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   OVG Niedersachsen, 26.07.1996 - 1 L 3849/93   

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OVG Niedersachsen, 26.07.1996 - 1 L 3849/93 (https://dejure.org/1996,14678)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.07.1996 - 1 L 3849/93 (https://dejure.org/1996,14678)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Juli 1996 - 1 L 3849/93 (https://dejure.org/1996,14678)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 28.09.1989 - 3 UE 259/87

    Landschaftsschutz: Einfriedung von Fischteichen - Verstoß gegen Naturschutzrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.07.1996 - 1 L 3849/93
    Unter diesen Gesichtspunkten ist die Einfriedung von Fischteichen jedoch nicht erforderlich, jedenfalls soweit sie einer Wohnbebauung nicht benachbart ist (Senatsurt. v. 1.12.1994 - 1 L 589/94 - VGH Kassel, Urt. v. 28.9.1989 - 3 UE 259/87 -, NVwZ-RR 1990, 236 m.w.N.; ferner Schindler, Die Anlage von Fischteichen, NuR 1981, 160, 167; Knuth, Bauplanungsrechtliche Fragen bei der Genehmigung von "Hütten" und Einfriedungen im Außenbereich, NuR 1985, 8, 11).
  • OVG Saarland, 08.06.1993 - 2 R 16/92

    Einfriedung; Außenbereich; Land- und forstwirtschaftliche Nutzung; Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.07.1996 - 1 L 3849/93
    Soweit das OVG Saarlouis (Urt. v. 8.6.1993 - 2 R 16/92 -, RdL 1994, 70) das saarländische Landesrecht dahin ausgelegt hat, offene Einfriedungen für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke seien auch dann genehmigungsfrei, wenn sie keinem land- oder forstwirtschaftlichem Betrieb dienten, gibt dies keinen Anlaß zu einer Abweichung von der bisherigen Auslegung des niedersächsischen Landesrechts durch den Senat (vgl. auch Beschl. v. .9.11.1982 - 1 OVG A 7/81 -, Die Gemeinde 1983, 113 zum schleswig-holsteinischen Landesrecht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.04.1978 - XI A 927/76

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Fischzuchtanlage im Außenbereich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.07.1996 - 1 L 3849/93
    Die Gefahr von Fischdiebstählen in geringem Umfang ist als standortbedingter Nachteil ebenso hinzunehmen wie die bloß entfernte Möglichkeit von Unfällen spielender Kinder (vgl. OVG Münster, Urt. v. 28.4.1978 - XI A 927/76 -, BRS 33 Nr. 67 zu einer 700 m von der nächsten Ansiedlung entfernten Teichanlage).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1989 - 8 S 2765/89

    Abbruchsanordnung für Einfriedigung und Bestandsschutz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.07.1996 - 1 L 3849/93
    Solche Maßnahmen sind auch durch Bestandsschutz nicht gedeckt, weil die ursprüngliche Bausubstanz gerade beseitigt wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.11.1989 - 8 S 2765/89 -, VBlBW 1990, 267 zur Erneuerung des Drahtgeflechts unter Belassung der Pfosten).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 81.77

    Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Erneuerungsarbeiten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.07.1996 - 1 L 3849/93
    Kennzeichen dieser Identität ist es, daß das ursprüngliche Bauwerk unverändert als die "Hauptsache" erscheinen muß (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.10.1980 - 4 C 81.77 -, NJW 1981, 2140).
  • OVG Niedersachsen, 09.03.2012 - 1 LA 254/09

    Anforderungen an die Ermessensüberprüfung einer Beseitigungsanordnung für ein

    Sollte der "neuwertige" Eindruck des Zaunes auf den erwähnten Lichtbildern auf eine zwischenzeitliche Erneuerung eines älteren Zaunes zurückzuführen sein, kommt es nicht auf das Datum seiner ursprünglichen Errichtung, sondern desjenigen seiner Erneuerung an (vgl. Senatsbeschl. v. 26.7.1996 - 1 L 3849/93 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 12.09.2006 - 8 LA 265/04

    Bestimmtheit des Begriffs "naturnahes Kleingewässer"; Geltung des Verbotes zur

    In der Rechtsprechung ist anerkannt (vgl. Beschl. d. erkennenden Gerichts v. 26.7.1996 - 1 L 3849/93 - Schindler, NuR 1981, 160, 167 , jeweils m. w. N.), dass eine Einfriedung grundsätzlich für eine Fischteichanlage, die - wie die des Klägers - nicht unmittelbar einer Wohnbebauung benachbart ist, weder gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 NWaldLG zur Abwehr von Gefahren für Leib und Leben, d. h. in Ausübung der dem Grundstückseigentümer obliegenden Verkehrssicherungspflicht, noch gemäß Nr. 3 dieser Bestimmung zum Schutz vor Diebstahlschäden zulässig ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2006 - 8 A 11031/06

    Wegfall des Vertrauensschutzes der "Pirmasenser Amnestie"

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Erneuerung wesentlicher Teile des Drahtgeflechts einer Einfriedung (anders als das bloße Flicken schadhafter Stellen) wegen der damit einhergehenden Beseitigung bestandsgeschützter Bausubstanz nicht mehr durch eine bestehende Baugenehmigung gedeckt ist (s. VGH BW, BRS 60 Nr. 139, Nds. OVG, Urteil vom 26. Juli 1996 - 1 L 3849/93 -, juris; VGH BW, NuR 1992, 329).
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