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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2005 - 1 L 105/05   

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https://dejure.org/2005,5321
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2005 - 1 L 105/05 (https://dejure.org/2005,5321)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02.11.2005 - 1 L 105/05 (https://dejure.org/2005,5321)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 02. November 2005 - 1 L 105/05 (https://dejure.org/2005,5321)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Erfüllung über den gesetzlichen Tatbestand hinausgehender Tatbestandsmerkmale zur Annahme des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht gemäß § 8 Abs. 7 Kommunalabgabengesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG,MV a.F.) für Straßenbaubeiträge; ...

  • Judicialis

    KAG M-V § 9 Abs. 2 Satz 6; ; KAG M-V § 12 Abs. 1; ; KAG M-V § 12 Abs. 2 Satz 1; ; KAG § 8 Abs. 7 a.F.; ; AO § 47; ; AO § 165; ; AO § 169; ; AO § 170

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kanalbaubeitrag; Anschlussbeitrag; Festsetzungsverjährung; sachliche Beitragspflicht; Entstehung; Höhe; umlagefähiger Aufwand; ermittlungsfähig; Zuwendungszuschuss; Fördermittel, Zuschusshöhe; Mitteilung; endgültig; Gesamtanlagenprinzip; Refinanzierung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2006, 996 (Ls.)
  • DÖV 2006, 918
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2004 - 1 M 166/04
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2005 - 1 L 105/05
    Auf die Beschwerde des Beklagten hat das OVG Mecklenburg-Vorpommern die angegriffene Entscheidung mit Beschluss vom 22. September 2004 -1 M 166/04 - geändert und den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt.

    Entgegen der in seinem Beschluss vom 22. September 2004 -1 M 166/04 - vom OVG Mecklenburg-Vorpommern geäußerten Auffassung, der sich der Beklagte angeschlossen habe, sei der Eingang des Ergebnisses der Verwendungsnachweisprüfung für das Entstehen der sachlichen Beitragspflichten ohne Belang.

    Hiervon ausgehend ist - in teilweiser Präzisierung der Ausführungen im Beschluss vom 22. September 2004 -1 M 166/04 - (NordÖR 2004, 507) und in Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts - eine Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bereits am 18. Februar 1999 bzw. vor Mitteilung der endgültigen Zuschusshöhe und damit eine Festsetzungsverjährung für die Beitragsansprüche des Beklagten zu verneinen.

    An diesen im Wesentlichen bereits im Beschluss des Senats vom 22. September 2004 -1 M 166/04 - formulierten Grundsätzen ist auch unter Berücksichtigung der gegenläufigen Argumente des Verwaltungsgerichts festzuhalten.

    Zur Frage der von der Klägerin vordringlich geltend gemachten Gesichtspunkte der Verwirkung und des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens hat der Senat - woran festzuhalten ist - bereits im Beschluss vom 22. September 2004 - 1 M 166/04 - ausgeführt:.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.12.2001 - 1 M 73/01
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2005 - 1 L 105/05
    Das ergebe sich zum Beispiel aus einem Vergleich des vorliegenden Falles mit demjenigen, über den das OVG unter 1 M 73/01 zu entscheiden gehabt habe.

    Wie bereits im Beschluss des Senats vom 06. Dezember 2001 -1 M 73/01 - (Der Überblick Heft 2/2002, S. 89 - insoweit allerdings nicht abgedruckt; siehe auch den entsprechenden Beschluss in 1 M 74/01 und den Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 26.09.1997 - 3 B 1393/97 -) ausgeführt, ist davon auszugehen, dass die vorgehende Abwasserbeitragssatzung der Stadt N# vom 23. Februar 1995 mangels Regelung eines Beitragssatzes nichtig war.

    Der Senat hat in seinen Beschlüssen vom 06. Dezember 2001 - M 74/01 und 1 M 73/01 -(Der Überblick 2002, 89, 91 f.) die bei den streitigen Beitragsbescheiden zum Tragen gekommene Praxis des Beklagten, die Fördermittel nach Maßgabe des Zuwendungsbescheides des Wirtschaftsministeriums M-V erst bei Heranziehung der insoweit begünstigten beitragspflichtigen Anlieger beitragssatzmindernd zu berücksichtigen, gebilligt.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.10.2003 - 1 M 34/03

    Ermittlungsfähigkeit eines umlagefähigen Aufwandes i.R.d. Einsatzes öffentlicher

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2005 - 1 L 105/05
    Erhält eine Gemeinde öffentliche Fördermittel, die der Entlastung der Beitragspflichtigen dienen sollen, so hat der Senat im Bereich des Erschließungsbeitragsrechts bereits entschieden, dass die sachliche Beitragspflicht erst entsteht, wenn der - maßgebliche - umlagefähige Aufwand bestimmt werden kann, also erst, wenn der Zuschussgeber im Ergebnis der Verwendungsnachweisprüfung die endgültige Zuschusshöhe mitgeteilt hat (Beschluss vom 07. Oktober 2003 - 1 M 34/03 -, juris; zustimmend Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl., § 19 Rn. 8).

    Das Wortlautargument überzeugt im Übrigen schon mit Blick auf die mit dem Beschluss des Senats vom 07. Oktober 2003 -1 M 34/03 - (Juris) übereinstimmenden eigenen Ausführungen des Verwaltungsgerichts dazu nicht, dass im Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht davon abhängig sein soll, dass die endgültige Zuschusshöhe durch entsprechende Mitteilung des Zuschussgebers ermittlungsfähig wird.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.11.2001 - 3 M 93/01
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2005 - 1 L 105/05
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauensbetätigung) (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschluss vom 05.11.2001 - 3 M 93/01 -, NordÖR 2001, 480 = NVwZ-RR 2003, 15 -, zitiert nach JURIS; BVerwG, Beschluss vom 12.01.2004 - 3 B 101/03 -, NVwZ-RR 2004, 314; BVerwG, vom 16.05.1991 - 4 C 4/89 -, NVwZ 1991, 1182 ff.; OVG Münster, vom 07.08.1998 - 11 B 1555/98 -, NVwZ R 1999, 540; OVG Lüneburg, Urteil vom 27.11.1991 - 1 L 117/91 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.1998 - 11 B 1555/98

    Nachbarschutz; Verlust des Abwehrrechts; Zuwarten; Vorläufiger Rechtsschutz;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2005 - 1 L 105/05
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauensbetätigung) (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschluss vom 05.11.2001 - 3 M 93/01 -, NordÖR 2001, 480 = NVwZ-RR 2003, 15 -, zitiert nach JURIS; BVerwG, Beschluss vom 12.01.2004 - 3 B 101/03 -, NVwZ-RR 2004, 314; BVerwG, vom 16.05.1991 - 4 C 4/89 -, NVwZ 1991, 1182 ff.; OVG Münster, vom 07.08.1998 - 11 B 1555/98 -, NVwZ R 1999, 540; OVG Lüneburg, Urteil vom 27.11.1991 - 1 L 117/91 -).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Verwirkung von nachbarlichen Abwehrrechten

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2005 - 1 L 105/05
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauensbetätigung) (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschluss vom 05.11.2001 - 3 M 93/01 -, NordÖR 2001, 480 = NVwZ-RR 2003, 15 -, zitiert nach JURIS; BVerwG, Beschluss vom 12.01.2004 - 3 B 101/03 -, NVwZ-RR 2004, 314; BVerwG, vom 16.05.1991 - 4 C 4/89 -, NVwZ 1991, 1182 ff.; OVG Münster, vom 07.08.1998 - 11 B 1555/98 -, NVwZ R 1999, 540; OVG Lüneburg, Urteil vom 27.11.1991 - 1 L 117/91 -).
  • BVerwG, 12.01.2004 - 3 B 101.03

    Voraussetzungen der Verwirkung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2005 - 1 L 105/05
    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauensbetätigung) (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschluss vom 05.11.2001 - 3 M 93/01 -, NordÖR 2001, 480 = NVwZ-RR 2003, 15 -, zitiert nach JURIS; BVerwG, Beschluss vom 12.01.2004 - 3 B 101/03 -, NVwZ-RR 2004, 314; BVerwG, vom 16.05.1991 - 4 C 4/89 -, NVwZ 1991, 1182 ff.; OVG Münster, vom 07.08.1998 - 11 B 1555/98 -, NVwZ R 1999, 540; OVG Lüneburg, Urteil vom 27.11.1991 - 1 L 117/91 -).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2004 - 5 ME 92/04

    Auswahlentscheidung zweier Dienstpostenbewerber anhand aktueller Beurteilungen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2005 - 1 L 105/05
    Hiervon ausgehend ist - in teilweiser Präzisierung der Ausführungen im Beschluss vom 22. September 2004 -1 M 166/04 - (NordÖR 2004, 507) und in Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts - eine Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bereits am 18. Februar 1999 bzw. vor Mitteilung der endgültigen Zuschusshöhe und damit eine Festsetzungsverjährung für die Beitragsansprüche des Beklagten zu verneinen.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 2 S 807/01

    Hinterliegergrundstück-dauerhafte Vorteilssicherung;Herstellung der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2005 - 1 L 105/05
    So kann etwa im Ortsrecht ein entsprechendes zusätzliches Merkmal gefordert werden (z. B.: Vorliegen eines Revisionsschachtes, vgl. dazu OVG Greifswald, Beschl. v. 30.08.2005 -1 L 231/05 - Genehmigung des Anschlusses oder seiner Änderung durch die Gemeinde, vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 27.06.2002 - 2 S 807/01 -, NVwZ-RR 2003, 455; bei einer Straßenbaubeitragssatzung der Grunderwerb als Herstellungsmerkmal, vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.08.2003 - 9 ME 421/02 -, NVwZ-RR 2005, 133; ferner - ungeschrieben - das Vorliegen der letzten Unternehmerrechnung, vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl., § 19 Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.08.2003 - 9 ME 421/02

    Bestimmung der Beendigung der beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme nach dem

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.11.2005 - 1 L 105/05
    So kann etwa im Ortsrecht ein entsprechendes zusätzliches Merkmal gefordert werden (z. B.: Vorliegen eines Revisionsschachtes, vgl. dazu OVG Greifswald, Beschl. v. 30.08.2005 -1 L 231/05 - Genehmigung des Anschlusses oder seiner Änderung durch die Gemeinde, vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 27.06.2002 - 2 S 807/01 -, NVwZ-RR 2003, 455; bei einer Straßenbaubeitragssatzung der Grunderwerb als Herstellungsmerkmal, vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.08.2003 - 9 ME 421/02 -, NVwZ-RR 2005, 133; ferner - ungeschrieben - das Vorliegen der letzten Unternehmerrechnung, vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 7. Aufl., § 19 Rn. 8 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2011 - 6 A 1156/08

    Anspruch eines Polizeihauptkommissars auf Schadensersatz wegen unterlassener

    Auf den ebenfalls gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung untersagte das Verwaltungsgericht Aachen mit Beschluss vom 1. Juni 2005 (1 L 105/05) in Kammerbesetzung vorläufig die Stellenbesetzung mit dem ausgewählten Mitbewerber.

    Die Auswahlentscheidung hinsichtlich der zum 1. März 2005 zugewiesenen Beförderungsstelle verletze - wie auch das Verwaltungsgericht bereits in seinem Beschluss vom 1. Juni 2005 (1 L 105/05) festgestellt habe - seinen Bewerbungsverfahrensanspruch.

    Das gegen die Auswahlentscheidung gerichtete Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (1 L 105/05) habe Erfolg gehabt.

    Zur Begründung hat er unter Wiederholung und Vertiefung seines Vorbringens aus dem Verwaltungsverfahren ergänzend ausgeführt, es sei für die Begründetheit des Anspruchs letztlich unerheblich, ob das beklagte Land nach Abschluss des verwaltungsgerichtlichen Eilverfahrens mit Beschluss vom 1. Juni 2005 (1 L 105/05) wegen des zu diesem Zeitpunkt erreichten Alters der dienstlichen Beurteilungen rechtmäßig von einer sofortigen Besetzung der Stelle abgesehen habe.

    Auch liege wie in dem Beschluss vom 8. November 2005 (1 L 636/05) festgestellt keine schuldhafte Verletzung der Fürsorgepflicht darin, dass die Kreispolizeibehörde E. nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 1. Juni 2005 (1 L 105/05) nicht unverzüglich die Ausschärfung der Beurteilungen vorgenommen und das Besetzungsverfahren auf der damaligen Erkenntnisgrundlage weiter betrieben habe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Verfahrensakten 1 L 105/05 und 1 L 636/05 sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des beklagten Landes Bezug genommen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.02.2008 - 2 LB 42/07

    Ausbaubeitrag, Entstehen der sachlichen Beitragspflicht

    Die Obergerichte anderer Bundesländer haben die Rechtsprechung des BVerwG für ihr Straßenausbaubeitragsrecht ebenfalls überwiegend übernommen (OVG Bautzen, Urt. v. 02.02.2005 - 5 B 510/03 -, KStZ 2005, 192; OVG Greifswald, Urt. v. 02.11.2005 - 1 L 105/05 - [Eingang der Mitteilung der endgültigen Zuschusshöhe durch den Fördermittelgeber] m.w.N., in juris; OVG Koblenz, Urt. v. 21.08.2007 - 6 A 10527/07 - und v. 29.10.2002 - 6 A 10419/01 -, beide in juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.08.2003 - 9 ME 421/02 -, NVwZ-RR 2005, 133; BayVGH, Urt. v. 30.11.2006 - 6 B 03.2332 -, v. 29.09.1998 - 6 B 95.3857 - m.w.N., beide in juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 119/01 -, Beschl. v. 22.03.2005 - 4 M 594/04 - und v. 26.08.2002 - 2 L 269/00 -, alle in juris; vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 19 Rdnr. 6 u. 9, § 37 Rdnr. 8 m.w.N.; ders., Kommunalabgabenrecht, Stand Sept. 2006, § 8 Rdnr. 490, 490d ff.).

    Soweit das BVerwG und ihm folgend die o. g. Rechtsprechung die Bestimmbarkeit des Beitrags dennoch zur Voraussetzung oder jedenfalls zum ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal (so OVG Greifswald, Urt. v. 02.11.2005 a.a.O.) erhebt, wird die Frage des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht aus sachlich nicht zu rechtfertigenden, ergebnisorientierten Gründen mit dem erst bei der Heranziehung des Grundstückseigentümers endgültig zu ermittelnden und festzusetzenden Beitrag verknüpft (vgl. OVG Münster a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.12.2007 - 2 MB 24/07

    Straßenausbaubeitrag - Entstehen der sachlichen Beitragspflicht

    Die Obergerichte anderer Bundesländer haben die Rechtsprechung des BVerwG für ihr Straßenausbaubeitragsrecht ebenfalls überwiegend übernommen (OVG Bautzen, Urt. v. 02.02.2005 - 5 B 510/03 - KStZ 2005, 192; OVG Greifswald, Urt. v. 02.11.2005 - 1 L 105/05 - [Eingang der Mitteilung der endgültigen Zuschusshöhe durch den Fördermittelgeber] m.w.N. in juris; OVG Koblenz, Urt. v. 21.08.2007 - 6 A 10527/07 - und v. 29.10.2002 - 6 A 10419/01 - beide in juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 29.08.2003 - 9 ME 421/02 - NVwZ-RR 2005, 133; VGH München, Urt. v. 30.11.2006 - 6 B 03.2332 -, v. 29.09.1998 - 6 B 95.3857 - m.w.N., beide in juris; OVG Magdeburg, Urt. v. 17.10.2002 - 2 L 119/01 -, Beschl. v. 22.03.2005 - 4 M 594/04 - und v. 26.08.2002 - 2 L 269/00 - alle in juris; vgl. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl., § 19 Rdnr. 6 u. 9, § 37 Rdnr. 8 m.w.N.; ders., Kommunalabgabenrecht, Stand Sept. 2006, § 8 Rdnr. 490, 490d ff.).

    Soweit das BVerwG und ihm folgend die o. g. Rechtsprechung die Bestimmbarkeit des Beitrags dennoch zur Voraussetzung oder jedenfalls zum ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal (so OVG Greifswald, Urt. v. 02.11.2005 a.a.O.) erhebt, wird die Frage des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht aus sachlich nicht zu rechtfertigenden, ergebnisorientierten Gründen mit dem erst bei der Heranziehung des Grundstückseigentümers endgültig zu ermittelnden und festzusetzenden Beitrag verknüpft (vgl. OVG Münster a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.04.2014 - 1 L 142/13

    Ausbaubeiträge

    Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verpflichtete in Folge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauensbetätigung) (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Beschl. v. 16.09.2013 - 1 L 207/11 - Urt. v. 02.11.2005 - 1 L 105/05 -, juris; Beschl. v. 05.11.2001 - 3 M 93/01 -, NordÖR 2001, 480 = NVwZ-RR 2003, 15 - zitiert nach juris; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 12.01.2004 - 3 B 101.03 -, NVwZ-RR 2004, 314; BVerwG, Urt. v. 16.05.1991 - 4 C 4.89 -, NVwZ 1991, 1182 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 07.08.1998 - 11 B 1555/98 -, NVwZ-RR 1999, 540; OVG Lüneburg, Urt. v. 27.11.1991 - 1 L 117/91 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.10.2014 - 4 L 125/13

    Heranziehung zu einem wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag

    Der Beitrag muss der Höhe nach berechenbar und der entstandene Aufwand im Erschließungsbeitragsrecht und dem Recht der einmaligen Straßenausbaubeiträge - wegen der Abhängigkeit der Beitragshöhe - zumindest ermittlungsfähig sein (vgl. BVerwG, st. Rspr. seit dem Urt. v. 22. August 1975 - 4 C 11.73 - zit. nach JURIS; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. A., § 19 Rdnr. 5 ff. zu Erschließungsbeiträgen; OVG Sachsen-Anhalt, st. Rspr. seit Beschl. v. 19. Februar 1998 - B 2 S 141/97 - VGH Hessen, Urt. v. 10. Juni 2014 - 5 A 337/13 - OVG Thüringen, Urt. v. 23. November 2012 - 4 EO 571/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12. November 2010 - OVG 9 N 121.08 - VGH Bayern, Urt. v. 14. Juli 2010 - 6 B 08.2254 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 9. Juni 2010 - 9 ME 223/09 - OVG Bremen, Beschl. v. 26. Februar 2009 - 1 B 317/08 - OVG Sachsen, Urt. v. 3. September 2008 - 5 B 289/04 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 2. November 2005 - 1 L 105/05 -, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a.a.O., § 37 Rdnr. 8 ff., m.w.N.; ders., Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 490a, 490d, m.w.N. zu einmaligen Straßenausbaubeiträgen).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2020 - 3 LB 49/15

    Verletzung nachbarschützender Vorschriften durch Überbau; zivilrechtlicher

    Diese Grundsätze, wonach ein Rechtsverlust durch Verwirkung nur dann eintritt, wenn die verzögerte Geltendmachung des Rechts ursächlich für bestimmte Dispositionen des Verpflichteten ist und gerade im Hinblick auf das durch Untätigkeit des Berechtigten geschaffene und betätigte Vertrauen des Verpflichteten die verspätete Geltendmachung des Rechts treuwidrig erscheint, gelten auch im nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis zwischen Bauherrn und Grundstücksnachbarn (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.09.2018 - 5 B 34.18 - juris Rn. 15; Urt. v. 16.05.1991 - 4 C 4.89 - juris Rn. 21, 28; vgl. a. OVG Greifswald, Urt. v. 02.11.2005 - 1 L 105/05 - juris Rn. 81).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2012 - 1 L 128/09

    Grundstücksanschlusskosten; Außenbereichgrundstück; tatsächlicher Anschluss

    Das Verwaltungsgericht stützt sich für seine Rechtsauffassung maßgeblich auch auf die Urteile des Senats vom 02. November 2005 - 1 L 105/05 - und vom 15. April 2009 - 1 L 205/07 -.

    In der Rechtsprechung des Senats ist danach geklärt, dass es über die in § 8 Abs. 7 KAG a.F. bzw. nunmehr § 9 Abs. 3 KAG M-V und vergleichbaren Vorschriften anderer Bundesländer unmittelbar bzw. ausdrücklich im Gesetz genannten Tatbestandsmerkmale hinausgehende - teilweise ungeschriebene - Tatbestandsmerkmale geben kann und gibt, die verwirklicht sein müssen, damit die sachliche Beitragspflicht entsteht (vgl. Urt. des Senats v. 02.11.2005 - 1 L 105/05 -).

  • VG Düsseldorf, 17.07.2012 - 2 K 7157/11

    Schadensersatz verspätete Beförderung Primärrechtsschutz Unterlassen schuldhaft

    Das Verwaltungsgericht Aachen gab dem Antrag mit Beschluss vom 1. Juni 2005 (1 L 105/05) statt im wesentlichen mit der Begründung, die Auswahlentscheidung sei getroffen worden, ohne eine inhaltliche Auswertung der aktuellen Beurteilung vorgenommen zu haben.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses sowie der Verfahren 1 L 105/05 und 1 K 495/07 des Verwaltungsgerichts Aachen und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2014 - 6 A 1784/12

    Schadensersatzanspruch eines Kriminalhauptkommissars wegen verspäteter

    Sein dort in gleicher Weise aufgeführter Kollege PHK A. hat die Mitteilung erhalten, wie sich daraus ergibt, dass er rechtzeitig Rechtsschutz gegen die anstehende Ernennung des ausgewählten Konkurrenten (PHK T. ) in Anspruch genommen und dabei die Mitteilung vorgelegt hat (VG Aachen, 1 L 105/05).
  • VG Schwerin, 23.04.2014 - 4 A 218/12

    Klage gegen Bescheid über Straßenausbaubeiträge

    Dies gilt nach der Senatsrechtsprechung unter der Geltung des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG a. F. auch im Bereich des Anschlussbeitragsrechts für den Fall, dass Fördermittel, die nach den Bestimmungen des Zuschussgebers der Entlastung eines bestimmten Kreises von Beitragspflichtigen dienen sollen, bei der Beitragsfestsetzung gegenüber den Begünstigten berücksichtigt werden müssen (Urt. v. 02.11.2005 - 1 L 105/05 -, NordÖR 2006, 157).

    Deshalb ist in diesen Fällen der umlagefähige Aufwand erst mit Eingang der Mitteilung der endgültigen Zuschusshöhe durch den Zuschussgeber ermittlungsfähig und können folglich die sachlichen Beitragspflichten in der Höhe voll ausgebildet erst in diesem Zeitpunkt entstehen (vgl. zum Ganzen OVG Greifswald, Urt. v. 02.11.2005 - 1 L 105/05 -, NordÖR 2006, 157) ....".

  • VG Cottbus, 14.04.2016 - 6 K 1160/15

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Greifswald, 08.08.2019 - 3 A 432/19

    Anschlussbeitrag für Schmutz- und Niederschlagswasser für mehrere Grundstücke

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.01.2016 - 1 L 1/12

    Ausbaubeiträge; hier: Grunderwerb als Voraussetzung der Entstehung der sachlichen

  • VG Cottbus, 17.09.2015 - 6 K 257/15

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 28.05.2015 - 6 K 735/13

    Wasseranschlussbeitrag

  • VG Schwerin, 01.02.2019 - 4 A 511/18

    Heranziehung zu Schmutzwasserbeiträgen; Umgriffsflächen- und Vollgeschossmaßstab;

  • VG Greifswald, 25.07.2019 - 3 A 415/17

    Heranziehung zu Kanalanschlussbeiträgen; hinreichende Bestimmtheit des Bescheides

  • VG Cottbus, 10.02.2015 - 6 K 756/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 05.12.2018 - 6 K 1664/14

    Entstehung erstmaliger Anschlussmöglichkeit bei Beitritt einer Körperschaft zu

  • VG Greifswald, 21.11.2018 - 3 A 2289/16

    Ablösung des Anschlussbeitrags

  • VG Greifswald, 28.11.2016 - 3 A 787/15

    Erhebung eines Anschlussbeitrags trotz Vorliegens einer Ablösevereinbarung

  • VG Greifswald, 27.01.2015 - 3 B 879/14

    Heranziehung zu Anschlussbeiträgen für Schmutz- und Niederschlagswasser

  • VG Greifswald, 31.07.2014 - 3 B 530/14

    Heranziehung zu Grundstücksanschlusskosten

  • VG Greifswald, 27.01.2015 - 3 B 844/14

    Anschlussbeitrag; hier einstweiliger Rechtsschutz

  • VG Cottbus, 16.12.2014 - 6 K 794/12

    Wasseranschlussbeitrag

  • VG Cottbus, 23.08.2018 - 6 K 1730/14

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • VG Greifswald, 31.05.2018 - 3 A 1186/15

    Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag; Schmutzwasser; Doppelerhebung; Entstehung

  • VG Greifswald, 30.11.2017 - 3 A 800/17

    Verwirkung von Anschlussbeiträgen

  • VG Greifswald, 11.11.2011 - 3 A 189/09

    Erhebung von Straßenbaubeiträgen

  • VG Augsburg, 13.07.2017 - Au 2 K 16.1403

    Herstellung der Erschließungsanlage und Beitragspflicht

  • VG Frankfurt/Oder, 25.05.2016 - 5 K 227/13

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

  • VG Greifswald, 19.03.2015 - 3 A 791/14

    Erstattungsfähigkeit des Aufwands für die Anlegung eines Grundstücksanschlusses

  • VG Greifswald, 19.03.2015 - 3 A 793/14

    Erstattungsfähigkeit des Aufwands für die Ersetzung einer Trinkwasserleitung

  • VG München, 10.06.2008 - M 2 K 07.2755

    Erschließungsbeitrag; Bestimmtheit des Beitragsbescheids; Anhörung vor Erlass des

  • VG Greifswald, 14.07.2009 - 3 A 839/06

    Entstehung des Erstattungsanspruchs für Grundstücksanschlusskosten bei

  • VG Halle, 26.10.2010 - 2 A 38/09

    Zeitpunkt der Ermittelbarkeit des Umlagefähigen Aufwandes bei

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