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   OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 1 KN 3206/01   

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https://dejure.org/2003,11421
OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 1 KN 3206/01 (https://dejure.org/2003,11421)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.04.2003 - 1 KN 3206/01 (https://dejure.org/2003,11421)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. April 2003 - 1 KN 3206/01 (https://dejure.org/2003,11421)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sondergebiet Einzelhandel; Riegelbebauung; Schutz eines Wohngebiets

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 3 BauGB ; § 1 Abs. 6 BauGB ; § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB ; § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB
    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans mit der Festsetzung eines Sondergebiets für Einzelhandelsbetriebe; Voraussetzungen einer Verletzung des Abwägungsgebotes; Festsetzung einer "Riegelbebauung" zum Schutz einer benachbarten Wohnbebauung ; Berücksichtigung eines ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 III; ; BauGB § 1 VI; ; BauGB § 214 III 2; ; BauGB § 9 I Nr. 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans mit der Festsetzung eines Sondergebiets für Einzelhandelsbetriebe; Voraussetzungen einer Verletzung des Abwägungsgebotes; Festsetzung einer "Riegelbebauung" zum Schutz einer benachbarten Wohnbebauung ; Berücksichtigung eines ...

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1443 (Kurzinformation)
  • ZfBR 2003, 701
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 1 KN 3206/01
    Die Offensichtlichkeit betrifft die Erkennbarkeit des Abwägungsfehlers (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.8.1981 - 4 C 57.80 -, DVBl. 1982, 354).

    § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB verlangt nicht den Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Abwägungsmangel und dem Ergebnis, vielmehr genügt die konkrete Möglichkeit, dass das Ergebnis der Abwägung ohne den Mangel anders ausgefallen wäre (BVerwG, Urt. v. 21.8.1981, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 1 KN 3206/01
    Umgekehrt kann sie bestimmte Ansiedlungswünsche auch zum Anlass nehmen, aus städtebaulichen Gründen eine von ihr nicht gewollte bauliche Entwicklung in einem bestimmten Bereich durch Schaffung entgegenstehenden Baurechts künftig zu unterbinden, indem sie eine anderweitige, die unerwünschte Entwicklung verhindernde positive planerische Aussage über die zukünftige Funktion der betreffenden Fläche in ihrem städtebaulichen Gesamtkonzept trifft (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.5.1999 - 4 BN 15/99 -, BRS 62 Nr. 19 = NVwZ 1999, 1338 m. Nachw.).
  • OVG Niedersachsen, 14.04.1997 - 1 L 7286/95

    Gewerbliche Bebauung; Erdrückende Wirkung; Abstandsrecht; Offene Bauweise

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 1 KN 3206/01
    So hat der Senat im Urteil vom 11. April 1997 - 1 L 7286/95 - (BRS 59, Nr. 164) eine erdrückende Wirkung einer 5, 50 m hohen gewerblichen Bebauung, die an zwei Seiten ein Wohngrundstück auf mehr als 100 m Länge in einem Abstand von 5, 50 m umschloss, nach Ortsbesichtigung verneint (vgl. auch Urt. v. 2.7.1999 - 1 K 4234/97 -).
  • BVerwG, 02.11.1988 - 4 B 157.88

    Maßgeblichter Zeitpunkt für die Verwirklichung erforderlicher Lärmschulmaßnahmen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 1 KN 3206/01
    Das ergibt sich jedenfalls aus dem Beschluss vom 2. November 1988 (- 4 B 157/88 -, BRS 48 Nr. 13), der einen Anspruch des Planbetroffenen gegen die Gemeinde auf Herstellung von Lärmschutzvorkehrungen bejaht.
  • OVG Niedersachsen, 02.07.1999 - 1 K 4234/97

    Sondergebiet "Möbelmarkt" neben Wohngebiet;; Lieferzone (Möbelmarkt);

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 1 KN 3206/01
    So hat der Senat im Urteil vom 11. April 1997 - 1 L 7286/95 - (BRS 59, Nr. 164) eine erdrückende Wirkung einer 5, 50 m hohen gewerblichen Bebauung, die an zwei Seiten ein Wohngrundstück auf mehr als 100 m Länge in einem Abstand von 5, 50 m umschloss, nach Ortsbesichtigung verneint (vgl. auch Urt. v. 2.7.1999 - 1 K 4234/97 -).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2000 - 1 K 5513/98

    Bebauungsplan; Bebauungsplanfestsetzung; Festsetzung; Normenkontrollantrag;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 1 KN 3206/01
    Diese Festsetzung ist mit dem intendierten zeitlichen Vorrang der Errichtung der "Riegelbebauung" vor der Stellplatznutzung jedoch unzulässig, weil § 9 BauGB und die BauNVO keine Ermächtigung dafür enthalten, die zeitliche Reihenfolge der Verwirklichung plangemäßer Nutzungen festzulegen (vgl. Urt. d. Sen. v. 8.2.2000 - 1 K 5513/98 -, DVBl. 2000, 1365).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 1 KN 3206/01
    Auch wenn der landesrechtliche Grenzabstand nicht "das Maß aller Dinge" ist, und die Einhaltung des landesrechtlichen Abstandsrechts einen Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot nicht ausschließt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.1.1999 - 4 B 128/98 -, DVBl. 1999, 786), hält die nach dem Bebauungsplan zulässige Bebauung im Plangebiet doch einen solchen Abstand vom Grundstück des Antragstellers, dass eine erdrückende Wirkung ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 1 KN 3206/01
    Die maßgeblichen Gesichtspunkte für die Abwägung ergeben sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 (- IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301/309 ff.).
  • BVerwG, 07.09.1988 - 4 N 1.87

    Schallschutzfenster - Art. 12 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung, § 1

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 1 KN 3206/01
    Mit der mit § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB aufgezeigten Möglichkeit überschreitet der Gesetzgeber "die herkömmliche Bedeutung des Bebauungsplanes als eines bloßen Angebots bzw. eines Rahmens, der die Nutzung der Grundstücke lediglich vorbereiten und leiten soll" und schafft ein Mittel der Durchführungsplanung, weil die festgesetzte Schutzvorkehrung zu errichten ist, wenn die emittierende Anlage errichtet wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.9.1988 - 4 N 1.87 -, DVBl. 1988, 1167/9).
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2007 - 1 KN 265/05

    Schutz des Interesses eines Handeltreibenden vor der Verschonung von die

    Es handelte sich durchweg um Fachgutachten, welche lediglich der Vorbereitung des Entwurfs dienen und daher nicht mit ausgelegt werden müssen (vgl. Senatsurt. v. 24.3.2003 - 1 KN 3206/01 -, ZfBR 2003, 701).
  • OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 N 1096/03

    Normenkontrollantrag einer Nachbargemeinde gegen Ausweisung eines Sondergebiets

    Ihre Entscheidung, trotz der im Gutachten aufgezeigten Probleme den Weg für die Realisierung des Vorhabens freizumachen, stellt sich als fehlerhaft dar, weil sie eine hinreichende Befassung und inhaltliche Auseinandersetzung mit den im Gutachten vorgebrachten Bedenken vermissen lässt (vgl. zur Annahme eines Abwägungsfehlers in diesem Falle: OVG Lüneburg, Urteil vom 7.4.2003 - 1 KN 3206/01 - juris).

    Er ist auch offensichtlich, da anhand der Abwägungsprotokolle und der sonstigen Unterlagen ohne weiteres erkennbar ist, dass die Antragsgegnerin sich mit den inhaltlichen Aussagen des Gutachtens nur unzureichend bzw. zum Teil auf der Grundlage nicht hinreichend fundierter Annahmen (etwa hinsichtlich der erwarteten "Magnetwirkung" des Kaufland-Verbrauchermarktes) befasst hat (vgl. zum "Beiseiteschieben" eines Gutachtens als beachtlicher Abwägungsfehler im Sinne von § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB a. F. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 7.4.2003 - 1 KN 3206/01 - juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06

    Bebauungsplan Verlängerung der Französischen Straße

    Eine Bauleitplanung, die auf einen zeitlichen Vorrang der Errichtung der Riegelbebauung vor der Errichtung der schutzwürdigen Bebauung abstellt, verfehlt damit das Gebot der Konfliktbewältigung, da bei Nichteinhaltung des zeitlichen Vorrangs die schutzwürdige Bebauung dem zu erwartenden Lärm schutzlos ausgeliefert wäre (vgl. OVG Rh-Pf, Urteil vom 31. März 2004; OVG NW, Urteil vom 19. Februar 2001, BRS 64 Nr. 24; NdsOVG, Urteil vom 7. April 2003, ZfBR 2003, 701).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2004 - 8 C 11785/03

    Baurecht; Bebauungsplan; Dorfgebiet; Landwirtschaft; Etikettenschwindel;

    Diese Priorität lässt sich indessen mit den in § 9 BauGB vorgesehenen Mitteln nicht sicherstellen (s. dazu Nds. OVG, Urteil vom 07. April 2003, ZfBR 2003, 701).
  • OVG Niedersachsen, 04.11.2003 - 1 KN 221/02

    Abwägung; Baugenehmigung; erdrückende Wirkung; Gemeinde; Konfliktlösung;

    Erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB ist eine daraufhin eingeleitete Planung indes nur dann, wenn sich das Planungsvorhaben nicht darin erschöpft, die Interessen des Investors durchzusetzen, sondern zumindest auch ein öffentliches Interesse für das Planvorhaben reklamieren kann (vgl. Senatsurt. v. 24.3.2003 - 1 KN 3206/01 -).
  • VG Kassel, 20.07.2005 - 2 G 1020/05

    Baustopp für Verbrauchermarktkomplex in Willingen

    mit dem intendierten zeitlichen Vorrang der Errichtung dieser "Riegelbebauung" vor der Stellplatznutzung unzulässig, weil § 9 BauGB und die BauNVO keine Ermächtigung dafür enthalten, die zeitliche Reihenfolge der Verwirklichung plangemäßer Nutzungen festzulegen (OVG Lüneburg, Urt. vom 07.04.2003 - 1 KN 3206/01 - unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Urt. vom 08.02.2000 - 1 K 5513/98 -, DVBl 2000, 1365 ).
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