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   OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 25/07   

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OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 25/07 (https://dejure.org/2007,5706)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05.09.2007 - 1 KN 25/07 (https://dejure.org/2007,5706)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 05. September 2007 - 1 KN 25/07 (https://dejure.org/2007,5706)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bauleitplanung für zersiedelte Waldflächen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 3 BauGB; § 1 Abs. 7 BauGB; § 8 Abs. 2 BauGB; § 9 Abs. 1 Nr. 18 BauGB
    Bauleitplanung für zersiedelte Waldflächen; Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan in seiner ursprünglichen und seiner geänderten Fassung; Abstellen auf das einzelne Grundstück bei der Rüge einer Verhinderungsplanung; Zulässigkeit ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § 8 Abs. 2; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 18; ; BauGB § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bauleitplanung für zersiedelte Waldflächen; Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan in seiner ursprünglichen und seiner geänderten Fassung; Abstellen auf das einzelne Grundstück bei der Rüge einer Verhinderungsplanung; Zulässigkeit ...

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 25/07
    Daher ist das Grundeigentum als Belang in die Abwägungsentscheidung zugunsten betroffener privater Grundstückseigner einzustellen (BVerfG, Urt. v. 15.5.1985 - 2 BvR 397-399/82 -, BVerfGE 70, 35; BVerfG, Beschl. v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, BauR 2003, 1338) und in hervorgehobener Weise zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 6.10.1992 - 4 NB 36.92 -, BRS 54 Nr. 57; Urt. v. 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BVerwGE 116, 144; Beschl. v. 4.1.2007 - 4 B 74.06 -, ZfBR 2007, 273).

    Bereits bei der Planaufstellung ist z.B. das Interesse einzelner Eigentümer an der Beibehaltung des Grundstückszuschnittes und der bisherigen Nutzung in der Abwägung zu berücksichtigen und mit gegenläufigen Privatinteressen zu einem fairen Ausgleich zu bringen (BVerfG, Beschl. v. 22.5.2001 -, 1 BvR 1512 und 1677/97 -, BVerfGE 104, 1; Beschl. v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, BauR 2003, 1338).

  • BVerwG, 22.05.1991 - 4 NB 23.90

    Hamburger Bebauungsplangesetze - § 188 Abs. 2 BBauG (jetzt § 246 Abs. 2 BauGB),

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 25/07
    Richtig ist, dass auch durch bestimmte bauplanerische Festsetzungen ausgelöste Entschädigungsansprüche zugunsten nachteilig betroffener Eigentümer zum Abwägungsmaterial gehören, das vom gemeindlichen Beschlussorgan berücksichtigt werden muss (BVerwG, Beschl. v. 22.5.1991 - 4 NB 23.90 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 237).

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem oben angesprochenen Beschluss vom 22. Mai 1991 (- 4 NB 23.90 -, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 237) zur Abwägungserheblichkeit planungsschadensrechtlicher Fragen zu erörtern, ob die lediglich informatorische Anhörung eines Gemeindebeamten für die richterliche Überzeugungsbildung über das Stattfinden einer sachgemäßen Abwägung ausreichend sein könne; dies wurde bejaht.

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 25/07
    Der Aufhebungsbeschluss muss in solchen Fällen allerdings erkennen lassen, dass er auch dann Bestand haben soll, wenn die neuen Festsetzungen unwirksam sein sollten (BVerwG, Urt. v. 10.8.1990 - 4 C 3.90 -, NuR 1992, 74), zumal bei einer isolierten Aufhebung nach § 1 Abs. 8 BauGB ein darauf gerichtetes Verfahren hätte durchgeführt werden müssen.

    Nimmt man bestehende Nutzungsansprüche fort, steht allerdings aus der Sicht des Betroffenen nicht der Entschädigungsanspruch im Vordergrund; die Abwägung muss vielmehr den Fortfall der Bebaubarkeit als solche bewältigen (auch wenn diese nicht als "eigentumskräftig verfestigte Anspruchsposition" geschützt war, vgl. BVerwG, Urt. v. 10.8.1990 - 4 C 3.90 -, NuR 1992, 74).

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 47/07

    Nichtvorlage einer Normenkontrollsache - Durchführung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 25/07
    Im Regelfall liegt allerdings bei Bebauungsplänen die Umstellung des Normenkontrollantrags auf den neuen Satzungsbeschluss näher, wie dies auch im Parallelverfahren 1 KN 47/07 geschehen ist, schon weil der Streit damit von der Prüfung bereits geheilter Fehler entlastet wird.

    Anders als in dem bezeichneten Parallelfall 1 KN 47/07 kann die erste Fassung des Bebauungsplans für die Antragstellerin des vorliegenden Verfahrens jedoch noch eigene Rechtswirkungen haben, insbesondere im Zusammenhang mit Fragen des Planungsschadensrechts.

  • BGH, 11.07.2002 - III ZR 160/01

    Bemessung der Enteignungsentschädigung bei Enteignung von Bauland als Spielplatz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 25/07
    Auch in der Planungsschadensrechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird das hohe Gewicht dieser Gesichtspunkte deutlich (vgl. zur "isoliert eigentumsverdrängenden Planung" BGH, Urt. v. 11.7.2002 - III ZR 160/01 -, NJW 2003, 63; Urt. v. 19.7.2007 - III ZR 305/06 -, ZfBR 2007, 788).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 25/07
    Die aus dem Eigentum und seiner Nutzung resultierenden Interessen gehören zu den abwägungserheblichen Belangen (BVerwG, Beschl. v. 10.3.1998 - 4 CN 6.97 -, BRS 60 Nr. 44).
  • BVerwG, 04.01.2007 - 4 B 74.06

    Bebauungspläne als Inhalts- und Schrankenbestimmung der Eigentumsgarantie;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 25/07
    Daher ist das Grundeigentum als Belang in die Abwägungsentscheidung zugunsten betroffener privater Grundstückseigner einzustellen (BVerfG, Urt. v. 15.5.1985 - 2 BvR 397-399/82 -, BVerfGE 70, 35; BVerfG, Beschl. v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, BauR 2003, 1338) und in hervorgehobener Weise zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v. 6.10.1992 - 4 NB 36.92 -, BRS 54 Nr. 57; Urt. v. 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BVerwGE 116, 144; Beschl. v. 4.1.2007 - 4 B 74.06 -, ZfBR 2007, 273).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 25/07
    Schließlich liegt eine Verletzung auch vor, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen diesen in einer Weise vorgenommen wurde, die zur objektiven Gewichtigkeit der Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2003 - 8 LB 45/01

    Beweidungsverbot: Dauerverwaltungsakt - Beurteilungszeitpunkt; Waldeigenschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 25/07
    Der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat bereits bei einer Fläche von 0, 2 ha eine Bewaldung für möglich gehalten (vgl. Urt. v. 2.7.2003 - 8 LB 45/01 -, NdsVBl. 2003, 323), während hier nach Abzug der Baufläche und des Kinderspielplatzes sogar über 0, 44 ha verbleiben.
  • BGH, 19.07.2007 - III ZR 305/06

    Ansprüche des Eigentümers eines Grundstücks bei sog. eigentumsverdrängender

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 25/07
    Auch in der Planungsschadensrechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird das hohe Gewicht dieser Gesichtspunkte deutlich (vgl. zur "isoliert eigentumsverdrängenden Planung" BGH, Urt. v. 11.7.2002 - III ZR 160/01 -, NJW 2003, 63; Urt. v. 19.7.2007 - III ZR 305/06 -, ZfBR 2007, 788).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2001 - 7a D 77/00

    Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans; Regelungen im Bebauungsplan bzgl. der

  • BVerfG, 14.05.1985 - 2 BvR 397/82

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Erörterungsgebühr

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Bauplanungsrecht: Festsetzung von Mindestgrößen für Baugrundstücken,

  • BVerwG, 06.10.1992 - 4 NB 36.92

    Bauplanungsrecht: Festsetzung einer Grünfläche bzw. Straßenrandbegrünung

  • BVerwG, 24.04.1991 - 4 NB 24.90

    Erteilung eines Aufenthaltstitels nach dem Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1996 - 5 S 833/95

    Baulandumlegung

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Beteiligtenfähigkeit einer Gesellschaft

  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.09.1981 - 7 N 1.79

    Vorlesungen - Curricularrichtwert - Kapazitätsverordnung - Bundesrechtliche

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 1 K 389/00

    Ausgleich; Bebauungsplan; Eingriff; Kleinsiedlungsgebiet; Landwirtschaft;

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

  • OVG Berlin, 12.04.2002 - 8 S 41.02

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche

  • VGH Bayern, 07.08.2006 - 1 N 03.3427
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines

    Wie dem Senat auch aus anderen Verfahren bekannt ist (z.B. Urteile vom 5.9.2007 - 1 KN 25/07 -, AUR 2008, 402 und - 1 KN 47/07 -, AUR 2008, 407), ist der Druck auf eine Ausweitung der baulichen Möglichkeiten häufig nicht gering.

    Dass das Eigentum in solchen Fällen in der Abwägung großes Gewicht hat, ist in der Rechtsprechung des Senats in jüngerer Zeit häufiger hervorgehoben worden (in waldrechtlichen Zusammenhängen z.B. Urteile v. 5.9.2007 - 1 KN 25/07 und 1 KN 47/07 -, AUR 2008, 402 und 407).

  • OVG Niedersachsen, 22.05.2008 - 1 KN 149/05

    Bestehen eines relativ breiten Raumes durch das Straßenrecht für die Ersetzung

    Der Senat hat deshalb etwa bei der Überplanung besiedelter Flächen zu der "Nachverdichtung" verlangt, dass Spielräume für eine gleichmäßige Berücksichtigung von Eigentümerinteressen nach Möglichkeit genutzt werden müssen (Urt. v. 5.9.2007 - 1 KN 25/07 -, Rechtsprechungsdatenbank des Nds. Oberverwaltungsgerichts und juris).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09

    Ermessensüberprüfung in Fällen eines später für unwirksam erklärten

    Dass das Eigentum in solchen Fällen in der Abwägung großes Gewicht hat, ist in der Rechtsprechung des Senats in jüngerer Zeit häufiger hervorgehoben worden (in waldrechtlichen Zusammenhängen z.B. Urteile v. 5.9.2007 - 1 KN 25/07 und 1 KN 47/07 -, AUR 2008, 402 und 407).
  • VGH Hessen, 23.02.2016 - 2 C 159/15

    Änderung eines in der Flurbereinigung geschaffenen Wirtschaftswegs

    Deshalb müssen diejenigen, die die Unwirksamkeit mehrerer Satzungen über den gleichen Gegenstand festgestellt haben wollen, sowohl die ältere als auch die neuere Fassung der Norm gleichzeitig angreifen können, auch wenn nach dem Willen des Normgebers die neuere Norm die ältere ersetzen soll (BVerwG, a.a.O.; s. auch BVerwG, Beschluss vom 18. September 1981 - 7 N 1.79 -, juris Rn. 36; OVG Lüneburg, Urteil vom 5. September 2007 - 1 KN 25/07 -, juris Rn. 30 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 11.02.2014 - 1 KN 141/12

    Rechtmäßigkeit einer Überplanung einer vorhandenen Siedlung als

    Wie dem Senat auch aus anderen Verfahren bekannt ist (z.B. Urteile vom 5.9.2007 - 1 KN 25/07 -, AUR 2008, 402 und - 1 KN 47/07 -, AUR 2008, 407), ist der Druck auf eine Ausweitung der baulichen Möglichkeiten häufig nicht gering.
  • OVG Niedersachsen, 20.04.2009 - 1 KN 9/06

    Überplanung eines Wohnhauses und Geschäftshauses als Parkplatz; Bauleitplanung im

    Mit welchem Gewicht die durch Art. 14 GG geschützten Eigentumsbelange in der Abwägung zu berücksichtigen sind, ist in einer Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen dargelegt worden (vgl. z.B. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, NVwZ 2003, 727; Beschl. v. 22.2.1999 - 1 BvR 565/91 -, DVBl. 1999, 704; BVerwG, Beschl. v. 4.1.2007 - 4 B 74.06 -, BauR 2007, 667; Urt. v. 6.6.2002 - 4 CN 6.01 -, NVwZ 2002, 1506; Urt. v. 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BVerwGE 116, 144 = BauR 2002, 1650; Senatsurteile v. 5.9.2007 - 1 KN 25/07 -, AUR 2008, 402 u. - 1 KN 47/07 -, AUR 2008, 407 sowie v. 13.1.2009 - 1 KN 349/07 -, n.v.).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 1 KN 127/06

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan zur Festsetzung eines Grundstücks

    Die dabei entwickelten Grundsätze lassen sich etwa wie folgt zusammenfassen (vgl. dazu auch die Senatsurteile v. 5.9.2007 - 1 KN 25/07 -, AUR 2008, 402 u. - 1 KN 47/07 -, AUR 2008, 407 sowie v. 13.1.2009 - 1 KN 349/07 -, n.v.):.
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 47/07

    Zulässigkeit einer Waldfestsetzung i.R.d. "maßvollen Nachverdichtung" ungeordnet

    Anders als im Parallelverfahren 1 KN 25/07 leidet auch die Abwägung hier an keinem durchgreifenden Mangel.
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2009 - 1 MN 108/09

    Enteignung von Eigentümern von gärtnerisch genutzten Grundstücken im Plangebiet

    Die dabei entwickelten Grundsätze lassen sich etwa wie folgt zusammenfassen (vgl. dazu auch die Senatsurteile v. 5.9.2007 - 1 KN 25/07 -, AUR 2008, 402 u. - 1 KN 47/07 -, AUR 2008, 407 sowie v. 13.1.2009 - 1 KN 349/07 -, n.v.):.
  • OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 129/09

    Umplanung eines zentrumsnahen Karrees

    Soweit es jedoch Spielräume für eine gleichmäßige Berücksichtigung von Eigentümerinteressen gibt, sind diese nach Möglichkeit zu nutzen (vgl. Urt. d. Sen. v. 05.09.2007 - 1 KN 25/07 -, BRS 71 Nr. 8 = AUR 2008, 402).
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