Rechtsprechung
OVG Thüringen, 26.02.2002 - 1 KO 305/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
VwGO § 70; VwGO § 58 Abs 2; BauGB § 34 Abs 1; BauO § 68 Abs 3; BauO § 63 Abs 1 Nr 34; BauO § 63 Abs 3; BauO § 6; ThürBO § 6 Abs 15; ThürBO § 85 Abs 1
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Widerspruch; Treu und Glauben; Jahresfrist; Kenntnis; Bekanntgabe; Verwirkung; Widerspruchsrecht; Untätigkeit; Vertrauen; Baumaßnahme; Rechtsausübung; verzögert; Dachterrasse; frei liegend; Baugenehmigungspflicht; ... - IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Baugenehmigung; Kenntniserlangung eines Nachbarn von der Erteilung einer Baugenehmigung gegenüber dem Bauherrn ohne Bekanntgabe; Verwirkung eines verfahrensrechtlichen Abwehrrechts im Baurecht; Treuwidrigkeit einer verzögerten ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bauordnungsrechtliche Einordnung einer Dachterrasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Weimar, 03.06.1998 - 6 K 81/97
- OVG Thüringen, 26.02.2002 - 1 KO 305/99
Papierfundstellen
- DVBl 2002, 1436 (Ls.)
- DÖV 2002, 1046 (Ls.)
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (15)
- OVG Thüringen, 25.06.1999 - 1 EO 197/99
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Fleischerei; …
Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2002 - 1 KO 305/99
Auch § 6 Abs. 5 Satz 2 BauO spricht dafür, dass durch die Abstandsflächenvorschriften auch der nachbarliche Wohnfriede geschützt werden soll, denn danach werden in Gewerbe- und Industriegebieten deutlich geringere Abstandsflächen zugelassen als in Wohngebieten (vgl. Senatsbeschluss vom 25. Juni 1999 - 1 EO 197/99 - ThürVGRspr. 1999, 197 = ThürVBl. 1999, 257 = BRS 62 Nr. 141).Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben, denn eine unbillige Härte im Sinne der genannten Vorschrift liegt nur dann vor, wenn die objektiven Verhältnisse des Grundstücks, seine Lage, Größe, sein Zuschnitt und die Bebauung grundstücksbezogen eine Abweichung - auch unter Berücksichtigung der Belange des Nachbarn - rechtfertigen (vgl. Beschluss des Senats vom 25. Juni 1999 - 1 EO 197/99 - a. a. O.).
Sie ist nur gerechtfertigt, wenn Gründe vorliegen, durch die sich das Vorhaben vom Regelfall, in dem Abstandsflächen einzuhalten sind, unterscheidet (vgl. Beschluss des Senats vom 25. Juni 1999 - 1 EO 197/99 - a. a. O).
- OVG Thüringen, 11.05.1995 - 1 EO 486/94
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Balkon; Blockinneres; …
Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2002 - 1 KO 305/99
Eine erfolgreiche Berufung des Grundstücksnachbarn auf das drittschützende Rücksichtnahmegebot setzt weiter voraus, dass das Bauvorhaben bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem Gewicht der mit ihm verfolgten Interessen auf der einen und der Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit der Belange des Nachbarn auf der anderen Seite für diesen die Schwelle der Zumutbarkeit überschreitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122, 126; Senatsbeschluss vom 11. Mai 1995 - 1 EO 486/94 - BRS 57 Nr. 221 = ThürVGRspr. 1996, 13 m. w. N.).Zwar gewähren die Bestimmungen des Bauplanungsrechts - und damit auch das in ihnen enthaltene Rücksichtnahmegebot - nur in Ausnahmefällen einen Schutz vor Einsichtnahme (vgl. Senatsbeschluss vom 11. Mai 1995 - 1 EO 486/94 - a. a. O.).
- BVerwG, 06.11.1997 - 4 B 172.97
Bauplanungsrecht - Begriff des "Einfügens" eines Bauvorhabens in den unbeplanten …
Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2002 - 1 KO 305/99
Wird danach die Umgebung des Grundstücks des Klägers dadurch geprägt, dass Hauptnutzungen nur in den vorderen Grundstücksbereichen anzutreffen sind, fügt sich die eine Wohnnutzung und damit eine Hauptnutzung im hinteren Grundstücksbereich ermöglichende Terrasse nach der überbauten Grundstücksfläche nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 1997 - 4 B 172/97 - BRS 59 Nr. 79).Dabei ist davon auszugehen, dass es keinen allgemein geltenden Grundsatz gibt, dass eine Hinterlandbebauung von vornherein städtebaulich unerwünscht ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. November 1997 - 4 B 172.97 - a. a. O).
- BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77
Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis …
Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2002 - 1 KO 305/99
Der als "nähere Umgebung" für das Einfügen maßgebliche Bereich reicht dabei so weit, wie sich die Ausführung des jeweiligen Vorhabens auf sie auswirken kann und wie die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369, 380;… Schlichter/Hofherr in Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, 2. Aufl. 1995, § 34 Rdnr. 21 m. w. N.).Ein Vorhaben, das den Rahmen der Umgebungsbebauung überschreitet, kann indes gleichwohl planungsrechtlich zulässig sein, wenn es nicht geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche und ausgleichsbedürftige Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen, wenn es mithin die vorgegebene Situation nicht in Bewegung bringt und damit keine Unruhe stiftet, die potentiell ein Planungsbedürfnis nach sich zieht (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - IV C 9.77 - BVerwGE 55, 369, 371 = BRS 33 Nr. 36).
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.09.2000 - 1 A 10952/00
Dachterrassen müssen keinen Grenzabstand einhalten
Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2002 - 1 KO 305/99
Die demgegenüber vom OVG Rheinland- Pfalz (Urteil vom 22. September 2000 - 1 A 10952/00 - NVwZ-RR 2001, 290) vertretene Auffassung, Dachterrassen seien abstandsflächenrechtlich irrelevant, sofern sie weder eine Überdachung noch eine licht- und luftundurchlässige Brüstung aufweisen, beruht darauf, dass die einschlägige rheinland-pfälzische Regelung - anders als die in Thüringen geltenden Regelungen - den nachbarlichen Wohnfrieden nicht schützt. - OVG Berlin, 31.07.1992 - 2 B 3.91
Baugenehmigung; Hauseingangstreppe; Vollgeschoß; Zugang; Gebäudegleiche Wirkung
Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2002 - 1 KO 305/99
Ob dies der Fall ist, beurteilt sich - ausgehend vom Regelungszusammenhang des § 6 Abs. 10 BauO mit den Absätzen 1 bis 9 der Vorschrift - danach, ob von der Anlage vergleichbare Wirkungen ausgehen, die bei Gebäuden die Einhaltung von Abstandsflächen erforderlich machen (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 31. Juli 1992 - 2 B 3.91 - BRS 54 Nr. 91). - OVG Berlin, 23.09.1988 - 2 B 144.86
Bauplanungsrecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Überschreitung der …
Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2002 - 1 KO 305/99
Die Grenze dafür liegt dort, wo dies nicht die adäquate Folge der gegebenen baurechtlichen Nutzungsmöglichkeiten und der konkreten baulichen Situation ist und zu einseitigen und unzumutbaren Belastungen der Nachbarn führt (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 23. September 1988 - 2 B 144.86 - BRS 48 Nr. 177, S. 433). - BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96
Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen …
Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2002 - 1 KO 305/99
Vielmehr kann dieser Bestimmung danach nur dann - ausnahmsweise - Drittschutz zukommen, wenn das im Begriff des "Einfügens" verankerte Rücksichtnahmegebot auch in subjektivrechtlicher Hinsicht verletzt ist (…vgl. Schlichter/Hofherr, a. a. O., Rdn. 98 m. w. N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 6. Dezember 1996 - 4 B 215.96 - NVwZ-RR 1997, 516 m. w. N. aus der bisherigen Rspr.). - BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2002 - 1 KO 305/99
Eine erfolgreiche Berufung des Grundstücksnachbarn auf das drittschützende Rücksichtnahmegebot setzt weiter voraus, dass das Bauvorhaben bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem Gewicht der mit ihm verfolgten Interessen auf der einen und der Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit der Belange des Nachbarn auf der anderen Seite für diesen die Schwelle der Zumutbarkeit überschreitet (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122, 126; Senatsbeschluss vom 11. Mai 1995 - 1 EO 486/94 - BRS 57 Nr. 221 = ThürVGRspr. 1996, 13 m. w. N.). - BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95
Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!
Auszug aus OVG Thüringen, 26.02.2002 - 1 KO 305/99
§ 34 Abs. 1 BauGB ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht stets und generell drittschützend (…vgl. nur Schlichter/Hofherr, a. a. O., § 34 Rdnr. 97 m. w. N.; aus der neueren Rspr. vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 1995 - 4 B 215.95 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 131 = BRS 57 Nr. 219). - BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89
Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.1999 - 3 S 2662/98
Festsetzung offener Bauweise - nachbarschützende Wirkung
- BVerwG, 25.01.1974 - IV C 2.72
Beginn der Frist für einen Nachbarwidersprucht gegen eine Baugenehmigung bei …
- BVerwG, 17.02.1989 - 4 B 28.89
Geltendmachung nachbarrechtlicher Abwehransprüche bei nicht bekanntgegebener …
- VGH Baden-Württemberg, 08.11.1999 - 8 S 1668/99
Garagengebäude hat keinen Einfluß auf Charakter einer Bauzeile; Einverständnis …
- OVG Thüringen, 14.03.2012 - 1 KO 261/07
Gebäudegleiche Wirkung von Stützmauer und Aufschüttung
Die Abstandsflächen des § 6 ThürBO a. F. dienten den Belangen des Brandschutzes, der Belichtung, Besonnung und Belüftung sowie dem nachbarlichen Wohnfrieden, wobei letzterer der Regelung des § 6 Abs. 7 ThürBO a. F. entnommen wurde, da auch Erker und Balkone einen Mindestabstand einhalten bzw. gem. § 6 Abs. 5 Satz 2 ThürBO a. F. die Abstandsfläche in Gewerbe- und Industriegebieten deutlich geringer sein mussten (Senatsurteil vom 26. Februar 2002 - Az: 1 KO 305/99 - BRS 65 Nr. 130).Werden beispielsweise im unmittelbaren Grenzbereich erhöhte Terrassen angelegt, ist dies mit einer entsprechend erhöhten und intensiven Einsichtnahmemöglichkeit im Grenzbereich verbunden, was den Wohnfrieden beeinträchtigt (vgl. hierzu Senatsurteil vom 26. Februar 2002 - Az: 1 KO 305/99 - a. a. O.).
Insoweit ist eine Abwägung erforderlich zwischen den mit dem Baugenehmigungsantrag verfolgten Interessen sowie der Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit der nachbarlichen Belange (vgl. ThürOVG, Urteil vom 26. Februar 2002 - Az: 1 KO 305/99 - zit. nach Juris).
- OVG Thüringen, 11.09.2019 - 1 KO 597/17
Gebäudegleiche Wirkungen eines ca. 30 m hohen Schleuderbetonmasts mit einem …
Entscheidend ist jeweils, ob im Einzelfall von der Anlage für die Nachbargrundstücke vergleichbare Wirkungen ausgehen, die bei Gebäuden die Einhaltung von Abstandsflächen erforderlich machen (so schon Senatsurteil vom 26.02.2002 - 1 KO 305/99 - LKV 2003, 35 = ThürVBl.Die abstandsrechtlichen Vorschriften der Thüringer Bauordnung dienen dem Brandschutz sowie einer ausreichenden Belichtung, Besonnung und Belüftung und dem Wohnfrieden (so für die Thüringer Bauordnung vom 03.06.1994 - ThürBO 1994 - Senatsurteil vom 26.02.2002, a. a. O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2016 - 10 S 5.16
Abstandsflächenrechtliche Berücksichtigung einer einem Staffelgeschoss …
Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist die dem Wohnbereich im 5. OG vorgelagerte Dachterrasse abstandsflächenrechtlich relevant, wobei dahinstehen kann, ob dies aus einer ihr beizumessenden gebäudegleichen Wirkung folgt oder sie als Vorbau zur Außenwand des 5. OG anzusehen ist (vgl. hierzu etwa ThürOVG, Urteil vom 26. Februar 2002 - 1 KO 305/99 -, juris Rn. 48; HambOVG…, Beschluss vom 19. Mai 2015 - 2 Bs 255/14 -, juris Rn. 22; BayVGH…, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 15 ZB 13.2671 -, juris Rn. 10 ff.).Der Ansatz des Verwaltungsgerichts, die Abweichung allein an den Schutzzwecken des Abstandsflächenrechts wie ausreichende Belüftung und Belichtung sowie Sozialabstand und Wohnfrieden zu messen, steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, wonach angesichts der detaillierten Regelungen in § 6 BauO Bln, die einen bauordnungsrechtlich zu sichernden Mindeststandard gewährleisten sollen, eine Abweichung von Abstandsflächenvorschriften nur in Ausnahmefällen bei Vorliegen einer atypischen Grundstückssituation zulässig ist (vgl. nur OVG Bln-Bbg…, Urteil vom 25. Februar 2015 - OVG 10 B 6.10 -, juris Rn. 51;… Beschluss vom 27. März 2014 - OVG 10 S 5.13 -, juris Rn. 11;… Urteil vom 13. März 2013 - OVG 10 B 4.12 -, juris Rn. 60;… Beschluss vom 19. Dezember 2012 - OVG 2 S 44.12 -, juris Rn. 3; ebenso etwa ThürOVG, Urteil vom 26. Februar 2002 - 1 KO 305/99 -, juris Rn. 49; OVG MV…, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 3 L 218/13 -, juris Rn. 5).
- VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09
Doppelhaus; Grundstücksgrenze; Gebäudeaußenwände; Rücksprung; Grenzabstand; …
Die von den Antragstellern zum Beleg ihrer gegenteiligen Auffassung zitierten Entscheidungen des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 22.08.2005 - 10 A 3611/03 -, BauR 2006, 342) und des Thüringer OVG (Urteil vom 26.02.2002 - 1 KO 305/99 -, BRS 65 Nr. 130) gebieten keine andere Beurteilung, denn der diesen Entscheidungen zugrundeliegende Sachverhalt stimmt mit dem vorliegenden nicht überein. - VGH Bayern, 30.04.2019 - 15 ZB 18.979
Unzulässigkeit einer Anfechtungsklage
Das Bundesverwaltungsgericht hat für Fallgestaltungen, in denen der Anfechtungsklage des Nachbarn nach §§ 68 ff. VwGO grundsätzlich ein erfolgloses Widerspruchsverfahren vorgeschaltet sein muss(te), wiederholt ausgeführt, dass für einen Nachbarn, dem die Baugenehmigung, durch die er sich beschwert fühlt, nicht amtlich bekanntgegeben wurde, zwar weder in unmittelbarer noch in analoger Anwendung der §§ 70, 58 Abs. 2 VwGO eine Widerspruchsfrist läuft, dass diesem aber für den Fall, dass er sichere Kenntnis von der Baugenehmigung erlangt hat oder dass er diese hätte erlangen müssen, nach Treu und Glauben die Berufung darauf versagt ist, dass sie ihm nicht amtlich mitgeteilt wurde (…grundlegend BVerwG, U.v. 25.1.1974 - IV C 2.72 - BVerwGE 44, 294 = juris Rn. 20 ff.;… ebenso: BVerwG, B.v. 28.8.1987 - 4 N 3.86 - BVerwGE 78, 85 = juris Rn. 12 ff.;… B.v. 11.9.2018 - 4 B 34.18 - NVwZ 2019, 245 = juris Rn. 9 ff.;… BayVGH, B.v. 9.10.2009 - 1 CS 08.1999 - juris Rn. 22;… SächsOVG, B.v. 21.4.2015 - 2 M 12/15 - NVwZ-RR 2015, 727 = juris Rn. 12;… OVG Rh-Pf., B.v. 13.3.2017 - 8 A 11416/16 - BauR 2017, 1197 = juris Rn. 6 ff.;… VGH BW, U.v. 14.5.2012 - 10 S 2693/09 - BauR 2012, 1637 = juris Rn. 33 ff.;… U.v. 14.12.2017 - 8 S 1148/16 - juris Rn. 23;… SächsOVG, U.v. 9.3.2017 - 1 A 331/16 - juris Rn. 28; ThürOVG, U.v. 26.2.2002 - 1 KO 305/99 - BRS 65 Nr. 130 = juris Rn. 32; Charnitzky/Rung, BauR 2016, 1254/1256).Die Rechtsinstitute stehen jedoch in unterschiedlichen Ableitungszusammenhängen und haben unterschiedliche Voraussetzungen (…vgl. VGH BW, U.v. 14.5.2012 - 10 S 2693/09 - BauR 2012, 1637 = juris Rn. 42;… VG Hamburg, U.v. 4.9.2015 - 9 E 3623/15 - juris Rn. 44 f.;… zur dogmatischen Trennung vgl. auch OVG Rh-Pf., B.v. 13.3.2017 - 8 A 11416/16 - BauR 2017, 1197 = juris Rn. 7;… SächsOVG, U.v. 21.10.2016 - 1 A 256/15 - juris Rn. 33 ff.; ThürOVG, U.v. 26.2.2002 - 1 KO 305/99 - BRS 65 Nr. 130 = juris Rn. 32 und Rn. 34;… VG München, U.v. 29.2.2016 - M 8 K 14.4400 - Rn. 34 ff.;… U.v. 29.2.2016 - M 8 K 14.4469 - juris Rn. 36 ff.; Charnitzky/Rung, BauR 2016, 1254/1255 ff.;… Molodovsky in Molodovsky/Famers/Waldmann, Bayerische Bauordnung, Stand: Januar 2019, Art. 66 Rn. 233, 234).
- VG Gelsenkirchen, 12.12.2019 - 5 K 1222/18
Unbestimmtheit der Baugenehmigung; Abstandsflächenberechnung; Auslegung von …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2016 - 4 B 52.15 -, juris, sowie Urteil vom 28. Oktober 1993 - 4 C 5.93 -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 30. Oktober 2015 - 7 B 1031/15 -, juris, vom 18. September 2014 - 7 B 1037/14 -, juris, vom 14. Februar 2013 - 7 B 99/13 -, juris, vom 9. Februar 2009 - 10 B 1713/08 -, juris, und vom 1. Juni 2007 - 7 A 3852/06 -, juris; Thüringisches Oberverwaltungsgericht (OVG TH), Urteil vom 26. Februar 2002 - 1 KO 305/99 -, juris.vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 9. Oktober 2015 - 4 B 1353/15 -, juris; VGH BY, Urteil vom 24. November 2015 - 15 B 13.2414 -, juris; OVG TH, Urteil vom 26. Februar 2002 - 1 KO 305/99 -, juris.
vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (OVG SL), Beschluss vom 25. Mai 2010 - 2 A 31/10 -, juris; VGH BY, Urteil vom 24. November 2015 - 15 B 13.2414 -, juris; OVG TH, Urteil vom 26. Februar 2002 - 1 KO 305/99 -, juris.
- VGH Bayern, 15.01.2018 - 15 ZB 16.2508
Kein subjektives Recht eines Nachbarn auf die Aufnahme einer Nebenbestimmung in …
Auch über das Gebot der Rücksichtnahme wird in bebauten Ortslagen grundsätzlich kein Schutz des Nachbarn vor jeglichen (weiteren) Einsichtmöglichkeiten vermittelt, allenfalls in besonderen, von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls geprägten A u s n a h m e f ä l l e n kann sich unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme etwas anderes ergeben (…vgl. BayVGH, B.v. 27.10.1999 - 2 CS 99.2387 - BayVBl. 2000, 377 = juris Rn. 20;… B.v. 6.8.2010 - 15 CS 09.3006 - juris Rn. 28;… B.v. 15.12.2016 - 9 ZB 15.376 - juris Rn. 14;… OVG Saarl., B.v. 25.5.2010 - 2 A 31/10 - BRS 76 Nr. 197 = juris Rn. 15;… OVG Bremen, U.v. 10.11.2015 - 1 LB 143/14 - BauR 2016, 645 = juris Rn. 39;… ThürOVG, B.v. 11.5.1995 - 1 EO 486/94 - BRS 57 Nr. 221 = juris Rn. 51; U.v. 26.2.2002 - 1 KO 305/99 - BRS 65 Nr. 130 = juris Rn. 42).§ 34 Abs. 1 BauGB vermittelt aber gerade keinen generellen Nachbarschutz, sondern nur über das Gebot der Rücksichtnahme (…BayVGH, B.v. 25.1.2013 - 15 ZB 13.68 - juris Rn. 4 m.w.N.;… ebenso: BayVGH, B.v. 23.4.2014 - 9 CS 14.222 - juris Rn. 13; ThürOVG, U.v. 26.2.2002 - 1 KO 305/99 - BRS 65 Nr. 130 = juris Rn. 41 m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 2 L 910/03
Baugenehmigung für Dachterrasse
Gleiches gilt, wenn eine Dachterrasse aus kurzer Entfernung Einsichtsmöglichkeiten nicht nur in einen Innenhof, sondern auch in die Fenster eines Nachbargebäudes eröffnet (vgl. ThürOVG, Urt. v. 26.02.2002 - 1 KO 305/99 -, BRS 65 Nr. 130). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2005 - 3 M 69/05
Voraussetzungen für eine verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Verwirkung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 05.04.2019 - 15 ZB 18.1525
Anforderungen an die Darlegung eines Berufungszulassungsgrunds - …
Es ist nach dem Klägervortrag schon - unabhängig von der Zumutbarkeitsfrage - nicht erkennbar, wie gerade durch die Errichtung der Terrasse neue Einsichtsmöglichkeiten geschaffen werden könnten, die nicht bereits vorher vom Grundstück des Beigeladenen aus bestanden (vgl. ThürOVG, U.v. 26.2.2002 - 1 KO 305/99 - BRS 65 Nr. 130 = Rn. 43). - VGH Bayern, 24.11.2015 - 15 B 13.2414
Bauantrag, Baugenehmigung, Bebauungsplan, Festsetzungen, Nachbarschutz, Dachform, …
- BVerwG, 21.01.2021 - 4 B 15.20
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2019 - 10 B 2.15
Auslegung eines Schreibens als Widerspruch; Nachbarklage gegen Umbau und …
- OVG Thüringen, 30.08.2007 - 1 KO 330/06
Dialysezentrum im allgemeinen Wohngebiet; Unterschrift; Bauvorlagen; Verzicht; …
- OVG Thüringen, 20.12.2004 - 1 EO 1077/04
Eilantrag einer Nachbargemeinde gegen die auf der Grundlage eines unwirksamen …
- OVG Thüringen, 19.10.2005 - 1 KO 1180/03
Nachbarklage gegen Werbeanlage an der Grundstücksgrenze; Gebäude; Abstandsfläche; …
- OVG Schleswig-Holstein, 24.11.2011 - 1 LA 65/11
Zulassung geringerer Tiefen der Abstandsflächen in gewachsenen Altstadtbereichen; …
- VGH Bayern, 06.08.2010 - 15 CS 09.3006
Befreiung von nachbarschützenden und nicht nachbarschützenden Vorschriften
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2010 - 3 M 231/09
Baurechtlicher Nachbarschutz gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich
- OVG Thüringen, 26.10.2005 - 1 KO 1180/03
Nachbarklage gegen Werbeanlage an der Grundstücksgrenze
- VG Berlin, 06.07.2017 - 13 K 97.16
Erforderlichkeit eines Widerspruchverfahrens gegen eine nicht bekanntgegebene …
- VG Göttingen, 15.07.2008 - 2 A 432/06
Funktionslosigkeit eines B-planes der Gartenhofbauweise festgesetzt
- VG Ansbach, 05.12.2019 - AN 17 K 19.00631
Überschneidung von Abstandsflächen
- BVerwG, 21.01.2021 - 4 B 15
- VG Gera, 07.08.2003 - 4 K 786/02
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Werbetafel; …
- VG Kassel, 29.07.2004 - 2 E 3331/03