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   OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2006 - 1 L 395/04   

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https://dejure.org/2006,25485
OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2006 - 1 L 395/04 (https://dejure.org/2006,25485)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.12.2006 - 1 L 395/04 (https://dejure.org/2006,25485)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 1 L 395/04 (https://dejure.org/2006,25485)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    HeilprG § 1 Abs. 1; ; HeilprG § 2 Abs. 1; ; HeilprG-DVO § 2 Abs. 1; ; PsychThG § 2 Abs. 1; ; PsychThG § 5; ; PsychThG § 12

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erteilung einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis; Bestehen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung; Schaffung neuer Heilberufe durch das Psychotherapeutengesetz (PsychThG); Berufsausübung im Bereich der ...

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Heilpraktikererlaubnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.01.1993 - 3 C 34.90

    Heilpraktiker - Nebenberufliche Tätigkeit - Psychotherapie - Grundkenntnisse -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2006 - 1 L 395/04
    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber unter ausdrücklicher Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis zulässig und geboten ist, um die formelle Rechtslage mit der materiellen in Einklang zu bringen (Urteil vom 21.01.1993 - 3 C 34.90 -, BVerwGE 91, 356).

    Das Gericht hat vielmehr die Herausbildung der speziellen heilkundlichen Tätigkeit im Bereich der Psychotherapie als Anlass gesehen, die Vorschriften des vorkonstitutionellen Heilpraktikergesetzes an die gegenwärtigen Gegebenheiten anzupassen (BVerwG, Urteil vom 21.01.1993, a. a. O.; vgl. auch OVG Bremen, Urteil vom 20.12.2005, a. a. O.).

    Hiervon ist in der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.01.1993 (a. a. O.) nicht die Rede.

    Das Heilpraktikergesetz mit seinen Durchführungsverordnungen ermöglicht hingegen die Ausübung eines Heilberufs gerade ohne vergleichbare Ausbildungsanforderungen und ohne das Bestehen einer formalisierten Prüfung im herkömmlichen Sinne, die eine zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erbringende Prüfungsleistung des Bewerbers zur Voraussetzung hat (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21.01.1993, a. a. O.).

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99

    Erneute erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2006 - 1 L 395/04
    Auch das Bundesverfassungsgericht geht von der Schaffung eines neuen Heilberufs, und zwar auf akademischem Niveau aus, der durch die berufs- und sozialversicherungsrechtliche Gleichstellung mit den Ärzten besonders herausgehoben ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99 -, NJW 2000, 1779).

    § 12 PsychThG regelt jedoch allein den Verbleib solcher Personen in den neu geschaffenen Heilberufen, die eine hohe Qualifikation für die Berufsausübung - insbesondere durch eine bestandene Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule (vgl. § 12 Abs. 3 bis 5 PsychThG) - besitzen, die bei Heilpraktikern mit einer auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Erlaubnis nicht gegeben ist (vgl. dazu BVerfG, Kammerbeschluss vom 16.03.2000, a. a. O.).

    So ist auch das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 16.03.2000 (a. a. O.) davon ausgegangen, dass der Gesetzgeber "im Rahmen der Neuordnung durch das Psychotherapeutengesetz das bisherige Berufsfeld der psychotherapeutischen Heilpraktiker nicht geschlossen" hat.

  • OVG Bremen, 20.12.2005 - 1 A 260/04

    Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2006 - 1 L 395/04
    Das Verwaltungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass es auch nach dem In-Kraft-Treten des Gesetzes über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendpsychotherapeuten (PsychThG) vom 16.06.1998 (BGBl. I, S. 1311) zulässig ist, eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis zu erteilen (so auch OVG Bremen, Urteil vom 20.12.2005 - 1 A 260/04 -, NordÖR 2006, 171).

    Das Gericht hat vielmehr die Herausbildung der speziellen heilkundlichen Tätigkeit im Bereich der Psychotherapie als Anlass gesehen, die Vorschriften des vorkonstitutionellen Heilpraktikergesetzes an die gegenwärtigen Gegebenheiten anzupassen (BVerwG, Urteil vom 21.01.1993, a. a. O.; vgl. auch OVG Bremen, Urteil vom 20.12.2005, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 16.12.2004 - 4 ZB 04.3158
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2006 - 1 L 395/04
    Dementsprechend verlangt das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich und zudem klärungsbedürftig ist, und schließlich darlegt, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 03.11.2005 - 1 L 413/05 - BayVGH, Beschluss vom 16.12.2004 - 4 ZB 04.3158 -, BayVBl. 2005, 284).
  • BVerwG, 09.06.1982 - 3 C 21.81

    Arztrecht - Notfalldienst - Facharzt - Anfechtung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2006 - 1 L 395/04
    Auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.02.1983 (- 3 C 21.81 -, BVerwGE 66, 367) stützt die Auffassung der Beklagten nicht.
  • BVerwG, 10.02.1983 - 3 C 21.82

    Ausübung - Heilkunde - Erlaubnispflicht - Psychotherapie

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2006 - 1 L 395/04
    Auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.02.1983 (- 3 C 21.81 -, BVerwGE 66, 367) stützt die Auffassung der Beklagten nicht.
  • LSG Bayern, 26.03.2010 - L 8 AL 117/06

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche

    Etwaige Erschwernisse bei der Erlaubniserteilung und Aufsicht, die sich aus der nur einen Teilbereich der Heilpraktikertätigkeit betreffenden Erlaubnis ergeben könnten, müssten im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG hingenommen werden (dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.07.1997, 9 S 558/97 juris Rn. 19; vgl. ferner für die Zulässigkeit einer beschränkten Erlaubnis für Heilberufe auch OVG Bremen, Urteil vom 20.12.2005, 1 A 260/04; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.12.2006, 1 L 395/04 juris Rn. 3; BVerwG, Urteil vom 21.01.1993, 3 C 34.90, BVerwGE 91, 356; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.11.2006, 6 A 10271/06; vgl. auch VG Koblenz vom 19.06.2000, 3 K 155/00.KO; abweichend VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.03.2009, 9 S 1413/08 - Ablehnung einer beschränkten Heilpraktikererlaubnis wegen fehlender Abgrenzbarkeit der Physiotherapie -, BayVGH, Beschluss vom 23.09.2008, 21 ZB 08.784 -grundsätzlich keine Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis auf bestimmte Therapieformen).
  • VG Düsseldorf, 26.06.2013 - 7 K 1637/12

    Anspruch auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der

    vgl. OVG Bremen, Urteil vom 20. Dezember 2005, - 1 A 260/04 -, und OVG S-A, Beschluss vom 12. Dezember 2006, - 1 L 395/04 -, beide juris.
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