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   OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2003 - 1 L 226/03   

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https://dejure.org/2003,5246
OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2003 - 1 L 226/03 (https://dejure.org/2003,5246)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.12.2003 - 1 L 226/03 (https://dejure.org/2003,5246)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 1 L 226/03 (https://dejure.org/2003,5246)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LSA-KAG § 6 I S 1; ; LSA-KAG § 6 VI S 3; ; KommVerfG § 2 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herstellung, Investitionen, Abwasserbeseitigung, Beitragsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erhebung eines Schmutzwasserverbesserungsbeitrags für den Anschluss an die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage

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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2001 - 1 L 321/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2003 - 1 L 226/03
    Es widerspricht diesem Vorteilsgedanken, unbebaute Grundstücke mit der gesamten Grundstücksfläche und demzufolge zum vollen Beitrag heranzuziehen, während Grundstücke, die intensiv mit Garagen, Scheunen oder sonstigen Gebäuden ohne Anschlussbedarf bebaut sind, ohne sachlichen Grund zu einem geringeren Beitrag herangezogen werden, weil die Grundflächen der Baulichkeiten von der Beitragsfläche abgezogen werden (vgl. OVG LSA, Urt. v. 06.12.2001 - 1 L 321/01 - UA S. 13 f.).

    Die Befugnis des Beklagten, den Vorteil bebauter Grundstücke im unbeplanten Innenbereich nach der tatsächlich vorhandenen Bebauung zu bemessen (vgl. dazu: OVG LSA, LKV 2002, 235 f.), ändert daran im Grundsatz nichts.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2001 - 1 L 134/01
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2003 - 1 L 226/03
    Nicht geregelt ist demgegenüber in § 6 Abs. 6 Satz 3 KAG LSA, ob der Aufwand, der einer Kommune nach Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes entsteht, weil sie den tatsächlich vorhandenen Anlagebestand in das eigene Vermögen entgeltlich übernimmt, im Rahmen einer Globalkalkulation auf alle erschlossenen bzw. zu erschließenden Grundstücke verteilt werden darf (offen gelassen in: OVG LSA, Urt. v. 23.08.2001 - 1 L 134/01 -, NVwZ-RR 2002, 373 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.05.2000 - B 2 S 481/99
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2003 - 1 L 226/03
    Zwar erscheint es im Grundsatz unbedenklich, eine solche Begrenzungsregelung bereits bei der Ermittlung des Beitragssatzes bei der Verteilung des Aufwands und nicht erst als Billigkeitsregelung bei der Heranziehung zum Beitrag anzuwenden (a. A.: OVG LSA, Beschl. v. 03.05.2000 - B 2 S 481/99 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99

    Beitrag, Schmutzwasserkanal, Herstellung, Verbesserung, Differenzierung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2003 - 1 L 226/03
    cc) Die vom Gesetzgeber mit der Regelung in § 6 Abs. 6 Satz 3 KAG LSA vorgesehene Differenzierung zwischen Grundstückseigentümern, die bereits vor dem Anschluss an die neue zentrale Kläranlage A-Stadt an eine zentrale Kläranlage angeschlossen waren und den herstellungsbeitragspflichtigen Grundstückseigentümern, die mit der Herstellung der zentralen Abwasserbeseitigungseinrichtung des Beklagten erstmalig angeschlossen werden, verstößt entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG (a. A.: OVG MV, LKV 2000, 161 = VwRR-MO 2000, 60 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2018 - 4 K 221/15

    Schmutzwasserbeitragssatzung der Stadt Weißenfels ist unwirksam

    (1) Konkrete Anhaltspunkte, dass in dem Herstellungsbeitrag II Aufwendungen enthalten sind, die vor Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes Sachsen-Anhalt abgeschlossene Investitionen betreffen und damit nicht nach dem 15. Juni 1991 getätigt worden sind bzw. dass nach dem 15. Juni 1991 angefallene Übernahmekosten von vor diesem Zeitpunkt errichteten Altanlagen (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, zit. nach JURIS; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30. Oktober 2017 - 4 L 81/17 -) berücksichtigt worden sind, gibt es nicht.

    Nach Sinn und Zweck des § 6 Abs. 6 Satz 3 KAG LSA sollen Altanschlussnehmer (auch) dadurch privilegiert werden, indem sie nicht mit dem Aufwand belastet werden, der nach Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes für die Anschlussnahme weiterer Grundstücke angefallen ist (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 - Urt. v. 25. Mai 2005 - 1 L 21/03 -, jeweils zit. nach JURIS).

    Wenn bestimmte Geschosse nur bei letztgenannten Grundstücken als Vollgeschosse angesehen werden, dürfte dies zu einer unzulässigen Privilegierung der erstgenannten Grundstücke führen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, zit. nach JURIS).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2016 - 4 L 119/15

    Erhebung des Herstellungsbeitrags II auch im Hinblick auf die aktuelle

    Der Vorteil, der durch den Herstellungsbeitrag II abgegolten werden soll, ist Eigentümern von tatsächlich schon vor Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes Sachsen-Anhalt angeschlossenen Grundstücken daher - wie bei dem allgemeinen Herstellungsbeitrag - erst in dem Zeitpunkt zugeflossen, in dem ihnen erstmals der rechtlich gesicherte Vorteil geboten worden ist, ihr Schmutzwasser mittels einer nach Inkrafttreten des Gesetzes geschaffenen öffentlichen Einrichtung i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA entsorgen zu können (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, zit. nach JURIS; Beschl. v. 18. November 2004 - 1 M 61/04 - Haack, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 2220f.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15. April 2015 - 9 C 19.14 -, zit. nach JURIS).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.01.2017 - LVG 1/16

    Normenkontrollantrag der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt zur

    Erst 2003 hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (Urt. v. 04.12.2003 - 1 L 226/03 -, LKV 2004, 514; siehe Bücken-Thielmeyer/Fenzel,.
  • VG Cottbus, 08.06.2011 - 6 K 1033/09

    Kanalanschlussbeitragssatzung der Stadt Cottbus vom 26. November 2008 wirksam

    1997, 261; OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, zit. nach juris; Beschluss vom 28. November 2006 - 4 L 384/06 -, zit. nach juris, wonach eine Widmung von Anlagen oder Anlagenteilen als öffentliche Einrichtung, der Erlass einer Abgabensatzung, die Erhebung von Abgaben oder auch die Wiedergabe des Planungswillens der Körperschaft in Einzelunterlagen ein Abwasserbeseitigungskonzept nicht ersetzen könnten und lediglich Indizien für das Vorhandensein eines solchen Konzeptes darstellten; Urteil vom 28. Oktober 2009 - 4 L 117/07 -, zit. nach juris; Klausing in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 972).

    Demgegenüber ist nicht erforderlich, dass ein solches Konzept bereits bei Beginn der ersten vom Einrichtungsträger als herstellungsbeitragsfähig angesehenen Maßnahme vorlag (a.A. möglicherweise OVG Sachsen- Anhalt, Urt. vom 4. Dezember 2003, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 4 L 134/17

    Nochmalige Heranziehung zu Anschlussbeiträgen nach Übertragung der Aufgabe der

    Dies gilt auch dann, wenn in der neuen Einrichtung Teile der alten Einrichtung weiterverwendet werden, weil § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG-LSA nicht auf die Einrichtung im technischen Sinne, sondern auf die öffentlichen Einrichtung im Rechtssinne abstellt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, juris, Rn. 19, und vom 19. Mai 2005 - 1 L 252/04 -, juris, Rn 20; Beschluss vom 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 -, juris, Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2018 - 4 K 101/16

    Gesamtnichtigkeit einer Beitragssatzung, wenn der festgesetzte Beitragssatz den

    Dass die Tatbestandsregelungen in der Satzung (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 BS 2015) teilweise an den Begriff der Erneuerung anknüpfen bzw. den Gesetzeswortlaut des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA wiederholen, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt unschädlich (vgl. Urt. v. 3. Dezember 2003 - 1 L 226/03 - Beschl. v. 22. November 2004 - 1 L 18/03 ; v. 16. Dezember 2008 - 4 L 34/07 - Urt. v. 28. Oktober 2009 - 4 L 117/07 - Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 2223).

    (1) Konkrete Anhaltspunkte, dass in dem Herstellungsbeitrag II Aufwendungen enthalten sind, die vor Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes Sachsen-Anhalt abgeschlossene Investitionen betreffen und damit nicht nach dem 15. Juni 1991 getätigt worden sind bzw. dass nach dem 15. Juni 1991 angefallene Übernahmekosten von vor diesem Zeitpunkt errichteten Altanlagen (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, zit. nach JURIS; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 30. Oktober 2017 - 4 L 81/17 -) berücksichtigt worden sind, gibt es nicht.

    Es muss danach untersucht werden, ob die Nichtberücksichtigung der in § 87 Abs. 2 Satz 3 BauO LSA genannten Vollgeschosse in § 4 Abs. 2 BS 2015 noch vorteilsgerecht ist bzw. mit dem Gleichheitsgrundsatz in Übereinstimmung steht (vgl. aber auch VG Halle, Urt. v. 16. August 2018 - 4 A 277/16 -, zit. nach JURIS; VG Magdeburg, Urt. v. 14. März 2018 - 9 A 261/17 MD -), insbesondere ob dies eine unzulässige Ungleichbehandlung zur Folge hat zwischen Grundstücken in Bebauungsplangebieten, für die eine höchstzulässige Zahl der Vollgeschosse festgesetzt ist, und zwischen Grundstücken, die außerhalb eines Bebauungsplanes liegen bzw. bei denen der Bebauungsplan keine Festsetzung enthält oder diese überschritten ist (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, zit. nach JURIS).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.07.2007 - 4 L 229/06

    Zum Willen des Planungsträgers bei der Feststellung einer dauerhaften

    Dies ist allerdings nicht der Fall, sofern es sich bei der Anlage lediglich um ein Provisorium handelt (Anschluss an OVG LSA, Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -).

    Ob eine Maßnahme als Herstellung oder als Verbesserung i. S. d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA anzusehen ist, ist anhand eines Vergleichs zu bestimmen, bei dem darauf abgestellt werden muss, ob das Grundstück vor dem Beginn der Maßnahme, deren Kosten nunmehr durch Beiträge refinanziert werden sollen, bereits endgültig an eine öffentliche Einrichtung im Rechtssinne angeschlossen gewesen ist (OVG LSA, Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -).

    Dies ist allerdings nicht der Fall, sofern es sich bei der Anlage lediglich um ein Provisorium handelt (OVG LSA, Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -).

    b) Der Kläger hat entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts auch keinen Anspruch darauf, wegen § 6 Abs. 6 Satz 3 KAG LSA nach Maßgabe eines niedrigeren besonderen Herstellungsbeitrages herangezogen zu werden (vgl. dazu OVG LSA, Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -); denn die Anwendung dieser Vorschrift kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil dem an eine grundstückseigene Klärgrube angeschlossenen Grundstück - wie oben bereits erläutert - eine die Erhebung eines Herstellungsbeitrages i. S. d. § 6 Abs. 1 KAG LSA sperrende Vorteilslage nicht geboten wurde.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2019 - 4 L 93/17

    Einstufung einer Kläranlage als Behelfslösung im Rahmen der Erhebung des

    Insoweit sind verminderte Herstellungsbeiträge zu erheben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 2. Oktober 2018 - 4 L 97/17 -, zit. nach JURIS; Beschl. v. 5. Oktober 2011 - 4 L 172/11 - Beschl. v. 12. Dezember 2007 - 4 L 324/06 - Beschl. v. 13. Juli 2006 - 4 L 127/06 -, zit. nach JURIS; Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, zit. nach JURIS).

    Der Gesetzgeber hat mit § 6 Abs. 1 Satz 3 KAG LSA den faktischen Verhältnissen Rechnung getragen, die vor Inkrafttreten des Kommunalabgabengesetzes und der Kommunalverfassung in der ehemaligen DDR geherrscht haben (OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, a.a.O.).

    (1) Zu Recht hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass die nach dem Inhalt des Verwaltungsvorganges 1927 errichtete (Alt)Kläranlage in (W.) schon auf Grund ihrer Konzeption als zentrale Anlage mit einer nach damaligen Maßstäben verbreiteten Abwasserbehandlung, welche die gereinigten Abwässer in die (H.) als Vorfluter einleitete, eine Dauerlösung darstellte (vgl. allgemein OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16. November 2009 - 4 L 130/09 - Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, a.a.O.; Urt. v. 4. September 2003 - 1 L 493/02 -).

  • OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98

    Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis

    Versorgungsträger im Sinne dieser Anordnung waren nach § 1 Abs. 3 AEB die volkseigenen Betriebe Wasserversorgung und Abwasserbehandlung oder örtliche Räte (so bereits im Ergebnis der Senatsbeschluss vom 16.09.2003 - 4 ZEO 1236/97 - hierzu im Einzelnen auch Blomenkamp und Sauthoff in Driehaus, a. a. O., Rn. 1449, 1415, 1637 f. zu § 8; Birk, Sachsenlandkurier 1996, 409; Bluhm, LKV 2000, 141; ebenso gegen die Annahme des Bestehens kommunaler öffentlicher Einrichtungen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR vor 1990: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 18.10.2005 - 1 L 197/05 - NordÖR 2006, 160 m. w. Nw.; SächsOVG, Beschluss vom 24.10.1996 - 2 S 175/96 -LKV 1997, 219; OVG Brandenburg, Urteil vom 03.12.2003 - 2 A 733/03 -LKV 2004, 555; anders die Rechtslage in Sachsen-Anhalt wegen § 6 Abs. 6 Satz 3 KAG LSA: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 04.12.2003 - 1 L 266/03 -LKV 2004, 514; Klausing in Driehaus, a. a. O., Rn. 1057b zu § 8; a. A. Steuber, LKV 2001, 400; Degen, LKV 2000, 481).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.09.2022 - 4 L 25/22

    Erhebung eines (weiteren) Anschlussbeitrages für eine neue öffentliche

    Ausdrücklich spreche das Oberverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 4. Dezember 2000 (- 1 L 226/03 -) von einer "grundstücksbezogenen Betrachtungsweise".

    Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt unterstrich in der von der Klägerin zitierten Entscheidung vom 4. Dezember 2003 (- 1 L 226/03 -, juris, Rdnr. 20) mit dem Begriff "grundstücksbezogene Betrachtungsweise" lediglich seine Feststellung, dass mit einer Umbindung des vorhandenen Anschlusses an eine neu errichtete Gruppenkläranlage erstmalig eine öffentliche Einrichtung hergestellt wurde.

  • VG Cottbus, 03.11.2011 - 6 K 15/11

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.10.2009 - 4 L 117/07

    Gestaltungsspielraum bei der Aufstellung eines Abwasserbeseitigungskonzepts durch

  • VG Magdeburg, 13.04.2016 - 9 A 105/14
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2004 - 4 K 38/02

    Ladungsfrist; (Global-)Kalkulation; Grundstücksanschlussleitung;

  • VG Potsdam, 10.06.2015 - 8 K 1288/12

    Wasserversorgungsbeitrag (Erstellung der Wasserversorgung)

  • VG Halle, 26.02.2024 - 4 A 452/21

    Heranziehung zu Beiträgen für die Herstellung der zentralen

  • VG Schwerin, 24.11.2016 - 4 A 617/10

    Aufhebung des Schmutzwasserbeitragsbescheides

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.07.2006 - 4 L 127/06

    Zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht bei dem besonderen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2018 - 4 K 54/16

    Zu methodischen Fehlern bei der Kalkulation von Schmutzwasserbeiträgen;

  • VG Cottbus, 20.12.2016 - 6 K 1014/13

    Erhebung von Abwasserbeiträgen für ein Hinterliegergrundstück

  • VG Cottbus, 15.01.2024 - 6 K 552/21

    Alte DDR- Kanäle, - Pumpwerke und -Klärwerke, Beitragsmaßstab (unwirksam),

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.02.2004 - 1 L 153/03

    Heranziehung zur Zahlung von Beiträgen für die Herstellung der zentralen

  • VG Cottbus, 09.01.2024 - 6 K 1040/21
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2007 - 1 L 295/05

    Kanalbaubeitrag bei altangeschlossenen Grundstücken

  • VG Cottbus, 09.01.2024 - 6 K 727/21

    Im Anschluss an das Urteil der Kammer vom 7. Dezember 2023 - VG 6 K 1458/19

  • VG Cottbus, 09.01.2024 - 6 K 728/21
  • VG Magdeburg, 22.11.2005 - 9 A 118/04
  • VG Cottbus, 07.12.2023 - 6 K 1458/19
  • VG Halle, 11.09.2018 - 4 A 142/16

    Erhebung von Schmutzwasserherstellungsbeiträgen; Änderung im Mitgliederbestand

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 385/08

    Anwendung des Geschossflächenmaßstabes im Anschlussbeitragsrecht und insbesondere

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.03.2011 - 4 L 67/09

    Herstellungsbeitrag für Schmutzwasseranlage; Anwendung des

  • VG Cottbus, 20.12.2016 - 6 K 1015/13

    Erhebung von Abwasserbeiträgen für ein Hinterliegergrundstück

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.06.2004 - 4 K 34/02

    Normenkontrolle; Kanalbaubeitrag; Mindestinhalten einer Abgabensatzung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.10.2011 - 4 L 140/09

    Zur Frage, wann eine Entwässerungsanlage als funktionsfähige und betriebsfertig

  • VG Halle, 05.09.2022 - 4 A 142/19

    Schmutzwasserbeitrag - zu den Anforderungen an den Eintritt einer Vorteilslage

  • VG Magdeburg, 08.08.2018 - 9 A 645/16

    Erhebung eines besonderen Herstellungsbeitrages für die Trinkwasserversorgung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 4 L 384/06

    Zur Vorliegen eines Abwasserbeseitigungskonzepts für die Herstellung einer

  • VG Cottbus, 07.09.2020 - 6 L 113/20

    Schmutzwasserbeitrag

  • VG Halle, 30.08.2023 - 4 A 477/21

    Zeitliche Beschränkung der Beitragserhebung auch bei gerichtlicher Aufhebung des

  • VG Cottbus, 02.08.2021 - 6 L 165/21

    Wassergebühren

  • VG Magdeburg, 11.09.2018 - 9 A 300/16

    Schmutzwasseranschlussbeiträge für Hinterliegergrundstücke sowie für Grundstücke,

  • VG Halle, 14.12.2015 - 4 A 4/15

    Wiederaufgreifen des Verfahrens eines bestandskräftigen

  • VG Halle, 12.01.2023 - 4 A 333/21

    Heranziehung zu Schmutzwasserbeitrag - Vorteilslage, Ablösevereinbarung

  • VG Halle, 28.11.2013 - 4 B 266/13

    Schmutzwasserherstellungsbeitrag; Verfassungswidrigkeit der

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