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   VG Frankfurt/Main, 23.07.2009 - 1 L 1804/09.F   

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https://dejure.org/2009,26180
VG Frankfurt/Main, 23.07.2009 - 1 L 1804/09.F (https://dejure.org/2009,26180)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23.07.2009 - 1 L 1804/09.F (https://dejure.org/2009,26180)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 1 L 1804/09.F (https://dejure.org/2009,26180)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 125 InvG, § 31 Abs 1 Nr 1 WpHG, § 4 Abs 1 S 1 WpHG
    Unzulässigkeit der Kostenvorausbelastung in Vermögensverwaltungsverträgen betr. Fondssparpläne

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    SPARPLAN; KOSTENVORAUSBELASTUNG; ZILLMERUNG; FONDSSPARPLAN

  • Wolters Kluwer

    (Unzulässigkeit der Kostenvorausbelastung in Vermögensverwaltungsverträgen betr. Fondssparpläne)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2009, 1230 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Hessen, 23.09.2009 - 6 B 2322/09

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren (Beschwerde) gegen finanzaufsichtliche

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den ihren Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 23. Juli 2009 - 1 L 1804/09.F - wird zurückgewiesen.
  • VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 87/11

    Zur Kostenvorausbelastung bei fondsgebundenen Sparverträgen

    In Rechtsprechung und Literatur besteht Einigkeit, dass § 125 InvG alle Investment-Sparpläne unabhängig davon erfasst, ob sie von der Kapitalanlagegesellschaft selbst (wozu die Klägerin nicht zählt), oder einem sonstigen Finanzdienstleistungsinstitut (wozu die Klägerin zählt) vertrieben werden (vgl. BT-Drs. 16/5576, S.93; VG Frankfurt am Main B. v. 23.7.2009 - 1 L 1804/09 - juris; HessVGH B. v. 23.9.2009, a.a.O.; Ewers in Berger/Steck/Lübbehüsen, InvG, § 125 Rdn.3).
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