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   OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10   

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OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10 (https://dejure.org/2012,11398)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.03.2012 - 1 KN 152/10 (https://dejure.org/2012,11398)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. März 2012 - 1 KN 152/10 (https://dejure.org/2012,11398)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots sowie Raumordnungsrechts durch einen Bebauungsplan bzgl. dessen Ausweisung überdimensionierter Einzelhandelsverkaufsflächen; Bestimmtheit raumordnungsrechtlicher Ziele

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 4
    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots sowie Raumordnungsrechts durch einen Bebauungsplan bzgl. dessen Ausweisung überdimensionierter Einzelhandelsverkaufsflächen; Bestimmtheit raumordnungsrechtlicher Ziele

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verletzung des interkommunalen Abstimmungsgebots sowie Raumordnungsrechts durch einen Bebauungsplan bzgl. dessen Ausweisung überdimensionierter Einzelhandelsverkaufsflächen; Bestimmtheit raumordnungsrechtlicher Ziele

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 851
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (49)

  • BVerwG, 11.10.2007 - 4 C 7.07

    Einzelhandelsbetrieb; großflächiger -; Innenbereich; unbeplanter -; zentraler

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10
    Dass der Begriff der "wesentlichen Beeinträchtigung" eines Versorgungsbereichs justitiabel ist, hat grundlegend die Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 11.10.2007 - 4 C 7.07 - BVerwGE 129, 307 = ZfBR 2008, 49 = DVBl. 2008, 255 = BauR 2008, 315 = NVwZ 2008, 308 = BRS 71 Nr. 89 und vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 -, BVerwGE 136, 10 = ZfBR 2010, 267 = DVBl. 2010, 513 = NVwZ 2010, 590 = BauR 2010, 736 = BRS 74 Nr. 97) zu § 34 Abs. 3 BauGB gezeigt (ebenso Kuschnerus, ZfBR 2010, S. 328; vgl. zum Begriff des zentralen Versorgungsbereichs Dürr, in: Brügelmann, BauGB, § 34 Rn. 106d).

    "Zentrale Versorgungsbereiche i.S.d. § 34 Abs. 3 BauGB sind nach der Rechtsprechung des Senats räumlich abgrenzbare Bereiche einer Gemeinde, denen auf Grund vorhandener Einzelhandelsnutzungen - häufig ergänzt durch diverse Dienstleistungen und gastronomische Angebote - eine Versorgungsfunktion über den unmittelbaren Nahbereich hinaus zukommt (Urteil vom 11. Oktober 2007 - BVerwG 4 C 7.07 - BVerwGE 129, 307 Rn. 11).

    Schutzzweck des 34 Abs. 3 BauGB ist die Vermeidung städtebaulich "nachhaltiger" Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche (Urteil vom 11. Oktober 2007 - 4 C 7.07 - BVerwGE 129, 307).".

    In seiner grundlegenden Entscheidung vom 11. Oktober 2007 (- 4 C 7.07 -, BVerwGE 129, 307 = DVBl 2008, 255 = NVwZ 2008, 308 = BRS 71 Nr. 89, JURIS-Rdnr. 16 ff.) hatte das BVerwG ausgeführt, die Pflicht, die Schädlichkeitsschwelle des § 34 Abs. 3 BauGB zu ergründen zwinge den Rechtsanwender zu, ökonomische Zusammenhänge zu ermitteln.

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 2.08

    Einzelhandelsbetrieb; zentraler Versorgungsbereich; Nahversorgung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10
    Dass der Begriff der "wesentlichen Beeinträchtigung" eines Versorgungsbereichs justitiabel ist, hat grundlegend die Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 11.10.2007 - 4 C 7.07 - BVerwGE 129, 307 = ZfBR 2008, 49 = DVBl. 2008, 255 = BauR 2008, 315 = NVwZ 2008, 308 = BRS 71 Nr. 89 und vom 17.12.2009 - 4 C 2.08 -, BVerwGE 136, 10 = ZfBR 2010, 267 = DVBl. 2010, 513 = NVwZ 2010, 590 = BauR 2010, 736 = BRS 74 Nr. 97) zu § 34 Abs. 3 BauGB gezeigt (ebenso Kuschnerus, ZfBR 2010, S. 328; vgl. zum Begriff des zentralen Versorgungsbereichs Dürr, in: Brügelmann, BauGB, § 34 Rn. 106d).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 17. Dezember 2009 (- 4 C 2.08 -, aaO, JURIS-Rdnr. 7) dazu ausgeführt:.

    Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 17.12.2009, 4 C 2.08 -, aaO) stellt für das Vorliegen einer Beeinträchtigung auf eine Gesamtbetrachtung ab:.

    Wichtig sind vor allem die Sortimente der Grundversorgung (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.12.2009, - 4 C 2.08 -, aaO: "Zentralität kann durchaus kleinteilig sein.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.04.2010 - 1 KN 19/09

    Maßgeblichkeit der Höhe des Kaufkraftabflusses eines Einzelhandelunternehmens für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10
    Das OVG Schleswig hat in seiner Entscheidung vom 22. April 2010 (Urt. v. 22.4.2010 - 1 KN 19/09 -, NordÖR 2011, 229, juris-Rdnrn. 159 f.) das Gravitationsmodell als Prognosemethode für die Ermittlung des Einzugsbereichs als sachgerecht anerkannt.

    Das OVG Schleswig hat die Gesetzgebungskompetenz des Landes für eine raumordnerische Regelung des Beeinträchtigungsverbotes implizit in Zweifel gezogen, als es ausgeführt hat, dieses Verbot betreffe keine raumordnerische, sondern eine örtliche, städtebauliche Frage, wie sie in § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB geregelt sei (OVG Schleswig, Urt. v. 22.4.2010 - 1 KN 19/09 -, NordÖR 2011, 229, juris Rn. 129 f).

    Die Zweifel des OVG Schleswig (- 1 KN 19/09 -, aaO, JURIS-Rdnr. 133) an der Bestimmbarkeit des Begriffes der "integrierten Versorgungsstandorte" teilt der Senat nicht.

  • BVerwG, 16.12.2010 - 4 C 8.10

    Großflächige Einzelhandelsbetriebe; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschriften;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10
    85 Das Land Niedersachsen besitzt die Kompetenz zur Regelung des Kongruenzgebotes als Gegenstand der Raumordnung (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.12.2010 - 4 C 8.10 -, BVerwGE 138, 301 = juris Rn. 16).

    106 Eine zeichnerische Festsetzung des jeweiligen Verflechtungsbereichs macht diesen bestimmt (vgl. zu dieser Konstellation BVerwG, Urt. v. 16.12.2010 - 4 C 8.10 -, aaO, juris Rdnr. 14), ist aber nicht zwingend erforderlich.

    Solche Kennziffern werden etwa über Kaufkraftflüsse berechnet; das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 16.12.2010 - 4 C 8.10 -, JURIS-Rdnr. 15: "Sowohl der voraussichtliche Umsatz eines geplanten Vorhabens je qm Verkaufsfläche als auch die nach Sortimenten bestimmbare branchenbezogene Kaufkraft der Einwohner eines räumlich bestimmten Einzugsbereichs - hier: eines Mittelzentrums - lassen sich prognostisch berechnen.

  • BVerwG, 22.12.2009 - 4 B 25.09

    Geeignetheit von lediglich untergeordneten Sachverständigengutachten zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10
    Solche Marktgutachten stellen eine zulässige Methode dar, um die ökonomischen Zusammenhänge der Kaufkraftbindung im Einzugsbereich eines Vorhabens abzubilden und damit Anhaltspunkte für die raumordnerischen Auswirkungen des Vorhabens mit Blick auf die raumordnungsrechtlich gewichtigen Belange der effektiven Nutzung und Bündelung der Infrastruktur und des Verkehrs zu bieten"; B. v. 22.12.2009 - 4 B 25.09 -, ZfBR 2010, 269 = BauR 2010, 740 = BRS 74 Nr. 9) hat dieser Methode eine ausreichende Bestimmungsleistung attestiert.

    Diese Abwägungsbedeutsamkeit beginnt - das ist allerdings stets vorbehaltlich der Besonderheiten des Einzelfalles zu betrachten und gilt dementsprechend nur als "Faustformel" - sortimentsspezifisch bei 10% Kaufkraftabzug (Senatsbeschluss vom 30.11.2005 - 1 ME 172/05 -, ZfBR 2006, 168 = NVwZ-RR 2007, 7; vgl. zur Schädigungsmöglichkeit bei 10%: BVerwG, B. v. 22.12.2009 - 4 B 25.09 -, BRS 74 Nr. 9; BVerwG, B. v. 3.8.2011 - 4 BN 15.11 -, ZfBR 2011, 777 = BauR 2012, 204, juris-Rn. 8 f) oder Überschreitung der Flächengrenzen des § 11 BauNVO durch das Vorhaben: vgl. Dürr, in: Brügelmann, aaO § 34 Rn. 106a) und reicht bis 30 % (zur Zulässigkeit des Kaufkraftabzugs als Kriterium der Beeinträchtigung: Ernst, Standortsteuerung durch Landesplanung und kommunale Bauleitplanung: hoheitliche Einflussnahme auf die Standortwahl Privater, dargestellt am Beispiel der FOC, S. 123 f; BVerwG, B. v. 3.8.2011 - 4 BN 15.11 -, ZfBR 2011, 777 = BauR 2012, 204, juris-Rn. 7).

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2005 - 1 LC 107/05

    Bindungswirkung der Ziele der Raumordnung; Planungsrechtliche und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10
    Für die Nachfolgevorschrift des LROP 2002 (C 1.6. Ziff. 03 Satz 6), die mit der aktuellen Vorschrift nahezu identisch ist, hat der Senat die Zielqualität in der Soltau-Entscheidung vom 01.09.05 (- 1 LC 107/05 -, BRS 69 Nr. 6) ausdrücklich offen gelassen.

    173 Der Begriff der ausgeglichenen Versorgungsstrukturen ist entgegen dem Vorbringen der Antragsgegnerin hinreichend bestimmt, wie der erkennende Senat bereits beiläufig angenommen hat (vgl. Urt. v. 1.9.2005 - 1 LC 107/05 -, ZfBR 2005, 809 = BRS 69 Nr. 6 = NdsVBl 2006, 71 = NordÖR 2006, 70, JURIS-Rdnrn. 165 ff. mwN); die Forderung nach "ausgeglichenen Versorgungsstrukturen" könnte z.B. an der Verkaufsfläche pro Einwohner oder ähnlichen Indikatoren festgemacht werden: vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 31.05.2007 - 1 KN 265/05 -, BauR 2007, 1840 = BRS 71 Nr. 40, JURIS-Rdnrn. 41 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 27.08.2008 - 1 KN 138/06

    Erforderlichkeit einer festen Überzeugung von der Fehlerhaftigkeit des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10
    In einem Normenkontrollurteil vom 27.08.08 (- 1 KN 138/06 -, Juris) hat der Senat den Plansatz 6 - seine hinreichende Bestimmbarkeit unterstellt - als raumordnerische Festsetzung angesehen, die insoweit Zurückhaltung übt, als der planerische Spielraum der nachfolgenden Planungsebene geschont wird.

    Darüber hinaus hat die Norm materiell für das Ergebnis der Abwägung Bedeutung (Senatsurteil v. 27.8.2008 - 1 KN 138/06 -, juris Rn. 203 = BRS 73 Nr. 34; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 2 Rn. 97 ff; vgl. BVerwG, Urt. v. 1.8.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25; a. A. Gierke, aaO und Rn. 50).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 11082/09

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan "Zentralplatz" abgelehnt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10
    Bei Abflüssen von über 30 % wird in der Regel angenommen, dass ein Wegwägen des Belanges nicht mehr möglich ist (Gierke, in Brügelmann, aaO § 2, Rn. 82; mind. 10 % und höhere Werte bis zu 30 %; Beschädigungsschwelle: 30 %; ebenso Schrödter, BauGB, 7. Aufl. 2006, § 2 Rn. 45 mwN; kritisch zur 10 %-Grenze bei inner kommunalen Auswirkungen: OVG Koblenz, Urt. v. 20.01.2011 - 1 C 11082/09 -, BauR 2011, 970).

    Wie das OVG Koblenz (Urt. v. 20.01.2011 - 1 C 11082/09 -, BauR 2011, 970) zu Recht ausgeführt hat, ist bei innerkommunalen Auswirkungen eine fremde Planungshoheit nicht zu berücksichtigen.

  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10
    Ob dieser Plansatz Zielcharakter hat (dafür die überwiegende Ansicht, z. B. Schmitz/Federwisch, Einzelhandel und Planungsrecht, 2005, S. 86; BVerwG, Urt. v. 17.9.2003 - 4 C 14.01 -, NVwZ 2004, 220 [juris Rn. 39, 41]), kann offen bleiben, weil ein Widerspruch des Bebauungsplans zu diesem Gebot nicht vorliegt.

    2001, 32 ohne Auseinandersetzung mit Einzelbegriffen; für NRW: OVG Münster, Urt. v. 7.12.2000 - 7a D 60/99.NE -, BauR 2001, 1054; Zielcharakter des Kongruenzgebots wegen des Begriffs "Verflechtungsbereich" bewusst offengelassen in BVerwG, Urt. v. 17.9.2003 - 4 C 14.01 -, NVwZ 2004, 220; gegen Zielcharakter: Hoppe, DVBl 2000, 293; 2001, 81; NVwZ 2004, 282).

  • VG Hannover, 23.06.2010 - 4 B 961/10

    Beeinträchtigung; Beeinträchtigungsverbot; Befristung; Bestimmbarkeit; Betrieb;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.03.2012 - 1 KN 152/10
    Ihrem Eilantrag gab das Verwaltungsgericht Hannover durch Beschluss vom 23. Juni 2010 - 4 B 961/10 - mit der Begründung statt, die Region habe ihr im Moderationsverfahren gebundenes Ermessen fehlerhaft ausgeübt.

    Die Rechtsprechung des erkennenden Senats hat das VG Hannover (VG Hannover, B. v. 23.06.2010 - 4 B 961/10 -, juris) wie folgt zutreffend resümiert:.

  • BVerwG, 04.10.2001 - 4 BN 45.01

    Verhinderungsplanung und Beweis des ersten Anscheins; Anforderungen an die

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

  • BVerwG, 27.07.1998 - 4 BN 31.98

    Bebauungsplan; Festsetzungen über Einzelhandelsbetriebe; Branchendifferenzierung;

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren;

  • BVerwG, 20.11.2006 - 4 B 50.06

    Begriff des zentralen Versorgungsbereichs i.S. des § 34 Abs. 3 BauGB; Anrechnung

  • BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08

    Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der

  • BVerwG, 22.06.2011 - 4 CN 4.10

    Ziel der Raumordnung; Regel-Ausnahme-Struktur; Konzentrationsgebot; Zentrale

  • BVerwG, 03.08.2011 - 4 BN 15.11

    Methodenwahl für die Prognose des voraussichtlichen Kaufkraftabflusses

  • BVerwG, 20.03.2012 - 4 BN 39.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • OVG Brandenburg, 05.11.2003 - 3 D 23/00

    Normenkontrolle, Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum

  • OVG Niedersachsen, 30.03.2000 - 1 K 2491/98

    Bekanntmachung; Einzelhandelsgroßprojekt; Flächennutzungsplan; Genehmigung;

  • OVG Niedersachsen, 31.10.2000 - 1 M 3407/00

    Baugenehmigung; Einkaufszentrum; Gemeinde; großflächiger Einzelhandelsbetrieb;

  • OVG Niedersachsen, 21.02.2002 - 1 MN 4128/01

    Landesplanung; Letztentscheidung; letztes Wort; Bebauungsplan; Nachbargemeinde

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2005 - 1 ME 172/05

    Berufung einer Gemeinde auf § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Abwehr eines

  • OVG Niedersachsen, 31.05.2007 - 1 KN 265/05

    Schutz des Interesses eines Handeltreibenden vor der Verschonung von die

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08

    Rechtmäßigkeit eines großflächigen, die Tierhaltung beschränkenden einfachen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.1997 - 7 A 2902/93

    Großflächige Fachmärkte am Ortsrand haben regelmäßig negative Auswirkungen auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2009 - 7 D 130/08

    Normenkontrollantrag eines von der Sanierung betroffenen Eigentümers gegen eine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2010 - 7 A 1635/07

    Bauvoranfrage bzgl. einer planungsrechtlichen Zulässigkeit und Erschließung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2011 - 2 B 1037/11

    Städte Rheda-Wiedenbrück und Bielefeld unterliegen mit Eilanträgen gegen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.1999 - 8 B 12650/98

    Baugenehmigung für den Neubau eines Fabrik-Verkaufs-Zentrums für Markenartikel

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.10.2008 - 1 A 10388/08

    Zulassung einer Zielabweichung von Bestimmungen des Landesentwicklungsprogramms

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 8 A 11322/09

    Dm-Markt an der Industriestraße in Ludwigshafen zulässig

  • OVG Sachsen, 08.12.1993 - 1 S 81/93

    Rechtsmittel, Bauleitpläne, Rechtsbehelfsverzicht, Verzicht auf

  • VG Berlin, 03.05.2011 - 13 A 128.08

    Erhebung eines sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrages

  • VG Hannover, 23.02.2010 - 4 A 4031/08

    Feststellungsklage; Immissionskonflikt; Veränderungssperre; hinreichende

  • VG Hannover - 4 A 4032/08 (anhängig)

    Streit um die Modernisierung des Planetencenters in Garbsen

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2010 - 3 S 324/08

    Regionalplan Heilbronn-Franken 2020 - zum Begriff des regionalbedeutsamen

  • BVerwG, 28.05.2009 - 4 CN 2.08

    Bebauungsplan; Sondergebiet; - für Infrastruktur; Kerngebiet, wesentlicher

  • BVerwG, 05.11.2009 - 4 C 3.09

    Factory-Outlet-Center; benachbarte zentrale Orte; Klagebefugnis; Ziele der

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2010 - 1 ME 128/10

    Zuständigkeit bei einer einstweiligen Aussetzung der Vollziehung des Beschlusses

  • OVG Niedersachsen, 12.01.2011 - 1 KN 28/10

    Rechtmäßigkeit eines u.a. die Nutzung des Plangebiets als Forschungszentrum und

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.05.1990 - 1 C 31/87

    Sondergebiet; Ausweisung; Kurort; Kurgemeinde; Küche; Zuordnung; Zimmer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2000 - 7a D 60/99

    Mündliche Verhandlung im Normenkontrollverfahren Bebauungsplan "Preußenpark" der

  • VG Karlsruhe, 26.06.2008 - 6 K 2099/07

    Ansiedlung eines Einkaufzentrums - Vereinbarkeit mit Zielen der Raumordnung und

  • OVG Niedersachsen, 25.04.2012 - 1 KN 215/10

    Zulässigkeit der Festsetzung nur eines einzigen Hersteller-Direktverkaufszentrums

    Dies ist im Vergleich zu anderen Einzelhandelsvorhaben, über die der Senat auch unter raumordnungsrechtlichen Gesichtspunkten zu entscheiden hatte, eine eher bescheidene Größenordnung (z.B. Garbsen "Neue Mitte": reduzierte Planung auf 19.600 m² nach ursprünglich beabsichtigten 24.000 m², vgl. Senatsurt. v. 15.3.2012 - 1 KN 152/10).

    Mit den darin zum Schlagwort verdichteten verschiedenen Ge- und Verboten hat sich der Senat in seinem Urteil vom 15. März 2012 (- 1 KN 152/10 -) befasst und dem Kongruenzgebot (Satz 1) dabei mit ausführlicher Begründung die für ein Raumordnungsziel erforderliche Bestimmtheit abgesprochen.

    Nicht eingeschränkt durch die Sätze 10 bis 16 der Nr. 2.3 03 des Landes-Raumordnungsprogramms ist das Beeinträchtigungsverbot des Satzes 19, dem der Senat in seinem Urteil vom 15. März 2012 (- 1 KN 152/10 -) auch Zielqualität beigemessen hat.

    Denn der in § 2 Abs. 2 BauGB neu eingefügte Satz 2 stellt die Beziehung zum Raumordnungsrecht her und begründet damit nicht nur eine Schutzfunktion, sondern begrenzt zugleich auch die reklamationsfähigen Auswirkungen (vgl. Senatsurt. v. 15.3.2012 - 1 KN 152/10 -).

    Unabhängig hiervon geht der Senat davon aus, dass das raumordnungsrechtliche Zentrale-Orte-Prinzip (vgl. dazu Uechtritz, NVwZ 2007, 1337) mit seinen besonderen Festlegungen für Einzelhandelsgroßprojekte dem Grunde nach, d.h. vorbehaltlich von Regelungsdefiziten im Einzelfall (so etwa für das Kongruenzgebot in Nr. 2.3 03 Satz 1 Landes-Raumordnungsprogramm: Senatsurt. v. 15.3.2012 - 1 KN 152/10 -), mit europäischem Recht vereinbar ist.

  • VG Hannover, 27.10.2020 - 4 B 3898/20

    Beeinträchtigungsverbot; Einzelhandelsbetrieb; Einzelhandelskonzept;

    In formeller Hinsicht ist festzustellen, dass die Antragsgegnerin die Antragstellerin im Rahmen der 36. Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 23/220 beteiligt und die von der Antragstellerin mit Schreiben vom 28.02.2019 erhobenen Einwendungen in das Abwägungsmaterial eingestellt hat (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 15.03.2012 - 1 KN 152/10 -, Rn. 253, juris).

    Die befürchteten Auswirkungen müssen sich gerade auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung in einer Nachbargemeinde beziehen (Nds. OVG, Urteil vom 15.03.2012 - 1 KN 152/10 -, Rn. 254, juris; OVG A-Stadt, Beschluss vom 28.10.2011 - 2 B 1049/11 -, Rn. 35, juris, m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschluss vom 06.03.2020 - 12 K 5237/19 -, Rn. 31, juris; VG Würzburg, Urteil vom 19.07.2018 - W 5 K 16.931 -, Rn. 58, juris).

    Hierbei handelt es sich um ein wehrfähiges Ziel der Raumordnung (Nds. OVG, Urteil vom 15.03.2012 - 1 KN 152/10 -, Rn. 171, juris).

    Für die Frage, wann eine wesentliche Beeinträchtigung anzunehmen ist, zieht die Rechtsprechung ihre Judikatur zu den erwartbaren schädlichen Auswirkungen i.S.v. § 34 Abs. 3 BauGB heran (Nds. OVG, Urteil vom 15.03.2012 - 1 KN 152/10 -, Rn. 185, juris).

    Ergänzend kann die bereits dargestellte Rechtsprechung zu § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB berücksichtigt werden mit der Konsequenz, dass ein gutachterlich prognostizierter Kaufkraftabfluss unter 10% sich als unerheblich darstellt und eine Gefährdung des raumordnungsrechtlichen Versorgungsauftrages nicht befürchten lässt (Nds. OVG, Urteil vom 15.03.2012 - 1 KN 152/10 -, Rn. 187, 209ff, juris).

  • OVG Niedersachsen, 09.02.2023 - 1 KN 63/20

    Beeinträchtigungsverbot; Einzelhandel; großflächiger Einzelhandel; Einzelhandel:

    Sie können der Gemeinde aber auch einen gewissen "Entscheidungskorridor" lassen, innerhalb dessen sie Festsetzungen und Konkretisierungen treffen darf (vgl. Senatsurt. v. 15.3.2012 - 1 KN 152/10 -, juris Rn. 87).

    Ein Verstoß gegen das raumordnungsrechtliche Beeinträchtigungsverbot, dessen Zielcharakter in der Senatsrechtsprechung ebenfalls seit langem geklärt ist (vgl. nur Urt. v. 15.3.2012 - 1 KN 152/10 -, juris Rn. 172), liegt hingegen nicht vor.

    Zur Beurteilung, wann eine wesentliche Beeinträchtigung eines Zentralen Ortes und integrierten Versorgungstandortes in Gestalt eines zentralen Versorgungsbereichs - hier der Innenstadt der Antragstellerin - vorliegt, kann auf die Rechtsprechung zur Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche ( § 34 Abs. 3 BauGB ) zurückgegriffen werden (vgl. Senatsurt. v. 15.3.2012 - 1 KN 152/10 -, juris Rn. 176; Senatsbeschl. v. 28.9.2015 - 1 MN 144/15 -, BauR 2015, 1944 = BRS 83 Nr. 29 =juris Rn. 40; v. 29.4.2021 - 1 MN 154/20 -, BauR 2021, 1067 = juris Rn. 40).

    Auch mit der Hilfe von Zentralitätskennziffern oder einem sortimentsbezogenen Vergleich von Verkaufsflächen kann das (Nicht-)Vorliegen wesentlicher Beeinträchtigungen auf ausgeglichene Versorgungsstrukturen belegt werden (vgl. Senatsurt. v. 15.3.2012 - 1 KN 152/10 -, juris Rn. 169, 175, 222 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 28.10.2011 - 2 B 1049/11 -, juris Rn. 57, 59 f.).

  • VG Hannover, 09.02.2022 - 4 A 3897/20

    Abwägung; Beeinträchtigungsverbot; großflächiger Einzelhandelsbetrieb;

    Die befürchteten Auswirkungen müssen sich gerade auf die städtebauliche Ordnung und Entwicklung in einer Nachbargemeinde beziehen (OVG Lüneburg, Urt. v. 15.03.2012 - 1 KN 152/10 -, Rn. 254, juris; OVG B-Stadt, Beschl. v. 28.10.2011 - 2 B 1049/11 -, Rn. 35, juris, m.w.N.; VG Karlsruhe, Beschl. v. 06.03.2020 - 12 K 5237/19 -, Rn. 31, juris; VG Würzburg, Urt. v. 19.07.2018 - W 5 K 16.931 -, Rn. 58, juris).

    In formeller Hinsicht ist festzustellen, dass die Beklagte die Klägerin im Rahmen der 36. Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 23/220 beteiligt und die von der Klägerin mit Schreiben vom 28.02.2019 erhobenen Einwendungen in das Abwägungsmaterial eingestellt hat (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 15.03.2012 - 1 KN 152/10 -, Rn. 253, juris).

    Hierbei handelt es sich um ein wehrfähiges Ziel der Raumordnung (OVG Lüneburg, Urt. v. 15.03.2012 - 1 KN 152/10 -, Rn. 171, juris).

    Für die Frage, wann eine wesentliche Beeinträchtigung anzunehmen ist, zieht die Rechtsprechung ihre Judikatur zu den erwartbaren schädlichen Auswirkungen i.S.v. § 34 Abs. 3 BauGB heran (OVG Lüneburg, Urt. v. 15.03.2012 - 1 KN 152/10 -, Rn. 185, juris).

    Ergänzend kann die bereits dargestellte Rechtsprechung zu § 2 Abs. 2 Satz 1 BauGB berücksichtigt werden mit der Konsequenz, dass ein gutachterlich prognostizierter Kaufkraftabfluss unter 10 % sich als unerheblich darstellt und eine Gefährdung des raumordnungsrechtlichen Versorgungsauftrages nicht befürchten lässt (OVG Lüneburg, Urt. v. 15.03.2012 - 1 KN 152/10 -, Rn. 187, 209ff, juris).

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2014 - 1 MN 7/14

    Anforderungen an die Bekanntmachung der Arten vorliegender umweltbezogener

    Anzufügen ist, dass der Senat in der oben zitierten Entscheidung vom 15. März 2012 (- 1 KN 152/10 -, Langtext JURIS) es hatte ausreichen lassen, dass der Zustand der Integration zwar nicht im Ist-, wohl aber im Soll-Zustand erreicht wird.
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2013 - 1 ME 56/13

    Hinreichende Bestimmtheit des Raumordnungsziels "Integrationsgebot"

    Auf eine Verletzung des Kongruenzgebotes könne der Antragsgegner die Verfügung zwar nicht stützen, weil dieses Ziel nach der Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 15.3.2012 - 1 KN 152/10 -) zu unbestimmt sei: Die Verflechtungsbereiche könnten nicht verlässlich genug abgegrenzt werden.

    In seinem Urteil vom 15. März 2012 (- 1 KN 152/10 -, Volltext Juris, hier JURIS-Rdnrn. 87 und 88), in dem er dies für das Kongruenzgebot verneint hatte, hatte der Senat dazu das Folgende ausgeführt:.

    (- 1 KN 152/10 -, Langtext JURIS) es hatte ausreichen lassen, dass der Zustand der Integration zwar nicht im Ist-, wohl aber im Soll-Zustand erreicht wird.

    Dazu fehlen die nötigen Begleiteinrichtungen namentlich in der Gestalt von Dienstleistungen, wie sie bei der Antragsgegnerin des Verfahrens 1 KN 152/10 in der "Neuen Mitte" angelegt werden sollten.

  • VG Braunschweig, 01.08.2013 - 2 B 798/13

    Beeinträchtigungsverbot; Einzelhandelskonzept; Integrationsgebot; Kongruenzgebot

    Diese nahm sie wieder auf, nachdem das Nds. Oberverwaltungsgericht durch Urteil vom 15.03.2012 (Az. 1 KN 152/10) in einem Normenkontrollverfahren festgestellt hatte, dass das als Ziel im LROP verankerte Kongruenzgebot, wonach die Verkaufsfläche und das Warensortiment von Einzelhandelsgroßprojekten der zentralörtlichen Versorgungsfunktion und dem Verflechtungsbereich des jeweiligen Zentralen Ortes entsprechen müssen, nicht justiziabel sei, weil der Begriff des "Verflechtungsbereichs" nicht hinreichend bestimmt sei und die erforderliche Bestimmtheit auch nicht auf der Ebene des Regionalen Raumordnungsprogramms für die Region Hannover hergestellt werde.

    In dem betreffenden Urteil vom 15.03.2012 (1 KN 152/10 - juris) heißt es dazu:.

    Für das Klageverfahren weist die Kammer insoweit auf Folgendes hin: Das NdsOVG hat in seinem Urteil vom 15.03.2012 (a. a. O.) festgestellt, dass das Kongruenzgebot des LROP 2008 einer Prüfung auf seinen Zielcharakter nicht standhält, weil der zu seiner Anwendung im Einzelfall auszulegende Begriff des Verflechtungsbereichs auf der Ebene des LROP nicht hinreichend bestimmt ist und die Bestimmtheit in der Region Hannover auch nicht auf der Ebene des RROP hergestellt wird.

    Andererseits hat das Nds. OVG in seiner Entscheidung vom 15.03.2012 (a. a. O.) ausgeführt, dass auch das Einzelhandelskonzept der Region Hannover keine Inhalte enthalte, die eine Bestimmbarkeit des Begriffs Verflechtungsbereich herstellen würden.

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10

    Bauleitplanung; großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Geräuschimmissionen durch Zu-

    Ob aufgrund der im Plansatz verwandten und unter dem Begriff "Einzelhandelsgroßprojekte" zusammengefassten "Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe für Endverbraucher", mit denen ersichtlich an die Begrifflichkeiten in § 11 Abs. 3 BauNVO angeknüpft werden sollte (vgl. auch die Begründung zu Nr. 3.3.7 und den in Bezug genommenen Einzelhandelserlass; hierzu auch Nds. OVG, Urt. 15.03.2012 - 1 KN 152/10 - BVerwG, Urt. v. 22.06.2011, a.a.O.), bereits jegliche großflächige Einzelhandelsbetriebe (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 24.11.2005 - 4 C 10.04 -, BVerwGE 124, 364) oder nur solche Betriebe erfasst werden, die sich nach Art, Lage oder Umfang - regelmäßig (vgl. § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO) oder auch nur im Einzelfall (vgl. § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO) - auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung nicht nur unwesentlich auswirken k ö n n e n (vgl. § 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO; so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.09.2010, a.a.O; wohl auch bereits Urt. v. 17.09.2009, a.a.O.), kann letztlich dahinstehen.

    Zwar wurde in diesen angesichts der offenbaren Überschreitung der ermittelten Angebotsfläche nicht mehr von einer bloßen Sicherung, sondern von einer erheblichen Verbesserung der Grundversorgung gesprochen (vgl. zu diesem Begriff Nds. OVG, Urt. v. 15.03.2012, a.a.O.; HessVGH, Urt. v. 24.08.2006 - 3 N 2489/05 -, BRS 70 Nr. 5).

  • OVG Niedersachsen, 02.03.2023 - 1 KN 55/20

    Anpassungspflicht; Beeinträchtigungsverbot; Einrichtungshaus; Integrationsgebot;

    Ein Verstoß gegen das raumordnungsrechtliche Beeinträchtigungsverbot, dessen Zielcharakter in der Senatsrechtsprechung ebenfalls seit langem geklärt ist (vgl. nur Urt. v. 15.3.2012 - 1 KN 152/10 -, juris Rn. 172), liegt ebenfalls nicht vor.

    Zur Beurteilung, wann eine wesentliche Beeinträchtigung eines Zentralen Ortes und integrierten Versorgungstandortes in Gestalt eines zentralen Versorgungsbereichs - hier der Innenstadt der Antragstellerin - vorliegt, kann auf die Rechtsprechung zur Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche ( § 34 Abs. 3 BauGB ) zurückgegriffen werden (vgl. Senatsurt. v. 15.3.2012 - 1 KN 152/10 -, juris Rn. 176; Senatsbeschl. v. 28.9.2015 - 1 MN 144/15 -, BauR 2015, 1944 = BRS 83 Nr. 29 =juris Rn. 40; v. 29.4.2021 - 1 MN 154/20 -, BauR 2021, 1067 = juris Rn. 40).

    Auch mit der Hilfe von Zentralitätskennziffern oder einem sortimentsbezogenen Vergleich von Verkaufsflächen kann das (Nicht-)Vorliegen wesentlicher Beeinträchtigungen auf ausgeglichene Versorgungsstrukturen belegt werden (vgl. Senatsurt. v. 15.3.2012 - 1 KN 152/10 -, juris Rn. 169, 175, 222 ff.; OVG NRW, Beschl. v. 28.10.2011 - 2 B 1049/11 -, juris Rn. 57, 59 f.).

  • OVG Niedersachsen, 29.04.2021 - 1 MN 154/20

    Anschmiegen; Beeinträchtigungsverbot; Begründungslast; Darlegungslast;

    Der anzunehmende Verlust liegt damit unterhalb der 10 %-Schwelle, die nach der Rechtsprechung des Senats einen sachlichen Anhaltspunkt - aber nicht mehr - für die Beurteilung von schädlichen bzw. erheblichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche darstellt (vgl. Senatsurt. v. 15.3.2012 - 1 KN 152/10 -, juris Rn. 185 ff.; v. 25.4.2012 - 1 KN 215/10 -, NdsVBl 2012, 286 = BRS 79 Nr. 17 = juris Rn. 211).
  • OVG Saarland, 07.02.2019 - 2 C 629/17

    Normenkontrolle: großflächiges Einzelhandelsprojekt; interkommunales

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2014 - 1 ME 158/13

    Notwendigkeit eines Einzugsbereichs mit städtebaulichem Gewicht für einen

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2014 - 1 MN 102/14

    Auslegung des Begriffs des Anschmiegens an einen zentralen Versorgungsbereich

  • OVG Niedersachsen, 12.10.2016 - 1 MN 73/16

    Durchführungsvertrag; Integrationsgebot; Schriftform; Urkundeneinheit; Vorhaben-

  • OVG Saarland, 12.01.2016 - 2 B 220/15

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans; Ansiedlung eines Verbrauchermarkts;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 36/12

    Normenkontrolle gegen Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt

  • VG Schleswig, 14.03.2017 - 2 A 219/14

    Anforderungen an ein landesplanerisches Anpassungsverlangen

  • OVG Niedersachsen, 03.04.2019 - 1 MN 129/18

    Beeinträchtigungsverbot; beschleunigtes Verfahren; Erheblichkeit; interkommunales

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