dass kein Grund besteht, der Antragsgegnerin insoweit einen der richterlichen Kontrolle entzogenen Beurteilungsspielraum zu belassen (vgl. hierzu für den TK-Bereich: OVG Münster, Urteil vom 19.8.2005, Az. 13 A 1521/03, CR 2006, 101 ff als Berufungsinstanz zu VG Köln, Urteil vom 6.2.2003, 1 K 8003/98, MMR 2003, 814 f).
  • VG Köln, 24.02.2003 - 1 K 1154/01  
    Auch diese Rechtsfrage haben die Kammer und das OVG bereits mehrfach - zu Lasten der Klägerin - entschieden, vgl. u.a. OVG NRW, Beschluss vom 20.01.2003 - 13 A 362/01 - ; Urteil der Kammer vom 06.02.2003 - 1 K 8003/98 -, m.w.N. Juris.
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