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   OVG Thüringen, 14.10.2009 - 1 KO 372/06   

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OVG Thüringen, 14.10.2009 - 1 KO 372/06 (https://dejure.org/2009,6507)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 14.10.2009 - 1 KO 372/06 (https://dejure.org/2009,6507)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - 1 KO 372/06 (https://dejure.org/2009,6507)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BauGB § 35 Abs 1 Nr 5; BauGB § 35 Abs 3 S 1 Nr 5, 1 Alt; BNatSchG § 42 Abs 1 Nr 1, 1 Alt; BNatSchG § 10 Abs 2; ROG § 3 Nr 2
    Zulässigkeit einer Windenergieanlage (Artenschutz, Regionalplanung); Windenergieanlage; Artenschutz; Naturschutz; Bauvorbescheid; Auflage; Regionalplan; Schwarzstorch; Fledermaus

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Zulässigkeit einer Windenergieanlage (Artenschutz, Regionalplanung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Bauvorbescheides für eine Windenergieanlage unter Auflagen bei Möglichkeit der Senkung des Tötungsrisikos für geschützte Arten unter die Grenze der Signifikanz; Zeitpunkt der Wirkungsentstehung eines in Aufstellung befindlichen Ziels der Raumordnung als ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Windenergie und Artenschutz; in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 461
  • DÖV 2010, 409
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Thüringen, 29.05.2007 - 1 KO 1054/03

    Unzulässigkeit von Windkraftanlagen wegen entgegenstehender Belange des

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2009 - 1 KO 372/06
    Der Artenschutz kann als Belang des Naturschutzes - auch außerhalb von ausgewiesenen oder faktischen Schutzgebieten - grundsätzlich als öffentlicher Belang einem nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierten Vorhaben entgegenstehen, wenn in der gebotenen "nachvollziehenden" Abwägung das Interesse an der Realisierung des privilegierten Vorhabens gegenüber dem Artenschutzinteresse zurücktritt, wobei es auf die Schutzwürdigkeit der betroffenen Art und des betroffenen Lebensraums sowie auf Intensität und Auswirkungen des Eingriffs ankommt (vgl. Senatsurteil vom 29.5.2007, 1 KO 1054/03, ThürVBl. 2008, 18, Rn. 49 ff. - Rotmilan).

    In dieser Sachverhaltskonstellation sieht sich der Senat nicht dazu aufgerufen, von seiner bisherigen Rechtsprechung abzuweichen (s. das zitierte Senatsurteil vom 29.5.2007, a. a. O.), nach der Belange des Artenschutzes im Rahmen von § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5, 1. Alt. BauGB geprüft werden können (vgl. insoweit auch ThürOVG, Beschluss vom 29.1.2009, 1 EO 346/08, DVBl. 2009, 522 (LS), Ziff. 67 in juris), zumal die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 13.12.2001, 4 C 3/01, NVwZ 2002, 1112), die im Grundsatz eine unabhängige Prüfung der bauplanungsrechtlichen und naturschutzrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen für Vorhaben im Außenbereich fordert, nur auf die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und die damit einhergehende Abwägung, nicht jedoch auf die strikten Verbotstatbestände des Artenschutzes bezogen ist.

    Nach der Übergangsvorschrift des § 67 Abs. 9 S. 3 BImSchG, die nach der Rechtsprechung des Senats nicht nur für Baugenehmigungsverfahren, sondern auch für Verfahren auf Erteilung eines Bauvorbescheides gilt (Senatsurteil vom 29.5.2007, 1 KO 1054/03, ThürVBl. 2008, 18, Rn. 36 ff. - Rotmilan), bedarf es vorliegend aber nicht der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung, so dass keine Beauflagung nach immissionsschutzrechtlichen Vorschriften erfolgen kann.

    Diese Greifvogelart steht unter strengem Schutz (vgl. die Ausführungen in ThürOVG, 29.5.2007, 1 KO 1054/03, ThürVBl. 2008, 18, Rn. 51 - Rotmilan).

  • OVG Thüringen, 19.03.2008 - 1 KO 304/06

    Unwirksamkeit der Ausweisung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie im

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2009 - 1 KO 372/06
    Der erkennende Senat hat mit Urteil vom 19. März 2008 (1 KO 304/06) die Abwägungsfehlerhaftigkeit und Unwirksamkeit der Ausweisung von Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie im Raumordnungsplan inzident festgestellt.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 27.01.2005 - 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364 = BRS 69 Nr. 107 = NVwZ 2005, 578), der sich der Senat anschließt (Urteil vom 19.3.2008, 1 KO 304/06, ThürVBl 2008, 178, Ziff. 98) kann ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung dann als unbenannter öffentlicher Belang einem Vorhaben entgegengehalten werden, wenn es hinreichend konkretisiert ist (aa) und wenn überdies zu erwarten ist, dass es sich zu einer verbindlichen, den Wirksamkeitsanforderungen genügenden Zielfestlegung im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG verfestigt (bb; vgl. Leitsatz 2 der zitierten Entscheidung des BVerwG).

    Der Senat hat den bisherigen Regionalplan Ostthüringen hinsichtlich der Vorranggebiete für Windkraftanlagen für rechtswidrig gehalten (ThürOVG, Urteil vom 19.3.2008, 1 KO 304/06, ThürVBl 2008, 178), weil es hinsichtlich der wechselbezüglichen Festlegung von Vorrang- und Ausschlussgebieten (vgl. § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB) an einem planerischen Gesamtkonzept fehlte.

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2009 - 1 KO 372/06
    hilfsweise die Verwaltungsvorgänge zu dem in Aufstellung/Fortschreibung befindlichen Regionalplan Ostthüringen bei der zuständigen Regionalen Planungsstelle Ostthüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt - Referat 300, Puschkinplatz 7, 07545 Gera zur Akteneinsicht und Prüfung insbesondere der Frage beizuziehen, ob der in Aufstellung befindliche Regionalplan Ostthüringen "Verlautbarungsreife" im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes hat (vgl. Hinweis des Gerichts zum Urteil v. 3. Sept. 2009 - 4 C 5/04, BVerwGE 122, 346 ff.),.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 27.01.2005 - 4 C 5.04 -, BVerwGE 122, 364 = BRS 69 Nr. 107 = NVwZ 2005, 578), der sich der Senat anschließt (Urteil vom 19.3.2008, 1 KO 304/06, ThürVBl 2008, 178, Ziff. 98) kann ein in Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung dann als unbenannter öffentlicher Belang einem Vorhaben entgegengehalten werden, wenn es hinreichend konkretisiert ist (aa) und wenn überdies zu erwarten ist, dass es sich zu einer verbindlichen, den Wirksamkeitsanforderungen genügenden Zielfestlegung im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG verfestigt (bb; vgl. Leitsatz 2 der zitierten Entscheidung des BVerwG).

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2009 - 1 KO 372/06
    Der Tötungsverbotstatbestand des § 42 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG, der auf die Umsetzung von Art. 12 Abs. 1 lit. a der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl.EG Nr. L 206/7) zurückgeht, ist individuen-, nicht populationsbezogen (BVerwG, Urt. v. 9.7.2008, 9 A 14/07, BVerwGE 131, 274, Rn. 91).

    Gegen das Tötungsverbot wird dann nicht verstoßen, wenn das Vorhaben nach naturschutzfachlicher Einschätzung unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren verursacht, wenn seine Auswirkungen mithin unter der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich verbleiben, der Risiken aufgrund des Naturgeschehens entspricht (s. erneut BVerwG, Urt. v. 9.7.2008, 9 A 14/07, BVerwGE 131, 274, Rn. 91).

  • OVG Thüringen, 29.01.2009 - 1 EO 346/08

    Immissionsschutzrecht; Zum Prüfungsumfang bei Einwendungen einer Gemeinde gegen

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2009 - 1 KO 372/06
    In dieser Sachverhaltskonstellation sieht sich der Senat nicht dazu aufgerufen, von seiner bisherigen Rechtsprechung abzuweichen (s. das zitierte Senatsurteil vom 29.5.2007, a. a. O.), nach der Belange des Artenschutzes im Rahmen von § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5, 1. Alt. BauGB geprüft werden können (vgl. insoweit auch ThürOVG, Beschluss vom 29.1.2009, 1 EO 346/08, DVBl. 2009, 522 (LS), Ziff. 67 in juris), zumal die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 13.12.2001, 4 C 3/01, NVwZ 2002, 1112), die im Grundsatz eine unabhängige Prüfung der bauplanungsrechtlichen und naturschutzrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen für Vorhaben im Außenbereich fordert, nur auf die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und die damit einhergehende Abwägung, nicht jedoch auf die strikten Verbotstatbestände des Artenschutzes bezogen ist.
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2009 - 1 KO 372/06
    Nach diesen Überlegungen, die das Bundesverwaltungsgericht bereits für die Planfeststellung von Fernstraßen (BVerwG, Urt. v. 9.7.2008, a. a. O., Rn. 91; BVerwG, Urt. v. 12.3.2008, 9 A 3/06, BVerwGE 130, 299, Rn. 219) angestrengt hat und die sich nach Auffassung des Senats auch auf bauplanungsrechtliche Vorbescheide übertragen lassen, ist der Tötungstatbestand des § 42 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG sachgerecht so auszulegen, dass er nur als erfüllt anzusehen ist, wenn sich das Kollisionsrisiko für die betroffenen Tierarten durch das betreffende Vorhaben in signifikanter Weise erhöht.
  • EuGH, 20.10.2005 - C-6/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2009 - 1 KO 372/06
    Nach der auf die Richtlinienbestimmung bezogene Rechtsprechung des EuGH ist er auch dann als erfüllt anzusehen, wenn sich die Tötung als unausweichliche Konsequenz eines im Übrigen rechtmäßigen Verwaltungshandelns darstellt (ausdrücklich EuGH, Urt. v. 18.5.2006, Rs. C-221/04, Slg. 2006, I-4515, Rn. 71 [Kommission/Spanien], aufbauend auf EuGH, Urt. v. 20.1.2002, Rs. C-103/00, Slg. 2002, I-1163, Rn. 19 ff. [Kommission/Griechenland - "Caretta"]; wohl auch EuGH, Urt. v. 20.10.2005, Rs. C-6/04, Slg. 2005, I-9017, Rn. 113 [Kommission/Vereinigtes Königreich]; s. die Analyse in BVerwG, Urt. v. 16.3.2006, 4 A 1075/04, BVerwGE 125, 116, Rn. 559 f. - Schönefeld, sowie BVerwG, Urt. v. 21.6.2006, 9 A 28.05, BVerwGE 126, 166; Niederstadt/Krüsemann, Die europarechtlichen Regelungen zum Artenschutz im Licht des "Guidance documents" der Europäischen Kommission, ZUR 2007, 347 [348]).
  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2009 - 1 KO 372/06
    In dieser Sachverhaltskonstellation sieht sich der Senat nicht dazu aufgerufen, von seiner bisherigen Rechtsprechung abzuweichen (s. das zitierte Senatsurteil vom 29.5.2007, a. a. O.), nach der Belange des Artenschutzes im Rahmen von § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 5, 1. Alt. BauGB geprüft werden können (vgl. insoweit auch ThürOVG, Beschluss vom 29.1.2009, 1 EO 346/08, DVBl. 2009, 522 (LS), Ziff. 67 in juris), zumal die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 13.12.2001, 4 C 3/01, NVwZ 2002, 1112), die im Grundsatz eine unabhängige Prüfung der bauplanungsrechtlichen und naturschutzrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen für Vorhaben im Außenbereich fordert, nur auf die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und die damit einhergehende Abwägung, nicht jedoch auf die strikten Verbotstatbestände des Artenschutzes bezogen ist.
  • VG Gera, 28.04.2005 - 4 K 1071/02

    ; Windkraftanlage; Außenbereich; Entgegenstehen öffentlicher Belange;

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2009 - 1 KO 372/06
    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 28. April 2005 - 4 K 1071/02 Ge - wird abgeändert.
  • BVerwG, 21.06.2006 - 9 A 28.05

    Straßenbauvorhaben, Planfeststellung, Nachanhörung, Bestimmtheit, faktisches

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.10.2009 - 1 KO 372/06
    Nach der auf die Richtlinienbestimmung bezogene Rechtsprechung des EuGH ist er auch dann als erfüllt anzusehen, wenn sich die Tötung als unausweichliche Konsequenz eines im Übrigen rechtmäßigen Verwaltungshandelns darstellt (ausdrücklich EuGH, Urt. v. 18.5.2006, Rs. C-221/04, Slg. 2006, I-4515, Rn. 71 [Kommission/Spanien], aufbauend auf EuGH, Urt. v. 20.1.2002, Rs. C-103/00, Slg. 2002, I-1163, Rn. 19 ff. [Kommission/Griechenland - "Caretta"]; wohl auch EuGH, Urt. v. 20.10.2005, Rs. C-6/04, Slg. 2005, I-9017, Rn. 113 [Kommission/Vereinigtes Königreich]; s. die Analyse in BVerwG, Urt. v. 16.3.2006, 4 A 1075/04, BVerwGE 125, 116, Rn. 559 f. - Schönefeld, sowie BVerwG, Urt. v. 21.6.2006, 9 A 28.05, BVerwGE 126, 166; Niederstadt/Krüsemann, Die europarechtlichen Regelungen zum Artenschutz im Licht des "Guidance documents" der Europäischen Kommission, ZUR 2007, 347 [348]).
  • EuGH, 18.05.2006 - C-221/04

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

  • EuGH, 30.01.2002 - C-103/00

    Kommission / Griechenland

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2011 - 2 L 6/09

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen - Widerspruch gegen

    Wegen der potenziellen Weite des Prüfbereichs bedarf es jedenfalls greifbarer Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer besonderen Prüfung außerhalb des "Tabubereichs" von 1.000 m (vgl. ThürOVG, Urt. v. 14.10.2009 - 1 KO 372/06 -, NuR 2010, 368 [371]).

    So kann etwa das Kollisionsrisiko für Fledermäuse durch die Verpflichtung des Anlagenbetreibers zum Abschalten während kritischer Zeiten vermieden oder zumindest deutlich reduziert werden (vgl. hierzu ThürOVG, Urt. v. 14.10.2009, a.a.O.), wie dies auch der Beklagte in anderen Fällen praktiziert hat.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2012 - 2 L 124/09

    Aktivlegitimation einer GbB im Windkraftanlagenstreit; Artenschutz

    Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bezieht sich zwar nur auf die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und die damit einhergehende Abwägung und nicht auf die strikten Verbotstatbestände des Artenschutzes (vgl. ThürOVG, Urt. v. 14.10.2009 - 1 KO 372/06 -, NuR 2010, 368 [369]).

    Wegen der potenziellen Weite des Prüfbereichs bedarf es jedenfalls greifbarer Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer besonderen Prüfung außerhalb des "Tabubereichs" von 1.000 m (vgl. ThürOVG, Urt. v. 14.10.2009, a.a.O, S. 371).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 2 M 154/12

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    In den bereits zitierten Urteilen vom 26.10.2011 und 19.01.2012 hat der Senat betont, dass es wegen der potentiellen Weite des Prüfbereichs jedenfalls greifbarer Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer besonderen Prüfung bedürfe (so auch ThürOVG, Urt. v. 14.10.2009 - 1 KO 372/06 -, NuR 2010, 368, RdNr. 42).

    Im Rahmen der summarischen Prüfung ist es ferner als naturschutzfachlich vertretbar zu bewerten, dass der Antragsgegner ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für die in der Umgebung der streitigen Anlagen vorhandenen Schwarzstörche (Ciconia nigra) verneint hat, die gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 a) und 14 a) BNatSchG i. V. m. dem Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 ebenfalls einer besonders geschützten bzw. streng geschützten Art angehören (so auch ThürOVG, Urt. v. 14.10.2009, a.a.O., RdNr. 41).

  • VG Hannover, 22.11.2012 - 12 A 2305/11

    Verstoß gegen das Tötungsverbot bei Betrieb einer Windenergieanlage mit einem

    In einer derartigen Situation bedarf es eines besonderen Nachweises, dass der Rotmilan Flächen im Umfeld oder jenseits der Anlagenstandorte trotz der 1.000 m übersteigenden Entfernung in einer Weise nutzt, die zu einer signifikanten Erhöhung des Kollisionsrisikos führt (vgl. OVG Magdeburg, Urt. v. 26.10.2011 - 2 L 6/09, juris, Rn. 77; OVG Weimar, Urt. v. 14.10.2009 - 1 KO 372/06, juris, Rn. 42; ähnlich auch Niedersächsischer Landkreistag, Arbeitshilfe Naturschutz und Windenergie, Stand: Oktober 2011, S. 24).

    Liegen in dem jeweils zu beurteilenden Fall keine gegenteiligen Erkenntnisse vor, ist im Sinne einer Vermutungsregel naturschutzfachlich gerechtfertigt, davon auszugehen, dass sich das Kollisionsrisiko für den Rotmilan durch eine Anlage in einem Abstand von weniger als 1.000 m zu seinem Horst signifikant erhöht (weitergehend wohl OVG Magdeburg, Urt. v. 26.10.2011 - 2 L 6/09, juris, Rn. 77; OVG Weimar, Urt. v. 14.10.2009 - 1 KO 372/06, juris, Rn. 42).

  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 9 A 1540/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen und Artenschutz

    Dies entspricht entgegen der Ansicht der Klägerin auch der aktuellen Rechtsprechung (bspw. ThürOVG, Urteil vom 14. Oktober 2009 -1 KO 372/06 -, NuR 2010, 368 [371]) und ist schon deshalb nicht zu beanstanden.
  • VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Entgegenstehen von

    Diese Aussage ist bisher nicht aufgehoben oder modifiziert worden (entgegen ThürOVG, U.v. 14.10.2009 - 1 KO 372/06 - NuR 2010, 368/370).
  • VG Meiningen, 28.07.2010 - 5 K 670/06

    Baurecht: Zulässigkeit von Windkraftanlagen in ausgewiesenen Vorranggebieten

    a der Richtlinie 92/43/EWG nicht entgegen (vgl. ThürOVG, U. v. 14.10.2009, 1 KO 372/06, UA S. 11).

    Ein solcher Abstand zwischen Horst und Windkraftanlage wäre in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 21.06.2006, 9 A 28/05 - zitiert nach Juris) und des ThürOVG (U. v. 29.05.2007, 1 KO 1054/03, ThürVBl 2008, 18; U. v. 14.10.2009, 1 KO 372/06, UA S. 14), welche sich an einem naturschutzfachlichen Schutzkonzept orientiert, problematisch.

  • VG Minden, 10.03.2010 - 11 K 53/09

    Windkraftanlagen in Detmold dürfen gebaut werden - lokale Rotmilanpopulation

    Diese an objektiven Merkmalen orientierte Einschränkung des Zugriffsverbotes nach § 42 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (a.F.) ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung auch auf die Zulassung von WEA übertragen worden, vgl. OVG NW, Urteil vom 30.7.2009 - 8 A 2357/08 -, Seite 38 ff.; OVG Magdeburg, Urteil vom 23.7.2009 - 2 L 302/06 -, ZNER 2009, 312; OVG Weimar, Urteil vom 14.10.2009 - 1 KO 372/06 -, juris, und deshalb im vorliegenden Fall zu berücksichtigen.
  • VG Halle, 24.03.2011 - 4 A 46/10

    Auflage zur Abschaltung von Windkraftanlagen bei Tötungs- und Verletzungsrisiko

    Ein Verstoß gegen das Tötungsverbot ist nicht gegeben, wenn das Vorhaben nach naturschutzfachlicher Einschätzung jedenfalls aufgrund der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren verursacht, mithin unter der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich bleibt, der mit Windkraftanlagen im Naturraum immer verbunden ist, vergleichbar dem ebenfalls stets gegebenen Risiko, dass einzelne Exemplare einer Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens Opfer einer anderen Art werden (BVerwG, Urteile vom 12. März 2008 - BVerwG 9 A 3.06 - juris Rn. 219, vom 9. Juli 2008 - BVerwG 9 A 14.07 - juris Rn. 91 und vom 12. August 2009 - BVerwG 9 A 64.07 - juris Rn. 56; OVG Lüneburg, Urteil vom 12. November 2008 - 12 LC 72/07 - juris Rn. 73; OVG LSA, Urteil vom 23. Juli 2009 - 2 L 302/06 - juris Rn. 61; OVG Weimar, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 1 KO 372/06 - juris Rn. 34; VGH Mannheim, Urteil vom 12. Oktober 2010 - 3 S 1873/09 - juris Rn. 54).

    Der Tatbestand ist vielmehr individuen-, nicht populationsbezogen und bereits dann erfüllt, wenn ein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren besteht (OVG Weimar, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 1 KO 372/06 - a.a.O. Rn. 34).

  • VG Cottbus, 07.03.2013 - 4 K 6/10
    Diese vom Bundesverwaltungsgericht anhand von Entscheidungen zu straßenbaurechtlichen und luftverkehrsrechtlichen Fällen entwickelte Rechtsprechung ist von der obergerichtlichen Rechtsprechung auf die Zulassung von Windenergieanlagen übertragen worden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 19. Januar 2012 - 2 L 124/09 - juris Rn. 45 und vom 26. Oktober 2011 - 2 L 6/09 - juris Rn. 59 f.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 26. Januar 2012 - 22 CS 11.2783 - juris Rn. 15; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 18. April 2011 - 12 ME 274/10 - juris Rn. 5 f.; Thüringer OVG, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 1 KO 372/06 - juris Rn. 33 ff. ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Juli 2009 - 8 A 2357/08 - juris Rn. 139 ff; Urteil der Kammer vom 23. Juni 2011 - 4 K 1400/07 - S. 12 f. EA).

    Soweit es bei einem Abstand von mehr als 1.000 m zwischen Windkraftanlage und Rotmilanhorst greifbarer Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer besonderen Prüfung bedarf (vgl. dazu: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Januar 2012 - 2 L 124/09 - juris 94; Thüringer OVG, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 1 KO 372/06 - juris Rn. 42; VG Hannover, Urteil vom 22. November 2012 - 12 A 2305/11 - juris Rn. 48), lagen solche hier mit Blick darauf vor, dass auf der Vorhabenfläche, welche als durch Wege und Bäche strukturierte Fläche des Offenlandes die Voraussetzungen eines Nahrungshabitats bereits zum damaligen Zeitpunkt aufwies, regelmäßig nahrungssuchende Vögel beobachtet worden waren.

  • VG Gera, 24.06.2021 - 5 K 978/20

    Fehlgewichtung des Belangs "substanzielle Windenergienutzung" im Regionalplan

  • VG Düsseldorf, 07.03.2018 - 28 K 963/17

    Rotmilan Abschaltalgorithmus Naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.07.2011 - 1 KS 20/10

    Artenschutz bei Abwägung zwischen Freilandleitung und Erdkabel

  • VG Düsseldorf, 31.10.2011 - 11 L 965/11

    NABU unterliegt im Eilverfahren

  • VG Braunschweig, 11.05.2022 - 2 A 100/19

    Außenbereich; Flächennutzungsplan; Höhenbegrenzung; Klimaschutz; Spruchreife;

  • VGH Bayern, 28.09.2015 - 22 CS 15.1625

    Antrag auf gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 34/10

    Nebenbestimmung zur Abschaltung der Windkraftanlagen zum Fledermausschutz

  • VG Magdeburg, 09.06.2015 - 2 A 381/12
  • VG Düsseldorf, 11.07.2013 - 11 K 2057/11

    Verletzung der Vorschriften des BNatSchG zum Habitatschutz und zum Artenschutz

  • VG Halle, 23.11.2010 - 4 A 38/10

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid über die raumordnungsrechtliche

  • VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

  • VG Köln, 25.10.2012 - 13 K 4740/09

    Beurteilung der positiven Ausweisung eines Standorts für Windkraftanlagen nach

  • VG Gera, 09.07.2013 - 5 K 252/12

    Klage einer Gemeinde gegen eine immissionsrechtliche Genehmigung zweier

  • VG Meiningen, 19.01.2011 - 5 K 431/09

    Vereinbarkeit des Baus von zwei Windkraftanlagen mit der gemeindlichen

  • VG Magdeburg, 09.06.2015 - 2 A 385/12

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für Windenergieanlagen

  • VG München, 29.03.2011 - M 1 K 10.4991

    Windenergieanlage; Verbescheidungsurteil; Artenschutz; erneute Beteiligung der

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