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   VG Wiesbaden, 27.08.2015 - 1 K 97/13.WI   

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https://dejure.org/2015,25980
VG Wiesbaden, 27.08.2015 - 1 K 97/13.WI (https://dejure.org/2015,25980)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 27.08.2015 - 1 K 97/13.WI (https://dejure.org/2015,25980)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 27. August 2015 - 1 K 97/13.WI (https://dejure.org/2015,25980)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03

    Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.08.2015 - 1 K 97/13
    Das Bundesverwaltungsgericht sei zu dem Ergebnis gekommen, das insgesamt im Innenbereich liegende "übertiefe" Grundstücke im hinteren Grundstücksteil nicht erschließungsbevorteilte seien und deshalb aus der im Sinne von § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB bevorteilten Fläche auszugliedern seien (BVerwG, Urteil vom 01.09.2004 - 9 C 15.03).

    Soweit sich die Kläger darauf berufen, das Bundesverwaltungsgericht sei zu dem Ergebnis gekommen, dass insgesamt im Innenbereich liegende "übertiefe" Grundstücke im hinteren Grundstücksteil nicht erschließungsbevorteilt seien und deshalb aus der im Sinne von § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB bevorteilten Fläche auszugliedern seien (BVerwG, Urteil vom 01.09.2004 - 9 C 15.03), und daraus schließen, die hintere Fläche ihres Grundstücks müsse bei der Veranlagung unberücksichtigt bleiben, können sie damit nicht durchdringen.

  • VGH Hessen, 21.11.2006 - 5 UE 463/06

    Beitragsbemessung, Grundfläche Als Bemessungsfaktor, Straßenbeitrag,

    Auszug aus VG Wiesbaden, 27.08.2015 - 1 K 97/13
    Denn zum Einen weist die Beklagte zutreffend darauf hin, dass die Satzung der Beklagten keine Regelung zur Tiefenbegrenzung für solche "zentralen" Innenbereichsgrundstücke (vgl. dazu auch Hess. VGH, Urteil vom 21.11.2006 - 5 UE 463/06 -, juris, Rdnr. 39) enthält.
  • VG Lüneburg, 10.05.2017 - 5 A 104/16

    Abstandsgebot; Anhörung; Sachverhalt, atypischer; Auslegung; Härtefall;

    Kann die gesetzlich verbürgte Gleichheit durch das generelle Gesetz im Einzelfall nicht garantiert werden, weil die generalisierenden Begriffe des Gesetzes in unvorhergesehenen Fallkonstellationen erhebliche sachliche oder persönliche Härten ergeben, muss das Ergebnis der strikten Gesetzesanwendung korrigiert werden (vgl. VG Wiesbaden, Urt. v. 27.08.2015 - 1 K 97/13.WI -, juris, Rn. 32).
  • VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16288/17
    Kann die gesetzlich verbürgte Gleichheit durch das generelle Gesetz im Einzelfall nicht garantiert werden, weil die generalisierenden Begriffe des Gesetzes in unvorhergesehenen Fallkonstellationen erhebliche sachliche oder persönliche Härten ergeben, muss das Ergebnis der strikten Gesetzesanwendung korrigiert werden, vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 27. August 2015 - 1 K 97/13.WI -, juris, Rn. 32.
  • VG Wiesbaden, 31.07.2017 - 5 L 3868/17

    Spielhalle im Wiesbadener Hauptbahnhof muss schließen

    Kann die gesetzlich verbürgte Gleichheit durch das abstrakt-generelle Gesetz im Einzelfall nicht garantiert werden, weil die generalisierenden Begriffe des Gesetzes in unvorhergesehenen Fallkonstellationen erhebliche sachliche oder persönliche Härten ergeben würden, muss das Ergebnis der strikten Gesetzesanwendung korrigiert werden (vgl. VG Wiesbaden, U. v. 27.08.2015 - 1 K 97/13.WI -, juris, Rn. 32).
  • VG München, 13.07.2021 - M 28 K 19.841

    Vorauszahlung auf einen Straßenausbaubeitrag - Anfechtungsklage

    Maßgeblich für die Frage der Unbilligkeit ist vielmehr Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 b) aa) BayKAG i.V.m. § 163 Abs. 1 Satz 1 AO bzw. Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 a) KAG i.V.m. § 227 AO (vgl. dazu: VG Wiesbaden, U.v. 27.8.2015 - 1 K 97/13.WI - juris Rn. 32).

    Sie ist gesetzeskonform und in dieser Form gewollt, was ausschließt, gerade darin einen unbeabsichtigten einzelnen Härtefall bzw. eine unbillige Härte zu erkennen (vgl. VG Wiesbaden, U.v. 27.8.2015 - 1 K 97/13.WI - juris Rn. 32).

  • VG Neustadt, 05.05.2021 - 3 K 1102/20

    Heranziehung zu einem Ausbaubeitrag; Eckgrundstücksvergünstigung; Erlass aus

    Eine analoge Anwendung auf Ausbaubeiträge scheidet aufgrund der bewussten gesetzgeberischen Entscheidung gegen eine entsprechende Verweisung im Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz aus (vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 39 Rn. 2; OVG NRW, Urteil vom 28.3.2000 - 15 A 3494/96; OVG MV, Beschluss vom 15.9.1998; VG Wiesbaden, Urteil vom 27.8.2015 - 1 K 97/13.WI; aA VG Koblenz, Urteil vom 5.6.2000 - 8 K 2976/99.KO; zur Ablehnung der Übertragbarkeit auf leitungsgebundene Beiträge: VG Greifswald, Beschlüsse vom 12.10.2000 - 3 B 171/99 und vom 15.8.2018 - 3 B 1085/18 HGW).
  • VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16286/17
    Kann die gesetzlich verbürgte Gleichheit durch das generelle Gesetz im Einzelfall nicht garantiert werden, weil die generalisierenden Begriffe des Gesetzes in unvorhergesehenen Fallkonstellationen erhebliche sachliche oder persönliche Härten ergeben, muss das Ergebnis der strikten Gesetzesanwendung korrigiert werden, vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 27. August 2015 - 1 K 97/13.WI -, juris, Rn. 32.
  • VG Wiesbaden, 02.02.2018 - 5 L 3980/17
    Kann die gesetzlich verbürgte Gleichheit durch das abstrakt-generelle Gesetz im Einzelfall nicht garantiert werden, weil die generalisierenden Begriffe des Gesetzes in unvorhergesehenen Fallkonstellationen erhebliche sachliche oder persönliche Härten ergeben würden, muss das Ergebnis der strikten Gesetzesanwendung korrigiert werden (vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 27.08.2015 - 1 K 97/13.WI - juris, Rn. 32).
  • VG Saarlouis, 29.01.2020 - 3 K 1371/17

    Begriff der Anlage; Berücksichtigung einer Kostenersparnis bei der Ermittlung des

    Anknüpfungspunkt für die Beitragspflicht ist, ebenso wie für die Beurteilung des durch die Maßnahme vermittelten Vorteils, die Verkehrseinrichtung in ihrer Gesamtheit (VG Wiesbaden v. 27.8.2015, Az. 1 K 97/13).
  • VG Wiesbaden, 22.01.2018 - 5 L 4026/17
    Kann die gesetzlich verbürgte Gleichheit durch das abstrakt generelle Gesetz im Einzelfall nicht garantiert werden, weil die generalisierenden Begriffe des Gesetzes in unvorhergesehenen Fallkonstellationen erhebliche sachliche oder persönliche Härten ergeben würden, muss das Ergebnis der strikten Gesetzesanwendung korrigiert werden (vergleiche VG Wiesbaden, Urteil vom 27.08.2015 - 1 K 97/13 - juris, Rn. 32).
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