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   OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2007 - 1 L 32/07   

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OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2007 - 1 L 32/07 (https://dejure.org/2007,80895)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.04.2007 - 1 L 32/07 (https://dejure.org/2007,80895)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. April 2007 - 1 L 32/07 (https://dejure.org/2007,80895)
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Wird zitiert von ... (24)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.05.2017 - 3 L 201/16

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen durch ein unzuständiges Kommunalorgan

    Eine Abweichung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt nur vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist, als sie eines der in der Vorschrift genannten Gerichte vertreten hat, also seiner Entscheidung einen (entscheidungserheblichen) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 19. April 2007 - 1 L 32/07 -, juris m.w.N.).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass eine Divergenz nicht gegeben ist, wenn das Verwaltungsgericht aus nicht (ausdrücklich) bestrittenen Rechtssätzen nicht die gebotenen (Schluss-)Folgerungen zieht und lediglich unbewusst von der divergenzfähigen Entscheidung abgewichen ist (OVG LSA, Beschluss vom 19. April 2007, a. a. O. m. w. N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Vielmehr ist nach der - unter Bezugnahme auf entsprechende anderweitige Rechtsprechung ergangenen - Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe Beschluss vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 386; siehe auch nachfolgend: Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -) bereits geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt (vgl. auch: BAG, Urteil vom 17. Mai 2001 - Az.: 8 AZR 692/00 -, zitiert nach juris.web [offen lassend]; OVG Berlin, Urteil vom 11. September 2001 - Az.: 4 B 10.00 -, NVwZ-RR 2002, 593).

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichtes (Beschluss 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, a. a. O., und nachfolgend: Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -) ist nämlich geklärt, dass die "haushaltsrechtlichen Voraussetzungen"' für eine rechtmäßige Vergabe der Planstelle immer dann vorliegen, wenn der Haushaltsgesetzgeber dem Dienstherrn die Möglichkeit an die Hand gibt, in Übereinstimmung mit dem Stellenplan zum Haushaltsplan über eine Planstelle zu verfügen.

    Der Senat hat bereits in seinen - dem Beklagten als seinerzeitigen Beteiligten bekannten - Beschlüssen vom 19. April 2007 in den Verfahren 1 L 23/07, 1 L 32/07 und 1 L 40/07 geklärt, dass der angeführten Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt als der vom Verwaltungsgericht - wie hier - zugrunde gelegte Fall einer vakanten, dem maßgeblichen Dienstposten konkret zugeordneten höherwertigen Planstelle.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2008 - 1 L 232/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe zuletzt: Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 - mit Hinweis auf die Beschlüsse des Senates vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 38, vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -, vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei juris und vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils unter Bezugnahme auf entsprechende höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung]), die sich das Verwaltungsgericht ausdrücklich zu eigen gemacht hat, ist geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt.

    Vielmehr hat der beschließende Senat bereits mehrfach ausgeführt (siehe Beschlüsse vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -, Beschluss vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei juris, Beschluss vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 -, veröffentlicht bei juris), dass der angeführten Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes ein anderer Sachverhalt zugrunde liegt als der vom Verwaltungsgericht - wie hier - zugrunde gelegte Fall einer vakanten, dem maßgeblichen Dienstposten konkret zugeordneten höherwertigen Planstelle.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.01.2017 - 3 L 44/16

    Umweltbundesamt durfte "Klimawandelskeptiker" benennen

    Eine Abweichung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt nur vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist, als sie eines der in der Vorschrift genannten Gerichte vertreten hat, also seiner Entscheidung einen (entscheidungserheblichen) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 19. April 2007 - 1 L 32/07 -, juris [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.02.2010 - 1 L 95/09

    Anfechtbarkeit der Einzelrichterübertragungsentscheidung; Behandlung von

    Eine Abweichung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt nur vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist, als sie eines der in der Vorschrift genannten Gerichte vertreten hat, also seiner Entscheidung einen (entscheidungserheblichen) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt ( OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 32/07 -, veröffentlicht bei juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 83/09

    Zur Verwendungszulage nach § 46 BBesG (hier: vorübergehend vertretungsweise

    Nach der unter Bezugnahme auf entsprechende höchstrichterliche Entscheidungen ergangenen Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe etwa: Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 - mit Hinweis auf die Beschlüsse des Senates vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 38, vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -, vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei [...] und vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils m.w.N.]), ist geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt.

    Eine Abweichung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt nur vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist, als sie eines der in der Vorschrift genannten Gerichte vertreten hat, also seiner Entscheidung einen (entscheidungserheblichen) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 32/07 -, veröffentlicht bei [...] [m.w.N.]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2009 - 1 L 82/09

    Zur Verwendungszulage nach § 46 BBesG (hier: vorübergehend vertretungsweise

    Nach der unter Bezugnahme auf entsprechende höchstrichterliche Entscheidungen ergangenen Rechtsprechung des beschließenden Gerichts (siehe etwa: Beschluss vom 30. Oktober 2007 - Az.: 1 L 164/07 - mit Hinweis auf die Beschlüsse des Senates vom 6. Juni 2006 - Az.: 1 L 35/06 -, JMBl. LSA 2006, 38, vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 23/07, 1 L 32/07, 1 L 40/07 -, vom 20. April 2007 - Az.: 1 L 39/07 -, veröffentlicht bei [...] und vom 20. Juli 2007 - Az.: 1 L 114/07 - [jeweils m.w.N.]), ist geklärt, dass im Sinne von § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG die Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann "vorübergehend vertretungsweise" übertragen werden, wenn die Übertragung nicht ausdrücklich unter Verwendung dieser Begriffe oder gar im Sinne von "bis auf Weiteres" auf "Dauer" erfolgt.

    Eine Abweichung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt nur vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist, als sie eines der in der Vorschrift genannten Gerichte vertreten hat, also seiner Entscheidung einen (entscheidungserheblichen) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (OVG LSA in ständiger Rechtsprechung, etwa: Beschluss vom 19. April 2007 - Az.: 1 L 32/07 -, veröffentlicht bei [...] [m.w.N.]).

  • OVG Bremen, 13.05.2020 - 2 LB 308/19

    Verjährung des Anspruchs auf Verwendungszulage nach § 46 BBesG a.F. - Einwendung;

    Das OVG Berlin (Urt. v. 11.9.2001, - 4 B 10.00, juris Rn. 24 - 31) und das OVG Sachsen- Anhalt (Beschl. v. 6.6.2006 - 1 L 35/06, juris Rn. 15 ff.; Beschl. v. 19.4.2007 - 1 L 32/07, juris Rn. 5; Beschl. v. 20.4.2007 - 1 L 39/07 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 20.7.2007 - 1 L 114/07, juris Rn. 6; Beschl. v. 30.10.2007 - 1 L 164/07, juris Rn. 6) vertraten ausdrücklich eine dem Kläger günstige Rechtsauffassung.
  • OVG Niedersachsen, 09.05.2012 - 5 LA 100/11

    Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung eines niedersächsischen

    Eine Abweichung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt nur vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist, als sie eines der in der Vorschrift genannten Gerichte vertreten hat, also seiner Entscheidung einen (entscheidungserheblichen) abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt (vgl. auch OVG LSA, Beschluss vom 19.4.2007 - 1 L 32/07 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.2012 - 1 L 123/11

    (Kein) Anspruch auf Wiederinbetriebnahme eines Schiffshebewerkes einer

    Eine Abweichung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO liegt vor, wenn das Verwaltungsgericht in einer Rechtsfrage anderer Auffassung ist, als sie eines der in der Vorschrift genannten Gerichte vertreten hat, also seiner Entscheidung einen entscheidungserheblichen abstrakten Rechtssatz zugrunde gelegt hat, der mit dem in der Rechtsprechung aufgestellten Rechtssatz nicht übereinstimmt ( OVG LSA, Beschluss vom 19. April 2007 - 1 L 32/07 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.06.2012 - 1 L 56/12

    Feststellung einer Laufbahnbefähigung, erstes Einstiegsamt im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2019 - 3 L 103/19

    Ausschlusses aus der Freiwilligen Feuerwehr

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2020 - 1 L 98/18

    Beitrag zur Industrie- und Handelskammer; rechtliche Bedenken gegen eine im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2007 - 1 L 164/07

    Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2020 - 1 L 97/18

    Beitrag zur Industrie- und Handelskammer; rechtliche Bedenken gegen eine im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.09.2020 - 4 L 96/18

    Rechtsstreit um den Beitrag zur Industrie- und Handelskammer; Bewertung von im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.03.2010 - 1 L 96/09

    Unanfechtbarkeit des Einzelrichterübertragungsbeschlusses; Verstoß gegen GG Art

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.01.2012 - 1 L 6/12

    Zum Schadensersatz aufgrund Nicht-Beförderung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2012 - 1 L 3/12

    Zum Verhältnis von materieller Rechtskraft und einem Nichtigkeitsfeststellungs-

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.11.2009 - 1 L 73/09

    Folgen der Nichtbeteiligung der Personalvertretung bei Versetzung eines Beamten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.09.2012 - 1 L 89/12

    Zum Verhältnis von Gleichwertigkeitsfeststellungen nach Art. 37 EinigVtr und

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2008 - 1 L 144/08

    Zur Erstattung von Aufwendungen eines Beamten für nicht verschreibungspflichtige

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.12.2017 - 1 L 75/16

    Verpflichtung zur Neubescheidung eines Subventionsantrages aufgrund ausgelaufener

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - 1 L 20/13

    Verhältnismäßigkeitsfrage als Teil der Ermessensprüfung

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