Rechtsprechung
VG Darmstadt, 13.12.2010 - 1 L 1148/10 |
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 13.12.2010 - 1 L 1148/10
- VGH Hessen, 01.03.2011 - 1 B 2/11
- VGH Hessen, 01.03.2011 - 1 B 508/11
- VGH Hessen, 28.04.2011 - 1 B 508/11
- BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 28.11.2011 - 2 BvR 1181/11
Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs (Art 33 Abs 2 GG iVm Art 19 Abs 4 …
Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 1. März 2011 - 1 B 2/11 - und der Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 13. Dezember 2010 - 1 L 1148/10.DA - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 33 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes. - VG Darmstadt, 10.10.2013 - 1 K 655/13
Die Beförderung zum Schulleiter
Nachdem ihm unter dem 18.08.2010 mitgeteilt worden war, dass die Stelle mit Herrn C. besetzt werden sollte, erhob der Kläger über seinen Bevollmächtigten Widerspruch und suchte bei dem erkennenden Gericht um die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach (Az. 1 L 1148/10.DA).Der Hess. VGH hob daraufhin den Beschluss des VG Darmstadt vom 13.12.2010 in dem Verfahren 1 L 1148/10.DA auf und untersagte dem Hess. Kultusministerium durch Beschluss vom 08.02.2012 im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig, vor einer erneuten Entscheidung über den Abbruch oder die Fortführung des Auswahlverfahrens Nr. 10316 das Auswahlverfahren mit der Nr. 13603 fortzuführen (Az. 1 B 2396/11).
Zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens sowie der Verfahren mit den Aktenzeichen 1 K 851/13.DA, 1 K 125/13.DA, 1 L 808/12.DA, , 1 L 406/12.DA, 1 L 1148/10.DA, ferner auf die Sitzungsniederschriften sowie auf zwei Bände Personalakten des Klägers, einen Hefter Behördenvorgänge und einen Leitzordner, das Auswahlverfahren betreffend, Bezug genommen.
- VGH Hessen, 14.10.2015 - 1 A 1203/15 Das Verwaltungsgericht Darmstadt wies den Antrag mit Beschluss vom 13. September 2010 (1 L 1148/10.DA) zurück.
Der Senat hat sodann mit Beschluss vom 8. Februar 2012 (1 B 2396/11) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 13. Dezember 2010 (1 L 1148/10.DA) aufgehoben und dem Beklagten im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, vor einer erneuten Entscheidung über den Abbruch oder die Fortführung des Auswahlverfahrens mit der Ausschreibungsnummer 10316 das Auswahlverfahren mit der Ausschreibungsnummer 13603 fortzuführen.