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   VG Berlin, 06.05.2010 - 1 K 927.09   

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https://dejure.org/2010,5057
VG Berlin, 06.05.2010 - 1 K 927.09 (https://dejure.org/2010,5057)
VG Berlin, Entscheidung vom 06.05.2010 - 1 K 927.09 (https://dejure.org/2010,5057)
VG Berlin, Entscheidung vom 06. Mai 2010 - 1 K 927.09 (https://dejure.org/2010,5057)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de

    Zulässigkeit der Sicherstellung eines Bahnrades bzw. Fixierades

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Sicherstellung eines sog. "Fixie-Fahrrades"; Benutzung eines Bahnrades im öffentlichen Straßenverkehr als Gefahr für die öffentliche Sicherheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Fixie-Fahrräder dürfen sichergestellt werden

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Fixie-Fahrräder dürfen sichergestellt werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fixie-Fahrräder dürfen sichergestellt werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Fixie-Fahrräder" im Straßenverkehr nicht erlaubt

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fixie-Fahrrad ist nicht verkehrssicher - Ein Bahnrad ohne Bremsen hat im Straßenverkehr nichts zu suchen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Fixie-Fahrräder nicht verkehrssicher

  • anwaltauskunft.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Kontrollen von Radfahrern: Was die Polizei darf

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fixie-Fahrräder dürfen wegen fehlender Verkehrssicherheit polizeilich sichergestellt werden - Starre Fahrradnabe stellt keine Bremse im Sinne der Straßenverkehrszulassungsordnung dar

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88

    Bedürfnis einer straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis für mehr als

    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2010 - 1 K 927.09
    Die öffentliche Sicherheit umfasst die Rechtsordnung als Ganzes, die Individualrechtsgüter und den Staat und seine Einrichtungen (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985, BVerfGE 69, 315, 352; BVerwG, Urteil vom 21. April 1989, BVerwGE 82, 34, 40; Knape/Kiworr, a.a.O., § 1 2. Teil I A a).
  • BVerwG, 26.02.1974 - I C 31.72

    Demonstration in amerikanischen Wohngebieten - Art. 2 Abs. 2, 104 Abs. 2 GG,

    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2010 - 1 K 927.09
    Darunter ist eine Sachlage zu verstehen, die bei ungehindertem Geschehensablauf des zu erwartenden Geschehens in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit führt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 17. Dezember 2003, VG 1 A 309.01, juris Rn 19; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1974, BVerwGE 45, 51, 57; Knape/Kiworr, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht für Berlin, 10. Auflage 2009, § 17 II B 1).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2010 - 1 K 927.09
    Die öffentliche Sicherheit umfasst die Rechtsordnung als Ganzes, die Individualrechtsgüter und den Staat und seine Einrichtungen (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985, BVerfGE 69, 315, 352; BVerwG, Urteil vom 21. April 1989, BVerwGE 82, 34, 40; Knape/Kiworr, a.a.O., § 1 2. Teil I A a).
  • VG Berlin, 17.12.2003 - 1 A 309.01

    Polizeiliche Meldeauflage an einen Angehörigen des

    Auszug aus VG Berlin, 06.05.2010 - 1 K 927.09
    Darunter ist eine Sachlage zu verstehen, die bei ungehindertem Geschehensablauf des zu erwartenden Geschehens in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit führt (vgl. VG Berlin, Urteil vom 17. Dezember 2003, VG 1 A 309.01, juris Rn 19; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1974, BVerwGE 45, 51, 57; Knape/Kiworr, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht für Berlin, 10. Auflage 2009, § 17 II B 1).
  • VG Berlin, 16.09.2011 - 1 K 318.10

    Anscheinsgefahr und gewaltsame Türöffnung

    Eine gegenwärtige Gefahr liegt vor, wenn die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder wenn diese Einwirkung unmittelbar oder in nächster Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht (vgl. Urteil der Kammer vom 6. Mai 2010 - 1 K 927.09 -, a. a. O. Rn. 18; Knape/Kiworr, a. a. O., § 17 IV B 1).
  • VG Berlin, 16.09.2011 - 1 K 312.10

    Sicherstellung von Pfefferspray und Elektroschocker; Vorliegen einer

    Darunter ist eine Sachlage zu verstehen, die bei ungehindertem Geschehensablauf des zu erwartenden Geschehens in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit führt (vgl. Urteile der Kammer vom 6. Mai 2010 - 1 K 927.09 -, juris Rn. 14, und vom 17. Dezember 2003 - VG 1 A 309.01 -, juris Rn 19; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1974 - 1 C 31.72 -, BVerwGE 45, 51, 57; Knape/Kiworr, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht für Berlin, 10. Auflage 2009, § 17 II B 1).

    Eine gegenwärtige Gefahr liegt vor, wenn die Einwirkung des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder wenn diese Einwirkung unmittelbar oder in nächster Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht (vgl. Urteil der Kammer vom 6. Mai 2010 - 1 K 927.09 -, a. a. O. Rn. 18; Knape/Kiworr, a. a. O., § 17 IV B 1).

  • VG Berlin, 01.12.2016 - 1 K 236.13

    Otto Mueller-Fälschungen bleiben in amtlicher Verwahrung

    Unter einer Gefahr ist eine Sachlage zu verstehen, die bei ungehindertem Geschehensablauf des zu erwartenden Geschehens in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen wird (vgl. Urteile der Kammer vom 16. September 2011 - 1 K 312.10, juris, Rn. 15 und vom 6. Mai 2010 - 1 K 927.09, juris, Rn. 14 m.w.N.).

    Gegenwärtig ist eine Gefahr, wenn der Eintritt des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar bevorsteht (Urteil der Kammer vom 6. Mai 2010 - 1 K 927.09, juris, Rn. 18; Pewestorf in: Pewestorf/Söllner/Tölle, Praxishandbuch Polizei- und Ordnungsrecht, 2013, Kap. 1, Rn. 28).

  • VG Berlin, 08.11.2021 - 1 K 300.18
    Eine Gefahr liegt bei einer Sachlage vor, die bei ungehindertem Geschehensablauf in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1974 - 1 C 31.72, BVerwGE 45, 51, 57; Urteil der Kammer vom 6. Mai 2010 - 1 K 927.09, juris Rn. 14).

    Eine Gefahr ist gegenwärtig, wenn der Eintritt des schädigenden Ereignisses bereits begonnen hat oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar bevorsteht (Urteil der Kammer vom 6. Mai 2010 - 1 K 927.09, juris Rn. 18).

  • VG Köln, 12.05.2011 - 20 K 1596/10

    Zulässigkeit der Sicherstellung und Verwertung eines "Fixie-Rades" bei Benutzung

    VG Berlin, Urteil vom 06.05.2010, - 1 K 927/09 -, juris, Rn.15; vgl. auch Kuhlmey/van Stegen , Die Polizei 2009, 300 (302).

    vgl. VG Berlin, Urteil vom 06.05.2010, - 1 K 927/09 -, juris, Rn.16.

  • VG Berlin, 20.08.2021 - 1 L 408.21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Platzverweis

    Eine konkrete Gefahr erfordert eine hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts für ein geschütztes Rechtsgut (vgl. Urteil der Kammer vom 6. Mai 2010 - 1 K 927.09, juris Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1974 - 1 C 31.72, BVerwGE 45, 51, 57).
  • VG Berlin, 29.08.2013 - 1 K 207.11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der

    Dabei ist unter Gefahr eine Sachlage zu verstehen, die bei ungehindertem Geschehensablauf des zu erwartenden Geschehens in überschaubarer Zukunft mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit führt (Urteil der Kammer vom 6. Mai 2010 - 1 K 927.09 - juris, Rn. 14 m.w.N.).
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