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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 87/05   

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https://dejure.org/2006,13728
FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 87/05 (https://dejure.org/2006,13728)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05.07.2006 - 1 K 87/05 (https://dejure.org/2006,13728)
FG Hamburg, Entscheidung vom 05. Juli 2006 - 1 K 87/05 (https://dejure.org/2006,13728)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1 § 10 Abs. 1 Nr. 7 § 19
    Kosten eines Erststudiums und zwecks Studienplatzerlangung vorgeschalteten Auslandsaufenthaltes als Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kosten eines Erststudiums und zwecks Studienplatzerlangung vorgeschalteten Auslandsaufenthaltes als Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abzug von Kosten für ein Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten; Voraussetzungen für die Qualifizierung von Bildungsaufwendungen als Werbungskosten; Erwerbsbezogener Veranlassungszusammenhang

  • FG Hamburg (Leitsatz)

    Einkommensteuer: Kosten eines Erststudiums und zwecks Studienplatzerlangung vorgeschalteten Auslandsaufenthaltes als Werbungskosten

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Ausbildungskosten: Umschulung und Sprachkursus absetzbar

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 25
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 19.12.2005 - VI R 89/02

    WK-Abzug: Fremdsprachenkurs im Ausland

    Auszug aus FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 87/05
    Etwas anderes kann in diesen Fällen nur dann gelten, wenn die Verfolgung privater Reiseinteressen den Schwerpunkt des Aufenthaltes bildet (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12.01.2006 - VI B 101/05 - BFH/NV 2006, 739 und vom 19.04.2004 - VI B 178/03 - juris - sowie BFH-Urteil vom 19.12.2005 - VI R 89/02 - BFH/NV 2006, 934 - jeweils m.w.N.).

    Grundsätzlich gilt zudem, dass eine Sprache in dem Land, in dem sie gesprochen wird, im Allgemeinen effizienter zu erlernen ist (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 19.12.2005 - VI R 89/02 - BFH/NV 2006, 634 m.w.N. sowie FG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.2005 - 8 K 361/01 - EFG 2005, 1756 ).

  • BFH, 04.12.2002 - VI R 120/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 87/05
    Sie erwüchsen grundsätzlich jedem Steuerpflichtigen und gehörten daher zu den nicht abziehbaren Kosten der Lebensführung (vgl. i.E. nebst Nachweisen zur älteren Rechtsprechung und Kritik BFH-Urteil vom 04. Dezember 2002 - VI R 120/01 - BStBl II 2003, 403 ).

    Insbesondere durch zwei Grundsatzentscheidungen im Jahre 2002 zu einer Umschulung und zu einem berufsbegleitenden Erststudium (BFH-Urteile vom 04. Dezember 2002 - VI R 120/01 - BStBl II 2003, 403 und vom 17. Dezember 2002 - VI R 137/01 - BStBl II 2003, 407 ) hat er klargestellt, dass Bildungsaufwendungen grundsätzlich Werbungskosten sein können, sofern sie konkret beruflich veranlasst sind.

  • BFH, 27.05.2003 - VI R 33/01

    Erstmalige Berufsausbildung: Vorab entstandene Werbungskosten

    Auszug aus FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 87/05
    Für den Zeitraum davor habe aber die Finanzbehörde Hamburg unter Bezugnahme auf das Urteil des BFH vom 27.05.2003 - VI R 33/01 - durch Erlass vom 13.08.2003 - 52-S 2350-001/03 - die nachgeordneten Finanzämter angewiesen, Ausbildungskosten für eine erstmalige Berufsausbildung als Werbungskosten nur in jenen eng begrenzten Fällen anzuerkennen, die dem entschiedenen Streitfall gleich gelagert seien.

    Weitere Urteile sind zur Frage der erstmaligen Berufsausbildung (vom 27. Mai 2003 - VI R 33/01 - BStBl II 2004, 884 ) und zum Universitätsstudium im Anschluss an ein Fachhochschulstudium (vom 22. Juli 2003 - VI R 50/02 - BStBl II 2004, 889 ) ergangen.

  • FG Baden-Württemberg, 07.07.2005 - 8 K 361/01

    Aufwendungen eines Englischlehrers für eine dreiwöchige Fortbildungsveranstaltung

    Auszug aus FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 87/05
    Grundsätzlich gilt zudem, dass eine Sprache in dem Land, in dem sie gesprochen wird, im Allgemeinen effizienter zu erlernen ist (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 19.12.2005 - VI R 89/02 - BFH/NV 2006, 634 m.w.N. sowie FG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.07.2005 - 8 K 361/01 - EFG 2005, 1756 ).
  • BFH, 05.07.2007 - VI R 47/02

    Beiträge an ausländischen Pensionsfonds gelten als Arbeitslohn

    Auszug aus FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 87/05
    Ein solcher besteht, soweit sich anhand objektiver Umstände bereits im Zeitpunkt der Verausgabung feststellen lässt, dass ein Steuerpflichtiger den Entschluss zur Einkunftserzielung in der angestrebten Einkunftsart ernsthaft gefasst hat (BFH-Urteil vom 13. Mai 2004 - VI R 47/02 - BFH/NV 2004, 1402 ).
  • BFH, 20.07.2006 - VI R 26/05

    Aufwendungen für ein Erststudium

    Auszug aus FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 87/05
    Vielmehr sind grundsätzlich auch die Kosten eines im Anschluss an das Abitur begonnenen Erststudiums als vorweggenommene Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigungsfähig (vgl. FG Köln, Urteil vom 19. Januar 2006 - 10 K 3712/04 - EFG 2006, 727 ; FG Münster, Urteil vom 31. August 2005 - 10 K 4954/04 F - EFG 2006, 259 ; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Februar 2005 - 9 K 211/04 - EFG 2005, Rev. BFH VI R 26/05; FG Hamburg, Urteil vom 11. März 2005 - II 418/03 - juris).
  • FG Baden-Württemberg, 18.02.2005 - 9 K 211/04

    Kosten eines im Anschluss an die Schulausbildung begonnenen Studiums als

    Auszug aus FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 87/05
    Vielmehr sind grundsätzlich auch die Kosten eines im Anschluss an das Abitur begonnenen Erststudiums als vorweggenommene Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigungsfähig (vgl. FG Köln, Urteil vom 19. Januar 2006 - 10 K 3712/04 - EFG 2006, 727 ; FG Münster, Urteil vom 31. August 2005 - 10 K 4954/04 F - EFG 2006, 259 ; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Februar 2005 - 9 K 211/04 - EFG 2005, Rev. BFH VI R 26/05; FG Hamburg, Urteil vom 11. März 2005 - II 418/03 - juris).
  • BFH, 17.12.2002 - VI R 137/01

    Werbungskostenabzug für erstmaliges Hochschulstudium und Umschulungsmaßnahme

    Auszug aus FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 87/05
    Insbesondere durch zwei Grundsatzentscheidungen im Jahre 2002 zu einer Umschulung und zu einem berufsbegleitenden Erststudium (BFH-Urteile vom 04. Dezember 2002 - VI R 120/01 - BStBl II 2003, 403 und vom 17. Dezember 2002 - VI R 137/01 - BStBl II 2003, 407 ) hat er klargestellt, dass Bildungsaufwendungen grundsätzlich Werbungskosten sein können, sofern sie konkret beruflich veranlasst sind.
  • BFH, 22.07.2003 - VI R 50/02

    Aufwendungen für ein Universitätsstudium

    Auszug aus FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 87/05
    Weitere Urteile sind zur Frage der erstmaligen Berufsausbildung (vom 27. Mai 2003 - VI R 33/01 - BStBl II 2004, 884 ) und zum Universitätsstudium im Anschluss an ein Fachhochschulstudium (vom 22. Juli 2003 - VI R 50/02 - BStBl II 2004, 889 ) ergangen.
  • FG Köln, 19.01.2006 - 10 K 3712/04

    Kosten eines (Jura-)Erststudiums

    Auszug aus FG Hamburg, 05.07.2006 - 1 K 87/05
    Vielmehr sind grundsätzlich auch die Kosten eines im Anschluss an das Abitur begonnenen Erststudiums als vorweggenommene Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigungsfähig (vgl. FG Köln, Urteil vom 19. Januar 2006 - 10 K 3712/04 - EFG 2006, 727 ; FG Münster, Urteil vom 31. August 2005 - 10 K 4954/04 F - EFG 2006, 259 ; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18. Februar 2005 - 9 K 211/04 - EFG 2005, Rev. BFH VI R 26/05; FG Hamburg, Urteil vom 11. März 2005 - II 418/03 - juris).
  • BFH, 13.05.2004 - IV R 47/02

    Bewirtungskosten; Fortbildungskosten

  • BFH, 19.04.2004 - VI B 178/03

    Veranlassungszusammenhang bei einem Auslandssprachkurs

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

  • BFH, 10.02.2005 - VI B 33/04

    Aufwendungen für Philosophiestudium eines 78jährigen als Berufsausbildungskosten?

  • FG Münster, 31.08.2005 - 10 K 4954/04

    Verlustfeststellung über Kosten des Erststudiums möglich

  • BFH, 26.01.2005 - VI R 71/03

    Tatrichterliche Würdigung über den Zusammenhang von Studienaufwendungen mit

  • BFH, 12.01.2006 - VI B 101/05

    Grundsätzliche Bedeutung: Auslandsreise, WK-Abzug

  • FG Hessen, 03.07.2019 - 9 K 22/18

    Die Kosten für einen vorübergehenden Internatsaufenthalt im englischsprachigen

    Im Übrigen bezieht sich der Kläger zur beruflichen Veranlassung auf ein Urteil des Finanzgerichts - FG - Hamburg (vom 05.07.2005, Az. 1 K 87/05), wonach Kosten für einen allgemeinen Spracherwerb als Werbungskosten anerkannt worden seien.

    Auch das vom Kläger angeführte Urteil des FG Hamburg (vom 05.07.2006 - 1 K 87/05, EFG 2007, 25) ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.

    Eine Divergenz zu dem Urteil des FG Hamburg vom 05.07.2006 (1 K 87/05, EFG 2007, 25) liegt - soweit man dieses Urteil im hier zu entscheidenden Punkt nicht ohnehin als überholt betrachtet - mangels Vergleichbarkeit der Fälle nicht vor (siehe oben).

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Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 04.05.2009 - 1 K 87/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,56059
FG Sachsen-Anhalt, 04.05.2009 - 1 K 87/05 (https://dejure.org/2009,56059)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.05.2009 - 1 K 87/05 (https://dejure.org/2009,56059)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Mai 2009 - 1 K 87/05 (https://dejure.org/2009,56059)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    DVStB § 24; DVStB § 25 Abs. 2; StBerG § 37
    Umfang der gerichtlichen Überprüfung der Prüfungsentscheidungen bei der Steuerberaterprüfung

  • datenbank.nwb.de

    Umfang der gerichtlichen Überprüfung der Prüfungsentscheidungen bei der Steuerberaterprüfung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.01.1999 - VII R 35/98

    Begründungsverlangen nach mündlicher Steuerberaterprüfung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.05.2009 - 1 K 87/05
    Denn eine gerichtliche Kontrolle ist aufgrund der sachgesetzlichen Eigentümlichkeiten der Prüfungsentscheidung gerade bei Fragen der richtigen Bewertung nur in engen Grenzen möglich (vgl. BVerfG Beschluss vom 17. April 1991, BVerfGE 84, 34 ; Bundesverwaltungsgericht Entscheidung vom 24. Februar 1993, BVerGE 92, 132 und BFH-Urteil vom 21. Januar 1999, BStBl II 1999, 242 ).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.05.2009 - 1 K 87/05
    Denn eine gerichtliche Kontrolle ist aufgrund der sachgesetzlichen Eigentümlichkeiten der Prüfungsentscheidung gerade bei Fragen der richtigen Bewertung nur in engen Grenzen möglich (vgl. BVerfG Beschluss vom 17. April 1991, BVerfGE 84, 34 ; Bundesverwaltungsgericht Entscheidung vom 24. Februar 1993, BVerGE 92, 132 und BFH-Urteil vom 21. Januar 1999, BStBl II 1999, 242 ).
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