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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.1999 - 1 L 307/98   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.1999 - 1 L 307/98 (https://dejure.org/1999,4531)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09.06.1999 - 1 L 307/98 (https://dejure.org/1999,4531)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. Juni 1999 - 1 L 307/98 (https://dejure.org/1999,4531)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG - MV § 8
    Straßenbaubeiträge; Entstehen der Beitragspflicht; Beitragsverzicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeit des Gemeinderates für den Verzicht auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen; Wirksame Straßenbaubeitragssatzung als Voraussetzung für die Erhebung von Straßenbaubeiträgen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2001, 137
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.07.1997 - 6 M 93/97

    Straßenbaubeitrag; Beitragssatzung; Rückwirkung; Anschlußbeitrag

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.1999 - 1 L 307/98
    Straßenbaubeiträge dürfen nur erhoben werden, wenn der Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht im zeitlichen Geltungsbereich einer - gegebenenfalls rückwirkenden - Beitragssatzung liegt (Bestätigung von OVG Greifswald, B. v. 29. Juli 1997 - 6 M 93/97 - NordÖR 1998, 267 DVBl 1998, 56 m.abl. Anm. Driehaus).

    Die Gegenauffassung des OVG Greifswald, die es in einem in gleicher Sache ergangenen Beschluß im Beschwerdeverfahren seiner Entscheidung zugrunde gelegt habe (Beschluß vom 29. Juli 1997 - 6 M 93/97, NordÖR 1998, 267 = DVBl. 1998, 56 mit ablehnender Anmerkung Driehaus), könne nicht überzeugen.

    Für die weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichts- sowie der beigezogenen Behördenakte, der Gerichtsakte VG Greifswald 3 B 2570/96 sowie der Akte des Oberverwaltungsgerichts 6 M 93/97 verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Das Gericht hat bereits in seiner in dieser Sache im Eilverfahren ergangenen Beschwerdeentscheidung vom 29. Juli 1997 (6 M 93/97, NordÖR 1998, 267 = VwRRMO 1997, 107 = DVBl. 1998, 56 m.abl.Anm. Driehaus), auf die Bezug genommen wird, unter Hinweis auf im einzelnen angeführte Rechtsprechung mehrerer Oberverwaltungsgerichte und in Auseinandersetzung mit gegenteiligen Meinungen (insbesondere Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 4. Auflage 1995, S. 610, sowie derselbe in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 492; Klausing in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 1057) die Auffassung vertreten, daß nach § 8 Abs. 7 Satz 1 KAG MV 1993 Straßenbaubeiträge nur erhoben werden dürfen, wenn der Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht im zeitlichen Geltungsbereich einer - gegebenenfalls rückwirkenden - Beitragssatzung liegt, daß es also nicht ausreicht, wenn eine wirksame Satzung ohne Rückwirkung der Vorteilslage nachfolgt.

    Dieses Verständnis des § 8 Abs. 7 Satz 1 KAG MV steht nicht isoliert, wie es die kritische Äußerung von Driehaus zu dem Beschluß des Senats vom 29. Juli 1997 (a.a.O.) darstellt.

  • OVG Niedersachsen, 15.09.1995 - 9 L 6166/93

    Kanalbaubeitrag; Zwangsvollstreckung; Einwände; Bestandskraft des

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.1999 - 1 L 307/98
    Auch das OVG Lüneburg (vgl. z. B. Urteil vom 15.09.1995 - 9 L 6166/93) und der VGH Kassel (vgl. Urteil vom 25.03.1993 - 5 UE 953/90) vertreten für ihr jeweiliges Landesrecht diese Rechtsauffassung.

    Gleichwohl geht die Rechtsprechung des zuständigen OVG Lüneburg davon aus, daß "bei Eintritt der Vorteilslage eine wirksame Abgabensatzung der Gemeinde vorhanden" sein muß (vgl. zum Wasseranschlußbeitrag OVG Lüneburg, Urteil vom 21.06.1989 - 9 L 12/89, zum Kanalanschlußbeitrag Urteil vom 15.09.1995 - 9 L 6166/93, Urteil vom 24.01.1990 - 9 L 88/89, NSt-N 1990, 210, Urteil vom 16.12.1996 - III OVG A 90/76); diese Übereinstimmung zwischen Vorteilslage und Satzung kann - im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen - auch nachträglich durch rückwirkendes Inkraftsetzen der Satzung hergestellt werden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23.08.1989 - 9 L 153/89, NST-N 1989, 358).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.1990 - 2 A 816/89

    Ablauf der Festsetzungsfrist; Aufhebung des angefochtenen Abgabenbescheids;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.1999 - 1 L 307/98
    Insofern unterscheidet sich die Sachlage nicht von dem Fall, daß die Behörde von einer rechtzeitigen Beitragserhebung abgesehen hat, obwohl sie über eine wirksame Beitragssatzung verfügt, in deren zeitlichem Geltungsbereich eine abrechnungsfähige Maßnahme verwirklicht wurde; die öffentliche Last erlischt unter anderem auch durch Verjährung (vgl. Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 192 unter Hinweis auf OVG Münster, Urteil vom 25.10.1990 - 2 A 816/89, DVBl. 1991, 1309 = NVwBl. 1991, 350; VGH München, Beschluß vom 08.03.1991 - 23 B 89.00134, BayVBl 1991, 624).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.01.1990 - 9 L 88/89

    Zulässigkeit der Berufung; Wert des Beschwerdegegenstands; Änderung;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.1999 - 1 L 307/98
    Gleichwohl geht die Rechtsprechung des zuständigen OVG Lüneburg davon aus, daß "bei Eintritt der Vorteilslage eine wirksame Abgabensatzung der Gemeinde vorhanden" sein muß (vgl. zum Wasseranschlußbeitrag OVG Lüneburg, Urteil vom 21.06.1989 - 9 L 12/89, zum Kanalanschlußbeitrag Urteil vom 15.09.1995 - 9 L 6166/93, Urteil vom 24.01.1990 - 9 L 88/89, NSt-N 1990, 210, Urteil vom 16.12.1996 - III OVG A 90/76); diese Übereinstimmung zwischen Vorteilslage und Satzung kann - im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen - auch nachträglich durch rückwirkendes Inkraftsetzen der Satzung hergestellt werden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23.08.1989 - 9 L 153/89, NST-N 1989, 358).
  • VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 953/90

    Abgabenrecht: rückwirkende Ersetzung eines rechtlich bedenklichen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.1999 - 1 L 307/98
    Auch das OVG Lüneburg (vgl. z. B. Urteil vom 15.09.1995 - 9 L 6166/93) und der VGH Kassel (vgl. Urteil vom 25.03.1993 - 5 UE 953/90) vertreten für ihr jeweiliges Landesrecht diese Rechtsauffassung.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.09.1997 - 4 K 45/96

    Öffentliche Einrichtung; Kommunalabgabe; Gebühren; Rückwirkung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.1999 - 1 L 307/98
    Der Senat ist weiter der Auffassung, daß diese Übereinstimmung von Worteilslagell und Satzung auch nachträglich herbeigeführt werden kann, und zwar dann, wenn im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen (§ 2 Abs. 5 S. 1 KAG MV ) eine Satzung mit Rückwirkung erlassen werden kann; dies ist im Rahmen der Vorgaben des § 2 Abs. 5 KAG MV gegebenenfalls auch in einen satzungslosen Zeitraum hinein zulässig (vgl. hierzu OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluß vom 18.09.1997 - 4 K 45/96, NordÖR 1998, 266 (LS), dessen Inhalt von Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 239 a.E. nicht zutreffend wiedergegeben wird).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1995 - 15 A 3907/92

    Abnahme des Werkes; Mängel des Werkes; Erheben von Straßenbaubeiträgen; Zeitpunkt

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.1999 - 1 L 307/98
    Für die gleichlautende Regelung des nordrhein-westfälischen Landesrechts (§ 8 Abs. 7 Satz 1 KAG NRW) hat das OVG Münster seit langem die Auslegung entwickelt und in ständiger Rechtsprechung bestätigt, daß es sich dabei um eine Festlegung des maßgeblichen Zeitpunkt handele, zu dem die aus dem allgemeinen Beitragsrecht hergeleiteten Voraussetzungen der sachlichen Beitragspflicht spätestens vorliegen müßten, damit diese entstehen könne (vgl. OVGE 31, 147 (149); NVwZ-RR 1996, 469 f.).
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.1999 - 1 L 307/98
    Existiert zu dem in § 8 Abs. 7 Satz 1 KAG MV festgelegten maßgeblichen Zeitpunkt für die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht keine wirksame Satzung, kann die sachliche Beitragspflicht nicht "voll ausgebildet" (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.08.1974 - IV C 11.73, BVerwGE 49, 131 ) - und damit im Ergebnis überhaupt nicht - entstehen.
  • OVG Bremen, 30.09.1997 - 1 B 105/97

    Kostenspaltung; Geschäft der laufenden Verwaltung; Erschließungsbeiträge

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.1999 - 1 L 307/98
    Der Senat ist weiter der Auffassung, daß diese Übereinstimmung von Worteilslagell und Satzung auch nachträglich herbeigeführt werden kann, und zwar dann, wenn im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen (§ 2 Abs. 5 S. 1 KAG MV ) eine Satzung mit Rückwirkung erlassen werden kann; dies ist im Rahmen der Vorgaben des § 2 Abs. 5 KAG MV gegebenenfalls auch in einen satzungslosen Zeitraum hinein zulässig (vgl. hierzu OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluß vom 18.09.1997 - 4 K 45/96, NordÖR 1998, 266 (LS), dessen Inhalt von Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 239 a.E. nicht zutreffend wiedergegeben wird).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.02.1998 - B 2 S 141/97

    Straßenbaubeitragsrecht; Beitragspflicht; Eingang der letzen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.1999 - 1 L 307/98
    Der Senat hat auch deswegen keine Veranlassung, sich der an dieser Auslegung geübten Kritik (vgl. neben den Äußerungen von Driehaus etwa OVG Magdeburg - Beschluß vom 19. Februar 1998 - B 2 S 141/97) anzuschließen, weil diese kritischen Stimmen nicht zu begründen vermögen, woraus sich der von ihnen behauptete allgemeingültige Grundsatz ergeben soll, daß der Zeitpunkt der Geltung der Satzung und der Herstellungszeitpunkt auch ohne entsprechende Festlegung des Gesetzgebers beliebig auseinanderfallen können, um die Beitragspflicht zum Entstehen zu bringen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1975 - II A 231/74
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 23.08.1989 - 9 L 153/89
  • OVG Niedersachsen, 19.12.2008 - 9 LA 99/06

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Straßenausbaubeitrags für eine teilweise im

    Die Umlegung des beitragsfähigen Aufwands auf die Eigentümer der bevorteilten Grundstücke setzt allerdings voraus, dass für den Zeitpunkt des Entstehens der Vorteilslage, hier am 17. Oktober 2000, eine wirksame - ggf. rückwirkend erlassene - Satzung vorhanden ist (ähnlich z.B. HessVGH, Beschluss vom 13.2.2003 - 5 ZU 35/03 - ZKF 2003, 124; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.7.1997 - 6 M 93/97 - DVBl 1998, 56 = NordÖR 1998, 267 sowie Urteil vom 9.6.1999 - 1 L 307/98 - NordÖR 2000, 213).
  • OVG Brandenburg, 23.11.2004 - 2 A 269/04

    Zur Berücksichtigung rückwirkender satzungsrechtlicher Rechtsänderungen, die nach

    StGB Bbg 8-9/2000, 364 m.w.N., ebenso für das jeweilige Landesrecht u.a. OVG NW, Urt. v. 22. August 1995 - 15 A 3907/92 -, NVwZ-RR 1996, 469 f.; OVG MV, Urteil vom 9. Juni 2000 - 1 L 307/98 -, SachsVBl.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - 4 L 220/13

    Entstehung der Beitragsschuld im Straßenausbaubeitragsrecht nach dem KAG LSA in

    b) Die vom Verwaltungsgericht vorgenommene verfassungskonforme Auslegung des § 6 Abs. 6 Satz 1 KAG LSA 1997 dahingehend, dass die sachliche Beitragspflicht für vor dem 22. April 1999 begonnene Straßenausbaumaßnahmen nur dann entsteht, wenn vor dem endgültigen Abschluss der Maßnahme eine wirksame Beitragssatzung vorliegt (vgl. auch für das jeweilige Landesrecht OVG Niedersachsen, Beschl. v. 19. Dezember 2008 - 9 LA 99/06 -, m.w.N.; OVG Brandenburg, Urt. v. 23. November 2004 - 2 A 269/04 -, m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 12. November 2010 - OVG 9 N 121.08 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13. Oktober 1999 - 2 L 116/97 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 9. Juni 1999 - 1 L 307/98 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 22. August 1995 - 15 A 3907/92 -, jeweils zit. nach JURIS), ist nicht zulässig.
  • OVG Niedersachsen, 08.08.2003 - 9 LA 126/03

    Beitragsentstehung; Ersetzen; Ersetzung; Rückwirkung; Schlechterstellungsverbot;

    Sie gilt aber entsprechend für das Straßenausbaubeitragsrecht, weil die gesetzliche Ausgangslage und die Interessenlage identisch sind (ebenso zum Straßenausbaubeitragsrecht z.B. Hess.VGH, Beschl. v. 13.2.2003 - 5 UZ 35/03 - ZKF 2003, 124; OVG Greifswald, Urt. v. 9.6.1999 - 1 L 307/98 - NordÖR 2000, 313; OVG MV, Beschl. v. 29.7.1997 - 6 M 93/97 - DVBl 1998, 56 = NordÖR 1998, 267).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2001 - 1 M 52/01
    Die Beitragsforderung ist dem Grunde nach entstanden, insbesondere lag der Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht bezüglich der abgerechneten Anlage im zeitlichen Geltungsbereich der rückwirkend zum 01. November 1991 in Kraft getretenen Beitragssatzung (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 09.06.1999 - 1 L 307/98 -, NordÖR 2000, 313).
  • VG Schwerin, 11.04.2013 - 4 A 1250/12

    Keine Verfassungswidrigkeit von § 9 Abs. 3 KAG M-V (juris: KAG MV 2005);

    Wird eine Beitragssatzung rückwirkend in Kraft gesetzt, wie im Straßenbaubeitragsrecht in Mecklenburg-Vorpommern, beginnt auch die Verjährungsfrist ab dem rückwirkenden Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht zu laufen (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 9.6.1999 - 1 L 307/98 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2018 - 1 L 389/15

    Anforderungen an die Erhebung von Straßenbaubeiträgen; Zeitpunkt der

    Die Satzung ist gegebenenfalls rückwirkend auf diesen Zeitpunkt in Kraft zu setzen (grundlegend OVG Greifswald, Beschl. v. 29.07.1997 - 6 M 93/97 -, juris Rn. 17 ff. und OVG Greifswald, Urt. v. 09.06.1999 - 1 L 307/98 -, juris Rn. 27 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 07.08.2003 - 9 LA 103/03

    Schlechterstellungsverbot; Ersetzung einer unwirksamen Satzung

    Sie gilt aber entsprechend für das Straßenausbaubeitragsrecht, weil die gesetzliche Ausgangslage und die Interessenlage identisch sind (ebenso zum Straßenausbaubeitragsrecht z.B. Hess.VGH, Beschl. v. 13.2.2003 - 5 UZ 35/03 - ZKF 2003, 124; OVG Greifswald, Urt. v. 9.6.1999 - 1 L 307/98 - NordÖR 2000, 313; OVG MV, Beschl. v. 29.7.1997 - 6 M 93/97 - DVBl 1998, 56 = NordÖR 1998, 267).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2020 - 1 LB 339/19

    Straßenausbaubeiträge; Zurückverweisung an das VG im Berufungsverfahren im

    Besteht im Zeitpunkt der Vorteilslage keine oder keine gültige Satzung, ist die Maßnahme beitragsfrei, es sei denn, der Zeitpunkt der Beendigung der Maßnahme wird nachträglich in den zeitlichen Geltungsbereich einer später erlassenen Satzung einbezogen, die sich in zulässiger Weise rückwirkende Kraft beimisst (OVG Greifswald, Urt. v. 9. Juni 1999 - 1 L 307/98 -, juris Rn. 27ff.).
  • VG Greifswald, 21.11.2018 - 3 A 2506/17

    Straßenbaubeitrag; mangelhafte Bekanntmachung einer Abweichungssatzung;

    Es reicht damit nicht aus, dass eine wirksame Satzung ohne Rückwirkung der Vorteilslage nachfolgt (Beschl. v. 29.07.1997 - 6 M 93/97 -, juris Rn. 17 ff.; Urt. v. 09.06.1999 - 1 L 307/98 -, juris Rn. 27 ff.).
  • VG Greifswald, 07.01.2016 - 3 B 1063/15

    Zur Erhebung einer Vorausleistung auf einen Straßenbaubeitrag

  • VG Schwerin, 23.04.2014 - 4 A 218/12

    Klage gegen Bescheid über Straßenausbaubeiträge

  • VG Greifswald, 10.08.2011 - 3 A 141/08

    Aufhebung eines Festsetzungsbescheids für Straßenausbaubeiträge wegen

  • VG Greifswald, 11.05.2020 - 3 A 134/19

    Straßenbaubeitrag nach Landesrecht Mecklenburg-Vorpommern

  • VG Greifswald, 11.05.2020 - 3 A 217/19

    Straßenbaubeiträge; einheitliche landwirtschaftliche Nutzung von Anlieger- und

  • VG Gera, 27.11.2002 - 4 E 1864/01

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeitrag; Beiträge; Beitragsrecht; Vorausleistungsbescheid;

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