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   VG Cottbus, 22.10.2014 - 1 L 330/14   

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https://dejure.org/2014,35125
VG Cottbus, 22.10.2014 - 1 L 330/14 (https://dejure.org/2014,35125)
VG Cottbus, Entscheidung vom 22.10.2014 - 1 L 330/14 (https://dejure.org/2014,35125)
VG Cottbus, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - 1 L 330/14 (https://dejure.org/2014,35125)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 57.75

    Verkehrsverstöße, die im Verwarnungsverfahren gerügt werden können, bleiben

    Auszug aus VG Cottbus, 22.10.2014 - 1 L 330/14
    Nur ausnahmsweise schließen auch geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere (im Punktesystem ohnehin nicht berücksichtigte) Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs, die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis die Rechtsordnung nicht anerkennt und offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen worden sind, einzuhalten, und diese hartnäckig missachtet (BVerwG, Urt. v. 17.12.1976 - VII C 57.75 - juris Rn. 34ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. Oktober 2008 - OVG 1 M 10.08 - juris Rn. 9 ff. und Beschl. v. 05. März 2012 - OVG 1 S 19.12 - Beschlussabdruck S. 2; VG des Saarlandes, Urt. v. 16. Dezember 2011 - 10 K 487/11- juris Rn. 34 ff.).

    Der Antragsteller hat nicht nur durch sein Verhalten als Fahrzeugführer - Entsprechendes würde gelten, wenn er die Parkverstöße durch seine Angestellten lediglich geduldet hätte (BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 1976 - VII C 57.75 - juris Rn. 34) - sondern auch durch sein Verhalten und seine Einlassungen im Verwaltungsverfahren in eindrucksvoller Weise zum Ausdruck gebracht, dass er - grundsätzlich - nicht gewillt ist, die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und damit auch die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes und der Straßenverkehrsordnung anzuerkennen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2008 - 1 M 10.08

    Aussagekraft häufiger Verkehrsverstöße für die Beurteilung der Kraftfahreignung

    Auszug aus VG Cottbus, 22.10.2014 - 1 L 330/14
    Nur ausnahmsweise schließen auch geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere (im Punktesystem ohnehin nicht berücksichtigte) Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs, die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis die Rechtsordnung nicht anerkennt und offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen worden sind, einzuhalten, und diese hartnäckig missachtet (BVerwG, Urt. v. 17.12.1976 - VII C 57.75 - juris Rn. 34ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. Oktober 2008 - OVG 1 M 10.08 - juris Rn. 9 ff. und Beschl. v. 05. März 2012 - OVG 1 S 19.12 - Beschlussabdruck S. 2; VG des Saarlandes, Urt. v. 16. Dezember 2011 - 10 K 487/11- juris Rn. 34 ff.).

    Daraus wird deutlich, dass im Einzelfall auch eine geringere Zahl geringfügiger Verstöße über einen verhältnismäßig längeren Zeitraum genügen kann, um die Eignung nach § 3 Abs. 1 StVG als fehlend oder jedenfalls als klärungsbedürftig anzusehen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. Oktober 2008 - OVG 1 M 10.08 - juris Rn. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2009 - 1 S 97.09

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaliger Einnahme von Kokain

    Auszug aus VG Cottbus, 22.10.2014 - 1 L 330/14
    Die stets erforderliche Abwägung zwischen den Gefahren, die für hochrangige Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer aus der weiteren Teilnahme des als ungeeignet angesehenen Kraftfahrzeugführers entstehen, und dem Interesse des Betroffenen, weiterhin als Führer eines Kraftfahrzeugs am Straßenverkehr teilnehmen zu können, ist in diesen Sachverhaltskonstellationen typischerweise gleich gelagert, so dass - sofern Besonderheiten des Einzelfalls nicht vorliegen - auch eine typisierende Begründung ausreichen kann (vgl. etwa Beschlüsse der Kammer v. 17. April 2012 - VG 1 L 102/12 - und v. 06. Juni 2012 - VG 1 L 126/12 - juris Rn. 2 ff.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09 - juris Rn. 3; OVG f. d. Ld. Brandenburg, Beschl. v. 05. Februar 1998 - 4 B 134/97 - juris Rn. 10 ff.).
  • OVG Brandenburg, 05.02.1998 - 4 B 134/97

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

    Auszug aus VG Cottbus, 22.10.2014 - 1 L 330/14
    Die stets erforderliche Abwägung zwischen den Gefahren, die für hochrangige Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer aus der weiteren Teilnahme des als ungeeignet angesehenen Kraftfahrzeugführers entstehen, und dem Interesse des Betroffenen, weiterhin als Führer eines Kraftfahrzeugs am Straßenverkehr teilnehmen zu können, ist in diesen Sachverhaltskonstellationen typischerweise gleich gelagert, so dass - sofern Besonderheiten des Einzelfalls nicht vorliegen - auch eine typisierende Begründung ausreichen kann (vgl. etwa Beschlüsse der Kammer v. 17. April 2012 - VG 1 L 102/12 - und v. 06. Juni 2012 - VG 1 L 126/12 - juris Rn. 2 ff.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09 - juris Rn. 3; OVG f. d. Ld. Brandenburg, Beschl. v. 05. Februar 1998 - 4 B 134/97 - juris Rn. 10 ff.).
  • VG Berlin, 10.05.2012 - 1 L 102.12

    Feststellung der Versammlungseigenschaft einer Veranstaltung

    Auszug aus VG Cottbus, 22.10.2014 - 1 L 330/14
    Die stets erforderliche Abwägung zwischen den Gefahren, die für hochrangige Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer aus der weiteren Teilnahme des als ungeeignet angesehenen Kraftfahrzeugführers entstehen, und dem Interesse des Betroffenen, weiterhin als Führer eines Kraftfahrzeugs am Straßenverkehr teilnehmen zu können, ist in diesen Sachverhaltskonstellationen typischerweise gleich gelagert, so dass - sofern Besonderheiten des Einzelfalls nicht vorliegen - auch eine typisierende Begründung ausreichen kann (vgl. etwa Beschlüsse der Kammer v. 17. April 2012 - VG 1 L 102/12 - und v. 06. Juni 2012 - VG 1 L 126/12 - juris Rn. 2 ff.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09 - juris Rn. 3; OVG f. d. Ld. Brandenburg, Beschl. v. 05. Februar 1998 - 4 B 134/97 - juris Rn. 10 ff.).
  • VG Cottbus, 06.06.2012 - 1 L 126/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Cottbus, 22.10.2014 - 1 L 330/14
    Die stets erforderliche Abwägung zwischen den Gefahren, die für hochrangige Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer aus der weiteren Teilnahme des als ungeeignet angesehenen Kraftfahrzeugführers entstehen, und dem Interesse des Betroffenen, weiterhin als Führer eines Kraftfahrzeugs am Straßenverkehr teilnehmen zu können, ist in diesen Sachverhaltskonstellationen typischerweise gleich gelagert, so dass - sofern Besonderheiten des Einzelfalls nicht vorliegen - auch eine typisierende Begründung ausreichen kann (vgl. etwa Beschlüsse der Kammer v. 17. April 2012 - VG 1 L 102/12 - und v. 06. Juni 2012 - VG 1 L 126/12 - juris Rn. 2 ff.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 10. Juni 2009 - OVG 1 S 97.09 - juris Rn. 3; OVG f. d. Ld. Brandenburg, Beschl. v. 05. Februar 1998 - 4 B 134/97 - juris Rn. 10 ff.).
  • VG Saarlouis, 16.12.2011 - 10 K 487/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen hartnäckiger Missachtung von

    Auszug aus VG Cottbus, 22.10.2014 - 1 L 330/14
    Nur ausnahmsweise schließen auch geringfügige Verkehrsordnungswidrigkeiten, insbesondere (im Punktesystem ohnehin nicht berücksichtigte) Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs, die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis die Rechtsordnung nicht anerkennt und offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen worden sind, einzuhalten, und diese hartnäckig missachtet (BVerwG, Urt. v. 17.12.1976 - VII C 57.75 - juris Rn. 34ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. Oktober 2008 - OVG 1 M 10.08 - juris Rn. 9 ff. und Beschl. v. 05. März 2012 - OVG 1 S 19.12 - Beschlussabdruck S. 2; VG des Saarlandes, Urt. v. 16. Dezember 2011 - 10 K 487/11- juris Rn. 34 ff.).
  • VG Cottbus, 21.10.2019 - 1 L 496/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    So kann etwa eine auf § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 StVG gestützte Anordnung bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten - insbesondere bei den im Punktesystem ohnehin nicht berücksichtigten Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs - gerechtfertigt sein, wenn sich aus deren Häufigkeit ergibt, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis die Rechtsordnung nicht anerkennt und offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen worden sind, einzuhalten (vgl. etwa Beschl. d. Kammer v. 22. Oktober 2014 - VG 1 L 330/14 -, juris Rn. 8 ff. m. w. N. [57 Parkverstöße in 19 Monaten mit steigender Tendenz] und nachfolgend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 09. Januar 2015 - OVG 1 S 103.14 -, n. v., Beschlussabdruck [BA] S. 3 ff.; vgl. dazu auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16. Oktober 2008 - OVG 1 M 10.08 -, juris Rn. 10).
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