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   VG Trier, 10.11.2010 - 1 L 1246/10.TR   

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https://dejure.org/2010,43374
VG Trier, 10.11.2010 - 1 L 1246/10.TR (https://dejure.org/2010,43374)
VG Trier, Entscheidung vom 10.11.2010 - 1 L 1246/10.TR (https://dejure.org/2010,43374)
VG Trier, Entscheidung vom 10. November 2010 - 1 L 1246/10.TR (https://dejure.org/2010,43374)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 123 VwGO, § 12a LKreisO RP, § 23 LKreisO RP, § 24 LKreisO RP, § 27 Abs 5 S 4 LKreisO RP
    Festsetzung einer Angelegenheit auf die Tagesordnung der Kreistagssitzung - Beanstandungsverfahren - Sanktionen zulasten von Kreistagsmitgliedern

  • esovgrp.de

    LKO § 12,LKO § 12a,LKO § 23,LKO § 24,LKO § 27,LKO § 27 Abs 5,LKO § 27 Abs 5 S 4,LKO § 35,VwGO § 123
    Ablehnung, Angelegenheit, Antrag, Aufgabe, Aufnahme, Ausschuss, Ausübung, Beanstandung, Beanstandungsverfahren, Beschluss, Beschlussfassung, Beschlussfassungskompetenz, Diskurs, Fraktion, Geschäftsordnung, Geschäftsordnungsbeschluss, Hindernis, Intraorgantreue, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.1985 - 7 A 41/84
    Auszug aus VG Trier, 10.11.2010 - 1 L 1246/10
    Fehlt dem Kreistag die Befassungskompetenz oder liegt ein rechtliches Hindernis der Erörterung und/oder Beschlussfassung vor, ist darüber im Wege eines Beschlusses zur Geschäftsordnung zu entscheiden; gegebenenfalls hat der Landrat das Beanstandungsverfahren nach § 35 LKO (juris: LKreisO RP) einzuleiten (im Anschluss an OVG RP Urteil vom 19.03.1985 -7 A 41/84-).

    Dass die angegebene Angelegenheit "offensichtlich" nicht zum Aufgabenbereich des Kreises oder zur Zuständigkeit des Rates gehört, reicht hierfür mangels objektivierbarer Kriterien der Offensichtlichkeit nicht aus (so für den Gemeinderat: OVG Rheinland-Pfalz Urteil vom 19.03.1985 -7 A 41/84-NVwZ 1985, 673).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.03.2009 - 2 A 10100/09

    Mandatsverzicht eines Ratsmitglieds vor Abstimmung

    Auszug aus VG Trier, 10.11.2010 - 1 L 1246/10
    § 12a Abs. 1 LKO verbietet jede Behinderung in der Ausübung des Mandats, die Kreistagsmitglieder üben ihr Amt nach freier Gewissensüberzeugung und ohne Bindung an Aufträge aus (§ 23 Abs. 1 LKO); der Verzicht ist ebenso frei und aus der Mitte des Rates nicht angreifbar (OVG Rheinland-Pfalz B.v. 23.03.2009 -2 A 10100/09-) wie eine Beschneidung der Mitwirkungsrechte nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 16 LKO erfolgen darf.
  • OVG Sachsen, 23.06.2004 - 4 BS 253/04
    Auszug aus VG Trier, 10.11.2010 - 1 L 1246/10
    Für eine wegen der Garantie effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes ausnahmsweise mögliche Durchbrechung des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache ist allerdings dann Raum, wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für den Antragsteller unzumutbar und im Klageverfahren nicht mehr zu beseitigen wären und hinsichtlich des geltend gemachten Anordnungsanspruchs ganz überwiegende Erfolgsaussichten bestehen (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 16.A., § 123 Rz. 13 ff. m.w.N.; Sächs.OVG B.v. 23.06.2004 -4 BS 253/04-).
  • VG Braunschweig, 18.07.2007 - 1 A 356/06

    Rechtmäßigkeit der Rüge eines Gemeindratsmitglieds und Vorsitzenden einer

    Auszug aus VG Trier, 10.11.2010 - 1 L 1246/10
    In der Landkreisordnung nicht vorgesehene Sanktionen des Mandatsträgers und Behinderungen der Mandatsausübung sind danach nicht zulässig (vgl. für eine Rüge durch den Rat als Missbilligung kritischer Äußerungen: VG Braunschweig U.v. 18.07.2007 -1 A 356/06-).
  • VGH Bayern, 26.10.1984 - 4 CE 84 A.2709
    Auszug aus VG Trier, 10.11.2010 - 1 L 1246/10
    Dem kann auch nicht die Möglichkeit entgegengehalten werden, gemäß § 27 Abs. 7 LKO einen Dringlichkeitsantrag zu stellen (so BayVGH B.v. 26.10.1984 -NVwZ 1985, 287-), weil dafür ein höheres Mehrheitsvotum erforderlich ist.
  • VG Düsseldorf, 16.05.2022 - 1 K 1296/21

    Stadt Kaarst: Ratsbeschluss gegen Kooperation mit der AfD rechtswidrig

    vgl. VG Trier, Beschluss vom 10. November 2010 - 1 L 1246/10.TR -, juris Rn. 11; Schaaf, DVP 2021, 431 ff. m.w.N. (Fn. 10 und 11).

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 6. Dezember 2011 - 15 A 1544/11 -, juris Rn. 83; VG Trier, Beschluss vom 10. November 2010 - 1 L 1246/10.TR -, juris Rn. 11; Schaaf, DVP 2021, 431.

    vgl. VG Trier, Beschluss vom 10. November 2010 - 1 L 1246/10.TR -, juris Rn. 11.

  • VG Trier, 22.04.2021 - 7 L 1340/21

    Erfolgloser Eilantrag der SPD-Fraktion des Kreistages des Eifelkreises

    Diese hat einen Anspruch auf Aufnahme ihres Vorschlags, sofern dieser die formalen Voraussetzungen des § 27 Abs. 5 S. 4 LKO erfüllt (VG Trier, Beschluss vom 10. November 2010 - 1 L 1246/10.TR -, Rn. 7; entsprechend zu einer Gemeinderatsfraktion: OVG RP, Urteil vom 19. März 1985 - 7 A 41/84.OVG - zur parallelen nordrhein-westfälischen Regelung in § 33 Abs. 1 S. 2 KrO NRW: OVG NRW, Urteil vom 25. März 2014 - 15 A 1651/12 -, Rn. 67; alle juris).

    Damit würde der politische Willensbildungsprozess in der kommunalen Vertretung beeinträchtigt, der gerade auch von einer zeitlichen Dimension geprägt sein kann, deren politische Beurteilung dem berechtigten Organ vorbehalten ist (VG Trier, Beschluss vom 10. November 2010 a.a.O., Rn. 4).

    Dem Landrat kommt insoweit ein Vorprüfungsrecht zu, sodass einer Fraktion bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser Ausnahmevorschrift kein Anspruch gegen den Landrat auf Aufnahme der Angelegenheit in die Tagesordnung zusteht (OVG RP, Urteil vom 19. März 1985 a.a.O.; VG Trier, Beschluss vom 10. November 2010 a.a.O., Rn. 7).

  • VG Gera, 18.06.2020 - 2 E 783/20

    Voraussetzungen für die Aufnahme eines Antrags in die Tagesordnung

    Es ist jedoch nichts dafür ersichtlich, dass die Aufnahme einer Angelegenheit in die Tagesordnung davon abhängt, dass die Angelegenheit auch in den Kompetenzbereich des Kreistages fällt (vgl. zur vergleichbaren Rechtslage: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. März 1985 - 7 A 41/84; im Anschluss VG Trier, Beschluss vom 10. November 2010 - 1 L 1246/10.TR).

    Bejaht der Kreistag dabei zu Unrecht die Zulässigkeit, so ist der Landrat verpflichtet, die Ausführung dieses Geschäftsordnungsbeschlusses sofort auszusetzen und damit das in § 44 ThürKO vorgesehene Beanstandungsverfahren einzuleiten (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19. März 1985 - 7 A 41/84 - VG Trier, Beschluss vom 10. November 2010 - 1 L 1246/10.TR -, jeweils zitiert juris).

    Daher ist grundsätzlich wegen des irreversiblen Verlustes dieses Rechts mit Ablauf des genannten Zeitpunkts eine Eilbedürftigkeit gegeben (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 4 B 24/20 - VG Trier, Beschluss vom 10. November 2010 - 1 L 1246/10.TR -, jeweils zitiert nach juris).

  • VG Freiburg, 28.09.2020 - 4 K 3113/20

    Zulässige Verkürzung der Mitteilungsfrist für die Gemeinderatssitzung bei eiliger

    Für eine ausnahmsweise mögliche Durchbrechung des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache ist allerdings dann Raum, wenn dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG schlechterdings unabweisbar ist; dies setzt hohe Erfolgsaussichten, also eine weit überwiegende Wahrscheinlichkeit eines Erfolgs in der Hauptsache oder - mit anderen Worten - eine offensichtliche Rechtswidrigkeit der Aufnahme des strittigen Tagesordnungspunktes voraus (vgl. zum grundsätzlichen Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes: BVerfG, Beschl. v. 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04 -, NVwZ-RR 2005, 442; Funke-Kaiser in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Aufl. 2018, § 123, Rn. 59 ff.; Schoch, in: ders./Schneider/Bier, VwGO, 38. EGL 2020, § 123 Rn. 141 ff., m.w.N.; sowie im Rahmen eines Kommunalverfassungsstreits, VG Hannover, Beschl. v. 28.03.2019 - 1 B 1368/19 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 30.10.2019 - 1 B 4400/19 -, juris Rn. 30; VG Trier, Beschl. v. 10.11.2010 - 1 L 1246/10.TR -, juris Rn. 2 f.).
  • VG Koblenz, 23.01.2018 - 1 K 759/17

    Thema "Mittelrheinbrücke" muss auf die Tagesordnung des Kreistags des

    Hieraus folgt ein materielles Prüfungsrecht des Landrats bei Tagesordnungsinitiativen in Bezug auf die Frage, ob die jeweilige Angelegenheit zu den Aufgaben des Kreistags gehört (Höhlein, in: Praxis der Kommunalverwaltung, LKO, § 27 Erl. 1; Schaaf/Höhlein, in: Praxis der Kommunalverwaltung, GemO, § 34 Erl. 2.5.3; a.A. wohl VG Trier, Beschl. v. 10.11.2010 - 1 L 1246/10.TR -, esovgrp).
  • VG Kassel, 21.11.2011 - 3 L 1399/11

    Ordnungsmaßnahmen gegen Gemeindevertreter nur durch Vorsitzenden

    Außerhalb von Sitzungen, bei in der Vergangenheit abgeschlossenen Sachverhalten oder als Ausdruck allgemeiner Missbilligung ist für derartige Maßnahmen jedoch kein Raum (vgl. dazu VG Braunschweig, Urteil vom 18. Juli 2007 - 1 A 356/06 -, juris Rdnr. 28; VG Trier, Beschluss vom 10. November 2010 - 1 L 1246/10.TR -, juris Rdnr. 11).
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