Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2002 - 1 L 153/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,37449
OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2002 - 1 L 153/02 (https://dejure.org/2002,37449)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14.11.2002 - 1 L 153/02 (https://dejure.org/2002,37449)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 14. November 2002 - 1 L 153/02 (https://dejure.org/2002,37449)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,37449) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.12.2016 - 1 B 4.16

    Öffentlichkeit einer Straße nach dem Recht der DDR

    aa) Straßen, Wege und Plätze i. S. d. § 1 StrVO-DDR 1957 sind Anlagen, die dem Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr dienen, es sei denn, dass sie ausschließlich für den schienengebundenen Fahrzeugverkehr bestimmt sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 24.14 - Seite 8; OVG Magdeburg, Urteil vom 14. November 2002 - 1 L 153/02 - juris Rn. 27 und Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 32).

    Ferner ist eine Straße dann öffentlich und damit dem allgemeinen Verkehr zugänglich, wenn sie entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich für jedermann ohne Beschränkung auf einen abgegrenzten, durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis zur Benutzung zugelassen ist und auch so genutzt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 24.14 - Seite 8; OVG Magdeburg, Urteil vom 14. November 2002 - 1 L 153/02 - juris Rn. 27 und Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 32).

    Eine Straße ist nämlich schon dann dem allgemeinen Verkehr zugänglich und damit im straßenrechtlichen Sinne öffentlich, wenn sie für jedermann ohne Beschränkung auf einen abgegrenzten, durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis zur Benutzung zugelassen ist und auch so genutzt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 24.14 - Seite 8; OVG Magdeburg, Urteil vom 14. November 2002 - 1 L 153/02 - juris Rn. 27, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 32).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 341/09

    Gemeinden in Sachsen-Anhalt nicht befugt zur Anordnung der Aufstellung von

    Der Verlauf einer Straße oder eines Weges als räumlich-begrenztes Gebilde muss zudem äußerlich als Wegeanlage erkennbar und feststellbar sein (vgl. OVG LSA, Urt. v. 14.11.2002 - 1 L 153/02 - juris, Urt. v. 19.05.2010 - 3 L 465/08 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 465/08

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges; statthafte Klageart; DDR;

    Der Verlauf einer Straße oder eines Weges als räumlich-begrenztes Gebilde muss zudem äußerlich als Wegeanlage erkennbar und feststellbar sein (vgl. OVG LSA, Urt. v. 14.11.2002 - 1 L 153/02 - juris, VGH Mannheim, Urt. v. 26.07.1961 - IV 825/60 - ESVGH 12, 32).
  • VG Cottbus, 10.08.2018 - 3 K 1922/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht

    aa) Straßen, Wege und Plätze i. S. d. § 1 StrVO-DDR 1957 sind Anlagen, die dem Fahrzeug- oder Fußgängerverkehr dienen, es sei denn, dass sie ausschließlich für den schienengebundenen Fahrzeugverkehr bestimmt sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 24.14 - Seite 8; OVG Magdeburg, Urteil vom 14. November 2002 - 1 L 153/02 - juris Rn. 27 und Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 32).

    Ferner ist eine Straße dann öffentlich und damit dem allgemeinen Verkehr zugänglich, wenn sie entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich für jedermann ohne Beschränkung auf einen abgegrenzten, durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis zur Benutzung zugelassen ist und auch so genutzt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 24.14 - Seite 8; OVG Magdeburg, Urteil vom 14. November 2002 - 1 L 153/02 - juris Rn. 27 und Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 32).

    Eine Straße ist nämlich schon dann dem allgemeinen Verkehr zugänglich und damit im straßenrechtlichen Sinne öffentlich, wenn sie für jedermann ohne Beschränkung auf einen abgegrenzten, durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis zur Benutzung zugelassen ist und auch so genutzt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 24.14 - Seite 8; OVG Magdeburg, Urteil vom 14. November 2002 - 1 L 153/02 - juris Rn. 27, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 - juris Rn. 32).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2010 - 3 L 156/09

    Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges

    Der Verlauf einer Straße, eines Weges oder einen sonstigen Verkehrsfläche als räumlich-begrenztes Gebilde muss zudem äußerlich als Wegeanlage erkennbar und feststellbar sein (vgl. OVG LSA, Urt. v. 14.11.2002 - 1 L 153/02 - juris, VGH Mannheim, Urt. v. 26.07.1961 - IV 825/60 - ESVGH 12, 32).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.11.2011 - 3 L 32/09

    Wegeanlagen zur inneren Erschließung eines Grundstücks sind keine öffentlichen

    Der Verlauf einer Straße, eines Weges oder einen sonstigen Verkehrsfläche als räumlich-begrenztes Gebilde muss zudem äußerlich als Wegeanlage erkennbar und feststellbar sein (vgl. OVG LSA, Urt. v. 14.11.2002 - 1 L 153/02 - juris, VGH Mannheim, Urt. v. 26.07.1961 - IV 825/60 - ESVGH 12, 32).
  • VG Potsdam, 12.12.2019 - 8 K 2983/14
    (4) Eine Straße ist dann öffentlich und damit dem allgemeinen Verkehr zugänglich, wenn sie entweder ausdrücklich oder mit stillschweigender Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich für jedermann ohne Beschränkung auf einen abgegrenzten, durch persönliche Beziehungen verbundenen Personenkreis zur Benutzung zugelassen ist und auch so genutzt wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 24.14 -, n.v., S. 8 EA; Urteil vom 7. Dezember 2016 - OVG 1 B 4.16 -, juris Rn. 32; siehe auch OVG Magdeburg, Urteil vom 14. November 2002 - 1 L 153/02 -, juris Rn. 27; Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 465/08 -, juris Rn. 32).
  • VG Halle, 16.10.2019 - 8 A 57/18

    Beurteilung der Öffentlichkeit eines über Privatgrund verlaufenden Teils einer

    Der Verlauf einer Straße oder eines Weges als räumlich-begrenztes Gebilde muss zudem äußerlich als Wegeanlage erkennbar und feststellbar sein (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 14. November 2002 - 1 L 153/02 - juris, VGH Mannheim, Urt. v. 26. Juli 1961 - IV 825/60 - ESVGH 12, 32).
  • VG Halle, 21.06.2016 - 6 A 106/14

    Qualifizierung eines Weges als öffentliche Straße

    Der Verlauf einer Straße oder eines Weges als räumlich-begrenztes Gebilde muss zudem äußerlich als Wegeanlage erkennbar und feststellbar sein (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 14. November 2002 - 1 L 153/02 - juris, VGH Mannheim, Urt. v. 26. Juli 1961 - IV 825/60 - ESVGH 12, 32).
  • VG Magdeburg, 25.06.2012 - 3 A 370/10

    Erfolglose Klage auf Feststellung der Öffentlichkeit eines Weges

    Denn die tatsächliche, wenn auch lange Zeit andauernde Benutzung eines Weges für den allgemeinen Verkehr reicht für sich allein nicht aus, seine Öffentlichkeit entstehen zu lassen (so OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 14.11.2002 - 1 L 153/02 -, Oz. 24, zit. nach juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht