Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 22.07.1993 - 1 L 321/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10538
OVG Schleswig-Holstein, 22.07.1993 - 1 L 321/91 (https://dejure.org/1993,10538)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.07.1993 - 1 L 321/91 (https://dejure.org/1993,10538)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Juli 1993 - 1 L 321/91 (https://dejure.org/1993,10538)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,10538) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Artenschutz - Kormoran

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2017 - 2 K 127/15

    Kormoranverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist rechtmäßig

    Ein allgemeiner Schaden für die Fischereiwirtschaft insgesamt ist nicht (mehr) erforderlich (so aber noch OVG SH, Urt. v. 22.07.1993 - 1 L 321/91 -, NuR 1994, 97 ), da das in § 43 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG a.F. (zuvor in § 20g Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG a.F.) enthaltene - weitergehende - Erfordernis eines "gemeinwirtschaftlichen" Schadens durch das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12.12.2007 (BGBl. I S. 2873) durch das Erfordernis eines "erheblichen wirtschaftlichen" Schadens ersetzt wurde.

    Entgegen einer in der Literatur vertretenen Ansicht sind bei der Bemessung des Schadens i.S.d. § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG auch wild lebende (herrenlose) Fische einzubeziehen (a.A. Ditscherlein, NuR 2006, 542 ; offen gelassen von OVG SH, Urt. v. 22.07.1993 - 1 L 321/91 -, a.a.O., S. 98).

    Schließlich ist bei der Bestimmung eines Schadens i.S.d. § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG ein Außerachtlassen von Weißfischfängen generell nicht sachgerecht (so aber OVG SH, Urt. v. 22.07.1993 - 1 L 321/91 - a.a.O., S. 99), da nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass auch diese Fische einen wirtschaftlichen Wert darstellen.

    Die durch eine artenschutzrechtliche Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG zugelassene Maßnahme muss zur Erreichung ihres Zwecks geeignet sein (vgl. OVG SH, Urt. v. 22.07.1993 - 1 L 321/91 -, a.a.O., S. 99; VGH BW, Urt. v. 01.12.1997 - 5 S 1486/96 -, juris RdNr. 36; VG Hannover, Urt. v. 27.04.2010 - 4 A 6036/08 -, juris RdNr. 49; Meßerschmidt, a.a.O., § 45 BNatSchG RdNr. 55; Thum, AUR 2005, 148 ).

  • VGH Bayern, 14.01.2004 - 9 ZB 03.2305

    Klagebefugnis eines Sportanglervereins zur Erstreitung einer Ausnahmegenehmigung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Schleswig, 17.06.2002 - 1 A 229/00

    Kormoran, fischereiwirtschaftlicher Schaden

    Das OVG Schleswig hat in einem ein klagabweisendes Urteil der Kammer vom 25.09.1991 (1 A 113/90) bestätigenden Urteil vom 22.07.1993 - 1 L 321/91 - (NuR 1994, S. 97 ff.) zum Begriff des fischereiwirtschaftlichen Schadens ausgeführt: .
  • VG Regensburg, 29.07.2003 - RN 11 K 02.2005
    Schon früher kam man zu ähnlichen Ergebnissen (vgl. die Gutachten, die dem Urteil des OVG Schleswig vom 22.7.1993, NuR 1994, 97, zugrunde liegen und dort referiert werden).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht