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   LSG Hamburg, 01.03.2012 - L 1 KR 42/09   

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LSG Hamburg, 01.03.2012 - L 1 KR 42/09 (https://dejure.org/2012,7550)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 01.03.2012 - L 1 KR 42/09 (https://dejure.org/2012,7550)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 01. März 2012 - L 1 KR 42/09 (https://dejure.org/2012,7550)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 25.11.2010 - B 3 KR 4/10 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus LSG Hamburg, 01.03.2012 - L 1 KR 42/09
    Danach entsteht die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit Inanspruchnahme der Leistung durch den bei ihr versicherten Patienten, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt wird und im Sinne von § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich ist (BSG, Urteil vom 25.11.2010 - B 3 KR 4/10 R - Juris, m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 05.03.2019 - L 11 KR 374/19

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - keine Kostenübernahme für

    In diesem Fall wird der zusprechende Gerichtsbeschluss gegenstandslos und der Rechtsgrund für die vorläufige Leistung entfällt, sodass ein öffentlich-rechtlicher, auf prozessrechtlichen Grundsätzen bestehender Erstattungsanspruch gegen den Empfänger der Leistung besteht (LSG Hamburg 01.03.2012, L 1 KR 42/09, juris; Burkiczak in: jurisPK-SGG, 1. Aufl 2017, § 86b Rn 471; Meßling in Hennig, SGG, § 86b Rn 216).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2013 - L 19 AS 766/13

    Unionsbürger, Bulgarien, bulgarische Staatsangehörige, Aufenthalt zum Zweck der

    Der Antragsgegner kann daher, sofern er bei der Annahme des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II bleibt und insoweit im Hauptsachverfahren bestätigt wird, anstelle einer Rückforderung der Leistungen von den Antragstellern (hierzu LSG Hamburg Urteil vom 01.03.2012 - 1 KR 42/09) ggf. seine finanziellen Interessen wahren, indem er einen Erstattungsanspruch nach § 102 ff SGB X dem örtlichen Sozialhilfeträger gegenüber geltend macht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - L 19 AS 942/13
    Der Antragsgegner kann, sofern er bei der Annahme des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II bleibt und insoweit im Hauptsachverfahren bestätigt wird, anstelle einer Rückforderung der Leistungen von den Antragstellerinnen (hierzu nur LSG Hamburg Urteil vom 01.03.2012 - 1 KR 42/09) seine finanziellen Interessen wahren, indem er einen Erstattungsanspruch nach § 102 ff SGB X bei der Beigeladenen geltend macht.
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BSG - B 1 KR 42/09 B (https://dejure.org/9999,14511)
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