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   LG Osnabrück, 03.07.2019 - 1 KLs 5/18   

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https://dejure.org/2019,20565
LG Osnabrück, 03.07.2019 - 1 KLs 5/18 (https://dejure.org/2019,20565)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 03.07.2019 - 1 KLs 5/18 (https://dejure.org/2019,20565)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 03. Juli 2019 - 1 KLs 5/18 (https://dejure.org/2019,20565)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Verfahrensgebühr, Rechtsmittel Beratung über Erfolgsaussicht, Rücknahme

  • IWW

    § 19 RVG
    Rechtsmittel

  • Burhoff online

    Verfahrensgebühr, Rechtsmittel Beratung über Erfolgsaussicht, Rücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Nach Einlegung des Rechtsmittels Beratung über Erfolgsaussicht: (Rechtsmittel)Verfahrensgebühr

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Oldenburg, 28.11.1990 - 1 Ws 246/90

    Kostenerstatungsanspruch für Verteidigervergütung bei Rücknahme der durch die

    Auszug aus LG Osnabrück, 03.07.2019 - 1 KLs 5/18
    Zwar lösen völlig überflüssige und bedeutungslose Prozesshandlungen, die offensichtlich ohne jeden sachlichen Grund vorgenommen werden, nur um den Gebührentatbestand zu erfüllen, keinen Vergütungsanspruch aus (vgl. OLG Oldenburg, JurBüro 1991, 540, 541, für den Fall, dass der bestellte Verteidiger nach Zusendung des Urteils mit der Mitteilung, die Staatsanwaltschaft habe Revision eingelegt, bei dem Gericht der bisherigen Instanz deren Verwerfung beantragt und mit dem Angeklagten die Aussichten der Revision bespricht, wenn sodann die Staatsanwaltschaft die Revision, ohne sie begründet zu haben, zurücknimmt), das ist jedoch regelmäßig nur dann der Fall, wenn die Revision von einem anderen Verfahrensbeteiligten eingelegt worden und der Verteidiger auf die Begründung des gegnerischen Rechtsmittels angewiesen ist, um für den Angeklagten sinnvoll tätig werden zu können.
  • KG, 20.01.2009 - 1 Ws 382/08

    Verfahrensgebühr; Abgeltungsbereich; Anfall

    Auszug aus LG Osnabrück, 03.07.2019 - 1 KLs 5/18
    Wird die Revision nicht begründet und im Einverständnis des Mandanten zurückgenommen, fehlt es zwar an "einer anwaltlichen Kerntätigkeit im Revisionsverfahren", ohne dass dadurch jedoch die bereits entstandene Verfahrensgebühr wieder entfiele (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 20.01.2009 - 1 Ws 382/08 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.2007 - 2 Ws 228/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr durch Rücknahme der Revision

    Auszug aus LG Osnabrück, 03.07.2019 - 1 KLs 5/18
    Während die Einlegung der Revision selbst gemäß § 19 Nr. 10 RVG für den Verteidiger, der - wie hier - in dem vorhergehenden Rechtszug bereits tätig war, nicht dem Abgeltungsbereich der Nrn. 4130, 4131 VV RVG, sondern noch dem der Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens des vorhergehenden Rechtszugs zuzurechnen ist, gehören die Rücknahme der Revision und die Prüfung der Erfolgsaussichten zum Abgeltungsbereich der Nrn. 4130, 4131 VV RVG (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.10.2007 - III-2 Ws 228/07 -, Rn. 10, juris; anders möglicherweise das OLG Dresden, Beschluss vom 13.03.2014 - 2 Ws 113/14 -, Rn. 3, juris, wonach gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 10 RVG die Einlegung von Rechtsmitteln und damit zwangsläufig auch die Prüfung der Erfolgsaussicht noch zum vorangegangenen Rechtszug gehöre und mit der dort verdienten Verfahrensgebühr abgegolten sei, wenn der Rechtsanwalt den Angeklagten bereits vertreten habe bzw. diesem als Pflichtverteidiger beigeordnet worden sei).
  • OLG Hamm, 17.08.2006 - 2 Ws 135/06

    Verfahrensgebühr; Revision; Begründung; Zustellung Urteil; Rücknahme der

    Auszug aus LG Osnabrück, 03.07.2019 - 1 KLs 5/18
    Vorliegend hat der Pflichtverteidiger mit Schriftsatz vom 10.01.2019 das von ihm für den Verurteilten eingelegte Rechtsmittel zurückgenommen und damit eine vom Abgeltungsbereich der Verfahrensgebühr der Nrn. 4130, 4131 VV RVG erfasste Tätigkeit erbracht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2006 - 2 Ws 135/06 -, StraFo 2006, 433, 434).
  • OLG Dresden, 13.03.2014 - 2 Ws 113/14

    Prüfung, Erfolgsaussicht, Rechtsmittel

    Auszug aus LG Osnabrück, 03.07.2019 - 1 KLs 5/18
    Während die Einlegung der Revision selbst gemäß § 19 Nr. 10 RVG für den Verteidiger, der - wie hier - in dem vorhergehenden Rechtszug bereits tätig war, nicht dem Abgeltungsbereich der Nrn. 4130, 4131 VV RVG, sondern noch dem der Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens des vorhergehenden Rechtszugs zuzurechnen ist, gehören die Rücknahme der Revision und die Prüfung der Erfolgsaussichten zum Abgeltungsbereich der Nrn. 4130, 4131 VV RVG (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.10.2007 - III-2 Ws 228/07 -, Rn. 10, juris; anders möglicherweise das OLG Dresden, Beschluss vom 13.03.2014 - 2 Ws 113/14 -, Rn. 3, juris, wonach gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 10 RVG die Einlegung von Rechtsmitteln und damit zwangsläufig auch die Prüfung der Erfolgsaussicht noch zum vorangegangenen Rechtszug gehöre und mit der dort verdienten Verfahrensgebühr abgegolten sei, wenn der Rechtsanwalt den Angeklagten bereits vertreten habe bzw. diesem als Pflichtverteidiger beigeordnet worden sei).
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