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   OVG Niedersachsen, 17.10.2002 - 1 KN 2406/01   

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OVG Niedersachsen, 17.10.2002 - 1 KN 2406/01 (https://dejure.org/2002,16252)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.10.2002 - 1 KN 2406/01 (https://dejure.org/2002,16252)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - 1 KN 2406/01 (https://dejure.org/2002,16252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Abwägung; BauGB § 1 Abs 6, zwischen Wohngebiet und landwirtschaftlichem Betrieb mit nicht genehmigungspflichtigen Immissionen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs 6 BauGB; § 47 Abs 2 VwGO
    Abstand; Abwägung; Abwägungsfehler; Abwägungsmangel; Aufstellung; Bauleitplan; Bebauungsplan; Bebauungsplanaufstellung; Festsetzung; Geruchsausbreitung; Geruchsimmission; GIRL; Gutachten; Immission; Immissionsschutz; Immissionsschutzgutachten; Landwirtschaft; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 44.98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.10.2002 - 1 KN 2406/01
    Abwägungsbeachtlich ist das Bedürfnis eines Landwirts nach einer Betriebserweiterung im Rahmen einer normalen Betriebsentwicklung, nicht jedoch eine unverbindliche Absichtserklärung, die in ihrer zeitlichen Realisierung gar nicht absehbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.9.2000 - 4 B 56.00 -, BRS 63 Nr. 107; Beschl. v. 10.11.1998 - 4 BN 44.98 -, BRS 60 Nr. 3).
  • OVG Niedersachsen, 10.03.1993 - 6 M 531/93

    Rechtmäßigkeit einer an einen landwirtschaftlichen Betrieb heranrückenden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.10.2002 - 1 KN 2406/01
    Hier bestehen aber durchgreifende Bedenken gegen den Ansatz von anrechenbaren Großvieheinheiten für die Rinderplätze bei der Ausbreitungsberechnung (vgl. Beschl. d. 6. Sen. v. 10.3.1993 - 6 M 531/93 -, BRS 55 Nr. 82 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senats; Bay. VGH, Urt. v. 3.1.1995 - 2 B 91.2878 -, BRS 57 Nr. 217; Zeisig/Langenegger, Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen, Landtechnische Berichte aus Praxis und Forschung, Schriftenreihe des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Gelbes Heft 63, 1999).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.10.2002 - 1 KN 2406/01
    IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.10.2002 - 1 KN 2406/01
    Der Antragsteller ist antragsbefugt nach § 47 Abs. 2 VwGO, weil er als Eigentümer einer landwirtschaftlichen Hofstelle mit Tierhaltung geltend machen kann, dass seine Belange bei der Abwägung über den Bebauungsplan nicht ausreichend berücksichtigt worden seien (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1998 - 4 CN 2.98 -, DVBl. 1999, 100).
  • BVerwG, 05.09.2000 - 4 B 56.00

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Außenbereich; Erweiterungsinteresse; Nachbarschutz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.10.2002 - 1 KN 2406/01
    Abwägungsbeachtlich ist das Bedürfnis eines Landwirts nach einer Betriebserweiterung im Rahmen einer normalen Betriebsentwicklung, nicht jedoch eine unverbindliche Absichtserklärung, die in ihrer zeitlichen Realisierung gar nicht absehbar ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 5.9.2000 - 4 B 56.00 -, BRS 63 Nr. 107; Beschl. v. 10.11.1998 - 4 BN 44.98 -, BRS 60 Nr. 3).
  • VGH Bayern, 03.01.1995 - 2 B 91.2878

    Bauplanungsrecht: Rücksichtnahmegebot im Verhältnis zu landwirtschaftlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.10.2002 - 1 KN 2406/01
    Hier bestehen aber durchgreifende Bedenken gegen den Ansatz von anrechenbaren Großvieheinheiten für die Rinderplätze bei der Ausbreitungsberechnung (vgl. Beschl. d. 6. Sen. v. 10.3.1993 - 6 M 531/93 -, BRS 55 Nr. 82 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senats; Bay. VGH, Urt. v. 3.1.1995 - 2 B 91.2878 -, BRS 57 Nr. 217; Zeisig/Langenegger, Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen, Landtechnische Berichte aus Praxis und Forschung, Schriftenreihe des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Gelbes Heft 63, 1999).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 12 LB 213/07

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung einer Verlängerung der Geltungsdauer

    Der Kläger wandte sich sodann im Wege eines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (1 MN 3290/01) und im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens (1 KN 2406/01) jeweils ohne Erfolg gegen diesen Bebauungsplan.

    In seinem Urteil vom 17. Oktober 2002 (1 KN 2406/01) hat der 1. Senat des erkennenden Gerichts ausgeführt, der Bebauungsplan leide nicht an Abwägungsmängeln, die seine Wirksamkeit in Frage stellten.

    Dieser Konflikt dürfe "nicht auf dem Rücken des Bürgers ausgetragen werden" (Nds. OVG, Urt. v. 16.10.2002 - 1 KN 2406/01 -).

    Das Urteil stehe auch in erkennbarem Widerspruch zum Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 2002 (1 KN 2406/01).

    Der Beklagte müsse sein Ermessen unter verständiger Würdigung seiner - des Klägers - Rechtsposition und unter Berücksichtigung des Urteils des 1. Senats vom 16. Oktober 2002 (1 KN 2406/01) dahingehend ausüben, eine Überprüfung der materiellen Voraussetzungen über den von ihm vorgetragenen und gesteckten Rahmen hinaus zu seinen Lasten zu unterlassen.

    Zwar soll nach den Ausführungen des 1. Senats in seinem Urteil vom 16. Oktober 2002 (- 1 KN 2406/01 -, RdL 2003, 5) der ca. 260 m südlich des Baugebiets gelegene landwirtschaftliche Betrieb +.

    Soweit das Verwaltungsgericht meint, im bauaufsichtlichen Verfahren dürfe kein anderes Prognosemodell verwandt werden als im Rahmen der Bauleitplanung und sich in diesem Zusammenhang auf das Urteil des 1. Senats vom 16. Oktober 2002 (a. a. O.) stützt, vermag der Senat dem ebenfalls nicht zu folgen.

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2016 - 1 MN 180/15

    Abwägung; Auslegung; Bebauungsplan; Bioaerosole; Dorfgebiet; Erforderlichkeit des

    Spätestens mit dem vom Landwirt LW 3 zum Aktenzeichen 1 KN 2406/01 (Senatsurteil vom 17.10.2002, RdL 2003, 5 = AUR 2004, 15 = NdsRpfl. 2003, 231) erfolglos angegriffenen Bebauungsplan der Antragsgegnerin Nummer 4 "Dorfmitte, Teil I" hat sich das aber geändert.

    Schon in seiner Entscheidung vom 17. Oktober 2002 (- 1 KN 2406/01 -, RdL 2003, 5 = AUR 2004, 15; JURIS-Rdnr. 26) zum Bebauungsplan der Antragsgegnerin Nummer 4 hatte der Senat angemerkt, die planende Gemeinde habe die Genehmigungspraxis der Bauaufsichtsbehörde zu berücksichtigen.

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2008 - 1 MN 194/08

    Zulässigkeit eines Sondergebietes "Wohnen mit Pferden" in der Nachbarschaft eines

    Für nicht nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftige Anlagen ist die GIRL nur sinngemäß heranzuziehen; sie hat gegenüber der Beurteilung nach der VDI-Richtlinie 3471 keinen Vorrang (vgl. ausführlich OVG Lüneburg, Urt. v. 12.11.2008 - 12 LB 17/07 -, Entscheidungsdatenbank und juris; zuvor schon OVG Lüneburg, Urt. v. 17.10.2002 - 1 KN 2406/01 -, RdL 2003, 5 = AgrarR 2004, 15; Beschl. v. 27.6.2007 - 12 LA 14/07 -, RdL 2007, 242; vgl. auch VGH Kassel, Urt. v. 12.11.2007 - 4 N 3204/05 -, AUR 2008, 231).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 1 KN 69/07

    Abwehransprüche eines Milchviehbetriebes gegen die Nachnutzung eines ehemaligen

    Daran muss sich die Abwägung messen lassen, auch wenn die GIRL in Fällen der vorliegenden Art nicht zwingend anzuwenden ist (vgl. insoweit ausführlich OVG Lüneburg, Urt. v. 12.11.2008 - 12 LB 17/07 -, Entscheidungsdatenbank und juris; zuvor schon OVG Lüneburg, Urt. v. 17.10.2002 - 1 KN 2406/01 -, RdL 2003, 5 = AgrarR 2004, 15; Beschl. v. 13.11.2006 - 1 ME 166/06 -, NVwZ 2007, 478 = RdL 2007, 54; Beschl. v. 27.6.2007 - 12 LA 14/07 -, RdL 2007, 242; vgl. auch VGH Kassel, Urt. v. 12.11.2007 - 4 N 3204/05 -, AUR 2008, 231).
  • VG Osnabrück, 28.02.2003 - 2 A 147/01

    Entenmaststall; Geruchsbelästigungen; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; TA

    Eine derartige Überschreitungshäufigkeit aber ist nach gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung selbst für Wohnhäuser innerhalb eines geschlossen bebauten Wohngebietes regelmäßig zumutbar (vgl. u.a. Nds. OVG, U. v. 19.01.1995, aaO, U. v. 17.10.2002 - 1 KN 2406/01 -, RdL 2003, 5); ginge man - wie die Beteiligten - davon aus, dass das Wohnhaus des Klägers im Außenbereich liegt, wäre eine Überschreitung der Geruchswahrnehmungsschwelle sogar an bis zu 10% der Jahresstunden als zumutbar anzusehen.
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