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Rechtsprechung
   LSG Sachsen, 21.03.2007 - L 1 KR 27/03   

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https://dejure.org/2007,16739
LSG Sachsen, 21.03.2007 - L 1 KR 27/03 (https://dejure.org/2007,16739)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21.03.2007 - L 1 KR 27/03 (https://dejure.org/2007,16739)
LSG Sachsen, Entscheidung vom 21. März 2007 - L 1 KR 27/03 (https://dejure.org/2007,16739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung der Kosten für eine Behandlung mittels Photodynamischer Therapie; Abrechnung neuer vertragsärztlicher Versorgungsleistungen; Nicht kompensierbarer und akut drohender Verlust eines wichtigen Sinnesorgans als akute, extreme notstandsähnliche Lage; Anerkennung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Photodynam. Therapie - subretinale Neovaskularisationsmembran

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für photodynamische Therapie

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.03.2007 - L 1 KR 27/03
    Da nach Schätzungen des Bundesausschusses zur Prävalenz der pathologischen Myopie rund 38.000 bis 115.000 Fälle (bezogen auf die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1998; Seite 49 des zusammenfassenden Berichtes vom 22.01.2001) betroffen sind, kann auch nicht von einer seltenen, einzigartigen Krankheitssituation gesprochen werden, die sich der systematischen Erforschung entzöge und die ausnahmsweise eine Leistungsverpflichtung der Beklagten begründen würde (vgl. dazu BSG, Urteil vom 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R - BSGE 93, 236 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 1).

    Die Ausweitung derartiger Ansprüche für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung muss daher auf eng umgrenzte Sachverhalte mit notstandsähnlichem Charakter begrenzt bleiben (BSG, Urteil vom 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R - a.a.O.).

    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R - BSGE 93, 236 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 1 Rn. 27) im Falle einer 1994 geborenen Versicherten, die an einem angeborenen Aderhautdefekt (sog. Kolobom) leidet, der Ursache für eine im Sommer 2000 aufgetretene massive Sehverschlechterung des rechten Auges gewesen war (Sehvermögen zuletzt 0, 04 nach ursprünglich 0, 4) und die - ebenfalls ohne entsprechenden positiven Beschluss des Bundesausschusses - auch mittels PDT behandelt worden war, u.a. ausgeführt, den Einsatz einer derartigen Therapie außerhalb des vom SGB V vorgegebenen Leistungsrahmens sei nur in notstandsähnlichen Situationen zuzulassen, wenn eine schwerwiegende (lebensbedrohliche oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende) Erkrankung zu behandeln sei, für die keine andere Behandlungsmöglichkeit zur Verfügung stehe.

    An die Stelle der nur unter besonderen Voraussetzungen überwindbaren arzneimittelrechtlichen Zulassungshürde tritt hier der im streitgegenständlichen Zeitraum fehlende, aber grundsätzlich notwendige Beschluss des Bundesausschusses über die Zulassung der PDT als qualifizierte ärztliche Behandlung (vgl. dazu BSG, Urteil vom 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R - BSGE 93, 236 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 1 Rn. 15 ff.) für die hier maßgebliche Indikation.

  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.03.2007 - L 1 KR 27/03
    Neue ärztliche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (wie die streitgegenständliche PDT) sind nur dann von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst, wenn der Bundesausschuss in Richtlinien nach § 92 Abs. 1 Satz 2, § 135 SGB V - insbesondere in der hier maßgeblichen, bis zum 31.03.2006 geltenden BUB-Richtlinie, die zuvor noch hieß: Richtlinien über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und über die Überprüfung erbrachter vertragszahnärztlicher Leistungen (NUB-Richtlinien); ersetzt durch die ab 01.04.2006 geltende Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung) - bereits eine positive Empfehlung über deren diagnostischen und therapeutischen Nutzen abgegeben hat (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BSG, Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R zitiert nach juris, Rn. 15).

    Verwaltung und Gerichte sind an die Entscheidungen des Bundesausschusses über bestimmte Methoden im Grundsatz ebenso gebunden, wie wenn der Gesetzgeber die Entscheidung selbst getroffen hätte (BSG, Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R - a. a. O., Rn. 20; Urteil vom 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R - BSGE 86, 54, 56 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 14).

    Bereits zum Zeitpunkt der Behandlung in dem dafür jeweils vorgesehenen Verfahren muss zweifelsfrei geklärt sein, ob die erhofften Vorteile einer Therapie die möglicherweise zu befürchtenden Nachteile überwiegen (BSG, Urteil vom 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R - juris Rn. 20).

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.03.2007 - L 1 KR 27/03
    Eine ärztliche Untersuchungs- oder Behandlungsmethode ist neu, wenn sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht als abrechnungsfähige Leistung im EBM aufgeführt wird (BSG, Urteil vom 16.09.1997 - 1 RK 28/95 - BSGE 81, 54, 58 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4; Urteil vom 16.09.1997 - 1 RK 32/95 - BSGE 81, 73, 75 f. = SozR 3-2500 § 92 Nr. 7).

    In Fällen, in denen die im Gesetz vorausgesetzte Aktualisierung der Richtlinie rechtswidrig unterblieben ist, muss die Möglichkeit bestehen, das Anwendungsverbot auf andere Weise zu überwinden (vgl. BSG, Urteil vom 16.09.1997 - 1 RK 28/95 - a.a.O.).

    Ein solcher Systemmangel kann vorliegen, wenn das Verfahren vor dem Bundesausschuss von den antragsberechtigten Stellen bzw. dem Bundesausschuss selbst überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder nicht ordnungsgemäß betrieben wurde und dies auf eine willkürliche oder sachfremde Untätigkeit bzw. Verfahrensverzögerung zurückzuführen ist (vgl. BSG, Urteil vom 16.09.1997 - 1 RK 28/95 - a.a.O.; Urteil vom 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R - BSGE 88, 51, 61 = SozR 3-2500 § 27 a Nr. 2).

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.03.2007 - L 1 KR 27/03
    Solche Auswirkungen dürfen einer Versichertengemeinschaft nicht aufgebürdet werden, die die Behandlung - typischerweise unter Anwendung des Instruments der Versicherungspflicht, also zwangsweise - finanziert (vgl. BSG, Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R, a. a. O.; Urteil vom 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R - BSGE 89, 184, 190 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 8 Seite 34).

    Aus revisionsrechtlicher Sicht hat das BSG dies nicht beanstandet und in diesem Zusammenhang auf seine Entscheidung vom 19.03.2002 (B 1 KR 37/00 R - BSGE 89, 184 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 8) zum Off-Label-Use (Sandoglobulin) verwiesen (zu den dort aufgestellten Voraussetzungen siehe BSGE 89, 184, 191 f.).

  • BSG, 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch - unaufschiebbare Leistung -

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.03.2007 - L 1 KR 27/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sind Versicherte grundsätzlich gehalten, sich an ihre Krankenkasse zu wenden, die Leistungsgewährung zu beantragen und die Entscheidung der Krankenkasse abzuwarten (vgl. z. B. BSG, Beschluss vom 15.04.1997 - 1 BK 31/96 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 15; Urteil vom 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R - SozR 3-2500 § 13 Nr. 22; Urteil vom 19.06.2001 - B 1 KR 23/00 R - SozR 3-2500 § 28 Nr. 6; Urteil vom 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R - SozR 4-2500 § 13 Nr. 1).

    Dies gilt nur dann nicht, wenn es dem Betroffenen nicht möglich oder nicht zuzumuten war, sich vor der Leistungsbeschaffung mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, die Leistungsbeschaffung mithin unaufschiebbar war (BSG, Urteil vom 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R - SozR 4-2500 § 13 Nr. 1 Rn. 10; Urteil vom 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R - a.a.O. S 105 f.).

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 32/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.03.2007 - L 1 KR 27/03
    Durch derartige Richtlinien wird sowohl geregelt, unter welchen Voraussetzungen zugelassene Leistungserbringer neue Behandlungsmethoden zu Lasten der Krankenkassen erbringen und abrechnen dürfen, als auch der Umfang der vom Versicherten geschuldeten ambulanten Leistungen verbindlich festgelegt (ständige Rechtsprechung seit BSG, Urteil vom 16.09.1997 - 1 RK 32/95 - BSGE 81, 73, 75 f. = SozR 3-2500 § 92 Nr. 7).

    Eine ärztliche Untersuchungs- oder Behandlungsmethode ist neu, wenn sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht als abrechnungsfähige Leistung im EBM aufgeführt wird (BSG, Urteil vom 16.09.1997 - 1 RK 28/95 - BSGE 81, 54, 58 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 4; Urteil vom 16.09.1997 - 1 RK 32/95 - BSGE 81, 73, 75 f. = SozR 3-2500 § 92 Nr. 7).

  • BSG, 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R

    Krankenversicherung - Sachleistung - selbstbeschaffte Leistung - Kostenerstattung

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.03.2007 - L 1 KR 27/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sind Versicherte grundsätzlich gehalten, sich an ihre Krankenkasse zu wenden, die Leistungsgewährung zu beantragen und die Entscheidung der Krankenkasse abzuwarten (vgl. z. B. BSG, Beschluss vom 15.04.1997 - 1 BK 31/96 - SozR 3-2500 § 13 Nr. 15; Urteil vom 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R - SozR 3-2500 § 13 Nr. 22; Urteil vom 19.06.2001 - B 1 KR 23/00 R - SozR 3-2500 § 28 Nr. 6; Urteil vom 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R - SozR 4-2500 § 13 Nr. 1).

    Dies gilt nur dann nicht, wenn es dem Betroffenen nicht möglich oder nicht zuzumuten war, sich vor der Leistungsbeschaffung mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, die Leistungsbeschaffung mithin unaufschiebbar war (BSG, Urteil vom 20.05.2003 - B 1 KR 9/03 R - SozR 4-2500 § 13 Nr. 1 Rn. 10; Urteil vom 25.09.2000 - B 1 KR 5/99 R - a.a.O. S 105 f.).

  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.03.2007 - L 1 KR 27/03
    Ebenso wenig darf die Rechtsprechung des BVerfG dazu führen, dass unter Berufung auf sie im Einzelfall Rechte begründet werden, die bei konsequenter Ausnutzung durch die Leistungsberechtigten institutionelle Sicherungen aushebeln, die der Gesetzgeber gerade im Interesse des Gesundheitsschutzes der Versicherten und der Gesamtbevölkerung errichtet hat (BSG, Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R - juris, Rn. 25).

    Solche Auswirkungen dürfen einer Versichertengemeinschaft nicht aufgebürdet werden, die die Behandlung - typischerweise unter Anwendung des Instruments der Versicherungspflicht, also zwangsweise - finanziert (vgl. BSG, Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R, a. a. O.; Urteil vom 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R - BSGE 89, 184, 190 = SozR 3-2500 § 31 Nr. 8 Seite 34).

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Leistungserweiterung für tödlich

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.03.2007 - L 1 KR 27/03
    Mit Urteil vom 14.12.2006 (B 1 KR 12/06 R - juris) hat das BSG in einem Fall der Fried-reich-Ataxie, der den Einsatz eines Arzneimittels betraf, das in Deutschland überhaupt nicht und in anderen Ländern nur für Indikationen, die im dortigen nicht streitgegenständlich waren, ausgeführt: Mit dem Kriterium einer Krankheit, die zumindest mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung in der Bewertung vergleichbar sei, sei eine strengere Voraussetzung umschrieben, als sie etwa mit dem Erfordernis einer "schwerwiegenden" Erkrankung für die Eröffnung des sog. Off-Label-Use formuliert sei.
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

    Auszug aus LSG Sachsen, 21.03.2007 - L 1 KR 27/03
    Dementsprechend habe das BSG die qualifizierten Erfordernisse einer lebensbedrohlichen Krankheit verneint z. B. bei einem Prostata-Karzinom im Anfangsstadium (Urteil vom 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R - juris Rn. 36 zur interstitiellen Brachytherapie mit Permanent-Seeds ) und bei einer erst in 20 bis 30 Jahren drohenden Erblindung (Beschluss vom 26.09.2006 - B 1 KR 16/06 B ).
  • BSG, 22.03.2005 - B 1 KR 3/04 R

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung - künstliche Befruchtung - Antrag

  • BSG, 18.05.2004 - B 1 KR 21/02 R

    Krankenversicherung - nicht zugelassenes Arzneimittel - Zulassung in anderem

  • BSG, 05.07.1995 - 1 RK 6/95

    Leistungspflicht der Krankenkassen bei Drogensubstitution für Heroinabhängige,

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 33/95

    Grenzen des Kostenerstattungsanspruchs bei selbst beschafften Leistungen

  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

  • BSG, 15.04.1997 - 1 BK 31/96

    Erstattung der Kosten für eine selbstbeschaffte Leistung

  • BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 23/00 R

    Krankenversicherung - Voraussetzung für Kostenerstattungsanspruch -

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - intracytoplasmatische Spermainjektion (ICSI) -

  • BSG, 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R

    Aufsichtsmaßnahme gegen Krankenkasse - Leistungsgewährung und

  • SG Dortmund, 23.05.2016 - S 40 KR 672/15

    Anspruch eines gesetzlich Krankenversicherten auf Erstattung von privatärztlich

    Ein Systemversagen kann dann vorliegen, wenn das Verfahren vor dem Bundesausschuss von den antragsberechtigten Stellen bzw. dem Bundesausschuss selbst überhaupt nicht, nicht zeitgerecht oder nicht ordnungsgemäß betrieben wurde und dies auf eine willkürliche oder sachfremde Untätigkeit bzw. Verfahrensverzögerung zurückzuführen ist (vgl. BSG, Urteil vom 27.09.2005, Az.: B 1 KR 28/03 R; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.12.2006, Az.: L 1 KR 67/04; LSG NRW, Urteil vom 12.07.2007, Az.: L 5 KR 14/07; Sächs. LSG, Urteil vom 21.03.2007, Az.: L 1 KR 27/03).
  • SG Dresden, 04.09.2008 - S 18 KR 298/06

    Erstattung der Kosten einer Photodynamischen Therapie (PDT) mit dem Arzneimittel

    Das Sächsische Landessozialgericht hat im Urteil vom 21.03.2007, Az. L 1 KR 27/03, entschieden, dass eine Versicherte, die auf einem Auge nahezu blind und auf dem anderen Auge bereits sehbehindert ist, auch dann Anspruch auf Übernahme der Kosten der PDT hat, wenn zwar das Medikament Verteporfin im Behandlungszeitraum für die Indikation zugelassen ist, aber der Gemeinsame Bundesausschuss insoweit noch keine entsprechende Empfehlung nach § 135 Abs. 1 SGB V abgegeben hat.
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Rechtsprechung
   BSG, 30.12.2004 - B 1 KR 27/03 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,18645
BSG, 30.12.2004 - B 1 KR 27/03 B (https://dejure.org/2004,18645)
BSG, Entscheidung vom 30.12.2004 - B 1 KR 27/03 B (https://dejure.org/2004,18645)
BSG, Entscheidung vom 30. Dezember 2004 - B 1 KR 27/03 B (https://dejure.org/2004,18645)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - zuletzt ausgeübte Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 30.12.2004 - B 1 KR 27/03 B
    Die dem zu Grunde liegenden Erwägungen decken sich im Wesentlichen mit denjenigen, die das BSG im Urteil vom 19. September 2002 (BSGE 90, 72, 77 = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10 S 34 f) angestellt hat.

    Maßgeblich für die Begründung von Leistungsansprüchen ist die Art der Versicherung, nicht das Bestehen der Versicherung an sich (BSGE 90, 72, 75 = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10 S 32).

    Während das Krankengeld bei Beschäftigten als Entgeltersatzleistung den krankheitsbedingten Ausfall des bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bezogenen Arbeitsentgelts ausgleichen soll (BSGE 85, 271, 274 = SozR 3-1500 § 49 Nr. 4 S 13), stellt sich in der Krankenversicherung der Arbeitslosen das Krankengeld nicht als Ersatz für Lohnausfall, sondern als Ersatz für eine entgehende Leistung wegen Arbeitslosigkeit dar (BSGE 90, 72, 77 = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10 S 34 f).

    Nach welchen Grundsätzen insoweit zu entscheiden ist, ergibt sich aus dem Urteil des Senats vom 19. September 2002 - B 1 KR 11/02 R (BSGE 90, 72 = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10) und der vom LSG (allerdings inhaltlich nicht korrekt) zitierten Parallelentscheidung vom selben Tag (B 1 KR 32/01 R).

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 11/99 R

    Weiterbestehen der Arbeitsunfähigkeit nach Arbeitslosmeldung

    Auszug aus BSG, 30.12.2004 - B 1 KR 27/03 B
    Während das Krankengeld bei Beschäftigten als Entgeltersatzleistung den krankheitsbedingten Ausfall des bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bezogenen Arbeitsentgelts ausgleichen soll (BSGE 85, 271, 274 = SozR 3-1500 § 49 Nr. 4 S 13), stellt sich in der Krankenversicherung der Arbeitslosen das Krankengeld nicht als Ersatz für Lohnausfall, sondern als Ersatz für eine entgehende Leistung wegen Arbeitslosigkeit dar (BSGE 90, 72, 77 = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10 S 34 f).

    Die Klägerin legt nicht dar, dass das BSG im Urteil vom 8. Februar 2000 (BSGE 85, 271 = SozR 3-2500 § 49 Nr. 4) "konträr" zum Rechtssatz des LSG entschieden und den Rechtssatz aufgestellt hat, bei Arbeitsunfähigen, die während einer Arbeitslosigkeit von mehr als 6-monatiger Dauer erkranken - wie die Klägerin - komme es für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit sehr wohl noch wie bei Beschäftigten auf die zuletzt ausgeübte Beschäftigung an.

  • BSG, 22.08.1975 - 11 BA 8/75

    Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Verfassungsmäßigkeit -

    Auszug aus BSG, 30.12.2004 - B 1 KR 27/03 B
    Die pauschale Behauptung der Verfassungswidrigkeit einer angegriffenen Entscheidung reicht für die Darlegung des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache aber nicht aus (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 11).

    Wer sich auf einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz ( GG ) beruft, muss vielmehr darlegen, worin er die für eine Gleichbehandlung wesentlichen Sachverhaltselemente erblickt und aus welchen Gründen das Gleichbehandlungsgebot verletzt sein soll (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 23 und BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BVerfG SozR 1500 § 160a Nr. 45; zur umfangreichen Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 3 Abs. 1 GG vgl zB Jarass in Jarass/Pieroth, GG , 7. Auflage 2004, Art. 3 , RdNr 4 f, 54 ff).

  • BSG, 28.09.1993 - 1 RK 34/92

    Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld vom Tage nach der ärztlichen

    Auszug aus BSG, 30.12.2004 - B 1 KR 27/03 B
    Das BSG hat im Übrigen auch schon in anderem Zusammenhang die Entgeltersatzfunktion des Krankengeldes als Rechtfertigungsgrund für Leistungsbegrenzungen angeführt (vgl BSG SozR 3-2500 § 44 Nr. 4 mwN zum Krankengeld für Selbstständige).
  • BSG, 22.04.1997 - 11 BAr 3/97

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Konkretisierung - Grundrecht - Darlegungslast

    Auszug aus BSG, 30.12.2004 - B 1 KR 27/03 B
    Wer sich auf einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz ( GG ) beruft, muss vielmehr darlegen, worin er die für eine Gleichbehandlung wesentlichen Sachverhaltselemente erblickt und aus welchen Gründen das Gleichbehandlungsgebot verletzt sein soll (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 23 und BSGE 40, 158 = SozR 1500 § 160a Nr. 11; BVerfG SozR 1500 § 160a Nr. 45; zur umfangreichen Rechtsprechung des BVerfG zu Art. 3 Abs. 1 GG vgl zB Jarass in Jarass/Pieroth, GG , 7. Auflage 2004, Art. 3 , RdNr 4 f, 54 ff).
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Auszug aus BSG, 30.12.2004 - B 1 KR 27/03 B
    Nach welchen Grundsätzen insoweit zu entscheiden ist, ergibt sich aus dem Urteil des Senats vom 19. September 2002 - B 1 KR 11/02 R (BSGE 90, 72 = SozR 3-2500 § 44 Nr. 10) und der vom LSG (allerdings inhaltlich nicht korrekt) zitierten Parallelentscheidung vom selben Tag (B 1 KR 32/01 R).
  • LSG Bayern, 08.03.2007 - L 4 KR 160/05

    Wiederaufleben des Anspruchs eines Arbeitsunfähigen auf Zahlung von Krankengeld

    In der Krankenversicherung der Arbeitslosen gehe es nicht um den Ersatz von Lohnausfall, sondern um Ersatz für eine entgehende Leistung wegen Arbeitslosigkeit, so BSG vom 30.12.2004, B 1 KR 27/03 R. Da Krankengeld für einen Arbeitslosen auch nur in Höhe der Leistungen des Arbeitsamtes gezahlt werde, sei auch aus diesem Gesichtspunkt ein Krankengeldanspruch auszuschließen.
  • SG Augsburg, 12.11.2014 - S 12 KR 3/14

    Die Genehmigungsfiktion des § 13 Abs. 3a S.6 SGB V greift auch bei einer neuen

    Eine Entscheidung des G-BA ist auch nicht im Hinblick auf das Urteil des BSG vom 19.10.2004 (B 1 KR 27/03 R in SozR 4-2500 § 27 Nr. 1) entbehrlich.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 9 KR 432/06

    Berechnung des Krankengeldes; mehrere unständige, tageweise ausgeübte

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) richtet sich der Anspruch auf Krankengeld nach der Art des zum Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitsunfähigkeit bestehenden Versicherungsverhältnisses (BSG, Urteil vom 30. Dezember 2004, B 1 KR 27/03 B, zitiert nach juris).
  • SG Regensburg, 05.07.2006 - S 2 KR 404/05

    Anspruch auf Gewährung von Krankengeld mit Lohnersatzfunktion bzw.

    Während das Krankengeld bei Beschäftigten als Entgeltersatzleistung den krankheitsbedingten Ausfall des bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bezogenen Arbeitsentgeldes ausgleichen soll (vgl. BSG vom 08.02.2000 B 1 KR 11/98 R), stellt sich in der Krankenversicherung der Arbeitslosen das Krankengeld nicht als Ersatz für Lohnausfall, sondern als Ersatz für eine entgehende Leistung wegen Arbeitslosigkeit dar (vgl. BSG Beschluss vom 30.12.2004, Az: B 1 KR 27/03 B).
  • SG Regensburg, 21.04.2005 - S 2 KR 238/00

    Anspruch auf Gewährung von Krankengeld bei fehlender Bedürftigkeit hinsichtlich

    Während das Krankengeld bei Beschäftigten als Entgeltersatzleistung den krankheitsbedingten Ausfall des bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bezogenen Arbeitsentgeltes ausgleichen soll (vgl. BSG vom 08.02.2000 - B 1 KR 11/98 R), stellt sich in der Krankenversicherung der Arbeitslosen das Krankengeld nicht als Ersatz für Lohnausfall, sondern als Ersatz für eine entgehende Leistung wegen Arbeitslosigkeit dar (vgl. BSG Beschluss vom 30.12.2004, Az. B 1 KR 27/03 B).
  • SG Frankfurt/Main, 18.08.2008 - S 25/20 KR 3376/04

    Krankenversicherung - Kostenübernahme von Spanidin bei Panarteriitis nodosa im

    Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 19. Oktober 2004 (B 1 KR 27/03 R) gelte der in § 135 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V) angeordnete Erlaubnisvorbehalt für neue Therapien dann nicht, wenn es sich um ein kleines Patientenkollektiv handele, auf Grund dessen entsprechende Phase-II- oder gar Phase-III-Studien nicht durchgeführt werden können.
  • SG Regensburg, 08.03.2006 - S 2 KR 396/05

    Anspruch eines krankheitsbedingt arbeitsunfähigen Arbeitslosen auf Gewährung von

    Dieser Begründung ist zu folgen, maßgeblich für die Begründung von Leistungsansprüchen (hier Krankengeld) ist die Art der Versicherung, nicht das Bestehen der Versicherung an sich.Während das Krankengeld bei Beschäftigten als Entgeltersatzleistung den krankheitsbedingten Ausfall des bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bezogenen Arbeitsentgeltes ausgleichen soll (vgl. BSG vom 08.02.2000 B 1 KR 11/98 R), stellt sich in der Krankenversicherung der Arbeitslosen das Krankengeld nicht als Ersatz für Lohnausfall, sondern als Ersatz für eine entgehende Leistung wegen Arbeitslosigkeit dar (vgl. BSG Beschluss vom 30.12.2004, Az: B 1 KR 27/03 B).
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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2005 - L 1 KR 27/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,22292
LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2005 - L 1 KR 27/03 (https://dejure.org/2005,22292)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.10.2005 - L 1 KR 27/03 (https://dejure.org/2005,22292)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2005 - L 1 KR 27/03 (https://dejure.org/2005,22292)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Beitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung bei freiwilliger Versicherung eines Selbstständigen; Bestimmung der Höhe des Arbeitseinkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit i.S.d. § 15 Sozialgesetzbuch - Viertes Buch ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R

    Witwenrente - Einkommensanrechnung - selbständige Tätigkeit - Gewerbebetrieb -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2005 - L 1 KR 27/03
    Das sind nach dem Katalog des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Einkommensteuergesetz (EStG) Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb und Einkünfte aus selbständiger Arbeit sowie diesen gleichgestellte Einkünfte (vgl. BSG-Urteil vom 16.05.2001 - B 5 RJ 46/00 R - = SozR 3 - 2600 § 97 Nr. 4 Seite 21).
  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 46/95

    Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2005 - L 1 KR 27/03
    Schließlich hat das SG zutreffend erkannt, dass, soweit es im Rahmen des § 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V auf den Nachweis niedrigerer Einnahmen des Versicherten aus selbständiger Tätigkeit ankommt, sich diese ausschließlich nach dem Arbeitseinkommen im Sinne des § 15 SGB IV bestimmen (Urteil des Bundessozialgerichts [BSG] vom 26.09.1996 - 12 RK 46/95 - = SozR 3 - 2500 § 240 Nr. 27).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2013 - L 1 KR 63/12
    Von diesem Betrag dürfe weder der im Steuerbescheid aufgeführte Verlustvortrag noch Sonderausgaben abgezogen werden (Bezugnahme auf Urteil des Senats vom 21. Oktober 2005 - L 1 KR 27/03, seinerseits unter Bezugnahme auf Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 16. Mai 2001 - B 5 RJ 46/00 R).
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