Weitere Entscheidung unten: BSG, 21.03.2005

Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 20.04.2005 - L 1 KR 16/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,24763
LSG Hamburg, 20.04.2005 - L 1 KR 16/04 (https://dejure.org/2005,24763)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 20.04.2005 - L 1 KR 16/04 (https://dejure.org/2005,24763)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 20. April 2005 - L 1 KR 16/04 (https://dejure.org/2005,24763)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von an diverse Sozialversicherunsträger gezahlten Beiträge; Voraussetzung für derartige Rückzahlungen; Anzuwendendes Recht für auf deutschen Schiffen beschäftigte Seeleute; Gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern; Voraussetzung einer Entsendung i.S.d. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ausländischer (hier: philippinischer) Seeleute

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.04.2005 - L 1 KR 16/04
    Nachdem ein zwischen der Reederei und der Beklagten geführter Rechtsstreit über die Verpflichtung, Sozialversicherungsbeiträge für von anderen ausländischen C.-Firmen angeheuerte ausländische Seeleute zu zahlen, durch einen im Anschluss an die Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Landessozialgericht (Urteil des Bundessozialgerichts ( BSG ) vom 25. Oktober 1988 - 12 RK 21/87 - , BSGE 64, 145 = SozR 2100 § 5 Nr. 3) geschlossenen außergerichtlichen Vergleich geendet hatte, beantragte die Klägerin am 30. Oktober 1991 bei der Beklagten die Erstattung der für die Zeit vom 1. März 1986 bis 30. Juni 1989 entrichteten Sozialversicherungsbeiträge wegen der Beschäftigung ausländischer Seeleute, welche die Klägerin für die Reederei angeheuert hatte.

    Eine Einstrahlung nach § 5 SGB IV liege nicht vor, wenn ein ausländisches Unternehmen Seeleute inländischen Reedereien zur Beschäftigung auf einem Seeschiff, welches - wie hier - die Bundesflagge führe, überlasse (BSG vom 25. Oktober 1988 - 12 RK 21/87, aaO).

    In diesen Fällen sind die deutschen Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht anzuwenden (vgl. BSG 25.10.1988 - 12 RK 21/87, aaO).

    Das BSG hat im Urteil vom 25. Oktober 1988 (12 RK 21/87, aaO) ausgeführt, dass der Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung (§ 168 Abs. 1 Satz 1 AFG) mit den sich daraus ergebenden Beitragsforderungen nicht mit Erfolg entgegengehalten werden könne, dass die Seeleute anderweitig geschützt seien und kaum in den Genuss von Leistungen aus diesem Zweig der deutschen Sozialversicherung kämen.

  • BSG, 07.11.1996 - 12 RK 79/94

    Einstrahlung - Entsendung - Konzernintern - Inländische Tochtergesellschaft

    Auszug aus LSG Hamburg, 20.04.2005 - L 1 KR 16/04
    Allerdings kann nur bei hinreichender Intensität der tatsächlichen und rechtlichen Bindungen zu dem entsendenden Unternehmen ein zu ihm fortbestehendes Beschäftigungsverhältnis angenommen werden, weil nur dann trotz eines Beschäftigungsortes im Inland (auf einem deutschen Seeschiff) die Geltung der Vorschriften über die Versicherungs- und Beitragspflicht ausgeschlossen werden sollen (vgl. BSG 7. November 1996 - 12 RK 79/94, BSGE 79, 214 = SozR 3 2400 § 5 Nr. 2).
  • Drs-Bund, 08.10.1975 - BT-Drs 7/4122
    Auszug aus LSG Hamburg, 20.04.2005 - L 1 KR 16/04
    Die Begründung des Gesetzentwurfs zu § 4 SGB IV (vgl. BT-Drucks. 7/4122, S. 30) stellt lediglich darauf ab, dass für die Zuordnung des Beschäftigungsverhältnisses maßgebend ist, wo der Schwerpunkt der rechtlichen und tatsächlichen Merkmale des Beschäftigungsverhältnisses liegt.
  • LSG Hamburg, 01.11.2012 - L 1 KR 83/10
    Die im Oktober 1991 gestellten Anträge zweier anderer Tochterfirmen der Reederei S. auf Beitragserstattung blieben ohne Erfolg (Senatsurteile vom 20.4.2005, L 1 KR 16/04, und vom 30.7.2008, L 1 KR 76/05).

    Der Senat verweist an dieser Stelle zur Vermeidung von Wiederholungen auf seine Urteile vom 20. April 2005 (L 1 KR 16/04) und 30. Juli 2008 (L 1 KR 76/05).

  • SG Berlin, 13.01.2011 - S 30 R 2956/10

    Rentenversicherung; sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis;

    Nach Maßgabe dieser Grundsätze wäre die Notwendigkeit einer Beiladung des L also nicht damit zu begründen, dass L "für den Fall einer Erstattung des Arbeitgeberanteils an [den Kläger] der Hälfte der für [ihn] innerhalb des streitigen Zeitraums abgeführten Beiträge verlustig ginge" (so aber wohl Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 20. April 2005 - L 1 KR 16/04 - juris).
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Rechtsprechung
   BSG, 21.03.2005 - B 1 KR 16/04 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,23379
BSG, 21.03.2005 - B 1 KR 16/04 B (https://dejure.org/2005,23379)
BSG, Entscheidung vom 21.03.2005 - B 1 KR 16/04 B (https://dejure.org/2005,23379)
BSG, Entscheidung vom 21. März 2005 - B 1 KR 16/04 B (https://dejure.org/2005,23379)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus BSG, 21.03.2005 - B 1 KR 16/04 B
    vom Urteil vom 16. September 1997- 1 RK 28/95 (BSGE 81, 54 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4 - Bioresonanztherapie); darin sei entschieden worden, dass ein Systemmangel darin liegen könne, dass die Einleitung oder Durchführung eines Verfahrens beim Bundesausschuss willkürlich blockiert oder verzögert werde; nach Ansicht des LSG habe die Klägerin dagegen nicht auf die Erstattungspraxis anderer Krankenkassen vertrauen dürfen, weil der Bundesausschuss noch keine Empfehlung abgegeben habe; andererseits halte das BSG Leistungen im Rahmen von Modellversuchen (§ 63 Abs. 2 SGB V ) für möglich, sofern keine ablehnende Entscheidung des Bundesausschusses vorliege; das führe zu Vertrauensschutz.

    So hat das BSG insbesondere in Urteilen vom 16. September 1997 (ua BSGE 81, 54 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4) sowie vom 28. März 2000 (BSGE 86, 54, 56, 60 ff = SozR 3-2500 § 135 Nr. 14 - ASI; vgl ferner zB BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 12 S 69 - Colon-Hydro-Therapie; BSG SozR 4-2500 § 135 Nr. 1 RdNr 7 - Bioresonanztherapie) ausgeführt, dass eine Leistungsgewährung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden entsprechend der Konzeption des § 135 SGB V als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt regelmäßig eine positive Empfehlung des Bundesausschusses voraussetzt und dass ein Systemversagen nur gerichtlich festgestellt werden kann.

  • BSG, 05.07.1995 - 1 RK 6/95

    Leistungspflicht der Krankenkassen bei Drogensubstitution für Heroinabhängige,

    Auszug aus BSG, 21.03.2005 - B 1 KR 16/04 B
    vom Urteil vom 5. Juli 1995 - 1 RK 6/95 (BSGE 76, 194 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 5 - Remedacen), weil das LSG davon ausgehe, dass ein Systemmangel bereits dann nicht vorliege, wenn die Anerkennung einer neuen Methode beim Bundesausschuss nicht beantragt worden sei; nach dem BSG-Urteil könne es dagegen auch ohne Empfehlung des Bundesausschusses genügen, dass die Wirksamkeit der Methode wissenschaftlich belegt sei;.
  • BSG, 19.02.2003 - B 1 KR 18/01 R

    Krankenversicherung - keine inhaltliche Überprüfung durch Verwaltung und Gerichte

    Auszug aus BSG, 21.03.2005 - B 1 KR 16/04 B
    So hat das BSG insbesondere in Urteilen vom 16. September 1997 (ua BSGE 81, 54 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4) sowie vom 28. März 2000 (BSGE 86, 54, 56, 60 ff = SozR 3-2500 § 135 Nr. 14 - ASI; vgl ferner zB BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 12 S 69 - Colon-Hydro-Therapie; BSG SozR 4-2500 § 135 Nr. 1 RdNr 7 - Bioresonanztherapie) ausgeführt, dass eine Leistungsgewährung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden entsprechend der Konzeption des § 135 SGB V als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt regelmäßig eine positive Empfehlung des Bundesausschusses voraussetzt und dass ein Systemversagen nur gerichtlich festgestellt werden kann.
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BSG, 21.03.2005 - B 1 KR 16/04 B
    So hat das BSG insbesondere in Urteilen vom 16. September 1997 (ua BSGE 81, 54 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4) sowie vom 28. März 2000 (BSGE 86, 54, 56, 60 ff = SozR 3-2500 § 135 Nr. 14 - ASI; vgl ferner zB BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 12 S 69 - Colon-Hydro-Therapie; BSG SozR 4-2500 § 135 Nr. 1 RdNr 7 - Bioresonanztherapie) ausgeführt, dass eine Leistungsgewährung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden entsprechend der Konzeption des § 135 SGB V als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt regelmäßig eine positive Empfehlung des Bundesausschusses voraussetzt und dass ein Systemversagen nur gerichtlich festgestellt werden kann.
  • BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 16/00 R

    Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - rechtliche Bedeutung der

    Auszug aus BSG, 21.03.2005 - B 1 KR 16/04 B
    So hat das BSG insbesondere in Urteilen vom 16. September 1997 (ua BSGE 81, 54 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4) sowie vom 28. März 2000 (BSGE 86, 54, 56, 60 ff = SozR 3-2500 § 135 Nr. 14 - ASI; vgl ferner zB BSG SozR 3-2500 § 92 Nr. 12 S 69 - Colon-Hydro-Therapie; BSG SozR 4-2500 § 135 Nr. 1 RdNr 7 - Bioresonanztherapie) ausgeführt, dass eine Leistungsgewährung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden entsprechend der Konzeption des § 135 SGB V als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt regelmäßig eine positive Empfehlung des Bundesausschusses voraussetzt und dass ein Systemversagen nur gerichtlich festgestellt werden kann.
  • BSG, 16.06.1999 - B 1 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Auslandsbehandlung hier: Manualtherapie

    Auszug aus BSG, 21.03.2005 - B 1 KR 16/04 B
    vom Urteil vom 16. Juni 1999 - B 1 KR 4/98 (BSGE 84, 90 = SozR 3-2500 § 18 Nr. 4); dieses enthalte den Rechtssatz, dass Krankenkassen die Folgekosten einer Behandlung als akzessorische Leistung nur übernehmen dürften, wenn sie auch die Behandlungskosten selbst trügen; "im Umkehrschluss" ergebe sich daraus, dass eine Kasse bei erfolgender Übernahme weiterer Kosten auch die Behandlungskosten selbst übernehmen müsse; die Beklagte habe hier durch eine Übernahme von Folgekosten einen entsprechenden Vertrauenstatbestand geschaffen;.
  • BFH, 08.03.2012 - V R 30/09

    Steuerfreiheit heileurythmischer Leistungen - Nachweis der erforderlichen

    Hinzu kommt, dass nur die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit einen Leistungsanspruch gegen die gesetzlichen Krankenkassen aufgrund Systemversagens feststellen können (vgl. BSG-Beschluss vom 21. März 2005 B 1 KR 16/04 B, juris; BSG-Urteil vom 28. März 2000 B 1 KR 11/98 R, BSGE 86, 54; SGb 2001, 436).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KR 454/19

    Krankenversicherung - Kostenübernahme - Barthaarnadelepilation -

    Soweit das Bundessozialgericht den Krankenkassen diese Befugnis abgesprochen hat, beruhte das (mögliche) Systemversagen auf einem Verstoß der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses gegen höherrangiges Recht (Bundessozialgericht, Urteil vom 28. März 2000, Aktenzeichen B 1 KR 11/98 R, Rn 20; missverständlich hingegen, weil pauschalisierend für alle Formen des Systemversagens: Bundessozialgericht, Beschluss vom 21. März 2005, Aktenzeichen B 1 KR 16/04 B, Rn 6).
  • LSG Bayern, 19.01.2006 - L 4 KR 85/03

    Anspruch auf Erstattung der Kosten der ambulanten Behandlung mit der

    Es hat ferner mit Beschluss in 20.03.2005 (B 1 KR 16/04 B, unveröffentlicht) entschieden, dass eine Leistungsgewährung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden entsprechend der Konzeption des § 135 SGB V als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt regelmäßig eine positive Empfehlung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (jetzt: Gemeinsamer Bundesausschuss) voraussetze und ein Systemversagen nur gerichtlich festgestellt werden könne.
  • LSG Bayern, 25.05.2005 - L 4 KR 120/03

    Anspruch auf Erstattung einer laserinduzierten Thermotherapie (LITT); Fälle einer

    Es hat schließlich mit Beschluss vom 20.03.2005 (B 1 KR 16/04 B, unveröffentlicht) entschieden, dass eine Leistungsgewährung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden entsprechend der Konzeption des § 135 SGB V als Verbot mit Erlaubnisvorbehalt regelmäßig eine positive Empfehlung des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen (jetzt: Gemeinsamer Bundesausschuss) voraussetzt und ein Systemversagen nur gerichtlich festgestellt werden kann.
  • BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 31/10 B
    Das Erstattungsbegehren von ihr und ihren Rechtsnachfolgern blieb ohne Erfolg (Urteil des SG vom 6.4.2001 - S 7 KR 48/00 - Urteil des LSG vom 23.10.2003 - L 16 KR 15/01 - die Nichtzulassungsbeschwerde verwerfender Beschluss des BSG vom 21.3.2005 - B 1 KR 16/04 B -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2010 - L 4 KR 324/09
    Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des LSG hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Beschluss vom 21. März 2005 zurückgewiesen (Az: B 1 KR 16/04 R).
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