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   OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2011 - 1 L 3/11   

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OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2011 - 1 L 3/11 (https://dejure.org/2011,7125)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18.02.2011 - 1 L 3/11 (https://dejure.org/2011,7125)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 18. Februar 2011 - 1 L 3/11 (https://dejure.org/2011,7125)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 40 Abs 2 SG, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO
    Zur Verlängerung der Zeitdauer der Berufung eines Soldaten auf Zeit nach § 40 Abs. 2 SG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung über die Verlängerung der Zeitdauer der Berufung eines Soldaten auf Zeit; Begründung eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Verlängerung der Berufungszeitdauer durch die Ermessensnorm des § 40 Abs. 2 Soldatengesetz ( SG ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zur Verlängerung der Zeitdauer der Berufung eines Soldaten auf Zeit nach § 40 Abs. 2 SG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entscheidung über die Verlängerung der Zeitdauer der Berufung eines Soldaten auf Zeit; Begründung eines Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über einen Antrag auf Verlängerung der Berufungszeitdauer durch die Ermessensnorm des § 40 Abs. 2 Soldatengesetz (SG); ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 416
  • DÖV 2011, 415
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2011 - 1 L 3/11
    "Ernstliche Zweifel" an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen nur dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird ( BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, DVBl. 2000, 1458 ).

    Im Hinblick auf die Darlegungsanforderungen gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO ist es erforderlich, im Einzelnen darzulegen, hinsichtlich welcher Fragen und aus welchen Gründen aus der Sicht des Rechtsschutzsuchenden die Rechtssache besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten aufweist ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.] ), denn der Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO soll eine allgemeine Fehlerkontrolle nur in solchen Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben ( vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000 - Az.: 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163) .

    Nur wenn sich schon aus dem Begründungsaufwand des erstinstanzlichen Urteiles ergibt, dass eine Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht schwierig ist, genügt ein Antragsteller der ihm gemäß § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO obliegenden Darlegungslast bereits regelmäßig mit erläuternden Hinweisen auf die einschlägigen Passagen des Urteiles ( vgl.: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des 1. Senates vom 23. Juni 2000, a. a. O.) .

  • BVerwG, 09.06.1971 - VIII C 173.67

    Erledigung mit dem Ablauf einer Dienstzeit i.R.e. Bescheids zur Verlängerung der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2011 - 1 L 3/11
    Als "Kann"-Bestimmung handelt es sich bei der Regelung des § 40 Abs. 2 SG - worauf das Verwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat - um eine Ermessensnorm ( siehe: BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1971 - Az.: VIII C 173.67 -, Buchholz 238.4 § 40 SG Nr. 2 ) mit der Folge, dass der Kläger grundsätzlich keinen Anspruch auf die begehrte Verlängerung der Berufungszeitdauer hat, sondern lediglich einen Anspruch darauf, dass über seinen Antrag ermessensfehlerfrei entschieden wird.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2011 - 1 L 3/11
    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem BVerwG, Beschluss vom 2. Oktober 1961, BVerwGE 13, 90, vom 9. März 1993, Buchholz 310 § 133 n. F. VwGO Nr. 11, Beschluss vom 10. November 1992, Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5 ).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2011 - 1 L 3/11
    Diese müssen vielmehr zugleich Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses begründen ( siehe: BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, Buchholz 310 § 124 VwGO Nr. 33 ).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2011 - 1 L 3/11
    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist ( OVG LSA, a. a. O. [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, Buchholz 310 VwGO § 133 (n. F.) Nr. 26, Beschluss vom 9. März 1993 - Az.: 3 B 105.92 -, NJW 1993, 2825 ).
  • BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03

    Christliche Bildungs- und Kulturwerte; Eignung; Einstellung als Lehrerin an

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2011 - 1 L 3/11
    Handelt es sich allerdings um die Frage, ob einem Einstellungsantrag im Hinblick auf ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal aus Rechtsgründen stattgegeben werden muss oder nicht stattgegeben werden darf, so ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen ( siehe: BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2004 - Az.: 2 C 45.03 -, BVerwGE 121, 140 [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 17.07.1987 - 1 B 23.87

    Einordnung von im Libanon befindlichen Palästinensern als "staatenlos" oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2011 - 1 L 3/11
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - Az.: 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2011 - 1 L 3/11
    "Grundsätzliche Bedeutung" im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO besitzt eine Rechtssache nur dann, wenn zu erwarten ist, dass die Entscheidung im angestrebten Rechtsmittelverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechts- oder Tatsachenfragen beitragen kann, die eine über den Einzelfall hinausgehende Tragweite besitzen und die im Interesse der Rechtseinheit oder Weiterentwicklung des Rechts einer Klärung bedürfen ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 21. Januar 2008 - Az.: 1 L 166/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.]; vgl. zudem: BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 1987 - Az.: 1 B 23.87 -, InfAuslR 1987, 278 ).
  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2011 - 1 L 3/11
    Außerdem bedarf es Darlegungen dazu, dass die aufgeworfenen Fragen für den zu entscheidenden Rechtsstreit entscheidungserheblich sind ( vgl.: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senates vom 8. März 2001 - Az.: 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, 552 ).
  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2011 - 1 L 3/11
    Wenn sich die Behörde für ihre Ermessenshandhabung in dieser Art zulässigerweise bindet, kann ein Ermessensfehler in aller Regel nur dann mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn der Antragsteller dartut, dass die Behörde in seinem Fall von der Verwaltungspraxis abgewichen sei ( siehe: BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1969 - Az.: VI C 52.65 -, BVerwGE 31, 212 [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 06.09.1989 - 6 A 5.88

    Flugkostenzuschüsse für Bedienstete des Bundesnachrichtendienstes (BND) -

  • BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 36.08

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Förderung

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06

    Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG)

  • VG Schleswig, 20.11.2014 - 12 A 33/14

    Dienstzeitverlängerung eines Soldaten

    Dabei spielt der personelle Bedarf der Bundeswehr eine entscheidende Rolle; § 40 Abs. 2 SG dient maßgeblich den Interessen des Dienstherrn, während diejenigen des Soldaten grundsätzlich unbeachtlich sind (OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. Februar 2011 - 1 L 3/11 - juris unter Hinweis auf Walz/Eichen/Sohm, SG, § 40 Rnr. 24 f.).

    Insoweit kommt es auf zeitlich erst danach eingetretenen Umstände grundsätzlich nicht an (OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. Februar 2011 a.a.O).

    Zwar ist es nicht ausgeschlossen, dass die Beklagte ihr Ermessen für bestimmte Fallgruppen gleichmäßig nach generellen Gesichtspunkten ausübt und sich insoweit durch Richtlinien oder eine bestimmte Verwaltungspraxis bindet, so dass in der Regel Ausnahmen zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, aber jedenfalls nur unter besonderen Umständen möglich sind (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 18. Februar 2011 a.a.O.).

  • VG München, 05.09.2017 - M 21 K 15.3119

    Keine Weiterverpflichtung bei fehlender körperlicher Eignung für Auslandseinsätze

    Der entsprechende personelle Bedarf der Bundeswehr spielt dabei eine zentrale Rolle, denn § 40 Abs. 2 SG dient maßgeblich den Interessen des Dienstherrn (vgl. OVG LSA, B.v. 18.2.2011 - 1 L 3/11 - juris Rn. 5 m.w.N.).

    Nur im Hinblick auf die von der Beklagten im Rahmen ihrer Ermessensentscheidung nach § 40 Abs. 2 SG anzustellenden prognostischen Erwägungen zur Einstellungs- und Verwendungsnotwendigkeit ist auf die bestehende Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung abzustellen (vgl. nur OVG LSA, B.v. 18.2.2011 - 1 L 3/11 - juris Rn. 11).

    Das gilt auch für den zur Durchführung des § 40 SG ergangenen Berufungserlass ZDv 14/5 B 127 (vgl. OVG LSA, B.v. 18.2.2011 - 1 L 3/11 - juris Rn. 14) und seine Nachfolgeregelung ZDv A - 1420/13. Etwas anderes hat die Klägerin auch nicht geltend gemacht.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2012 - 3 L 17/12

    Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis für Martinszug; keine

    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.02.2011 - 1 L 3/11 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2024 - 3 L 3/24

    Erforderlichkeit einer Entscheidung der zuständigen Behörde über den

    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 2011 - 1 L 3/11 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2022 - 3 L 125/21

    Kosten für die Unterbringung und Versteigerung von Tieren

    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 2011 - 1 L 3/11 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2015 - 3 L 17/13

    Gebührenerhebung nach dem Informationszugangsrecht Sachsen-Anhalt

    "Dargelegt" im Sinne der genannten Vorschrift ist eine grundsätzliche Bedeutung nur dann, wenn in der Antragsbegründung eine konkrete rechtliche oder tatsächliche Frage formuliert und zugleich substantiiert vorgetragen wird, inwiefern der Klärung dieser Frage eine im Interesse der Rechtssicherheit, Vereinheitlichung oder Fortbildung des Rechts über den Einzelfall hinausgehende grundsätzliche Bedeutung zukommt und warum es auf die Klärung der zur Überprüfung gestellten Frage im konkreten Fall entscheidungserheblich ankommt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 18.02.2011 - 1 L 3/11 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2023 - 3 L 23/23

    Zur absoluten waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a

    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 2011 - 1 L 3/11 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2022 - 3 L 6/21

    Kostenersatz für einen Feuerwehreinsatz

    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 2011 - 1 L 3/11 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.12.2023 - 2 L 41/23

    Nachträgliche Berücksichtigung von gefährlichen oder schädlichen Auswirkungen

    Hierbei sind - neben der Sichtung und Durchdringung des Prozessstoffes, welche die Begründung erkennen lassen muss - die genannten Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels in der Weise unter Auseinandersetzung mit der angefochtenen Entscheidung, der einschlägigen Rechtsprechung sowie unter Angabe der maßgeblichen tatsächlichen und/oder rechtlichen Überlegungen zu erläutern und aufzuarbeiten, dass das Berufungsgericht hierdurch in die Lage versetzt wird, anhand der Antragsschrift darüber zu befinden, ob die Zulassung des Rechtsmittels gerechtfertigt ist (OVG LSA, Beschluss vom 18. Februar 2011 - 1 L 3/11 - juris Rn. 19 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 04.10.2011 - 4 So 82/11

    Vertretungszwang in Streitwert- und Kostenbeschwerden; Gerichtskostenfreiheit von

    Damit erfasst § 188 Satz 2 VwGO insbesondere Sachgebiete, in denen Leistungen mit primär fürsorgerischer Zwecksetzung vorgesehen sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.4.2011, NVwZ-RR 2011, 622 f., juris Rn. 3, dort zur Befreiung von der Rundfunkgebühr; Beschl. v. 10.12.2004, RdLH 2005, 29, zu Grundsicherungsleistungen; vgl. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 14.2.2011, NVwZ-RR 2011, 416 [LS], juris Rn. 8, 9, zum Anspruch auf Unterbringung in einer öffentlichen Wohnunterkunft; OVG Hamburg, Beschl. v. 9.5.2003, NJW 2004, 2177 f., zur Grundsicherung; vgl. auch BVerwG, Beschl. v. 18.3.2009, 5 PKH 1/09, juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 3.8.2007, NVwZ-RR 2008, 68 f., dort - jeweils verneinend - zum Wohngeld).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2015 - 3 L 207/13

    Rückforderung von Finanzhilfen für Ersatzschulen bei fehlendem Nachweis der

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2021 - 3 L 1/21

    Beleuchtungssituation in Schweinemastanlagen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - 1 E 173/14

    Verlängerung des zeitlich begrenzten Dienstverhältnisses eines Soldaten auf Zeit

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2022 - 3 L 107/22

    Darlegungsmängel

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2020 - 3 L 14/20

    Gebühren für die Durchführung von Schlachtgeflügeluntersuchungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2019 - 3 L 359/18

    Finanzhilfe für eine Freie Waldorfschule

  • OVG Bremen, 13.04.2015 - 2 LA 32/14

    Rechtmäßigkeit der Entlassung eines Zeitsoldaten aus dem Soldatenverhältnis auf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.01.2023 - 3 L 115/22

    Keine Entschädigungszahlung nach § 56 lfSG bei Wegfall des aufgrund stufenweiser

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2020 - 3 L 181/20

    Unverhältnismäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage bei "überlangem"

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.02.2022 - 3 L 168/21

    Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG-LSA

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2023 - 2 L 43/22

    Voraussetzungen für den Entzug der Öffentlichkeit einer Straße

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.08.2023 - 3 L 47/23

    Analoge Anwendung des § 29 Abs. 7 GlüStV 2021

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