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   OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 KN 194/02   

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OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 KN 194/02 (https://dejure.org/2004,13555)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.04.2004 - 1 KN 194/02 (https://dejure.org/2004,13555)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. April 2004 - 1 KN 194/02 (https://dejure.org/2004,13555)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Abwägung bei Überplanung einer Gemengelage; Einzelhandelsausschluss; Erschließung von Gewerbeflächen durch Privatstraße

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 5 BauNVO; § 1 Abs. 9 BauNVO; § 15 BauNVO; § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB
    Wirksamkeit der Änderung eines Bebauungsplans; Verstoß eines Flächennutzungsplans gegen das Abwägungsgebot; Rechtmäßigkeit des Ausschlusses des Einzelhandels für ein Gewerbegebiet; Verlust der Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets auf Grund Auschluss von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Änderung eines Bebauungsplans; Verstoß eines Flächennutzungsplans gegen das Abwägungsgebot; Rechtmäßigkeit des Ausschlusses des Einzelhandels für ein Gewerbegebiet; Verlust der Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets auf Grund Auschluss von ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschluss von Einzelhandel im Gewerbegebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 150 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 KN 194/02
    Was im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich ist, bestimmt sich maßgeblich nach der planerischen Konzeption der Gemeinde (BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999 - 4 BN 15/99 -, BRS 62 Nr. 19).

    § 1 Abs. 5 und Abs. 9 BauNVO ermöglichen diese Festsetzungen, wenn sie aus städtebaulichen Gesichtspunkten gerechtfertigt sind (BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999 - 4 BN 15/99 -, BRS 62 Nr. 19; Beschl. v. 25.4.2002 - 4 BN 20/02 -, zitiert nach juris).

    Unzulässig wäre ein Plan allenfalls dann, wenn sich absehen lässt, dass die gewünschte Entwicklung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht zu realisieren ist (BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999, aaO; Beschl. v. 25.4.2002, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 23.09.1999 - 1 K 4666/97

    Bauleitplanung in Gemengelage;; Bauleitplanung; Erweiterungsfläche; Gemengelage

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 KN 194/02
    Andererseits ist es durch seine Vorbelastung aber auch in seinem Schutzanspruch bereits herabgemindert (vgl. hierzu Entscheidung des Senats v. 23.9.1999 - 1 K 4666/97 -, BauR 2000, 528; Beschl. d. BVerwG v. 8.2.2000 - 4 BN 1/00 -; König/.

    Denn es besteht kein Gebot der Verbesserung einer bestehenden Gemengelage (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990, aaO; vgl. Urt. des Sen. v. 23.9.1999, aaO und dazu Beschl. des BVerwG v. 8.2.2000 - 4 BN 1.00 -).

  • BVerwG, 08.02.2000 - 4 BN 1.00

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 KN 194/02
    Andererseits ist es durch seine Vorbelastung aber auch in seinem Schutzanspruch bereits herabgemindert (vgl. hierzu Entscheidung des Senats v. 23.9.1999 - 1 K 4666/97 -, BauR 2000, 528; Beschl. d. BVerwG v. 8.2.2000 - 4 BN 1/00 -; König/.

    Denn es besteht kein Gebot der Verbesserung einer bestehenden Gemengelage (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990, aaO; vgl. Urt. des Sen. v. 23.9.1999, aaO und dazu Beschl. des BVerwG v. 8.2.2000 - 4 BN 1.00 -).

  • BVerwG, 25.04.2002 - 4 BN 20.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 KN 194/02
    § 1 Abs. 5 und Abs. 9 BauNVO ermöglichen diese Festsetzungen, wenn sie aus städtebaulichen Gesichtspunkten gerechtfertigt sind (BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999 - 4 BN 15/99 -, BRS 62 Nr. 19; Beschl. v. 25.4.2002 - 4 BN 20/02 -, zitiert nach juris).

    Unzulässig wäre ein Plan allenfalls dann, wenn sich absehen lässt, dass die gewünschte Entwicklung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht zu realisieren ist (BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999, aaO; Beschl. v. 25.4.2002, aaO).

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 KN 194/02
    Zwar kann die Bildung eines Mittelwertes in diesen Fällen nicht schematisch rechnerisch ermittelt werden, jedoch müssen in einem vergleichbaren Gebiet sonst unzumutbare Umwelteinwirkungen teilweise toleriert werden, ohne dass allerdings die Grenze der Gesundheitsschädlichkeit überschritten werden dürfte (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 N 6/88 -, ZfBR 1991, 120).

    Denn es besteht kein Gebot der Verbesserung einer bestehenden Gemengelage (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990, aaO; vgl. Urt. des Sen. v. 23.9.1999, aaO und dazu Beschl. des BVerwG v. 8.2.2000 - 4 BN 1.00 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.1994 - 8 S 2223/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Festsetzung privater Verkehrsflächen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 KN 194/02
    Die Ausweisung einer privaten Verkehrsfläche wird aber gerechtfertigt durch die Beschränkung auf einen bestimmten oder zumindest bestimmbaren Benutzerkreis (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.10.1994 - 8 S 2223/94 -, BRS 56 Nr. 23).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 KN 194/02
    Der Normenkontrollantrag ist zulässig, denn die Antragstellerin macht als Eigentümerin fast des gesamten Plangeländes geltend, dass die Antragsgegnerin bei der Änderung des Bebauungsplans Nr. 24 II das Abwägungsgebot zu ihren Lasten verletzt habe (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, DVBl. 1999, 100).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 KN 194/02
    Die maßgeblichen Grundsätze hierzu, die sich aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 (- IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301) ergeben, lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: Eine sachgerechte Abwägung muss überhaupt stattfinden.
  • BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 KN 194/02
    Auf deren Festschreibung im Einzelnen durfte die Antragsgegnerin im Rahmen der planerischen Zurückhaltung verzichten (BVerwG, Urt. v. 18.9.2003 - 4 CN 3/02 -, NVwZ 04, 229).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 3 K 431/16
    Dient die Straße nicht nur den Eigentümern und Benutzern der angeschlossenen Grundstücke, sondern einem weiteren und anonymen Benutzerkreis, scheidet die Festsetzung einer privaten Verkehrsfläche dagegen aus (OVG Lüneburg, Urteil vom 29. April 2004 - 1 KN 194/02 -, juris Rn. 29).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2009 - 10 A 4.08

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets,

    Dies wäre bei einer Belassung oder Festsetzung nur einer privaten Verkehrsfläche und der damit verbundenen Beschränkung auf einen bestimmten oder zumindest bestimmbaren Benutzerkreis nicht möglich gewesen (vgl hierzu NdsOVG, Urteil vom 29. April 2004, 1 KN 194/02 - zit. n. juris; VGH BW, Urteil vom 27. Oktober 1994, BRS 56 Nr. 23), zumal nicht mit dem Einverständnis der Miteigentümer zu rechnen war, den Durchgangsverkehr zu dulden, wie das vorliegende Normenkontrollverfahren zeigt.
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