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   OVG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 L 3779/00   

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https://dejure.org/2001,2872
OVG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 L 3779/00 (https://dejure.org/2001,2872)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18.09.2001 - 1 L 3779/00 (https://dejure.org/2001,2872)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 18. September 2001 - 1 L 3779/00 (https://dejure.org/2001,2872)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vertrauensschutz bei Planänderung; "Bestandsschutz für Fremdkörper" durch BauNVO § 1 Abs 10; besondere Nutzungsregelung bei "überwiegend bebauten Gebieten"

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 BauGB; § 1 Abs 10 BauNVO
    Abwägung; Baugebiet; bauliche Anlage; bebautes Gebiet; Bebauungsplan; Bebauungsplanänderung; Bestandsschutz; Einbeziehung; Festsetzung; Fremdkörper; Planungsermessen; Planänderung; unbebaute Fläche; unzulässige Festsetzung; Vertrauensschutz; Änderung; Überplanung; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1; BauNVO § 1 Abs. 10
    Bauleitplanung: Ermessenseinschränkung bei Planänderung, "Bestandsschutz für Fremdkörper" nach BauNVO § 1 Abs. 10 , Überplanung von "überwiegend bebauten Gebieten"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2002, 713
  • BauR 2002, 906
  • ZfBR 2002, 378 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.1991 - 7 A 799/90

    Bauleitplanung: Rechtsprüfung des Bebauungsplans gemäß § 233 Abs. 4 BauGB im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 L 3779/00
    Die als Anfechtungsklage zulässige Klage (zur Klageart vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 9. Mai 1997 - 8 S 2357/96 -, NVwZ-RR 1998, 422 ; OVG Münster, Urteil vom 19. November 1991 - 7 A 799/90 -, NVwZ-RR 1992, 536 m. w. N.; a.A. Jäde, UPR 1993, 4 ) ist unbegründet.

    Damit soll zugleich der Verfahrensablauf erleichtert werden (vgl. OVG Münster, Urteil vom 19. November 1991, a.a.O. ; VG Sigmaringen, Urteil vom 21. Juni 1996 - 4 K 2841/94 -, UPR 1996, 460 (Leitsatz); W. Schrödter: in Schrödter, BauGB, Komm., 6. Aufl. 1998, § 246 Rdnr. 9; Bielenberg: in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB 1987, Komm., Stand: November 1997, § 11 Rdnr. 25; a.A. Gierke in Brügelmann, Komm., Stand: Februar 2001, § 10 Rdnr. 216; vgl. auch Jäde, a.a.O. ).

  • OVG Brandenburg, 09.04.1999 - 2 A 95/98

    Bestehen einer politische Verfolgung von Anhängern der Khalistan-Bewegung in

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 L 3779/00
    Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat auf Klagen der Klägerin die Bescheide der Bezirksregierung Weser-Ems vom 30. März 1998 und 22. April 1998 im angegriffenen Umfang durch Urteil vom 28. Januar 2000 aufgehoben (2 A 95/98 und 2 A 108/98).

    Zu berücksichtigen ist nunmehr jedoch, dass die Bezirksregierung Weser-Ems mit Bescheid vom 15. November 2000 die vom Rat der Klägerin am 25. September 1997 beschlossene 29. Änderung und den entsprechenden Bericht der am 4. Dezember 1997 beschlossenen Neuaufstellung des Flächennutzungsplans im Anschluss an den rechtskräftigen Abschluss der ursprünglich beim VG Osnabrück anhängigen Klageverfahren 2 A 95/98 und 2 A 108/98 genehmigte und die Klägerin die Erteilung der Genehmigung öffentlich bekannt gemacht hat (s. § 6 Abs. 5 Satz 1 BauGB).

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 L 3779/00
    Sie kann aber ebenso offen bleiben wie die weitere Frage, ob eine derartige Festsetzung entsprechend denjenigen flächenbezogener Schallleistungspegel zur Gliederung von Baugebieten nach § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauNVO zulässig ist (vgl. Gierke, NdsVBl. 2001, 201 , der darauf hinweist, dass zur Zeit mit Fachleuten diskutiert werde, wie eine solche Festsetzung bei Geruchsemissionen zu definieren wäre; zur Rechtsgrundlage für die Festsetzung flächenbezogener Schallleistungspegel: BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 N 6/88 -, NVwZ 1991, 881 ).
  • BVerwG, 11.11.1998 - 4 BN 50.98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 L 3779/00
    In der allgemeinen Übergangsvorschrift des § 233 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist § 244 Abs. 2 BauGB a.F. als frühere speziellere Übergangsvorschrift inhaltlich in ihrem bisherigen Geltungsbereich mit erfasst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 1998 - 4 BN 50/98 -, NVwZ-RR 1999, 424 ).
  • BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 11.95

    Zeitpunkt der Abwägung bei rückwirkendem Inkraftsetzen einer Satzung nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 L 3779/00
    Diese Vorschrift zielt zwar in erster Linie auf die gerichtliche Kontrolle im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens, gilt aber ebenso für die administrative Prüfung in Verfahren nach den §§ 6, 11 BauGB (a.F.) (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 1995 - 4 NB 11/95 -, NVwZ 1996, 374 ).
  • OVG Niedersachsen, 21.07.1999 - 1 K 3526/97

    Sicherung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Ausgleichsmaßnahme; Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 L 3779/00
    Dies begegnet angesichts des im Geltungsbereich des Bebauungsplans lediglich zu 65 % erfolgten Ausgleichs der naturschutzrechtlichen Eingriffe nicht unerheblichen Bedenken (vgl. dazu Urteil des Senats vom 21. Juli 1999 - 1 K 3526/97 -, ZfBR 2000, 269 ).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 L 3779/00
    Zwar ist für die Prüfung des Entwicklungsgebots grundsätzlich der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplans maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1978 - 4 C 30.76 -, BVerwGE 56, 283 = NJW 1979, 1516; Löhr, a.a.O., § 8 Rdnr. 5).
  • OVG Niedersachsen, 04.08.2000 - 1 M 681/00

    Bebauungsplan; Heranrücken; heranrückende Wohnbebauung; Nachbarschutz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 L 3779/00
    Der Senat hat mit Beschluss vom 4. August 2000 (- 1 M 681/00 -, veröff. in JURIS) in einem auf einstweiligen Rechtsschutz gerichteten Normenkontrollverfahren die Auffassung vertreten, nach dem klaren Wortlaut des § 1 Abs. 10 Satz 1 BauNVO komme eine dem Schutz eines vorhandenen, städtebaulich an sich unzulässigen Gewerbebetriebs dienende Festsetzung nur in "überwiegend bebauten Gebieten" in Betracht.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 L 3779/00
    Die maßgeblichen Gesichtspunkte für die Abwägung ergeben sich aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 (- IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 ).
  • BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 67.78

    Umwandlung - Betriebswohnungen - Nutzungsänderung - Wohnung - Betriebsleiter -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 18.09.2001 - 1 L 3779/00
    Jeder Wechsel von einer betriebsbezogenen zu einer allgemeinen Wohnnutzung in Gewerbegebieten stellt wegen der Erkenntnis, dass die Immissionsbelastung im Gewerbegebiet den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse (s. § 1 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 BauGB) nicht immer gerecht wird, eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. März 1983 - 4 C 67.78 -, BRS 40 Nr. 56, S. 135 ; Stock in König/Röser/Stock, a.a.O., § 8 Rdnr. 40 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 8 S 2357/96

    Beanstandung eines angezeigten Bebauungsplans wegen Unvereinbarkeit mit einer

  • VG Sigmaringen, 21.06.1996 - 4 K 2841/94
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.1996 - 10a D 61/92

    Bauleitplanung: Voraussetzungen für die Ausweisung eines "Besonderen Wohngebiets"

  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

  • BVerwG, 08.04.1998 - 4 B 184.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Erledigung der Nichtzulassungsbeschwerde durch

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.12.1989 - 6 K 16/89

    Bebauungsplan; Planänderung; Erstplanung; Neuplanung; Eigentümer; Nichtigkeit;

  • OVG Niedersachsen, 24.02.2021 - 1 KN 3/19

    Allgemeines Wohngebiet; beschleunigtes Verfahren; Bezugspunkt;

    Bei der Entscheidung über eine Planänderung hat die Gemeinde daher besonders zu prüfen, ob und in welchem Umfang sich die Planunterworfenen (oder auch Nachbarn des Plangebietes bzw. Planänderungsbereiches) auf die Fortgeltung der Planfestsetzungen eingerichtet haben und welches Gewicht diesem Vertrauen in die Fortgeltung der bisherigen Festsetzungen zukommt (vgl. Urt. d. Sen. v. 28. Oktober 2004 - 1 KN 119/03 -, KirchE 46, 233; u. Urt. d. Sen. v. 28. September 2001 - 1 L 3779/00 -, BauR 2002, 906 = DVBl. 2002, 713).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2007 - 7 D 59/06
    vgl.: Niedersächsisches OVG, Urteil vom 18. September 2001 - 1 L 3779/00 -, BRS 64 Nr. 31.
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2003 - 1 MN 120/03

    Bebauungsplanänderung; Erforderlichkeit; Vertrauensschutz; Zumutbarkeit

    Bei der Ausübung ihres Planungsermessens hat sie insbesondere zu prüfen und zu bewältigen, ob das Vertrauen eines Betroffenen in die Fortgeltung der bisherigen Festsetzungen so schutzwürdig und so stark zu gewichten ist, dass sich eine Änderung der Festsetzungen verbietet oder nicht so weitgehend, wie ursprünglich beabsichtigt, vonstatten gehen kann (vgl. Senatsurteil v. 18.9.2001 - 1 L 3779/00 -, BauR 2002, 906 = DVBl. 2002, 713).
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