Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 22.10.2008 - 1 KN 215/07   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vergrößerung eines Kerngebiets auf Kosten schmaler Altstadtgasse

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vergrößerung eines Kerngebiets auf Kosten schmaler Altstadtgasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergrößerung eines Kerngebiets auf Kosten schmaler Altstadtgasse: Brandschutz; Gefälligkeitsplanung; Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; Teilbaugenehmigung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Vergrößerung eines Kerngebiets auf Kosten schmaler Altstadtgasse




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Wird zitiert von ... (6)  

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2010 - 1 KN 218/07  

    Planerischer Lärmschutz bei einem Freizeitpark

    Die Erforderlichkeit ist hier auch nicht unter dem Gesichtspunkt einer "Gefälligkeitsplanung" zu verneinen (vgl. dazu Senatsurt. v. 22.10.2008 - 1 KN 215/07 -, BRS 73 Nr. 18; BayVerfGH, Entsch. v. 13.7.2009 - Vf. 3-VII/09 -, NVwZ-RR 2009, 825; OVG Koblenz, Urt. v. 20.1.2010 - 8 C 10725/09 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 28.01.2010 - 1 LA 284/07  

    Nutzungsänderung eines zu grenznah stehenden Gebäudes

    Zur als grundsätzlich bedeutsam bezeichneten Frage zu Nr. 3.2 hat der Kläger nicht dargelegt, weshalb es angesichts der vorstehend zitierten Senatsrechtsprechung zu § 13 NBauO (vgl. außerdem Senatsurteil v. 22.10.2008 - 1 KN 215/07 -, OVG Datenbank sowie juris, sonstige Veröffentlichungen nicht bekannt; Beschl. v. 20.1.2009 - 1 ME 218/08 -, Vnb.; Beschl. v. 4.5.2007 - 1 LA 76/07 -, Vnb.; Beschl. v. 21.8.2007 - 1 ME 198/07 -, Vnb.) es weiterer grundsätzlicher Klärung bedürfen soll.
  • VG Hannover, 17.09.2010 - 12 B 2485/10  

    Neue Nutzung in langjährig ungenutzten Gebäuden

    Eine offenbar nicht beabsichtigte Härte verlangt eine atypische Situation gerade hinsichtlich des Schutzzwecks der Norm, von der befreit werden soll (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 22.10.2008 - 1 KN 215/07, juris).
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  • OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 ME 188/11  

    Nachbarantrag gegen Universitätszentralgebäude

    Das erfordert - im Ergebnis ähnlich wie bei einer Teilbaugenehmigung (vgl. Senatsurt. v. Senatsurt. v. 22.10.2008 - 1 KN 215/07 -, BRS 73 Nr. 18) - ein vorläufiges positives Gesamturteil.
  • VG Hannover, 21.10.2009 - 4 B 3652/09  

    Unterschreitung von Grenzabständen aus baugestalterischen oder städtebaulichen

    Nach Auffassung der Kammer muss die bei zugelassener Abstandsunterschreitung entstehende Belichtungssituation grundsätzlich mindestens gleichwertig derjenigen Situation sein, die der betroffene Nachbar vorfinden würde, wenn das Baugrundstück abstandskonform bebaut werden würde; das Bauvorhaben der Beigeladenen also eine Traufhöhe von 14 m an der Ständehausstraße nicht überschreiten würde (vgl. OVG Lüneburg, Bes. v. 30.03.99, - 1 M 897/99 -, S. 32 des Entscheidungsabdrucks; Urt. v. 22.10.08, - 1 KN 215/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 22.10.2008 - 1 KN 215/08  

    Vergrößerung auf Kosten schmaler Altstadtgassen

    1 KN 215/07.
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