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   FG Niedersachsen, 24.01.2008 - 1 K 83/07   

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https://dejure.org/2008,4919
FG Niedersachsen, 24.01.2008 - 1 K 83/07 (https://dejure.org/2008,4919)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.01.2008 - 1 K 83/07 (https://dejure.org/2008,4919)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 1 K 83/07 (https://dejure.org/2008,4919)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anspruch auf deutsches Kindergeld wenn der Anspruch auf holländisches Kindergeld wegen Erreichens der Altersgrenze erloschen ist

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art.13 ff. VO 1408/71/EWG ; § 32 Abs. 4 EStG
    Bestehen eines Anspruches eines Grenzgängers mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsplatz in Holland auf deutsches Kindergeld bei Erlöschen des Anspruches auf holländisches Kindergeld wegen Erreichens der Altersgrenze

  • Judicialis

    VO 1408/71/EWG Art. 13 ff.; ; EStG § 32 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO (EWG) Art. 13 Abs. 2a; EStG § 32 Abs. 4
    Kindergeld: Grenzgänger; Wohnsitz in Deutschland; Arbeitsplatz in Holland - Anspruch auf deutsches Kindergeld bei Erlöschen des Anspruchs auf holländisches Kindergeld wegen Erreichens der Altersgrenze

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anspruch auf deutsches Kindergeld bei Erlöschen des Anspruchs auf holländisches Kindergeld wegen Erreichens der Altersgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Holländische Grenzgänger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen eines Anspruches eines Grenzgängers mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsplatz in Holland auf deutsches Kindergeld bei Erlöschen des Anspruches auf holländisches Kindergeld wegen Erreichens der Altersgrenze

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeitsplatz in Holland können bei Volljährigkeit ihrer Kinder deutsches Kindergeld beanspruchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 1570
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.01.2008 - 1 K 83/07
    Mit den Rechtsvorschriften im Sinne dieser Norm sind alle Zweige und Systeme der sozialen Sicherheit (Art. 1 j der VO) und damit als Familienleistungen (Art. 1 u der VO) auch die nationalstaatlichen Regelungen über das Kindergeld gemeint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2004 2 BvL 5/00, BVerfGE 110, 412, BFH/NV 2005, Beilage 1; BFH-Urteil vom 24. März 2006 III R 41/05, BFHE 212, 551, BFH/NV 2006, 1554 ).

    Die Regelung wird außerdem vom Ausschließlichkeitsprinzip getragen, sodass alle Personen, die von der Verordnung erfasst werden, ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedslandes unterliegen (siehe dazu BVerfG, BVerfGE 110, 412 , BFH/NV 2005, Beilage 1; BFH, BFHE 212, 551, BFH/NV 2006, 1554 ).

    Nach der Erkenntnis des BVerfG in seinerEntscheidung vom 8. Juni 2004 2 BvL 5/00, BVerfGE 110, 412, BFH/NV 2005, Beilage 1 verfolgt die VO (EWG) 1408/71 den Zweck, eine Kumulierung anwendbarer Rechtsvorschriften mehrerer Mitgliedstaaten mit den sich daraus ergebenden Schwierigkeiten zu vermeiden (Rdnr. 19).

  • BFH, 24.03.2006 - III R 41/05

    Kein Anspruch auf (Differenz-)Kindergeld nach dem EStG bei Erwerbstätigkeit in

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.01.2008 - 1 K 83/07
    Mit den Rechtsvorschriften im Sinne dieser Norm sind alle Zweige und Systeme der sozialen Sicherheit (Art. 1 j der VO) und damit als Familienleistungen (Art. 1 u der VO) auch die nationalstaatlichen Regelungen über das Kindergeld gemeint (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2004 2 BvL 5/00, BVerfGE 110, 412, BFH/NV 2005, Beilage 1; BFH-Urteil vom 24. März 2006 III R 41/05, BFHE 212, 551, BFH/NV 2006, 1554 ).

    Die Regelung wird außerdem vom Ausschließlichkeitsprinzip getragen, sodass alle Personen, die von der Verordnung erfasst werden, ausschließlich den Rechtsvorschriften eines Mitgliedslandes unterliegen (siehe dazu BVerfG, BVerfGE 110, 412 , BFH/NV 2005, Beilage 1; BFH, BFHE 212, 551, BFH/NV 2006, 1554 ).

    Im Hinblick auf diese Entscheidung des BVerfG und mit Bezug darauf hat der BFH am24. März 2006 III R 41/05, BFHE 212, 551, BFH/NV 2006, 1554 das Ziel der Gemeinschaftsnorm darin präzisiert, ein Nebeneinander unterschiedlicher Sozialsysteme zu vermeiden und den Berechtigten eine Meistbegünstigung verschiedener Systeme zu verwehren.

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus FG Niedersachsen, 24.01.2008 - 1 K 83/07
    Weiter geht das Gericht davon aus, dass das vorgenannte Gemeinschaftsrecht Vorrang vor dem nationalen deutschen Recht hat (ständige Rspr. des EuGH, vgl. z.B. Entscheidung vom 15. Juli 1964 (Costa/ENEL) Rs 6/64, Slg. 1964, 1251).
  • FG Düsseldorf, 22.12.2008 - 10 K 404/08

    Inländischer Kindergeldanspruch bei gleichzeitigem Leistungsbezug im Ausland;

    Die Anwendung des deutschen Kindergeldrechts erscheint deshalb auch für den Fall fraglich, dass nach der VO (EWG) 1408/71 die Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats Anwendung finden, diese aber eine Familienleistung für das Kind nicht vorsehen (für die Anwendung deutschen Rechts in einem derartigen Fall aber Finanzgericht - FG - Niedersachsen, Urteil vom 24. Januar 2008 1 K 83/07, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1570, und FG Köln, Urteil vom 25. September 2008 10 K 4830/05, [...]).
  • FG München, 08.01.2009 - 5 K 85/08

    Kindergeldanspruch eines nach Deutschland entsandten polnischen Arbeitnehmer

    Auf die Entscheidung des FG Niedersachsen vom 24. Januar 2008 (1 K 83/07, EFG 2008, 1570; Revision eingelegt, Az. des BFH III 12/08) werde Bezug genommen.

    Unterliegt ein Arbeitnehmer den Rechtsvorschriften eines anderen EU-Mitgliedstaates, ist nach dem o.g. Grundsatz in Deutschland weder Kindergeld noch Differenzkindergeld zu zahlen (vgl. so auch Beschluss des BVerfG vom 8. Juni 2004 2 BvL 5/00, HFR 2004, 1139; vgl. Urteil des FG Niedersachsen vom 24. Januar 2008 1 K 83/07, EFG 2008, 1570).

  • FG Köln, 25.09.2008 - 10 K 4830/05

    Kindergeldanspruch für volljähriges Kind geht nicht durch die Aufnahme einer

    Die Klägerin hat in den Niederlanden aufgrund des Alters der Kinder keinen Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Sozialleistungen, was zwischen den Beteiligten ebenfalls unstreitig ist und auch der Feststellung des Bundesministeriums der Finanzen (siehe Erlass vom 12. Februar 2002, Bundessteuerblatt - BStBl - I 2002, 241; vgl. auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Januar 2008 1 K 83/07, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 1570) entspricht.
  • FG Münster, 30.04.2009 - 11 K 998/06

    Anspruch auf Kindergeld für eine alleinerziehende in den Niederlanden arbeitende

    Es besteht somit ein Kindergeldanspruch nach deutschem Recht in Höhe von monatlich 154 EUR (vgl. FG Köln Urteil vom 25. September 2008 10 K 4830/05 EFG 2009, 269 und auch Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil vom 24. Januar 2008 1 K 83/07, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2008, 1570).
  • FG Düsseldorf, 27.04.2010 - 10 K 3402/08

    Kindergeldanspruch eines polnischen Staatsbürgers; Entsendung durch polnischen

    die Urteile des erkennenden Senats vom 22. Dezember 2008 - 10 K 404/08 Kg, Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 497 und vom 17. Februar 2009 - 10 K 501/08 Kg, EFG 2009, 497; anderer Ansicht offenbar Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 24. Januar 2008 - 1 K 83/07, EFG 2008, 1570, und FG Köln, Urteil vom 25. September 2008 - 10 K 4830/05, EFG 2009, 269).
  • FG Düsseldorf, 17.02.2009 - 10 K 501/08

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Bewilligung von Kindergeld für ein in

    Eine solche Anwendungsbestimmung zugunsten des nationalen Rechts ist jedoch erforderlich (so auch schon das Urteil des erkennenden Senats vom 22. Dezember 2008 - 10 K 404/08 Kg, abrufbar bei [...] und unter www.justiz.nrw.de; anderer Ansicht offenbar Finanzgericht Niedersachsen , Urteil vom 24. Januar 2008 - 1 K 83/07, Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1570, und FG Köln, Urteil vom 25. September 2008 - 10 K 4830/05, abrufbar bei [...]).
  • FG Rheinland-Pfalz, 12.05.2010 - 2 K 2304/08

    Anwendung der VO (EWG) 1408/71 - Kein Kindergeldanspruch für ein gesamtes

    Zwar haben vereinzelt Gerichte in einem derartigen Fall eine Familienleistung zugesprochen (Urteil des Finanzgerichtes Niedersachsen vom 24. Januar 2008, 1 K 83/07, EFG 2008, 1570 und Urteil des Finanzgerichts Köln vom 25. September 2008, 10 K 4830/05, Jurist-Dokument), im Streitfall kommt es jedoch hierauf nicht an, da für die hier betroffenen beiden Kinder der Klägerin in Polen vom 1. Januar 2006 bis 31. August 2006 Kindergeld geleistet wurde.
  • FG Düsseldorf, 16.04.2010 - 3 K 1401/09

    Anwendbarkeit des deutschen Kindergeldrechts nach der VO (EWG) 1408/71;

    Die Anwendung des deutschen Kindergeldrechts ist deshalb auch für den Fall ausgeschlossen, dass nach der VO (EWG) 1408/71 die Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats Anwendung finden, diese aber eine Familienleistung für das Kind nicht vorsehen (für die Anwendung deutschen Rechts in einem derartigen Fall aber FG Niedersachsen, Urteil vom 24. Januar 2008 1 K 83/07, EFG 2008, 1570, und FG Köln, Urteil vom 25. September 2008 10 K 4830/05, EFG 2009, 269).
  • FG Köln, 11.06.2008 - 14 K 4462/07

    Gewährung von Kindergeld an einen den Rechtsvorschriften eines anderen

    Unterliegt ein Arbeitnehmer den Rechtsvorschriften eines anderen EU-Mitgliedstaates, ist nach dem o.g. Grundsatz in Deutschland weder Kindergeld noch Differenzkindergeld zu zahlen (vgl. Beschluss des BVerfG vom 8. Juni 2004 2 BvL 5/00, HFR 2004, 1139; vgl. FG Niedersachsen Urteil vom 24. Januar 2008 1 K 83/07 nv juris mwN).
  • FG München, 08.01.2009 - 5 K 3194/08

    Isolierter Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe - Schlüssiger Sachvortrag

    Bereits das Finanzgericht Niedersachsen habe im Urteil vom 24. Januar 2008 (1 K 83/07, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2008, 1570) mit gleicher Begründung der Klage stattgegeben.
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