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   FG Schleswig-Holstein, 31.01.2013 - 1 K 82/11   

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https://dejure.org/2013,1986
FG Schleswig-Holstein, 31.01.2013 - 1 K 82/11 (https://dejure.org/2013,1986)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.01.2013 - 1 K 82/11 (https://dejure.org/2013,1986)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - 1 K 82/11 (https://dejure.org/2013,1986)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 20 Abs 1 Nr 1 EStG 2009, § 8b Abs 1 KStG 2002, § 7 GewStG 2002, § 8 Nr 5 GewStG 2002, § 9 Nr 2a GewStG 2002 vom 14.08.2007
    Verfassungsmäßigkeit der mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 erfolgten Erhöhung der Mindestbeteiligungsquote des § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsmäßigkeit der mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 vom 14.08.2007 erfolgten Erhöhung der Mindestbeteiligungsquote des § 9 Nr. 2a S. 1 GewStG (sog. Schachtelprivileg) von 10% auf 15%; Notwendigkeit der Bezugnahme der Mindestbeteiligungsquote auf die ...

  • Betriebs-Berater

    Verfassungsmäßigkeit des sog. gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 erfolgten Erhöhung der Mindestbeteiligungsquote des § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG (sog. Schachtelprivileg)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 erfolgten Erhöhung der Mindestbeteiligungsquote des § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG (sog. Schachtelprivileg)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg (§ 9 Nr. 2a S. 1 GewStG) nach Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 verfassungsgemäß

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des sog. gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Verfassungsmäßigkeit des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 918
  • EFG 2013, 538
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 17.02.2004 - VIII R 28/02

    Wirtschaftliches Eigentum an GmbH-Anteil

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 31.01.2013 - 1 K 82/11
    Ohnehin sei in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass schuldrechtliche Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft maßgeblich für die steuerrechtliche Zuordnung der Geschäftsanteile sein könnten (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 17. Februar 2004, VIII R 28/02).

    (1) Das wirtschaftliche Eigentum an den Geschäftsanteilen einer GmbH kann auch aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarungen übertragen werden; eine Zurechnung bei dem Erwerber erfolgt dann, wenn ihm die mit dem Erwerb der Anteile verbundenen wesentlichen Rechte und damit auch das Gewinnbezugsrecht und das Stimmrecht zustehen (vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 2004 VIII R 28/02, BFHE 205, 426, BStBl II 2005, 46).  Hier ist das wirtschaftliche Eigentum an 50 % der eingezogenen Anteile nicht auf die Kl übergegangen.

  • BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 1981/07

    Rückführung der Steuerentlastung für Pflanzenöl-Kraftstoffe verletzt betroffene

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 31.01.2013 - 1 K 82/11
    Ein Verstoß gegen das Willkürgebot ist darin ebenso wenig zu erblicken wie die Verletzung eines wie auch immer gearteten Besitzstandes (vgl. die z.B. in dem Beschluss des BVerfG vom 04. November 2010 1 BvR 1981/07, HFR 2011, 209, dargelegten Grundsätze).

    Es gibt keinen Vertrauenstatbestand der besagt, dass sich eine bestehende Gesetzeslage auch künftig nicht ändern werde (vgl. auch dazu den Beschluss des BVerfG vom 04. November 2010 1 BvR 1981/07, HFR 2011, 209).

  • BFH, 24.09.1970 - IV R 138/69

    Anteile an einer Kapitalgesellschaft - Wesentliche Beteiligung - Nennkapital

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 31.01.2013 - 1 K 82/11
    In letztgenanntem Fall wären die eigenen Anteile der Holding bei der Bestimmung der Beteiligungsquote der Kl nämlich nicht zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 24. September 1970 IV R 138/69, BFHE 100, 448, BStBl II 1971, 89; Gosch in Blümich, EStG, KStG, GewStG, § 9 GewStG Rz. 169).
  • RFH, 17.04.1934 - I A 316/32
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 31.01.2013 - 1 K 82/11
    Vielmehr wird die Maßgeblichkeit dieser kapitalmäßigen Beteiligung gerade betont und lediglich anerkannt, dass eine solche neben der Übernahme einer (anteiligen) Stammeinlage auch anderweitig erfolgen kann - sei es durch die Zuführung verdeckten Eigenkapitals in der äußeren Gestalt eines Darlehens (vgl. dazu z.B. Gosch in Blümich, EStG, KStG, GewStG, § 9 GewStG, Rz. 168 ff. m.w.N.; Güroff in Glanegger/Güroff, GewStG, § 9 Nr. 2a Rz. 3) m.w.N.) oder durch die Zuführung von Genussrechtskapital (vgl. dazu die Urteile des Reichsfinanzhofs vom 17. April 1934 I A 316/32, RStBl 1934, 773; 28. April 1936 I A 19/36, RStBl 1936, 770; 09. März 1937 I A 21/37, RStBl 1937, 682).
  • RFH, 09.03.1937 - I A 21/37
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 31.01.2013 - 1 K 82/11
    Vielmehr wird die Maßgeblichkeit dieser kapitalmäßigen Beteiligung gerade betont und lediglich anerkannt, dass eine solche neben der Übernahme einer (anteiligen) Stammeinlage auch anderweitig erfolgen kann - sei es durch die Zuführung verdeckten Eigenkapitals in der äußeren Gestalt eines Darlehens (vgl. dazu z.B. Gosch in Blümich, EStG, KStG, GewStG, § 9 GewStG, Rz. 168 ff. m.w.N.; Güroff in Glanegger/Güroff, GewStG, § 9 Nr. 2a Rz. 3) m.w.N.) oder durch die Zuführung von Genussrechtskapital (vgl. dazu die Urteile des Reichsfinanzhofs vom 17. April 1934 I A 316/32, RStBl 1934, 773; 28. April 1936 I A 19/36, RStBl 1936, 770; 09. März 1937 I A 21/37, RStBl 1937, 682).
  • RFH, 28.04.1936 - I A 19/36
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 31.01.2013 - 1 K 82/11
    Vielmehr wird die Maßgeblichkeit dieser kapitalmäßigen Beteiligung gerade betont und lediglich anerkannt, dass eine solche neben der Übernahme einer (anteiligen) Stammeinlage auch anderweitig erfolgen kann - sei es durch die Zuführung verdeckten Eigenkapitals in der äußeren Gestalt eines Darlehens (vgl. dazu z.B. Gosch in Blümich, EStG, KStG, GewStG, § 9 GewStG, Rz. 168 ff. m.w.N.; Güroff in Glanegger/Güroff, GewStG, § 9 Nr. 2a Rz. 3) m.w.N.) oder durch die Zuführung von Genussrechtskapital (vgl. dazu die Urteile des Reichsfinanzhofs vom 17. April 1934 I A 316/32, RStBl 1934, 773; 28. April 1936 I A 19/36, RStBl 1936, 770; 09. März 1937 I A 21/37, RStBl 1937, 682).
  • BFH, 18.12.2019 - I R 29/17

    § 8b Abs. 4 KStG und § 9 Nr. 2a GewStG sind verfassungsgemäß

    b) Dem steht --wie der Senat in seinem Beschluss in BFH/NV 2014, 1402 durch Verweis auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 31.01.2013 - 1 K 82/11 (EFG 2013, 538) klargestellt hat-- der Sinn und Zweck des § 9 Nr. 2a GewStG nicht entgegen.
  • FG Hamburg, 06.04.2017 - 1 K 87/15

    Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer: Besteuerung von Streubesitzdividenden

    Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat mit Urteil vom 31.01.2013 1 K 82/11, EFG 2013, 538 entschieden, dass sich der Gesetzgeber mit der Regelung in § 9 Nr. 2a GewStG im Rahmen seines weiten Gestaltungsspielraums bewegt hat, der ihm bei der Normierung eines Steuerbegünstigungstatbestandes, wie ihn das Schachtelprivileg darstelle, zustehe.
  • BFH, 30.05.2014 - I R 12/13

    Verhältnis zwischen § 8 Nr. 5 GewStG 2009 und § 9 Nr. 2a Satz 1 GewStG 2009 -

    Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht (FG) wies sie mit Urteil vom 31. Januar 2013  1 K 82/11 ab.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2013, 538 abgedruckt.

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