Weitere Entscheidung unten: VG Koblenz, 14.03.2007

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07   

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OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07 (https://dejure.org/2008,1783)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.01.2008 - 1 L 166/07 (https://dejure.org/2008,1783)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 (https://dejure.org/2008,1783)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BBesG § 1 Abs. 2; ; BBesG § ... 1 Abs. 4; ; BBesG § 3 Abs. 3; ; BBesG § 3 Abs. 5; ; BBesG § 3 Abs. 6; ; BBesG § 67; ; BBVAnpG 2003/2004; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 52 Abs. 1; ; GG Art. 57; ; GG Art. 74a; ; GG Art. 82; ; GG Art. 100; ; LSA-BSZG; ; SonderzuwendungsG § 1; ; SonderzuwendungsG § 3; ; SonderzuwendungsG § 10; ; SonderzuwendungsG § 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für das 2004 rechtmäßig: Alimentation, amtsangemessene; Ausfertigung; Bundespräsident; Bundesratspräsident; Kürzung; Rückwirkung; Sonderzahlung; Sonderzuwendung; Streichung; Verkündung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für das 2004 rechtmäßig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Kürzung des Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer angefochtenen Entscheidung; Vertretung des Bundespräsidenten bei der Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen; Ausübung des verfassungsgemäßen Prüfungsrechts ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für das 2004 rechtmäßig

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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (37)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.04.2007 - 1 L 453/05

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes ist für das Jahr 2003 rechtmäßig

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07
    Die Absenkung des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für das Jahr 2004 aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu erinnern (Fortsetzung der Rechtsprechung des Senates mit Urteil vom 25.04.2007 - Az.: 1 L 453/05 -).

    Der beschließende Senat hat sich in dem vom Verwaltungsgericht und vom Kläger in Bezug genommenen Urteil vom 25. April 2007 - Az.: 1 L 453/05 - (JMBl. LSA 2007, 153) bereits mit der formellen Verfassungsmäßigkeit des BBVAnpG 2003/2004 ausgiebig befasst.

    Der beschließende Senat hat sich in dem vom Verwaltungsgericht und vom Kläger in Bezug genommenen Urteil vom 25. April 2007 - Az.: 1 L 453/05 - (JMBl. LSA 2007, 153) bereits mit den von dem Kläger angeführten Rechtsfragen, insbesondere auch in materieller Hinsicht mit den aus Art. 3 Abs. 1, 33 Abs. 5 und 20 Abs. 3 GG etwaig folgenden Ansprüchen ausgiebig befasst.

    Der bloße Hinweis des Klägers auf das Urteil des beschließenden Senates vom 25. April 2005 - Az.: 1 L 453/05 -, insbesondere die darin erfolgte Zulassung der Revision, rechtfertigt jedenfalls nicht die Annahme besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07
    Dies erfordert, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163).

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles (vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07
    "Besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten" der Rechtssache im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO bestehen dann, wenn die Rechtssache wegen einer erheblich über dem Durchschnitt liegenden Komplexität des Verfahrens oder aufgrund der zugrunde liegenden Rechtsmaterie in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht größere, also das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht, mithin signifikant vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitsachen abweicht (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386 [m. w. N.]).

    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO daher grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt hält und von einer Beweiserhebung absieht, die ein Rechtsanwalt oder sonst sachkundig vertretener Verfahrensbeteiligter nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, vgl. etwa: Beschluss vom 5. August 1997 - Az.: 1 B 144/97 -, NVwZ-RR 1998, 784; Beschluss vom 13. Mai 2004 - Az.: 4 B 27/04 -, zitiert nach juris; siehe zum Vorstehenden im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386).

  • BVerwG, 13.05.2004 - 4 B 27.04

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07
    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO daher grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt hält und von einer Beweiserhebung absieht, die ein Rechtsanwalt oder sonst sachkundig vertretener Verfahrensbeteiligter nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, vgl. etwa: Beschluss vom 5. August 1997 - Az.: 1 B 144/97 -, NVwZ-RR 1998, 784; Beschluss vom 13. Mai 2004 - Az.: 4 B 27/04 -, zitiert nach juris; siehe zum Vorstehenden im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386).

    Denn die ordnungsgemäße Verfahrensrüge setzt in diesem Zusammenhang voraus, dass unter Auseinandersetzung mit dem Prozessgeschehen und der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung schlüssig aufgezeigt wird, dass sich dem Gericht auch ohne förmlichen Beweisantrag eine weitere Sachverhaltsermittlung aufdrängen musste (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; Beschluss vom 9. Dezember 1997 - Az.: 9 B 505.97 -, zitiert nach juris; Beschluss vom 13. Mai 2004 - Az.: 4 B 27/04 -, zitiert nach juris).

  • BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85

    Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07
    Der Umfang der Ermittlungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO wird nämlich entscheidend durch das Klagebegehren im Sinne von § 88 VwGO, den Streitgegenstand und vor allem nach dem anzuwendenden materiellen Recht bestimmt (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 1992 - Az.: 5 B 134.91 -, Buchholz 310 § 86 VwGO Nr. 246; vgl. auch Urteil vom 22. Oktober 1987 - Az.: 7 C 4.85 -, DVBl. 1988, 148; Urteil vom 7. Oktober 1990 - Az.: 7 C 55 und 56.89 -, BVerwGE 85, 368 [379 f.]).

    Die Sachverhaltserforschungspflicht geht mithin nur soweit, als dies für die Entscheidung des Gerichtes erforderlich ist (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 1998 - Az.: 1 B 103.98 -, Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 42; Urteil vom 22. Oktober 1987, a. a. O.; Urteil vom 19. Januar 1989 - Az.: 7 C 31.87 -, NVwZ 1989, 864), also wenn und soweit es nach der Rechtsauffassung des Gerichtes (siehe hierzu: BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1993 - Az.: 1 B 82.92 -, zitiert nach juris) - selbst wenn diese unzutreffend sein sollte (so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - Az.: 6 C 49.84 -, BVerwGE 70, 216 [221 f.]; siehe auch Urteil vom 24. November 1982 - Az.: 6 C 64.82 -, zitiert nach juris) - hierauf entscheidungserheblich ankommt (siehe: BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984, a. a. O.).

  • BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07
    Mithin ist zugleich erforderlich, dass sich der Zulassungsantrag substantiiert inhaltlich mit den Gründen der angegriffenen Entscheidung auseinandersetzt und u. a. konkret ausgeführt wird, dass die erhobenen Einwände entscheidungserheblich sind (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. auch zu den entsprechenden Anforderungen an eine Revisionsbegründung: BVerwG, Beschluss vom 23. September 1999 - Az.: 9 B 372.99 - Urteil vom 30. Juni 1998 - Az.: 9 C 6.98 -, BVerwGE 107, 117; Urteil vom 3. März 1998 - Az.: 9 C 20.97 -, BVerwGE 106, 202; Urteil vom 25. Oktober 1988 - Az.: 9 C 37.88 -, BVerwGE 80, 321).

    An die Begründung des Antrags im Zulassungsverfahren sind insoweit keine geringeren Anforderungen zu stellen als an die Revisionsbegründung (OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; BVerwG, Beschluss vom 23. September 1999, a. a. O. [m. w. N.]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2006 - 1 L 451/05

    Unfallausgleich gemäß § 35 BeamtVG

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07
    Indes begründet nicht jede unterbliebene Beweisaufnahme zugleich eine Gehörsverletzung (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 3. Juli 2002 - Az.: A 3 S 608/99 -, Beschluss vom 30. Januar 2006 - Az.: 1 L 451/05 -).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 9. März 1999 - Az.: A 3 S 69/98 -, vom 14. Juli 2005 - Az.: 3 L 161/03 -, vom 9. Oktober 2007 - Az.: 1 L 183/07 - [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - Az.: 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).
  • BVerwG, 23.07.2003 - 8 B 57.03

    Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts - Anspruch auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07
    Bei dieser Sachlage könnte ein Verfahrensmangel nur vorliegen, wenn sich dem Gericht trotz fehlenden Beweisantrages die weitere Sachaufklärung hätte aufdrängen müssen (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2003 - Az.: 8 B 57.03 -, ZOV 2003, 341 [m. w. N.]; siehe auch OVG LSA, a. a. O.).
  • BVerwG, 05.08.1997 - 1 B 144.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Darlegungserfordernis bei Grundsatzrevision,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07
    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO daher grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt hält und von einer Beweiserhebung absieht, die ein Rechtsanwalt oder sonst sachkundig vertretener Verfahrensbeteiligter nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, vgl. etwa: Beschluss vom 5. August 1997 - Az.: 1 B 144/97 -, NVwZ-RR 1998, 784; Beschluss vom 13. Mai 2004 - Az.: 4 B 27/04 -, zitiert nach juris; siehe zum Vorstehenden im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 31.87

    ausreichende Ermittlungen

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

  • BVerwG, 23.07.1992 - 5 B 134.91
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2007 - 1 L 183/07

    Zum Haftungsprivileg bei Beamten gemäß § 32 AO

  • BVerwG, 07.03.2003 - 6 B 16.03

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Sachverhaltsaufklärungspflicht des Gerichts;

  • BVerwG, 20.12.1996 - 3 B 42.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Darlegung einer Divergenz -

  • BVerwG, 28.08.2007 - 2 BN 3.07

    Wirksamkeit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Abgeltung der

  • BVerwG, 18.06.1993 - 1 B 82.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Erteilung einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.03.2006 - 1 L 7/05

    Ruhensanordnung gemäß § 2 Nr. 9 BeamtVÜV

  • BVerwG, 09.12.1997 - 9 B 505.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Gerichtliche Aufklärungspflicht bei nur hilfsweise

  • BVerwG, 29.10.1998 - 1 B 103.98
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 24.11.1982 - 6 C 64.82

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nervöse Störungen als Folge des

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.11.1997 - 2 P 10/97

    Ehrenamtlicher Richter; Entbindung vom Ehrenamt; Besondere Härte; Wohnsitzaufgabe

  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 B 154.03

    Nichtzulassung der Revision; Grundsätze einer ordnungsgemäßen richterlichen

  • BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 22/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die verfassungsrechtlichen

  • OVG Sachsen, 11.06.1998 - 3 S 69/98

    Gerichtliche Amtsermittlungspflicht; Verstoß; Zulassungsgrund; Verfahrensmangel;

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 26.06.2007 - LVG 2/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Schönebeck gegen die Bestimmung von Bernburg zum

  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 20.97

    Revisionsbegründung - Anforderungen

  • BVerwG, 28.11.2007 - 2 B 66.07

    Berechnung ergänzender Besoldungsleistungen zur Deckung des Mehrbedarfs wegen

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.10.2005 - 3 L 544/03
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2016 - 3 L 90/15

    Untersagung von Arbeiten an asbesthaltigen Gebäudeteilen (Morinolfugen)

    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16

    Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen

    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen (vgl. OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - BVerwG 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2014 - 1 L 75/13

    Therapietandem mit Elektrohilfsmotor

    Mit der geltend gemachten unzureichenden Auseinandersetzung mit dem Beklagtenvorbringen und fehlenden Einholung eines Sachverständigengutachtens werden Mängel des Verfahrens gerügt, die nicht geeignet sind, ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteiles zu begründen, weil sich die in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO genannten "ernstlichen Zweifel" auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen, nicht auf das Verfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2009 - 2 B 38.09 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris = LKV 2008, 517 [m. w. N.]).

    Ein Gericht verletzt seine Aufklärungspflicht aus § 86 Abs. 1 VwGO daher grundsätzlich nicht, wenn es den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Sachverhalt aufgrund der beigezogenen Verwaltungsvorgänge oder einer Beweisaufnahme für aufgeklärt hält und von einer Beweiserhebung absieht, die ein Rechtsanwalt oder sonst sachkundig vertretener Verfahrensbeteiligter nicht in der gemäß § 86 Abs. 2 VwGO vorgesehenen Form beantragt hat ( ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, vgl. etwa: Beschluss vom 5. August 1997 - 1 B 144/97 -, NVwZ-RR 1998, 784; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04 -, juris; siehe zum Vorstehenden im Übrigen auch: OVG LSA, Beschluss vom 6. Juni 2006 - 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris ).

    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278 ).

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Rechtsprechung
   VG Koblenz, 14.03.2007 - 1 L 166/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,55878
VG Koblenz, 14.03.2007 - 1 L 166/07 (https://dejure.org/2007,55878)
VG Koblenz, Entscheidung vom 14.03.2007 - 1 L 166/07 (https://dejure.org/2007,55878)
VG Koblenz, Entscheidung vom 14. März 2007 - 1 L 166/07 (https://dejure.org/2007,55878)
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Wird zitiert von ...

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.03.2010 - 1 A 10176/09

    Keine Beeinträchtigung durch Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet an der Mosel

    Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag durch Beschluss vom 14. März 2007 (1 L 166/07.KO) ab.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte sowie die Verwaltungs- und Widerspruchsakten des Beklagten (2 Hefte), die Bauakte zu dem Vorhaben der Beigeladenen (1 Heft) sowie die Gerichtsakte 1 L 166/07.KO.

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