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   OVG Thüringen, 28.08.2002 - 1 KO 583/00   

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https://dejure.org/2002,7949
OVG Thüringen, 28.08.2002 - 1 KO 583/00 (https://dejure.org/2002,7949)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 28.08.2002 - 1 KO 583/00 (https://dejure.org/2002,7949)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 28. August 2002 - 1 KO 583/00 (https://dejure.org/2002,7949)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BauGB-1987 § 144; BauGB-1987 § 145; BauGB-1987 § 163 Abs 3; BauGB § 9 Abs... 1 Nr 3; BauGB § 14 Abs 1; BauGB § 29 Abs 1; BauGB § 141; BauGB § 142 Abs 3 Satz 2; BauGB § 143 Abs 1 Satz 1; BauGB § 144 Abs 1 Nr 1; BauGB § 163 Abs 1; BauGB § 214 Abs 1; BauGB § 215a Abs 2; BauGB § 233 Abs 2; BauGB § 233 Abs 3; ThürKO § 21 Abs 1 Satz 1; ThürKO § 21 Abs 3
    Zur Bedeutung der Abschlusserklärung nach § 163 Abs. 3 BauGB 1987; Vorhaben; sanierungsrechtliche Genehmigung; Sanierungsgebiet; Festsetzung; Satzung; Abgrenzung; Unbestimmtheit; Randbereich; Bezeichnung; Nichtigkeit; Formvorschrift; Ausfertigung; Ausfertigungsmangel; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss der Sanierung eines einzelnen Grundstücks durch die Gemeinde; Genehmigungspflicht für sanierungsrechtliche Rechtsvorgänge; Genehmigungspflicht für Bauvorhaben; Erforderlichkeit einer sanierungsrechtlichen Genehmigung für die Errichtung eines Wohnhauses; ...

  • Judicialis

    BauGB-1987 § 144; ; BauGB-1987 § 145; ; BauGB-1987 § 163 Abs. 3; ; BauGB § ... 9 Abs. 1 Nr. 3; ; BauGB § 14 Abs. 1; ; BauGB § 29 Abs. 1; ; BauGB § 141; ; BauGB § 142 Abs. 3 Satz 2; ; BauGB § 143 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 144 Abs. 1 Nr. 1; ; BauGB § 163 Abs. 1; ; BauGB § 214 Abs. 1; ; BauGB § 215a Abs. 2; ; BauGB § 233 Abs. 2; ; BauGB § 233 Abs. 3; ; ThürKO § 21 Abs. 1 Satz 1; ; ThürKO § 21 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2003, 385
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Berlin, 31.01.1991 - 2 B 16.87

    Gemeinde; Sanierung; Sanierungsrechtliche Genehmigungspflicht; Festsetzung des

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.08.2002 - 1 KO 583/00
    Erklärt die Gemeinde die Sanierung für ein einzelnes Grundstück nach § 163 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB als abgeschlossen, entfällt damit nach § 163 Abs. 3 BauGB (in der bis zum 31.12.1997 geltenden Fassung) nur für Rechtsvorgänge die sanierungsrechtliche Genehmigungspflicht; die Genehmigungspflicht für (Bau-) Vorhaben bleibt davon unberührt (wie OVG Berlin, Urteil vom 31.1.1991 - 2 B 16/87 -, NVwZ-RR 1992, 7; gegen VG Gera, Urteil vom 14.1.1999 - 4 K 1884/97 G E).

    Im Übrigen entspricht die im Bescheid vom 10.6.1996 enthaltene Regelung auch den im Baugesetzbuch (in seiner bis zum 31.12.1997 geltenden Fassung) vorgesehenen Rechtswirkungen der Erklärung des Abschlusses der Sanierung für ein einzelnes Grundstück (ebenso OVG Berlin, Urteil vom 31.1.1991 - 2 B 16.87 -, NVwZ-RR 1992, 7 m. w. N.; neben den dort zitierten Autoren ebenso auch Köhler in Schrödter, Baugesetzbuch, Kommentar, 5. Aufl. 1992, § 163 Rdn. 15).

    Der Wegfall des zwingend vorgeschriebenen Sanierungsbebauungsplans entbindet die Gemeinde dann nicht von der Pflicht zur Aufstellung eines Bebauungsplans, wenn und soweit ein Sanierungsziel nur durch Festsetzungen in einem Bebauungsplan auf Dauer gesichert werden kann; in diesem Fall gehört zu einer zunehmenden Konkretisierung der Sanierungsziele auch die Durch- und Fortführung des Bebauungsplanverfahrens (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.12.2001 - 3 S 2657/00 - zitiert nach juris; vgl. auch schon OVG Berlin, Urteil vom 31.1.1991 - 2 B 16/87 -, NVwZ-RR 1992, 7, 9 f., sowie SächsOVG, Urteil vom 19.8.1999 - 1 S 555/98 -, BRS 62 Nr. 230 = SächsVBl. 2000, 57).

  • VG Gera, 14.01.1999 - 4 K 1884/97
    Auszug aus OVG Thüringen, 28.08.2002 - 1 KO 583/00
    Erklärt die Gemeinde die Sanierung für ein einzelnes Grundstück nach § 163 Abs. 1 oder Abs. 2 BauGB als abgeschlossen, entfällt damit nach § 163 Abs. 3 BauGB (in der bis zum 31.12.1997 geltenden Fassung) nur für Rechtsvorgänge die sanierungsrechtliche Genehmigungspflicht; die Genehmigungspflicht für (Bau-) Vorhaben bleibt davon unberührt (wie OVG Berlin, Urteil vom 31.1.1991 - 2 B 16/87 -, NVwZ-RR 1992, 7; gegen VG Gera, Urteil vom 14.1.1999 - 4 K 1884/97 G E).

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 14. Januar 1999 - 4 K 1884/97 GE - aufgehoben, soweit es nicht Gegenstand des abgetrennten Verfahrens 1 KO 567/02 ist.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 14. Januar 1999 - 4 K 1884/97 GE - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 20.81

    Genehmigungsbedürftigkeit von Nutzungs- bzw. Mietverträgen für Räume in noch zu

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.08.2002 - 1 KO 583/00
    Vielmehr erleichtert der Wegfall der sanierungsrechtlichen Genehmigung zahlreiche das jeweilige Grundstück betreffende Rechtsgeschäfte wie z. B. seine rechtsgeschäftliche Veräußerung, die Bestellung dinglicher Rechte oder auch den Abschluss von Mietverträgen; dies kann - wie entsprechende verwaltungsgerichtliche Verfahren zeigen - für die Betroffenen durchaus von erheblicher Bedeutung sein (vgl. etwa das Urteil des BVerwG vom 7.9.1984 - 4 C 20.81 -, BVerwGE 70, 83, dem ein Streit um die sanierungsrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit und die Erteilung einer entsprechenden Genehmigung für den Abschluss von Mietverträgen zugrundelag).

    Wird das Sanierungsverfahren nicht mit der gebotenen Zügigkeit durchgeführt oder werden die Sanierungsziele nicht in dem erforderlichen Maße konkretisiert, kann dies zur Folge haben, dass die sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen ist (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 7.9.1984 - 4 C 20.81 -, BVerwGE 70, 83, 90 f. = NJW 1985, 278, 279 f. = BRS 42 Nr. 233; vgl. auch den oben unter 1. bereits erwähnten Beschluss vom 7.7.1996 - 4 B 91.96 -, NJW 1996, 2807 = BRS 58 Nr. 244, der für den Fall der nicht hinreichend zügig durchgeführten Sanierung davon ausgeht, dass die Rechtsgültigkeit der Sanierungssatzung entfällt).

  • BVerwG, 07.06.1996 - 4 B 91.96

    Bauplanungsrecht: Städtebauliche Sanierung keine Enteignung

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.08.2002 - 1 KO 583/00
    Die städtebauliche Sanierung ist auch bei sehr langer Dauer keine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG, die nur bei gleichzeitiger Regelung von Art und Ausmaß der Entschädigung zulässig wäre (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 7.6.1996 - 4 B 91.96 -, NJW 1996, 2807 f. = BRS 58 Nr. 244).

    Wird das Sanierungsverfahren nicht mit der gebotenen Zügigkeit durchgeführt oder werden die Sanierungsziele nicht in dem erforderlichen Maße konkretisiert, kann dies zur Folge haben, dass die sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen ist (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 7.9.1984 - 4 C 20.81 -, BVerwGE 70, 83, 90 f. = NJW 1985, 278, 279 f. = BRS 42 Nr. 233; vgl. auch den oben unter 1. bereits erwähnten Beschluss vom 7.7.1996 - 4 B 91.96 -, NJW 1996, 2807 = BRS 58 Nr. 244, der für den Fall der nicht hinreichend zügig durchgeführten Sanierung davon ausgeht, dass die Rechtsgültigkeit der Sanierungssatzung entfällt).

  • VG Gera, 18.05.1998 - 4 E 785/98

    Erteilung einer Baugenehmigung ohne sanierungsrechtliche Genehmigung; Abwehrrecht

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.08.2002 - 1 KO 583/00
    Dabei mag dahinstehen, ob die vom Verwaltungsgericht Gera in dem das Begehren der Beklagten auf ein Einschreiten der zuständigen Bauaufsichtsbehörde gegen das Vorhaben des Klägers betreffenden Eilverfahren (Beschluss vom 18.5.1998 - 4 E 785/98 GE -) vertretene Auffassung zutrifft, die von der Beklagten im November 1993 und erneut Ende 1996 bekannt gemachte Sanierungssatzung sei wegen der nicht hinreichend bestimmten Abgrenzung des Sanierungsgebietes (insgesamt) nichtig.

    Die Beklagte war entgegen der vom Kläger im Eilverfahren 4 E 785/98 GE vertretenen Auffassung nicht deshalb daran gehindert, erneut das rückwirkende Inkrafttreten der Satzung zu beschließen, weil es in der Vergangenheit bereits zu anderen Verfahrensfehlern (etwa der zunächst ganz unterlassenen Ausfertigung) gekommen war.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2001 - 3 S 2657/00

    Sanierungsrechtliche Genehmigung - Sanierungsziele

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.08.2002 - 1 KO 583/00
    Der Wegfall des zwingend vorgeschriebenen Sanierungsbebauungsplans entbindet die Gemeinde dann nicht von der Pflicht zur Aufstellung eines Bebauungsplans, wenn und soweit ein Sanierungsziel nur durch Festsetzungen in einem Bebauungsplan auf Dauer gesichert werden kann; in diesem Fall gehört zu einer zunehmenden Konkretisierung der Sanierungsziele auch die Durch- und Fortführung des Bebauungsplanverfahrens (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.12.2001 - 3 S 2657/00 - zitiert nach juris; vgl. auch schon OVG Berlin, Urteil vom 31.1.1991 - 2 B 16/87 -, NVwZ-RR 1992, 7, 9 f., sowie SächsOVG, Urteil vom 19.8.1999 - 1 S 555/98 -, BRS 62 Nr. 230 = SächsVBl. 2000, 57).
  • OVG Sachsen, 19.08.1999 - 1 S 555/98
    Auszug aus OVG Thüringen, 28.08.2002 - 1 KO 583/00
    Der Wegfall des zwingend vorgeschriebenen Sanierungsbebauungsplans entbindet die Gemeinde dann nicht von der Pflicht zur Aufstellung eines Bebauungsplans, wenn und soweit ein Sanierungsziel nur durch Festsetzungen in einem Bebauungsplan auf Dauer gesichert werden kann; in diesem Fall gehört zu einer zunehmenden Konkretisierung der Sanierungsziele auch die Durch- und Fortführung des Bebauungsplanverfahrens (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 7.12.2001 - 3 S 2657/00 - zitiert nach juris; vgl. auch schon OVG Berlin, Urteil vom 31.1.1991 - 2 B 16/87 -, NVwZ-RR 1992, 7, 9 f., sowie SächsOVG, Urteil vom 19.8.1999 - 1 S 555/98 -, BRS 62 Nr. 230 = SächsVBl. 2000, 57).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.04.1986 - 1 A 33/85
    Auszug aus OVG Thüringen, 28.08.2002 - 1 KO 583/00
    Allerdings ist die noch ausstehende Konkretisierung der für das Grundstück des Klägers verfolgten Sanierungsziele in einem Bebauungsplan nicht schon deshalb unschädlich, weil nach der ersatzlosen Streichung des früheren § 10 StBauFG die Festschreibung der Sanierungsziele in einem Sanierungsbebauungsplan nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 9.4.1986 - 1 A 33/85 -, BRS 46 Nr. 217; zum Verhältnis des Sanierungskonzepts zum Sanierungsbebauungsplan vgl. auch Bielenberg/Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Baugesetzbuch, § 145 Rdn. 35 ff.).
  • BVerwG, 04.01.1994 - 4 NB 30.93

    Bauplanungsrecht: Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans bei Unbestimmtheiten im

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.08.2002 - 1 KO 583/00
    Da aber eine - wie hier - nur die Randbereiche betreffende Unbestimmtheit und damit (Teil-) Nichtigkeit nicht zwangsläufig die Nichtigkeit der gesamten Sanierungssatzung nach sich zieht (vgl. entsprechend für einen Bebauungsplan: BVerwG, Beschluss vom 4.1.1994 - 4 NB 30.93 -, BRS 56 Nr. 33), hätte dies seinerzeit zur Prüfung Anlass geben können, ob die Sanierungssatzung für den Bereich, für den sie zweifelsfrei gilt, aufrechterhalten werden kann (vgl. hierzu näher BVerwG, a. a. O.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 8 S 49/96

    Neue Abwägung bei erneutem Beschluss über Sanierungssatzung nur ausnahmsweise

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.08.2002 - 1 KO 583/00
    Denn die rückwirkende Inkraftsetzung einer zunächst nicht wirksam zustandegekommenen Sanierungssatzung macht nicht schon bei jeglicher Veränderung abwägungserheblicher Belange eine neue Abwägungsentscheidung erforderlich, sondern nur dann, wenn sich die Sach- und Rechtslage so grundlegend geändert hat, dass für die ursprüngliche Abwägungsentscheidung "die Geschäftsgrundlage weggefallen", das früher gewonnene Abwägungsergebnis mithin unhaltbar geworden ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.3.1996 - 8 S 49/96 -, NVwZ-RR 1997, 157 f.; für Bebauungspläne vgl. BVerwG, Beschluss vom 3.7.1995 - 4 NB 11.95 -, NVwZ 1996, 374, 376 = BRS 57 Nr. 29, sowie Beschluss vom 18.12.1995 - 4 NB 30.95 -, NVwZ 1996, 890, 891 = BRS 57 Nr. 30).
  • BVerwG, 25.02.1993 - 4 NB 18.92

    Sanierungssatzung; Ausgleichsbetrag; Bezeichnung des Sanierungsgebiets;

  • BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 11.95

    Zeitpunkt der Abwägung bei rückwirkendem Inkraftsetzen einer Satzung nach

  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 30.95

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines wegen Ausfertigungsmangels unwirksamen,

  • VG Ansbach, 29.01.2024 - AN 3 S 23.2625

    Baurecht;, Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz durch Standortgemeinde;,

    Wird das Sanierungsverfahren nicht mit der gebotenen Zügigkeit durchgeführt oder werden die Sanierungsziele nicht in dem erforderlichen Maße konkretisiert, kann dies zur Folge haben, dass die sanierungsrechtliche Genehmigung zu erteilen ist (ThürOVG, U.v. 28.8.2002 - 1 KO 583/00 - juris Rn. 73; VG Ansbach, U.v. 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078 - juris Rn. 41 jeweils m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 112/10

    Sanierungsrechtliche Genehmigung zum Abriss eines Gebäudes

    Der vom Verwaltungsgericht aufgestellte und von der Beklagten monierte Rechtssatz baut auf bereits vorhandene Rechtsprechung u. a. des Thüringer Oberwaltungsgerichts (Urt. v. 28.08.2002 - 1 KO 583/00 -, Juris, m. w. Nachw.) zur Konkretisierungspflicht durch Bebauungspläne in besonderen Fällen auf und wurde vom Verwaltungsgericht lediglich dergestalt erweitert, dass in diesen Fällen eine Konkretisierung auch durch Erlass einer Erhaltungssatzung erfolgen könne.
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