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   VG Berlin, 31.01.2014 - 1 L 17.14   

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https://dejure.org/2014,936
VG Berlin, 31.01.2014 - 1 L 17.14 (https://dejure.org/2014,936)
VG Berlin, Entscheidung vom 31.01.2014 - 1 L 17.14 (https://dejure.org/2014,936)
VG Berlin, Entscheidung vom 31. Januar 2014 - 1 L 17.14 (https://dejure.org/2014,936)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schlagworte vs. Sachlichkeit - die Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Datenklau im Bundesgesundheitsministerium - Staatsanwaltschaft darf Dinge beim Namen nennen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Staatsanwaltschaft darf Dinge beim Namen nennen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Staatsanwaltschaft darf Dinge beim Namen nennen

  • delegedata.de (Kurzinformation)

    Staatsanwaltschaft darf von Datenklau im Bundesgesundheitsministerium sprechen

  • apotheke-aktuell.com (Kurzinformation)

    "Datenklau": Die Dinge beim Namen nennen

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressebericht)

    Vorläufige Niederlage für Bellartz

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Datenklau im BMG - Staatsanwaltschaft darf von "Lobbyist" reden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Staatsanwaltschaft darf Angeklagten als "Apothekenlobbyist" bezeichnen

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Berlin, 23.09.2013 - 1 K 280.12

    Aufruf eines Berliner Bezirksamtes zur friedlichen (Gegen-)Demonstration

    Auszug aus VG Berlin, 31.01.2014 - 1 L 17.14
    Die Sonderzuweisung des § 23 Abs. 1 Satz 1 EGGVG greift daher nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1988 - 3 C 65/85 -, juris, Rdnr. 29 ff. sowie NJW 1989, 412 ff.; VG Berlin, Urteil vom 23. September 2013 - VG 1 K 280.12 -, juris, Rdnr. 16 m.w.N.; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 40 Rdnr. 612).

    Rechtsgrundlage für die beanspruchte Unterlassung bzw. den Widerruf der strittigen Äußerungen der Strafverfolgungsbehörden in Form der Löschung ist der allgemeine öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch in entsprechender Anwendung des § 1004 BGB, der auch bei der Verletzung anderer absoluter Rechte anzuwenden ist (VG Berlin, Urteil vom 23. September 2013, a.a.O., Rdnr. 18).

    Außerdem dürfen die Äußerungen nicht unverhältnismäßig sein (vgl. VG Berlin, Urteil vom 23. September 2013, a.a.O., Rdnr. 19; OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 15 B 1099/05 -, NVwZ-RR 2006, 273, 274; VG Stuttgart, Urteil vom 13. April 2011 - 7 K 602/11 -, NVwZ-RR 2011, 615, 616).

  • BVerfG, 11.12.2013 - 1 BvR 194/13

    Bezeichnung als "durchgeknallte Frau" kann ehrverletzend sein

    Auszug aus VG Berlin, 31.01.2014 - 1 L 17.14
    Zwar dürfte in der weiterhin öffentlich zugänglichen Pressemitteilung vom 20. Januar 2014 ein fortdauernder hoheitlicher Eingriff in das in Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verankerte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers liegen, welches grundsätzlich auch vor Äußerungen schützt, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen der Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 1 BvR 194/13 -, juris, Rdnr. 14 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 15 B 1099/05

    Teilhabe des Staates am Prozess öffentlicher Meinungsbildung als

    Auszug aus VG Berlin, 31.01.2014 - 1 L 17.14
    Außerdem dürfen die Äußerungen nicht unverhältnismäßig sein (vgl. VG Berlin, Urteil vom 23. September 2013, a.a.O., Rdnr. 19; OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 15 B 1099/05 -, NVwZ-RR 2006, 273, 274; VG Stuttgart, Urteil vom 13. April 2011 - 7 K 602/11 -, NVwZ-RR 2011, 615, 616).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2013 - 5 B 1493/12

    Landesrechnungshof muss einem Pressejournalisten Auskunft erteilen

    Auszug aus VG Berlin, 31.01.2014 - 1 L 17.14
    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass es sich bei den in der Pressemitteilung beschriebenen Vorgängen angesichts der Brisanz der unkontrollierten Weitergabe von vertraulichen Daten aus einem Bundesministerium um Vorgänge von erheblichem öffentlichen Interesse handelt, was der Antragsgegner im Rahmen des von ihm zu erfüllenden Informationsauftrags aus § 4 Abs. 1 PrG Bln nicht einfach außer Acht lassen konnte und durfte (vgl. hierzu auch OVG NRW, Beschluss vom 4. Januar 2013 - 5 B 1493/12 -, juris, Rdnr. 6ff. m.w.N.).
  • VG Köln, 14.10.2013 - 7 L 936/13

    Brustimplantate; PIP; Silikon; Unterlassungsanspruch

    Auszug aus VG Berlin, 31.01.2014 - 1 L 17.14
    Derartige Unterlassungsansprüche richten sich auf die Abwehr fortwirkender hoheitlicher Rechtsbeeinträchtigungen und setzen voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist, dieser Eingriff andauert oder die konkrete Gefahr seiner Wiederholung besteht (vgl. VG Köln, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 7 L 936/13 -, juris, Rdnr. 81).
  • VG Stuttgart, 13.04.2011 - 7 K 602/11

    Rechtmäßigkeit einer amtlichen Äußerung

    Auszug aus VG Berlin, 31.01.2014 - 1 L 17.14
    Außerdem dürfen die Äußerungen nicht unverhältnismäßig sein (vgl. VG Berlin, Urteil vom 23. September 2013, a.a.O., Rdnr. 19; OVG Münster, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 15 B 1099/05 -, NVwZ-RR 2006, 273, 274; VG Stuttgart, Urteil vom 13. April 2011 - 7 K 602/11 -, NVwZ-RR 2011, 615, 616).
  • VG Köln, 05.02.2024 - 13 L 1124/23

    Junge Alternative: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als gesichert extremistisch

    Rechtsgrundlage für die begehrten Löschungen ist wiederum der öffentlich-rechtliche Unterlassungsanspruch, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54.10 -, juris Rn. 14; VG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2014 - 1 L 17.14 -, juris Rn. 32.
  • VG Düsseldorf, 14.09.2020 - 20 L 1781/20

    Pressemitteilung des Amtsgerichts Düsseldorf vom 4.9.2020 darf weiter verbreitet

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 4 B 786/17 - VG Köln, Beschluss vom 14. Oktober 2013 - 7 L 936/13 - VG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2014 - 1 L 17.14 - alle zitiert nach juris.
  • BGH, 27.07.2017 - 2 ARs 188/15

    Eröffnung des ordentlichen Gerichtswegs für Justizverwaltungsakte (Begriff:

    bb) Vor allem nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 1988 - 3 C 65/85, NJW 1989, 412, 413 f.; Beschluss vom 6. Februar 1991 - 3 B 85/90, NJW 1992, 62), der die Verwaltungsgerichte folgen (vgl. VGH München, Beschluss vom 21. Februar 2002 - 5 C 01.3135 und Beschluss vom 27. März 2014 - 7 CE 14.253, NJW 2014, 2057, 2058; VG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2014 - 1 L 17.14, LKV 2014, 139, 140; für einen presserechtlichen Auskunftsanspruch VG Augsburg, Beschluss vom 29. Januar 2014 - 7 E 13.2018; VG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2011 - 26 L 1431/11, ZD 2011, 188 f.), und der die Literatur vereinzelt zustimmt (Strubel/Sprenger, NJW 1972, 1738 f.; Zöller/Lückemann, ZPO, 31. Aufl., § 23 EGGVG Rn. 13), handelt es sich bei der Beanstandung einer staatsanwaltschaftlichen Presseerklärung über den Stand eines Strafverfahrens um eine Streitigkeit, für die der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben ist (§ 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • VG Würzburg, 02.03.2021 - W 8 S 21.241

    Schornsteinfegerrecht, Widerruf der Bestellung als bevollmächtigter

    Die Annahme einer Unverhältnismäßigkeit trotz durch Tatsachen belegter Unzuverlässigkeit käme allenfalls in ganz extremen Ausnahmefällen in Betracht, die vorliegend nicht gegeben sind, zumal dem Antragsteller die Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks nicht generell untersagt wird und er die Möglichkeit hat, seinen Beruf laut Art. 12 Abs. 1 GG als Schornsteinfegermeister ohne Hoheitsbefugnis auszuüben (OVG LSA, U.v. 2.12.2015 - 1 L 17.14 - juris).
  • VG Würzburg, 03.06.2020 - W 8 S 20.703

    Aufhebung der Bestellung als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger

    Die Annahme eine Unverhältnismäßigkeit trotz durch Tatsachen belegter Unzuverlässigkeit käme allenfalls in ganz extremen Ausnahmefällen in Betracht, die vorliegend nicht gegeben sind, zumal dem Antragsteller die Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks nicht generell untersagt wird und er die Möglichkeit hat, seinen Beruf laut Art. 12 Abs. 1 GG als Schornsteinfegermeister z.B. im Angestelltenverhältnis oder als selbstständiger Handwerker ohne Hoheitsbefugnis auszuüben (OVG LSA, U.v. 2.12.2015 - 1 L 17.14 - juris).
  • VG Berlin, 13.05.2014 - 3 K 948.12

    Unterlassung bestimmter Äußerungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von

    Wenn der Beklagte ein solches Geschäft dahin bewertet, dass der Kläger bzw. seine Firma den Erwerb des Titels für einen bestimmten Stückpreis anbietet, bedient er sich einer zulässigen Formulierung, um schlagwortartig den Umstand zu bezeichnen, dass der Kläger letztlich zu einem von ihm bestimmten (Pauschal-) Preis Leistungen anbietet, die geeignet sind, zum Erwerb eines kirgisischen Hochschulgrades zu führen (vgl. hierzu den Beschluss der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin vom 31. Januar 2014 - VG 1 L 17.14 -, mit der bestätigt wurde, dass die Staatsanwaltschaft das Gebot der Sachlichkeit nicht verletzt habe, wenn sie den Verstoß gegen datenschutzrechtliche Strafvorschriften als "Datenklau" bezeichne).
  • VG Berlin, 11.10.2019 - 1 L 58.19
    Die Äußerungen stellen sich nach summarischer Prüfung und unter Abwägung des privaten Schutzinteresses der Antragsteller mit dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2014 - 1 L 17.14, juris Rn. 39) zudem als verhältnismäßig dar.
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