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   VG Berlin, 28.08.2020 - 1 L 296.20   

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https://dejure.org/2020,24407
VG Berlin, 28.08.2020 - 1 L 296.20 (https://dejure.org/2020,24407)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.08.2020 - 1 L 296.20 (https://dejure.org/2020,24407)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. August 2020 - 1 L 296.20 (https://dejure.org/2020,24407)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Versammlung gegen Corona-Politik unter Auflagen gestattet

  • lto.de (Pressebericht, 28.08.2020)

    VG Berlin erlaubt Anti-Corona-Demo in Berlin: Ohne Maske, aber mit Abstand

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versammlung gegen Corona-Politik unter Auflagen gestattet - Corona-Virus

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Corona-Gegner obsiegen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwaltungsgericht Berlin gestattet Versammlung der Initiative "Querdenken 711" gegen Corona-Politik unter Auflagen - Richter sehen keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die ein Versammlungsverbot gerechtfertigt hätte

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2020 - 1 L 296.20
    Wegen der besonderen Bedeutung der grundrechtlich verbürgten Versammlungsfreiheit (Art. 8 Grundgesetz - GG) für die Funktionsfähigkeit der Demokratie darf deren Ausübung nur zum Schutz gleichwertiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit begrenzt werden (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - BverfG 1 BvR 233/81, juris Rn, 79).

    Erforderlich ist im konkreten Fall jeweils eine Gefahrenprognose, die zwar stets ein Wahrscheinlichkeitsurteil enthält, deren Grundlagen aber ausgewiesen werden müssen.(vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - BVerfG 1 BvR 233/81, juris Rn. 80).

    Unter Berücksichtigung der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit darf die Behörde insbesondere bei Erlass eines vorbeugenden Verbotes keine zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose stellen, zumal ihr bei irriger Einschätzung noch die Möglichkeit einer späteren Auflösung verbleibt (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - BVerfG 1 BvR 233/81, juris Rn. 80).

  • BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04

    Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2020 - 1 L 296.20
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 20T2 - BVerfG 1 BvR 2794/10, juris Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2010 - BVerfG 1 BvR 2636/04, juris Rn. 17; OVG Münster, Beschluss vom 26 Mai 2020 - OVG 1, 5 B 773/20, juris Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2020 - 15 B 773/20

    Versammlung Coronaschutzverordnung Mindestabstandsgebot Verbot Auflagen

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2020 - 1 L 296.20
    Lediglich pauschale Erwägungen, die jeder Versammlung aus Gründen des Infektionsschutzes entgegengehalten werden könnten, würden dem durch den Normgeber eröffneten Entscheidungsspielraum, von dem die Verwaltung unter Berücksichtigung des Individualgrundrechts aus Art. 8 GG Gebrauch zu machen hat, nicht gerecht (OVG Münster, Beschluss vom 26. Mai 2020 - OVG 15 B 773/20, juris Rn. 17).
  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VG Berlin, 28.08.2020 - 1 L 296.20
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage liegt grundsätzlich bei der Behörde (BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 20T2 - BVerfG 1 BvR 2794/10, juris Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2010 - BVerfG 1 BvR 2636/04, juris Rn. 17; OVG Münster, Beschluss vom 26 Mai 2020 - OVG 1, 5 B 773/20, juris Rn. 8).
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