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   OLG Hamburg, 30.08.2007 - 1 Kart U 3/05   

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https://dejure.org/2007,12780
OLG Hamburg, 30.08.2007 - 1 Kart U 3/05 (https://dejure.org/2007,12780)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.08.2007 - 1 Kart U 3/05 (https://dejure.org/2007,12780)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. August 2007 - 1 Kart U 3/05 (https://dejure.org/2007,12780)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit über die Unterlassung einer Produktion von Transportbeton auf dem dienenden Grundstück; Einordnung der Bestellung der Dienstbarkeit als horizontale Wettbewerbsbeschränkung; Unterlassungsschuldner einer solchen ...

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; BGB § 1027; ; BGB § 1090; ; GWB § 1; ; GWB § 14; ; GWB § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine wettbewerbswidrige Vertikalvereinbarung durch beschränkt persönliche Dienstbarkeit eines Herstellungsverbots von Transportbeton

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 257 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80

    Nachbarrecht - Lärm - Mittelbarer Störer - Zumutbare Maßnahmen

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.08.2007 - 1 Kart U 3/05
    Es ist anerkannt, dass das insoweit von der Beklagten zu 2) wegen des Unterlassungsanspruchs geschuldete aktive Tun nicht näher bestimmt werden muss, sondern das es genügt, den mittelbaren Störer ebenfalls zur Unterlassung der Beeinträchtigung zu verurteilen (BGH NJW 1982, 440; Staudinger, a. a. O. § 1004 BGB Rz. 237).
  • BGH, 03.05.1985 - V ZR 55/84

    Rechte des Inhabers einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit mit dem

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.08.2007 - 1 Kart U 3/05
    Dieser Umstand führt allerdings dazu, dass z. B. eine Bezugsbindung, d. h. die Verpflichtung eines Grundstückseigentümers, auf dem Grundstück keine andere Waren als die eines bestimmten Herstellers zu vertreiben, nicht Gegenstand einer Dienstbarkeit sein kann, weil das Recht zur freien Auswahl eines Warenlieferanten keinen Ausfluss des Eigentums am Grundstück ist (BGH NJW 1985, 2474).
  • LG Münster, 09.09.2019 - 15 O 231/09
    Er ist selbst dann Störer, wenn er nur duldet, dass andere sich auf seinem Grundstück in einer Art betätigen, die die Dienstbarkeitsausübung beeinträchtigt (Weber, in: Staudinger, Neubearbeitung 2017, § 1027 BGB Rn. 8 m.w.N.; OLG Hamburg, Urt. vom 30.08.2007, Az.: 1 Kart U 3/05, NJOZ 2008, 2373).

    Denn eine gesamtschuldnerische Verpflichtung sowohl eines mittelbaren als auch eines unmittelbaren Störers ist insbesondere für den Fall des Grundstückeigentümers und des Grundstückpächters anzunehmen, wenn die Störung vom verpachteten "dienenden" Grundstück durch den Pächter ausgeht (vgl. Weber, in: Staudinger, Neubearbeitung 2017, § 1027 BGB Rn. 8 m.w.N.; OLG Hamburg, Urt. vom 30.08.2007, Az.: 1 Kart U 3/05, NJOZ 2008, 2373).

  • LG Flensburg, 06.10.2017 - 6 HKO 14/15

    Zeitlicher Anwendungsbereich des Formzwangs bei Ergänzung der Beurkundung;

    Die insoweit erfolgende Selbstbeschränkung eines Grundeigentümers ist wie die teilweise Verabschiedung vom Markt kartellrechtlich neutral (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 30.08.2007, 1 Kart U 3/05, Rn. 97, 101, zu einer Dienstbarkeit, zit. Juris).
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