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   OVG Thüringen, 17.04.2007 - 1 KO 1127/03   

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https://dejure.org/2007,4197
OVG Thüringen, 17.04.2007 - 1 KO 1127/03 (https://dejure.org/2007,4197)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17.04.2007 - 1 KO 1127/03 (https://dejure.org/2007,4197)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17. April 2007 - 1 KO 1127/03 (https://dejure.org/2007,4197)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürBO § 66 idFv 27.05.1994; BauPrüfVO § 7 idFv 12.09.1991; BauGB § 34; BauNVO § 11 Abs 3 S 1 Nr 1
    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Einkaufszentrums; Bauvorbescheid; Bauvorlagen; Bestimmtheit; Einkaufszentrum; räumlich; Konzentration; Einzelhandelsbetriebe; geplant; faktisch; Gewerbegebiet; Gemengelage; Umgebung; Gesamtvorhaben; Teilung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auf Erteilung eines Bauvorbescheides für den Bau eines Gewerbeparks; Unzulässigkeit eines gewerblichen Bauvorhabens im unbeplanten Innenbereich; Anforderungen an die Bestimmtheit der im Verfahren über die Erteilung ...

  • Judicialis

    ThürBO § 66 i.d.F.v. 27.05.1994; ; BauPrüfVO § 7 i.d.F.v. 12.09.1991; ; BauGB § 34; ; BauNVO § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit eines Einkaufszentrums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 914 (Ls.)
  • DÖV 2007, 804
  • BauR 2007, 1376
  • BauR 2007, 1615
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.04.2007 - 1 KO 1127/03
    Dabei ist die Umgebung zum einen insoweit zu berücksichtigen, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann, zum anderen insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder beeinflusst (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369, 380; BVerwG, Beschluss vom 29. April 1997 - 4 B 67.97 - BauR 1997, 804).

    Ein Vorhaben, das den Rahmen der Umgebungsbebauung überschreitet, weil es - was die hier in Frage stehende Nutzungsart angeht - kein Vorbild hat, kann gleichwohl planungsrechtlich zulässig sein, wenn es nicht geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche und ausgleichsbedürftige Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen, wenn es mithin die vorgegebene Situation nicht in Bewegung bringt und damit keine Unruhe stiftet, die potentiell ein Planungsbedürfnis nach sich zieht (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369, 371 = BRS 33 Nr. 36).

  • BVerwG, 15.02.1995 - 4 B 84.94

    Zulässigkeit eines "Einkaufszentrums" in Sondergebieten - Voraussetzungen eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.04.2007 - 1 KO 1127/03
    Die Zusammenfassung kann sich in organisatorischen oder betrieblichen Gemeinsamkeiten, wie etwa in gemeinsamer Werbung oder einer verbindenden Sammelbezeichnung, dokumentieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 - BVerwGE 117, 25 = BRS 65 Nr. 10, BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1995 - 4 B 84.94 - JURIS; BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - 4 C 16.87 - BRS 50 Nr. 67 = NVwZ 1990, 1074 = UPR 1990, 339).

    Er stellt sich als räumliche Konzentration von Einzelhandelsbetrieben verschiedener Art und Größe in Kombination mit verschiedenartigen Dienstleistungsbetrieben und aus Kundensicht als "gewachsen" dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 - a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1995 - 4 B 84.94 - a. a. O.; BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - 4 C 16.87 - a. a. O.).

  • BVerwG, 27.04.1990 - 4 C 16.87

    Begriff des "Einkaufszentrums" im Sinne des § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BauNVO

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.04.2007 - 1 KO 1127/03
    Die Zusammenfassung kann sich in organisatorischen oder betrieblichen Gemeinsamkeiten, wie etwa in gemeinsamer Werbung oder einer verbindenden Sammelbezeichnung, dokumentieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 - BVerwGE 117, 25 = BRS 65 Nr. 10, BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1995 - 4 B 84.94 - JURIS; BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - 4 C 16.87 - BRS 50 Nr. 67 = NVwZ 1990, 1074 = UPR 1990, 339).

    Er stellt sich als räumliche Konzentration von Einzelhandelsbetrieben verschiedener Art und Größe in Kombination mit verschiedenartigen Dienstleistungsbetrieben und aus Kundensicht als "gewachsen" dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 - a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1995 - 4 B 84.94 - a. a. O.; BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - 4 C 16.87 - a. a. O.).

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.04.2007 - 1 KO 1127/03
    Die Zusammenfassung kann sich in organisatorischen oder betrieblichen Gemeinsamkeiten, wie etwa in gemeinsamer Werbung oder einer verbindenden Sammelbezeichnung, dokumentieren (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 - BVerwGE 117, 25 = BRS 65 Nr. 10, BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1995 - 4 B 84.94 - JURIS; BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - 4 C 16.87 - BRS 50 Nr. 67 = NVwZ 1990, 1074 = UPR 1990, 339).

    Er stellt sich als räumliche Konzentration von Einzelhandelsbetrieben verschiedener Art und Größe in Kombination mit verschiedenartigen Dienstleistungsbetrieben und aus Kundensicht als "gewachsen" dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 - a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1995 - 4 B 84.94 - a. a. O.; BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - 4 C 16.87 - a. a. O.).

  • BVerwG, 11.02.2000 - 4 B 1.00

    Begriff der "näheren Umgebung" i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB; Begriff der "Umgebung"

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.04.2007 - 1 KO 1127/03
    Eine Straße kann sowohl eine trennende als auch eine verbindende Wirkung haben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2000 - 4 B 1.00 - BRS 63 Nr. 102).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2006 - 8 S 1737/05

    Erteilung einer Teilgenehmigung bei Rechtswidrigkeit des Gesamtvorhabens;

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.04.2007 - 1 KO 1127/03
    Im vorliegenden Fall bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die Kläger nur an einer Verwirklichung des Gesamtvorhabens, nicht aber lediglich der Gebäude G 4, G 5, G 6 und G 8 interessiert sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. April 2006 - 8 S 1737/05 - NVwZ-RR 2006, 768).
  • BVerwG, 28.08.2003 - 4 B 74.03

    Eingrenzung der näheren Umgebung im Sinne des § 34 des Baugesetzbuches (BauGB)

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.04.2007 - 1 KO 1127/03
    Demgegenüber weist der Bereich östlich der Bundesstraße, in dem das Vorhaben der Kläger errichtet werden soll, eine andere Nutzungsstruktur auf (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 28. August 2003 - 4 B 74.03 - JURIS).
  • BVerwG, 10.07.2000 - 4 B 39.00

    Bauen im Außenbereich; im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Bebauungszusammenhang;

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.04.2007 - 1 KO 1127/03
    Zu der maßstabsbildenden "vorhandenen Bebauung" kann auch ein qualifiziert beplantes Gebiet gehören (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 2000 - 4 B 39.00 - BRS 63 Nr. 101 = NVwZ 2001, 70 = UPR 2000, 463).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.04.2007 - 1 KO 1127/03
    Unterstellt, die Größenangaben in der Bauvoranfrage beziehen sich auf die Geschoss- und nicht die Verkaufsflächen, so beträgt die Verkaufsfläche - ausgehend von insgesamt 6.180 m² Geschossfläche - insgesamt rund 4.600 m²; dabei legt der Senat ein Verhältnis von 4 : 3 zwischen Geschoss- und Verkaufsfläche zugrunde (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 4 C 10.04 - BVerwGE 124, 364 = BRS 69 Nr. 71); der ebenfalls östlich des Vorhabens der Kläger gelegene Aldi-Markt weist einschließlich eines Anbaus eine Verkaufsfläche von unter 800 m² auf.
  • OVG Brandenburg, 23.04.1999 - 3 A 191/97

    Form und Inhalt einer Bauvoranfrage

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.04.2007 - 1 KO 1127/03
    Die Anforderungen an die Bestimmtheit der gestellten Fragen richten sich - wie bei der Baugenehmigung - nach der BauPrüfVO (hier in der Fassung vom 12. September 1991 [GVBl. S. 534]; vgl. § 7 Abs. 1 BauPrüfVO; ferner VGH Baden-Württemberg Urteil vom 29. Juni 1994 - 5 S 2286/93 - und OVG Brandenburg, Beschluss vom 23. April 1999 - 3 A 191/97 -).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 4 B 67.97

    Bauplanungsrecht - Begriff der näheren Umgebung im unbeplanten Innenbereich;

  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 13.93

    Wann fügt sich ein Bauvorhaben in die Umgebung ein?

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1994 - 5 S 2286/93

    Zu den Inhalten eines Bauvorbescheides; kein planübergreifender Nachbarschutz von

  • OVG Saarland, 10.02.2009 - 2 A 267/08

    Baugenehmigung: Errichtung von Einzelhandelsgeschäften; Begriff des

    Soweit der Kläger in dem Zusammenhang darauf hinweist, dass das Verwaltungsgericht sich sogar in seiner Argumentation soweit habe "bemühen" müssen, "dass es das Vorliegen von Parkplätzen" herangezogen habe, ließe sich ergänzen, dass in dem dortigen Fall das OVG Weimar (vgl. OVG Weimar, Urteil vom 17.4.2007 - 1 KO 1127/03 -, BRS 71 Nr. 65) gerade auch in der Schaffung gemeinsamer Stellplätze ein Indiz für die entsprechende Außenwirkung gesehen hatte.
  • VGH Bayern, 31.10.2012 - 2 ZB 11.1575

    Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis; Balkon; Dachterrasse; Dachaufbau; gewichtige

    Dass das Bauvorhaben objektiv teilbar wäre und trotzdem noch seine Identität im Rahmen des Bauverfahrens bewahren würde, wurde seitens des Klägers nicht vorgetragen und ist auch nicht erkennbar (vgl. hierzu VGH Bad. Württ. vom 5.4.2006 Az. 8 S 1737/05 BauR 2006, 2106; Thür. OVG vom 17.4.2007 Az. 1 KO 1127/03 BauR 2007, 1376; BayVGH vom 19.4.2012 Az. 2 B 10.231 - juris).
  • VGH Bayern, 22.09.2011 - 2 B 11.762

    Vorbescheid; teilweise Erledigung; Rücksichtnahmegebot; unveränderte Kubatur;

    Eine "Aufspaltung" des ursprünglichen Streitgegenstands ist hier möglich, da infolge der für den nördlichen und südlichen Bauteil erteilten bestandskräftigen Baugenehmigungen keine Anhaltspunkte mehr dafür bestehen, dass die Kläger und die Beigeladene weiter an einer umfassenden Beantwortung der im Vorbescheidsantrag gestellten Fragen auch hinsichtlich dieser Bauteile interessiert sind (anders insoweit die Fallgestaltung in der Entscheidung des OVG Thüringen vom 17.4.2007 Az. 1 KO 1127/03 - juris), und diese Vorhaben auch objektiv abtrennbar sind.
  • OVG Thüringen, 30.07.2009 - 1 EO 198/09

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Im Zusammenhang bebauter

    In seinem Urteil vom 17.04.2007 - 1 KO 1127/03 -, auf das die Antragstellerin Bezug nimmt, war Gegenstand nicht die Bestimmung, wann ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb, sondern wann ein Einkaufszentrum im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO vorliegt.
  • VK Rheinland, 18.11.2022 - VK 35/22

    Unaufklärbare Widersprüche sind erkennbar und zu rügen!

    Ein einheitliches Gebäude entsteht nach der Verkehrsanschauung nicht dadurch, dass mehrere Einzelgebäude durch Verbindungsgänge oder Verbindungstunnel miteinander vernetzt werden (z.B. BVerwG, Beschl.v. 12.07.2007 - 4 B 29.07 - Nds. OVG, Urt.v. 13.06.2001 - 9 L 1587/00 - Thür. OVG, Urt.v. 17.04.2007 - 1 KO 1127/03 -).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.2020 - 1 LB 79/18

    Baugenehmigung; Bauvorbescheid; Bestimmtheit; Einkaufszentrum; Höhenbeschränkung;

    verbunden sind (noch deutlicher etwa im vom OVG Weimar, Urt. v. 17.4.2007 - 1 KO 1127/07 -, BauR 2007, 1376 = BRS 71 Nr. 65 = juris Rn. 44 geschilderten Fall), ob sie sich zu einem gemeinsamen Flanierbereich öffnen oder ob ihre Hauptfassaden beziehungslos nebeneinanderliegen oder gar verschiedenen Straßen zugewandt sind.
  • VG Hannover, 06.09.2021 - 12 A 3498/19

    Bauvorbescheid; Bestimmtheit; Bindungswirkung; Gutachten; Handhubwagen;

    Das Erfordernis hinreichender Bestimmtheit (§ 37 Abs. 1 VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 NVwVfG) verlangt, dass die Baugenehmigung bzw. der Bauvorbescheid als deren vorweggenommener Teil (vgl. Thür. OVG, Urt. v. 17.04.2007 - 1 KO 1127/03 -, juris Rn. 39) sowohl den Regelungsadressaten als auch Inhalt, Reichweite und Umfang des genehmigten Vorhabens bzw. der verbindlich beantworteten Fragen eindeutig erkennen lässt, sodass der Bauherr den Umfang der für ihn legalen Nutzungen und Drittbetroffene das Maß der für sie aus der Baugenehmigung (dem Bauvorbescheid) erwachsenen Betroffenheit zweifelsfrei feststellen können (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.10.2019 - 3 S 1470/19 -, juris Rn. 26; OVG NRW, Beschl. v. 23.07.2018 - 2 B 565/18 -, juris Rn. 24; VG Hannover, Beschl. v. 21.05.2013 - 12 B 2554/13 -, n.v.).
  • OVG Thüringen, 30.11.2022 - 1 KO 28/21

    Einfügensgebot nach dem Maß der baulichen Nutzung im unbeplanten Innenbereich;

    Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn der von der Bebauung bisher eingehaltene Rahmen überschritten wird, ohne dass dies durch irgendeine Besonderheit begründet wäre, durch die sich das Baugrundstück von den Nachbargrundstücken unterscheidet und das Vorhaben insoweit kein Vorbild hat (Senatsurteil vom 17. April 2007 - 1 KO 1127/03 - juris Rn 56).
  • VG München, 16.03.2020 - M 8 K 18.3253

    Verpflichtungsklage auf Erteilung eines Vorbescheids, Auslegung von

    Notwendig sind derartige Nutzungen für die Einordnung als Einkaufszentrum jedoch nicht (OVG NRW, B. v. 23.11.1987 - 11 B 1448/87, NVwZ-RR 89, 9 f.; ThürOVG, Urt. v. 17.4.07 - 1 KO 1127/03, a.a.O., in: Bönker/Bischopink, Baunutzungsverordnung, 2. Auflage 2018, § 11 Rn. 83).
  • VGH Bayern, 19.04.2012 - 2 B 10.231

    Vorbescheid; Dachaufbau; Einfügen; Denkmalschutz

    Dass das Vorbescheidsvorhaben objektiv teilbar ist und trotzdem noch seine Identität im Rahmen des Vorbescheidsverfahrens bewahren würde, wurde seitens des Klägers nicht vorgetragen und ist auch nicht erkennbar (vgl. hierzu VGH Bad.Württ. vom 5.4.2006 BauR 2006, 2106; Thür. OVG vom 17.4.2007 BauR 2007, 1376).
  • VG Halle, 26.03.2012 - 2 A 64/12

    Bauvorbescheid für Textil- und Restpostenmarkt; Anforderungen an das Vorliegen

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