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   OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2001 - 1 L 134/01   

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OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2001 - 1 L 134/01 (https://dejure.org/2001,14466)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.08.2001 - 1 L 134/01 (https://dejure.org/2001,14466)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. August 2001 - 1 L 134/01 (https://dejure.org/2001,14466)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 373
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 4 L 134/17

    Nochmalige Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach Übertragung der Aufgabe der

    Es handelt sich dabei um einen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung vermittelten besonderen wirtschaftlichen Nutzen, der den objektiven Gebrauchswert des Grundstücks steigert, ohne dass es von Belang wäre, ob der Wertzuwachs konkret bezifferbar ist, sofern das Grundstück nach der Verkehrsauffassung in seinem Wert steigt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 23. August 2001 - 1 L 134/01 -, juris, Rn. 26, vom 5. Mai 2011 - 4 L 175/09 -, juris, Rn. 17, und vom 22. August 2018 - 4 K 221/15 -, juris, Rn. 29).
  • VG Magdeburg, 11.04.2013 - 9 A 158/11

    Anschlussbeiträge und Säumniszuschläge

    Bauland ist im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und im unbeplanten Innenbereich die gesamte Grundstücksfläche (so schon OVG LSA, Urt. v. 23.08.2001, 1 L 134/01; nun auch B. v. 09.08.2006, 4 L 255/06, beide juris).

    Zum Innenbereich zählt somit auch eine sich an das letzte Gebäude noch anschließende Freifläche, die als Garten, Hof oder in ähnlicher Weise bauakzessorisch genutzt wird (OVG LSA, Urt. v. 23.08.2001, a. a. O.; B. v. 08.09.2006, 4 L 273/06 sowie B. v. 18.08.2009, 4 M 112/09 [zu einer sonstigen Nutzung]; OVG Lüneburg, Urt. v. 21.09.1993, 9 L 6639/93; OVG Greifswald, Urt. v. 05.07.2001, 3 L 197/00 jeweils m. w. N.; alle juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.05.2011 - 4 L 175/09

    Herstellungsbeitrag für eine zentrale öffentliche

    Es handelt sich dabei um einen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung vermittelten besonderen wirtschaftlichen Nutzen, der den objektiven Gebrauchswert des Grundstücks steigert, ohne dass es von Belang wäre, ob der Wertzuwachs konkret bezifferbar ist, sofern das Grundstück nach der Verkehrsauffassung in seinem Wert steigt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23. August 2001 - 1 L 134/01 - vgl. auch Urt. v. 6. Januar 2004 - 1 L 146/03 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Da der Beitrag nach § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA also den durch die Inanspruchnahme bzw. die Möglichkeit der Anschlussnahme der Einrichtung vermittelten Vorteil abgelten soll, ist nach dem Kommunalabgabengesetz Sachsen-Anhalt im Anschlussbeitragsrecht bei der Vorteilsbemessung i.S.d. § 6 Abs. 5 Satz 1 KAG LSA vorrangig den Unterschieden in der wahrscheinlichen Inanspruchnahme der Einrichtung Rechnung zu tragen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 23. August 2001 - 1 L 134/01 -, zit. nach JURIS unter Hinweis auf die Begründung zum Gesetzentwurf in LT-DrS 1/304, S. 45; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 1021; vgl. auch Rdnr. 277 zum Ausbaubeitragsrecht).

    Die von der Kanalisation abgeführte Menge Niederschlagswassers ist allein abhängig von der überbaubaren bzw. befestigten Fläche, so dass ein an der Anzahl der Vollgeschosse orientierter Beitragsmaßstab den dem Satzungsgeber insoweit eingeräumten weiten Ermessensspielraum (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 2. September 2009 - 4 L 467/08 - Urt. v. 23. August 2001 - 1 L 134/01 -, jeweils zit. nach JURIS) überschreitet (so auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16. November 1992 - 2 L 236/91 - zu § 8 KAG SH; OVG Niedersachsen, Urt. v. 14. März 1989 - 9 L 64/89 - und Urt. v. 23. August 1989 - 9 L 153/89 - zu § 6 NdsKAG, jeweils zit. nach JURIS; Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 1026, 1027; so auch für einen Geschossflächenmaßstab VGH Bayern in st. Rspr. zum BayKAG; vgl. Urt. v. 2. Mai 1986 - 23 B 85 A.2116 -, NVwZ 1987, 900, 901).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.10.2014 - 4 K 245/13

    Normenkontrollverfahren - Beiträge für die Herstellung der zentralen

    Da - bei der Verwendung des kombinierten Grundstücksflächen- und Vollgeschoßmaßstabs, wie hier - Anknüpfungspunkt für den beitragsrechtlichen Vorteil die baulich nutzbare Grundstücksfläche ist, muss die konkrete Ausgestaltung der Tiefenbegrenzungsregelung zur Abgrenzung der baulich nutzbaren Flächen in den konkreten örtlichen Verhältnissen ihren Widerhall finden (OVG LSA, Beschl. v. 30.09.2005 - 4 L 191/05 - ; Urt. v. 23.08.2001 - 1 L 134/01 - zur Tiefenbegrenzung im Innenbereich; Urt. v. 07.09.2000 - 1 K 14/00 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Zum Innenbereich gehören kann danach auch eine sich an das letzte Gebäude noch anschließende Freifläche, die als Garten, Hof oder in ähnlicher Weise bauakzessorisch genutzt wird (OVG LSA, Urteil vom 23.08.2001 - 1 L 134/01 - Beschluss vom 08.09.2006 - 4 L 273/06 - Beschluss vom 18.08.2009 - 4 M 112/09 -).Ob neben der Fläche zwischen der Straße und der Rückwand der letzten Bebauung auch noch eine weitere Fläche als sogenannte bauakzessorische Nutzung zu berücksichtigen ist, hängt von den konkreten örtlichen Verhältnissen ab (vgl. Blomenkamp in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 1464).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 312/01
    Dem liegt der Erfahrungssatz zugrunde, dass der Abwasseranfall um so größer sein kann, je mehr Bausubstanz auf dem Grundstück verwirklicht werden darf (vgl. OVG LSA, Urt. v. 23.08.01 - 1 L 134/01 -, Nds.OVG, NST-N 1996, 278 ).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein linear steigender Vollgeschossmaßstab rechtlich ebenso unbedenklich (vgl. OVG LSA, NVwZ-RR 2001, 471 ), wie der von der Beklagten gewählte Maßstab, der von 1, 0 für das erste Vollgeschoss und je 0, 6 für jedes weitere Vollgeschoss ausgeht (OVG LSA, Urt. v. 23.08.2001 - 1 L 134/01 -).

    cc) Auch die Tiefenbegrenzungsregelung, wie sie die Beklagte in § 4 Abs. 2 Buchst. c ABS für die Erfassung der Flächen von Grundstücken im unbeplanten Innenbereich ab einer Grundstückstiefe von 50 m vorsieht, begegnet rechtlichen Bedenken nicht (vgl. OVG LSA, Urt. v. 23.08.01 - 1 L 134/01 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2003 - 1 L 226/03

    Herstellung, Investitionen, Abwasserbeseitigung, Beitragsrecht

    Nicht geregelt ist demgegenüber in § 6 Abs. 6 Satz 3 KAG LSA, ob der Aufwand, der einer Kommune nach Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes entsteht, weil sie den tatsächlich vorhandenen Anlagebestand in das eigene Vermögen entgeltlich übernimmt, im Rahmen einer Globalkalkulation auf alle erschlossenen bzw. zu erschließenden Grundstücke verteilt werden darf (offen gelassen in: OVG LSA, Urt. v. 23.08.2001 - 1 L 134/01 -, NVwZ-RR 2002, 373 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2008 - 4 L 263/06

    Beitragspflicht eines öffentlichen Parkplatzes und Containerstellplatzes

    Einen solchen Vorteil können aber auch Grundstücke haben, die zu öffentlichen Zwecken genutzt werden (vgl. schon OVG LSA, Urt. v. 23.08.2001 - 1 L 134/01 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2006 - 4 L 255/06

    Zur Flächenermittlung im Anschlussbeitragsrecht bei beplanten Grundstücken

    Es wird daher grundsätzlich - was zwischen den Beteiligten auch nicht streitig ist - die gesamte vom Bebauungsplan erfasste Grundstücksfläche als bevorteilt und damit berücksichtigungsfähig angesehen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 10. November 1999 - B 3 S 29/98 - Driehaus, Kommunalabgabenrecht Bd. III, § 8 Rdnr. 1029; vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 23. August 2001 - 1 L 134/01 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 L 186/05

    Zur Erhebung eines Anschlussbeitrages für ein mit einem Zementwerk bebautes

    Vom A. Weg her in südlicher Richtung ist die Tiefenbegrenzungsregelung deshalb nicht anwendbar, weil von dieser Straße her kein Bebauungszusammenhang besteht und damit die grundlegende Voraussetzung für eine solche Regelung fehlt (vgl. auch OVG LSA, Urt. v. 23. August 2001 - 1 L 134/01 -).
  • VG Magdeburg, 30.01.2003 - 9 A 585/00
    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, den Entscheidungen des Satzungsgebers innerhalb jenes Rahmens eigene vorzugswürdigere, vernünftigere oder vermeintlich gerechtere Gestaltungsmöglichkeiten (vgl. OVG LSA, U. v. 23.08.2001, 1 L 134/01, VwRR-MO 2002, 404) oder diejenigen entgegenzuhalten, die dem Vorteil am nächsten kommen (Seeger/Gössel, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, Kommentar, Stand: Juni 2002, § 10, Anm. 4.2. a).

    Zur Wahrung einer einheitlichen Rechtsprechung schließt sich das Gericht der Rechtsauffassung des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt an, wonach einer solchen Tiefenbegrenzungsregelung nicht von vornherein und ungeachtet der Siedlungsstruktur rechtliche Hindernisse entgegenstehen (OVG LSA, U. v. 23.08.2001, 1 L 134/01).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2015 - 4 M 147/15

    Zur Anwendung der "Ergebnisrechtsprechung" auf Tiefenbegrenzungsregelungen im

  • VG Magdeburg, 15.12.2011 - 9 A 272/10

    Satzung; Anschlussbeiträge; Nacherhebung; Bestimmtheitsanforderungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 1 L 498/02

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu Beiträgen für den Anschluss an eine zentrale

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2004 - 1 L 186/04

    Billigkeit, Beitrag, Herabsetzung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2004 - 1 L 27/03

    Geschosszahl, Nutzungsfaktor, Vorteilsbemessung

  • VG Halle, 23.08.2012 - 4 A 159/11

    Unwirksamkeit einer Tiefenbegrenzungsregelung von 50 m

  • VG Halle, 05.03.2010 - 4 A 508/08

    Abwasserbeitrag für zwei Buchgrundstücke als wirtschaftliche Einheit

  • VG Weimar, 16.02.2009 - 6 E 1394/08

    Ausbaubeiträge

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.11.2001 - 1 M 363/01
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