Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 1 L 103/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2240
OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 1 L 103/10 (https://dejure.org/2011,2240)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10.11.2011 - 1 L 103/10 (https://dejure.org/2011,2240)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 10. November 2011 - 1 L 103/10 (https://dejure.org/2011,2240)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,2240) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 11 Abs 2 Nr 1 SchfG, Art 33 Abs 5 GG
    Persönliche Zuverlässigkeit eines Bezirksschornsteinfegermeisters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Unzuverlässigkeit des Bezirksschornsteinfegermeisters für seinen Beruf gem. § 11 Abs. 2 Nr. 1 Schornsteinfegergesetz durch ein Verhalten im privaten Bereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur persönlichen Zuverlässigkeit eines Bezirksschornsteinfegermeisters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungstreue Bezirksschornsteinfegermeister

  • lto.de (Kurzinformation)

    NPD-Mitglied darf Schornsteinfeger bleiben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Begründung der Unzuverlässigkeit des Bezirksschornsteinfegermeisters für seinen Beruf gem. § 11 Abs. 2 Nr. 1 Schornsteinfegergesetz durch ein Verhalten im privaten Bereich

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Widerruf der Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters rechtswidrig

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Zuverlässigkeit von Schornsteinfegern mit NPD-Engagement

  • haufe.de (Kurzinformation)

    NPD-Nähe führt nicht zu beruflicher Unzuverlässigkeit: Schornsteinfeger darf im Amt bleiben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters kann nicht wegen rechtextremer Gesinnung widerrufen werden - Aktivitäten in der rechtsextremistischen Szene zeigen keine Auswirkungen auf Zuverlässigkeit bei Aufgabenerfüllung als Bezirksschornsteinfeger

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Bezirksschornsteinfeger bleibt trotz rechter Gesinnung im Amt // Widerruf rechtswidrig

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2008 - 2 M 248/08

    Beschwerde des Landesverwaltungsamtes in Sachen "Widerruf der Bestellung zum

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 1 L 103/10
    Er hat zur Begründung seines Klageabweisungsantrages zunächst auf die Begründung des streitgegenständlichen Bescheides sowie sein bisheriges Vorbringen in den diesbezüglich geführten gerichtlichen Eilverfahren - 1 B 98/08 HAL - bzw. - 2 M 248/08 - Bezug genommen und zudem vertiefend ausgeführt:.

    In dem zwischenzeitlich geführten gerichtlichen Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 25. Juli 2008 (- 1 B 98/08 HAL -) die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet; die dagegen gerichtete Beschwerde des Beklagten hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 1. Dezember 2008 (- 2 M 248/08 -) zurückgewiesen.

    Soweit dem Kläger in dem Widerrufsbescheid vorgehalten worden ist, er habe sich auf der Internet-Seite der NPD E. in Berufskleidung mit der sog. Schulfhof-CD, einer Sammlung rechtsradikaler Liedertexte, abbilden lassen und damit einen Zusammenhang zwischen seiner Aufgabe als Bezirksschornsteinfegermeister und seiner ideologischen Gesinnung hergestellt, so ist angesichts der dazu vom Kläger gegebenen und vom Beklagten nicht (schlüssig) in Frage gestellten Einlassung, es handele sich insoweit um eine Fotomontage, eine entsprechende Verknüpfung bereits nicht mit der gebotenen hinreichenden Wahrscheinlichkeit festzustellen (wie hier im Ergebnis bereits B. d. 2. Senats v. 1.12.2008 - 2 M 248/08 -, juris).

    Der 2. Senat des erkennenden Gerichts hat hinsichtlich der Verpflichtung zur Verfassungstreue der verschiedenen für den Staat tätigen Berufsgruppen in seinem im Rahmen des vorangegangenen Eilverfahrens ergangenen Beschluss vom 1. Dezember 2008 (- 2 M 248/08 - juris) Folgendes ausgeführt:.

    Die Feststellung der Unzuverlässigkeit wegen eines Verhaltens im privaten Bereich erfordert gerade einen Zusammenhang mit einer zu befürchtenden Verletzung beruflicher Pflichten (OVG LSA, 2. Senat, B. v. 1.12.2008, a. a. O.).

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 1 L 103/10
    (BVerfG, Beschl. v. 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 -, NJW 2008, 2568).

    Für Letztere folgt die Pflicht zur Verfassungstreue - wie bereits erörtert - insbesondere aus ihrer Funktion als den hauptamtlichen Richtern gleichberechtigte Organe genuin staatlicher Aufgabenerfüllung (BVerfG, Beschl. v. 06.05.2008, a. a. O.).

    Insbesondere auch auf diesen Umstand hat das BVerfG in der vom Antragsgegner ins Feld geführten Entscheidung vom 06.05.2008 (a. a. O.) die Annahme gestützt, dass die Verfassungstreue Vorraussetzung für eine Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter sei.

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 1 L 103/10
    Infolge des Reichsgesetzes vom 13. April 1935 (RGBl. I S. 508) wurde § 39 GewO dahingehend geändert, dass im ganzen Reichsgebiet Kehrbezirke für Schornsteinfeger eingerichtet werden mussten und zugleich ein Kehrzwang durch ein Kehrmonopol für den Bezirksschornsteinfeger eingeführt wurde (siehe hierzu: BVerfG Entscheidung v. 30.4.1952 - 1 BvR 14/52 u. a. -, BVerfGE 1, 264).

    Durch die staatliche Verleihung des Kehrbezirks erlangt der Bezirksschornsteinfegermeister eine durch Kehrzwang und Kehrmonopol bestimmte Rechtsstellung, die von vornherein durch das Gesetz im Einzelnen geregelt ist und auch weiterhin in ihrer Einzelausgestaltung der Verfügung des Gesetzgebers unterliegt (vgl. BVerfG, Entsch. v. 30.04.1952 - 1 BvR 14/52 u. a. -, BVerfGE 1, 264).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 1 L 103/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend: BVerfG, Beschl. v. 22.05.1975 - 2 BvL 13/73 -, BVerfGE 39, 334 [346 ff.]) gehört zu den in Art. 33 Abs. 5 GG genannten hergebrachten und zu beachtenden Grundsätzen des Berufsbeamtentums und des Richterrechts der Grundsatz, dass vom Beamten und Richter zu fordern ist, dass er für die Verfassungsordnung, auf die er vereidigt ist, eintritt.

    Diese Treuepflicht wird in den beamten- und richterrechtlichen Vorschriften einfach-gesetzlich konkretisiert (BVerfG, Beschl. v. 22.05.1975, a. a. O.).

  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 1 L 103/10
    Allerdings finden auch für "staatlich gebundene Berufe" je nach der Nähe des Berufs zum öffentlichen Dienst Sonderregelungen in Anlehnung an Art. 33 GG Anwendung, die die Wirkungen von Grundrechten zurückdrängen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.06.1986 - 1 BvR 787/80 - BVerfGE 73, 280 [292]).

    Diese mit der Übertragung des öffentlichen Amtes als Notar verbundene allgemeine Befähigung zur Bekleidung eines ehrenamtlichen Richteramtes ist bei den an die Eignung nach § 6 BNotO zu stellenden Anforderungen mit zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschl. v. 18.06.1986, a. a. O.; BGH, Beschl. v. 30.07.1990 - NotZ 23/89 -, NJW 1991, 2423).

  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 7.93

    Gewerberecht - Schornsteinfeger, Widerruf und Rücknahme einer Bestellung als

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 1 L 103/10
    Im Anschluss an die für Untersagungsverfahren gem. § 35 GewO entwickelte Rechtsprechung ist hiernach nicht auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen; dem zwischenzeitlichen Verhalten des Bezirksschornsteinfegermeisters kommt indes im Hinblick auf die Möglichkeit der Wiedereintragung in die Bewerberliste (§ 5 SchfV) Bedeutung zu (wie hier : BVerwG, Urt. vom 8.8.1997 - 1 C 7.93 - m. w. N. - juris -, OVG LSA B. v. 1.3.2011 - 1 M 13/11 -, juris [m. w. N.]; Musielak/Schira/Manke, Kommentar z. SchfG, 6. Aufl., 2003, RdNr. 9 m. w. N.; Dohrn/Arndt, Kommentar z. SchfG, § 11, RdNr. 9 m. w. N.).

    Dabei regelt das Schornsteinfegergesetz die Rücknahme bzw. den Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister abschließend (BVerwG, Urt. v. 8.4.1997 - 1 C 7.93 -, juris).

  • VG Halle, 25.07.2008 - 1 B 98/08

    Bezirksschornsteinfeger darf vorläufig weiter arbeiten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 1 L 103/10
    Er hat zur Begründung seines Klageabweisungsantrages zunächst auf die Begründung des streitgegenständlichen Bescheides sowie sein bisheriges Vorbringen in den diesbezüglich geführten gerichtlichen Eilverfahren - 1 B 98/08 HAL - bzw. - 2 M 248/08 - Bezug genommen und zudem vertiefend ausgeführt:.

    In dem zwischenzeitlich geführten gerichtlichen Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 25. Juli 2008 (- 1 B 98/08 HAL -) die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet; die dagegen gerichtete Beschwerde des Beklagten hat der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 1. Dezember 2008 (- 2 M 248/08 -) zurückgewiesen.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2011 - 1 M 13/11

    Kein Wahlrecht zwischen Widerruf der Schornsteinfegerbestellung und Versetzung in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 1 L 103/10
    Im Anschluss an die für Untersagungsverfahren gem. § 35 GewO entwickelte Rechtsprechung ist hiernach nicht auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen; dem zwischenzeitlichen Verhalten des Bezirksschornsteinfegermeisters kommt indes im Hinblick auf die Möglichkeit der Wiedereintragung in die Bewerberliste (§ 5 SchfV) Bedeutung zu (wie hier : BVerwG, Urt. vom 8.8.1997 - 1 C 7.93 - m. w. N. - juris -, OVG LSA B. v. 1.3.2011 - 1 M 13/11 -, juris [m. w. N.]; Musielak/Schira/Manke, Kommentar z. SchfG, 6. Aufl., 2003, RdNr. 9 m. w. N.; Dohrn/Arndt, Kommentar z. SchfG, § 11, RdNr. 9 m. w. N.).

    Insoweit muss es sich indes um Verhaltensweisen handeln, die eine unmittelbare Auswirkung auf die Zuverlässigkeit seiner Aufgabenwahrnehmung haben, d. h. etwa im Fall wiederholter Trunkenheit (wie hier Dohrn/Arndt, a. a. O., RdNr. 5 a, OVG LSA, B. v. 1.3.2011, a. a. O.) Es ist - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - nicht dargetan, dass der Kläger die ihm nach dem Schornsteinfegergesetz übertragenen Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt oder etwa die damit verbundenen steuer- oder sozialversicherungsrechtlichen Pflichten vernachlässigt hat.

  • BAG, 14.03.1990 - 7 AZR 345/88

    Anspruch auf Einstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem auf drei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 1 L 103/10
    Dementsprechend ist hinsichtlich der Frage, welches Maß an Verfassungstreue zu fordern ist, auf die Funktion des jeweiligen Arbeitnehmers abzustellen (vgl. BAG, Urt. v. 14.03.1990 - 7 AZR 345/88 -, Juris).
  • BGH, 30.07.1990 - NotZ 23/89

    Bestellung eines DKP-Aktivisten zum Notar

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 10.11.2011 - 1 L 103/10
    Diese mit der Übertragung des öffentlichen Amtes als Notar verbundene allgemeine Befähigung zur Bekleidung eines ehrenamtlichen Richteramtes ist bei den an die Eignung nach § 6 BNotO zu stellenden Anforderungen mit zu berücksichtigen (vgl. zum Ganzen: BVerfG, Beschl. v. 18.06.1986, a. a. O.; BGH, Beschl. v. 30.07.1990 - NotZ 23/89 -, NJW 1991, 2423).
  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

  • BVerwG, 01.04.1963 - I B 90.62

    Widerruf der Bestellung eines Bezirksschornsteinfegermeisters wegen

  • BVerwG, 24.03.1964 - I C 82.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.07.1971 - I C 105.64

    Umbildung von Kehrbezirken - Auslegung des § 39 a Gewerbeordnung (GewO) -

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 15.75

    Bauaufsichtsbehörde - Zivilingenieure - Statische Prüfung von Bauanträgen

  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 89.87

    Lehrbeauftragter - Öffentliches Amt - Funktionsbezogene Treuepflicht -

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2007 - 8 ME 171/06

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister

  • OVG Saarland, 24.01.1990 - 1 W 129/89

    Widerruf einer Bestellung; Bezirksschornsteinfegermeister; Unzuverlässigkeit;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.1997 - A 1 S 99/96

    Mitarbeit für das Ministerium für Staatssicherheit ; Bewerbungsbogen; Öffentlich

  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.1990 - 14 S 1080/90

    Zur Frage der Beurteilung der Zuverlässigkeit eines

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1997 - 9 S 2567/96

    Übergabe des Kehrbuchs an den Nachfolger des ausscheidenden

  • VGH Bayern, 04.03.2008 - 22 CS 07.2769

    Sofort vollziehbarer Widerruf der Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister

  • VGH Hessen, 19.09.1989 - 11 UE 1395/87

    Widerruf der Bestellung zum Bezirksschornsteinfegermeister

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.1989 - 6 A 57/89
  • VG Halle, 29.04.2010 - 1 A 99/08

    Darf Bezirksschornsteinfegermeister endgültig weiter arbeiten?

  • BVerwG, 07.11.2012 - 8 C 28.11

    Bezirksschornsteinfegermeister; Widerruf der Bestellung; persönliche Eignung;

    HAL OVG des Landes Sachsen-Anhalt - 10.11.2011 - AZ: OVG 1 L 103/10.
  • VG München, 13.11.2013 - M 7 K 12.2797

    Widerruf der Waffenbesitzkarte; Unterstützung verfassungsfeindlicher Bestrebungen

    Die Einschätzung des Landesamtes, wonach ein fünfmaliger Veranstaltungsteilnehmer ein Parteimitglied ist, beruht auf einer Vermutung, die zwar häufig zutreffen mag, aber nicht zwangsläufig richtig ist (vgl. den der Entscheidung des OVG SA, U. v. 10. November 2011 - 1 L 103/10 - juris Rn 3 zugrunde liegenden Fall).
  • VG München, 02.02.2012 - M 16 S 11.2912

    Schornsteinfegergesetz; Bezirkschornsteinfegermeister; Widerruf der Bestellung;

    Wegen der Möglichkeit einer erneuten Bestellung (§ 5 Abs. 1 Satz 2 SchfG i.V. mit § 9 SchfHwG) ist dabei auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung und nicht der mündlichen Verhandlung abzustellen (vgl. OVG LSA vom 11.11.2011 Az. 1 L 103/10 m.w.N. - juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.07.2012 - 2 M 80/12

    Voraussetzungen für den Widerruf der Bestellung zum

    Auch diese Auffassung, die - soweit ersichtlich - in Einklang steht mit der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 10.11.2011 - 1 L 103/10 -, Rn. 65 m.w.N., zitiert nach juris), zieht der Antragsteller in der Beschwerdebegründung nicht substantiiert in Zweifel.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht