Rechtsprechung
   VG Gelsenkirchen, 23.02.2007 - 1 L 23/07   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bestenauslese, Beurteilung, Aktualität, Aussagekraft, Zuständigkeit, Vergleichbarkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Bestenauslese, Beurteilung, Aktualität, Aussagekraft, Zuständigkeit, Vergleichbarkeit

Kurzfassungen/Presse

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Auswahlentscheidung fehlerhaft, wenn die Beurteilungen aufgrund unterschiedlicher Beurteilungsbestimmungen erstellt wurden




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)  

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07  

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Vielmehr ist nach der - unter Bezugnahme auf entsprechende anderweitige Rechtsprechung ergangenen - Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; siehe auch nachfolgend: Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -) bereits geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt (vgl. auch: BAG, Urteil vom 17. Mai 2001 - Az.: 8 AZR 692/00 -, zitiert nach juris.web [offen lassend]; OVG Berlin, Urteil vom 11. September 2001 - Az.: 4 B 10.00 -, NVwZ-RR 2002, 593).

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichtes (Beschluss 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, a. a. O., und nachfolgend: Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -) ist nämlich geklärt, dass die "haushaltsrechtlichen Voraussetzungen"' für eine rechtmäßige Vergabe der Planstelle immer dann vorliegen, wenn der Haushaltsgesetzgeber dem Dienstherrn die Möglichkeit an die Hand gibt, in Übereinstimmung mit dem Stellenplan zum Haushaltsplan über eine Planstelle zu verfügen.

    Der Senat hat bereits in seinen - dem Beklagten als seinerzeitigen Beteiligten bekannten - Beschlüssen vom 19. April 2007 in den Verfahren 1 L 23/07, 1 L 32/07 und 1 L 40/07 geklärt, dass der angeführten Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt als der vom Verwaltungsgericht - wie hier - zugrunde gelegte Fall einer vakanten, dem maßgeblichen Dienstposten konkret zugeordneten höherwertigen Planstelle.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 1 L 232/07  

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe zuletzt: Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 - mit Hinweis auf die Beschlüsse des Senates vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 38, vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -, vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei juris und vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils unter Bezugnahme auf entsprechende höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung]), die sich das Verwaltungsgericht ausdrücklich zu eigen gemacht hat, ist geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt.

    Vielmehr hat der beschließende Senat bereits mehrfach ausgeführt (siehe Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -, Beschluss vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei juris, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 -, veröffentlicht bei juris), dass der angeführten Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt als der vom Verwaltungsgericht - wie hier - zugrunde gelegte Fall einer vakanten, dem maßgeblichen Dienstposten konkret zugeordneten höherwertigen Planstelle.

  • VG Gelsenkirchen, 21.11.2007 - 1 K 1665/07  

    Beförderung, Beurteilung, Eignung, Aussagekraft, aussagefähig, Anforderungsprofil

    Auf Antrag der Klägerin untersagte die erkennende Kammer dem Beklagten durch Beschluss vom 23. Februar 2007 (1 L 23/07) im Wege der einstweiligen Anordnung, die an der H. -I. -Realschule in E. zu besetzende Stelle der Besoldungsgruppe A 13 BBesO mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung der Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Akten der Verfahren 1 L 23/07, 1 L 769/07 und 1 L 770/07, der Personalakten der Klägerin und des Beigeladenen sowie des beigezogenen Verwaltungsvorgangs des Beklagten.

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 30. Mai 2007 - 6 B 509/07 - anders noch VG Gelsenkirchen Beschlüsse vom 15. Februar 2007 - 1 L 21/07 - und vom 23 Februar 2007 - 1 L 23/07 - .

mehr
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2007 - 1 L 164/07  

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 - Beschluss vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei juris; Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils unter Bezugnahme auf entsprechende höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung]), die sich das Verwaltungsgericht ausdrücklich zu eigen gemacht hat, ist geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 83/09  

    Abgrenzung einer dauerhaften von einer vorübergehend vertretungsweisen

    Nach der unter Bezugnahme auf entsprechende höchstrichterliche Entscheidungen ergangenen Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe etwa: Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 - mit Hinweis auf die Beschlüsse des Senates vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 38, vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -, vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei [...] und vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils m.w.N.]), ist geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 82/09  

    Abgrenzung einer dauerhaften von einer vorübergehend vertretungsweisen

    Nach der unter Bezugnahme auf entsprechende höchstrichterliche Entscheidungen ergangenen Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe etwa: Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 - mit Hinweis auf die Beschlüsse des Senates vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 38, vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -, vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei [...] und vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils m.w.N.]), ist geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht