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   FG Brandenburg, 31.01.2001 - 1 K 87/98 E   

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https://dejure.org/2001,12397
FG Brandenburg, 31.01.2001 - 1 K 87/98 E (https://dejure.org/2001,12397)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 31.01.2001 - 1 K 87/98 E (https://dejure.org/2001,12397)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Januar 2001 - 1 K 87/98 E (https://dejure.org/2001,12397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit von Rückumzugskosten eines vorübergehend ins Inland versetzten ausländischen Arbeitnehmers als Werbungskosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 1 Abs. 3 Satz 2; EStG § 9 Abs. 1 Satz 1
    Ermittlung der Einkünfte i.S. des § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG; Rückumzugskosten eines vorübergehend ins Inland versetzten ausländischen Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 561
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.11.1986 - I R 222/82

    Einfamilienhaus - Summe der Einkünfte - Ausland

    Auszug aus FG Brandenburg, 31.01.2001 - 1 K 87/98
    Denn die Ermittlung der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 2 EStG hat nach dem Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland zu erfolgen (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 12.11.1986 I R 222/82, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1987, 256 zu der insofern wortgleichen Regelung des § 2 Abs. 1 AusfG Grenzgänger Niederlande vom 24.02.1986, Bundesgesetzblatt - BGBl. - 1, 321; ausführlich Stapperfend in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG , § 1 Anm. 265).
  • BFH, 04.12.1992 - VI R 11/92

    Urteilsbegründung auch bei Bezugnahme auf den Parteien ausgehändigtes Urteil

    Auszug aus FG Brandenburg, 31.01.2001 - 1 K 87/98
    Der Bundesfinanzhof hat zwar durch Urteil vom 04.12.1992 (VI R 11/92 (BStBl. II 1993, 722) entschieden, dass auch die bei einem für eine bestimmte Zeit in das Inland versetzten ausländischen Arbeitnehmer anfallenden Rückumzugskosten bei den inländischen Einkünften als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, weil diese die Folgen beseitigen, die durch die beruflich bedingte Wohnsitzverlagerung entstanden waren.
  • OLG Koblenz, 10.01.2001 - 1 U 1502/00

    Zugewinnausgleich - Grundstücksübertragung an nahestehende Dritte - Anfechtung -

    a) die einstweilige Einstellung des vor dem Amtsgericht A unter dem Aktenzeichen 1 K 87/98 anhängigen Teilungsversteigerungsverfahrens bezüglich des im Grundbuch von A Blatt 3997 eingetragenen Grundstücks lfd.Nr. 3 Flur 1, Nr. 1241/5, Hof- und Gebäudefläche, Straße 8 in A zu bewilligen.

    Sicherungsgegenstand des Verfahrens ist ein hälftiger Miteigentumsanteil an einem in A, Straße 8, gelegenen Einfamilienwohnhaus mit Arztpraxis und Schwimmbad, dessen Verkehrswert im Teilungsversteigerungsverfahren 1 K 87/98 AG A am 13. April 1999 mit 850.000 DM festgesetzt worden ist.

    Darüber hinaus sind sie zu je 1/2 Anteil Miteigentümer diverser weiterer, zum Teil mit Pfandrechten belasteter Hausgrundstücke in A und M, die Verfügungsklägerin außerdem eines Hotels in A. Bezüglich des streitgegenständlichen Grundstückes hat ihr geschiedener Ehemann am 8./9. September 1998 Antrag auf Teilungsversteigerung zum Zwecke der Auseinandersetzung gestellt (1 K 87/98 AG A).

  • FG Köln, 21.01.2004 - 4 K 4336/01

    Berücksichtigung der Einkommensteuer unterliegenden ausländischen Einkünfte eines

    Das dem Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 31.01.2001 (1 K 87/98) zugrunde liegende Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21.11.1986 (I R 222/82, BStBl II 1987, 256) habe sich nicht damit befassen können, da die Vorschrift des § 1 Abs. 3 EStG zum Zeitpunkt der Urteilsfindung nicht einmal im Referentenentwurf des BMF vorgelegen habe.

    Die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte eines Steuerpflichtigen sind sowohl hinsichtlich der relativen (10 v. H.) als auch der absoluten Grenze (nicht mehr als 12.000,00 DM) nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln (Schaumburg, Internationales Steuerrecht, Köln, 2. Aufl., Rz. 5.55; Schulze zur Wiesche in: IStR 1996, 105, 106; Kaefer in: BB 1995, 1615, 1616; Stapperfend in: Herrmann/Heuer/Spitaler, EStG, KStG, Bd. 1, § 1 Anm. 265, 287; Urteil des FG Brandenburg vom 31.01.2001 1 K 87/98 E, EFG 2001, 561).

  • FG Köln, 20.03.2002 - 10 K 1483/99

    Umzugskostenpauschale bei doppelter Haushaltsführung

    Der Senat hält die Berücksichtigung von Werbungskosten in Höhe der Umzugskostenpauschalen des § 10 BUKG nur für gerechtfertigt, wenn mit dem Umzug auch der Lebensmittelpunkt verlegt wird (ebenso BFH-Urteil vom 29. Januar 1988 VI R 192/84, BFH/NV 1988, 367, 368; Finanzgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2001 1 K 87/98, EFG 2001, 561).
  • FG Schleswig-Holstein, 08.10.2002 - 3 K 144/02

    Rückumzugskosten nach Begründung einer doppelten Haushaltsführung als

    Daher fallen bei Begründung bzw. Beendigung einer doppelten Haushaltsführung für die zweite Wohnung erheblich weniger Umzugskosten an als bei einem sog. großen Umzug, d. h. der Verlagerung des Lebensmittelpunktes von einem an einen anderen Ort (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 1988 in BFH/NV 1988, 367; Finanzgericht - FG - Baden Württemberg, Urteil vom 05. Dezember 1997 -6 K 414/97-; FG Brandenburg in EFG 2001, 561; FG Köln in EFG 2002, 967 ; Schmidt/Drenseck 21. Aufl., § 19 Rdnr. 60).
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