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   OVG Schleswig-Holstein, 27.04.1994 - 1 L 104/93   

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https://dejure.org/1994,7369
OVG Schleswig-Holstein, 27.04.1994 - 1 L 104/93 (https://dejure.org/1994,7369)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.04.1994 - 1 L 104/93 (https://dejure.org/1994,7369)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. April 1994 - 1 L 104/93 (https://dejure.org/1994,7369)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Behelfsheim; Wohngebäude; Außenbereich

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 2 A 267/91
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.1994 - 1 L 104/93
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.11.1991 - 1 L 115/91

    Bauordnungsrechtliche Verfügung bezüglich der Beseitigung eines Wochenendhauses;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.04.1994 - 1 L 104/93
    Hierzu hat die Rechtsprechung angenommen, daß dieser Zeitpunkt mit dem Ende der Wohnungsnot, spätestens mit der Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung im Jahr 1965 eingetreten ist (vgl. dazu Urt. d. Senates vom 25. November 1991 - 1 L 115/91 -, BRS 54 Nr. 206; siehe auch Urt. d. Senates vom 25. Juni 1993 - 1 L 112/91 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.1993 - 1 L 112/91

    Wohnnutzung; Bestandsschutz; Baugenehmigung; Behelfsheim; Obdachlosigkeit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.04.1994 - 1 L 104/93
    Hierzu hat die Rechtsprechung angenommen, daß dieser Zeitpunkt mit dem Ende der Wohnungsnot, spätestens mit der Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung im Jahr 1965 eingetreten ist (vgl. dazu Urt. d. Senates vom 25. November 1991 - 1 L 115/91 -, BRS 54 Nr. 206; siehe auch Urt. d. Senates vom 25. Juni 1993 - 1 L 112/91 -).
  • BVerwG, 16.02.1988 - 4 B 19.88

    Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich; Trennende Wirkung einseitig bebauter

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.04.1994 - 1 L 104/93
    Erforderlich ist vielmehr eine wertende Beurteilung unter Einbeziehung der Umstände des Einzelfalles dahin, ob eine Straße einen Bebauungszusammenhang herstellt oder ob ihr trennende Funktion zukommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.02.1988 - 4 B 19.88 -, BRS 48 Nr. 44).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.04.1994 - 1 L 104/93
    Die Abgrenzung dieser drei Bereiche ist negativ vorzunehmen, so daß Außenbereich danach alles ist, was außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes i.S.d. § 30 BauGB und außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile i.S.d. § 34 BauGB liegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.12.1972 - IV C 6.71 -, BVerwGE 41, 227).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 31.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG; Fehlende Bindungswirkung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.04.1994 - 1 L 104/93
    Ein Ortsteil ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.11.1968 - IV C 31.66 -, BVerwGE 31, 22).
  • BVerwG, 03.12.1990 - 4 B 145.90

    Anforderungen an die Beurteilung der Teilumnutzung im Außenbereich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.04.1994 - 1 L 104/93
    Unabhängig von der Frage, ob und in welchem Umfang das vorhandene Gebäude in seinem Bestand geschützt ist, können auch die Grundsätze des Bestandsschutzes keine Anspruchsgrundlage für den begehrten Bauvorbescheid sein, da nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes über die gesetzlich geregelten Tatbestände des § 35 Abs. 4 BauGB hinaus grundsätzlich kein Raum mehr ist für weitergehende Ansprüche auf Genehmigung von Nutzungsänderungen oder auch Neuerrichtungen, Änderungen oder Erweiterungen von baulichen Anlagen aufgrund des sogenannten überwirkenden Bestandsschutzes oder einer eigentumskräftig verfestigten Anspruchsposition besteht (BVerwG, Beschl. v. 03. Dezember 1990 - 4 B 145.90 -, BRS 50 Nr. 88; siehe allgemein zu den Grundsätzen des Bestandsschutzes als eigenständige Anspruchsgrundlage BVerwG, Urt. v. 16. Mai 1991 - 4 C 17.90 -, BRS 52 Nr. 157).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.04.1994 - 1 L 104/93
    Der Begriff der Splittersiedlung in § 35 Abs. 3 BauGB steht beispielhaft für das Bestreben des Gesetzes, die Entwicklung unorganischer Siedlungsstrukturen und damit jede Zersiedelung des Außenbereiches zu verhindern (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.08.1990 - 4 C 3.90 -, BRS 50 Nr. 2).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 17.90

    Wohnung in Zinngießerei - Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, Abstandsflächenrecht,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.04.1994 - 1 L 104/93
    Unabhängig von der Frage, ob und in welchem Umfang das vorhandene Gebäude in seinem Bestand geschützt ist, können auch die Grundsätze des Bestandsschutzes keine Anspruchsgrundlage für den begehrten Bauvorbescheid sein, da nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes über die gesetzlich geregelten Tatbestände des § 35 Abs. 4 BauGB hinaus grundsätzlich kein Raum mehr ist für weitergehende Ansprüche auf Genehmigung von Nutzungsänderungen oder auch Neuerrichtungen, Änderungen oder Erweiterungen von baulichen Anlagen aufgrund des sogenannten überwirkenden Bestandsschutzes oder einer eigentumskräftig verfestigten Anspruchsposition besteht (BVerwG, Beschl. v. 03. Dezember 1990 - 4 B 145.90 -, BRS 50 Nr. 88; siehe allgemein zu den Grundsätzen des Bestandsschutzes als eigenständige Anspruchsgrundlage BVerwG, Urt. v. 16. Mai 1991 - 4 C 17.90 -, BRS 52 Nr. 157).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 4 C 37.75

    Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung im Außenbereich; Keine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.04.1994 - 1 L 104/93
    Die unorganische Inanspruchnahme des Außenbereiches durch Bauvorhaben ist zu mißbilligen, d. h. zu "befürchten" und "unerwünscht", wenn in dem Bauvorhaben ein Vorgang der Zersiedlung gesehen werden muß (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.06.1977- IV C 37.75 -, BRS 32 Nr. 75).
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2010 - 1 KN 129/07

    Heilung bei falscher Reihenfolge von Ausfertigung und Bekanntmachung eines

    Diese Behelfsheime verloren zwar einige Zeit nach dem Krieg ihre Daseinsberechtigung, spätestens mit dem Ende der Wohnraumbewirtschaftung im Jahr 1965 (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 29.6.1979 - 1 OVG A 192/77 -, Die Gemeinde 1980, 62; Urt. v. 4.10.1979 - VI OVG A 45/76 -, BRS 36 Nr. 103; Urt. v. 24.3.1988 - 1 OVG A 92/87 -, n.v.; Beschl. v. 9.7.1999 - 1 L 2626/99 -, juris; OVG Schleswig, Urt. v. 25.11.1991 - 1 L 115/91 -, BRS 54 Nr. 206; Urt. v. 27.4.1994 - 1 L 104/93 -, NuR 1996, 44).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 140/09

    Ermessensüberprüfung in Fällen eines später für unwirksam erklärten

    Diese Behelfsheime verloren zwar einige Zeit nach dem Krieg ihre Daseinsberechtigung, spätestens mit dem Ende der Wohnraumbewirtschaftung im Jahr 1965 (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 29.6.1979 - 1 OVG A 192/77 -, Die Gemeinde 1980, 62; Urt. v. 4.10.1979 - VI OVG A 45/76 -, BRS 36 Nr. 103; Urt. v. 24.3.1988 - 1 OVG A 92/87 -, n.v.; Beschl. v. 9.7.1999 - 1 L 2626/99 -, juris; OVG Schleswig, Urt. v. 25.11.1991 - 1 L 115/91 -, BRS 54 Nr. 206; Urt. v. 27.4.1994 - 1 L 104/93 -, NuR 1996, 44).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.1997 - 1 L 170/96

    Ersatzgebäude; Behelfsheim

    Hierzu hat die Rechtsprechung angenommen, daß dieser Zeitpunkt mit dem Ende der Wohnungsnot, spätestens mit der Aufhebung der Wohnraumbewirtschaftung im Jahr 1965 eingetreten ist (vgl. dazu Urt. d. Senates v. 25.11.1991 - 1 L 115/91 -, BRS 54 Nr. 206; siehe auch Urt. d. Senates v. 25.06.1993 - 1 L 112/91 - Urt. d. Senates v. 27.04.1994 - 1 L 104/93 SchlHA 1995, 103).
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